Förderungen der Agentur für Arbeit: alle Hilfen im Überblick

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter bieten eine Vielzahl von Förderungen - von der Weiterbildung bis zur Gründung.
- Die meisten Leistungen sind Ermessensleistungen: Sie werden auf Antrag und nach Beratung gewährt, es besteht kein automatischer Anspruch.
- Zentrale Instrumente sind Bildungsgutschein, AVGS, Berufsausbildungsbeihilfe und Eingliederungszuschuss.
- Der Weg führt fast immer über ein Beratungsgespräch und einen Antrag vor Beginn der Maßnahme.
Wer sich beruflich verändern, qualifizieren oder in Arbeit zurückkehren möchte, muss das nicht allein stemmen. Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter halten zahlreiche Förderungen bereit. Diese Übersicht ordnet die wichtigsten Leistungen, erklärt kurz, für wen sie gedacht sind, und verlinkt in die passenden Ratgeber.
Förderungen der Agentur für Arbeit im Überblick
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Förderungen zusammen. Welche für Sie infrage kommt, hängt von Ihrer Situation ab - und davon, ob die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zuständig ist.
| Förderung | Wofür | Für wen |
|---|---|---|
| Bildungsgutschein | Weiterbildung, Umschulung | Arbeitsuchende, von Arbeitslosigkeit Bedrohte |
| AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) | Coaching, Bewerbungstraining, private Vermittlung | Arbeitsuchende |
| Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) | Lebensunterhalt in der Ausbildung | Auszubildende, die nicht zu Hause wohnen |
| Vermittlungsbudget | Bewerbungs- und Fahrtkosten, Führerschein | Arbeit- und Ausbildungssuchende |
| Eingliederungszuschuss (EGZ) | Lohnzuschuss an den Arbeitgeber | schwer vermittelbare Arbeitnehmer |
| Gründungszuschuss | Start in die Selbstständigkeit | Bezieher von Arbeitslosengeld I |
| Aufstiegs-BAföG | Fortbildung zum Meister, Fachwirt, Techniker | Berufserfahrene mit Aufstiegsziel |
Förderungen für Weiterbildung und Umschulung
Der Bildungsgutschein ist das zentrale Instrument, wenn Sie sich weiterbilden oder umschulen möchten. Er übernimmt die Lehrgangskosten bei Trägern, die nach der AZAV zertifiziert sind - bei einer Umschulung bis zu 100 Prozent. Passende Kurse finden Sie über KURSNET. Die Details lesen Sie in den Ratgebern Weiterbildung über das Arbeitsamt und Umschulung über das Arbeitsamt. Wer eine Aufstiegsfortbildung anstrebt - etwa zum Meister oder Fachwirt -, nutzt stattdessen das Aufstiegs-BAföG, das unabhängig vom Alter gewährt wird.
Förderungen rund um die Ausbildung
Für die Ausbildung gibt es ein eigenes Bündel an Hilfen: die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für den Lebensunterhalt, ausbildungsbegleitende Hilfen für Stützunterricht, die Assistierte Ausbildung zur Begleitung und die Einstiegsqualifizierung als Brücke in die Ausbildung. Einen vollständigen Überblick bietet der Ratgeber geförderte Ausbildung vom Arbeitsamt. Auch die Fahrtkosten lassen sich über die BAB abdecken.
Hilfen bei Vermittlung und Jobsuche
Rund um die Jobsuche unterstützt die Agentur mit mehreren Leistungen. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) finanziert Coaching, Bewerbungstraining oder die Beauftragung eines privaten Vermittlers. Das Vermittlungsbudget übernimmt einzelne Kosten wie Bewerbungsmappen, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen oder - unter Voraussetzungen - den Führerschein. Die passenden Stellen finden Sie über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit.
Förderungen für Arbeitgeber und Gründung
Auch der Schritt in eine neue Anstellung oder Selbstständigkeit wird gefördert. Der Eingliederungszuschuss (EGZ) geht an den Arbeitgeber und gleicht anfangs eine geringere Leistungsfähigkeit aus - das erleichtert schwer vermittelbaren Bewerbern den Einstieg. Wer sich selbstständig machen möchte und Arbeitslosengeld I bezieht, kann den Gründungszuschuss beantragen, der den Lebensunterhalt in der Startphase absichert. Beide Leistungen sind Ermessensleistungen und setzen eine Beratung voraus.
So kommen Sie an eine Förderung
Der Weg ist bei fast allen Förderungen ähnlich: Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, schildern Sie Ihr Ziel und klären Sie, welches Instrument passt und welche Stelle zuständig ist. Beziehen Sie Arbeitslosengeld I, ist die Agentur für Arbeit Ihr Ansprechpartner; bei Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherungsgeld das Jobcenter. Wichtig: Stellen Sie den Antrag stets vor Beginn der Maßnahme, denn eine rückwirkende Förderung ist in der Regel ausgeschlossen.
Häufige Fragen zu den Förderungen
Weiterführende Ratgeber
- Weiterbildung über das Arbeitsamt
- Umschulung über das Arbeitsamt
- Geförderte Ausbildung vom Arbeitsamt
Stand: August 2026. Angaben ohne Gewähr. Art und Umfang der Förderung entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.