Förderungen der Agentur für Arbeit: alle Hilfen im Überblick

Beraterin übergibt Informationsbroschüren im Beratungsgespräch

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter bieten eine Vielzahl von Förderungen - von der Weiterbildung bis zur Gründung.
  • Die meisten Leistungen sind Ermessensleistungen: Sie werden auf Antrag und nach Beratung gewährt, es besteht kein automatischer Anspruch.
  • Zentrale Instrumente sind Bildungsgutschein, AVGS, Berufsausbildungsbeihilfe und Eingliederungszuschuss.
  • Der Weg führt fast immer über ein Beratungsgespräch und einen Antrag vor Beginn der Maßnahme.

Wer sich beruflich verändern, qualifizieren oder in Arbeit zurückkehren möchte, muss das nicht allein stemmen. Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter halten zahlreiche Förderungen bereit. Diese Übersicht ordnet die wichtigsten Leistungen, erklärt kurz, für wen sie gedacht sind, und verlinkt in die passenden Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

Förderungen der Agentur für Arbeit im Überblick

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Förderungen zusammen. Welche für Sie infrage kommt, hängt von Ihrer Situation ab - und davon, ob die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zuständig ist.

FörderungWofürFür wen
BildungsgutscheinWeiterbildung, UmschulungArbeitsuchende, von Arbeitslosigkeit Bedrohte
AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)Coaching, Bewerbungstraining, private VermittlungArbeitsuchende
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)Lebensunterhalt in der AusbildungAuszubildende, die nicht zu Hause wohnen
VermittlungsbudgetBewerbungs- und Fahrtkosten, FührerscheinArbeit- und Ausbildungssuchende
Eingliederungszuschuss (EGZ)Lohnzuschuss an den Arbeitgeberschwer vermittelbare Arbeitnehmer
GründungszuschussStart in die SelbstständigkeitBezieher von Arbeitslosengeld I
Aufstiegs-BAföGFortbildung zum Meister, Fachwirt, TechnikerBerufserfahrene mit Aufstiegsziel

Förderungen für Weiterbildung und Umschulung

Der Bildungsgutschein ist das zentrale Instrument, wenn Sie sich weiterbilden oder umschulen möchten. Er übernimmt die Lehrgangskosten bei Trägern, die nach der AZAV zertifiziert sind - bei einer Umschulung bis zu 100 Prozent. Passende Kurse finden Sie über KURSNET. Die Details lesen Sie in den Ratgebern Weiterbildung über das Arbeitsamt und Umschulung über das Arbeitsamt. Wer eine Aufstiegsfortbildung anstrebt - etwa zum Meister oder Fachwirt -, nutzt stattdessen das Aufstiegs-BAföG, das unabhängig vom Alter gewährt wird.

Förderungen rund um die Ausbildung

Für die Ausbildung gibt es ein eigenes Bündel an Hilfen: die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für den Lebensunterhalt, ausbildungsbegleitende Hilfen für Stützunterricht, die Assistierte Ausbildung zur Begleitung und die Einstiegsqualifizierung als Brücke in die Ausbildung. Einen vollständigen Überblick bietet der Ratgeber geförderte Ausbildung vom Arbeitsamt. Auch die Fahrtkosten lassen sich über die BAB abdecken.

Hilfen bei Vermittlung und Jobsuche

Rund um die Jobsuche unterstützt die Agentur mit mehreren Leistungen. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) finanziert Coaching, Bewerbungstraining oder die Beauftragung eines privaten Vermittlers. Das Vermittlungsbudget übernimmt einzelne Kosten wie Bewerbungsmappen, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen oder - unter Voraussetzungen - den Führerschein. Die passenden Stellen finden Sie über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit.

Förderungen für Arbeitgeber und Gründung

Auch der Schritt in eine neue Anstellung oder Selbstständigkeit wird gefördert. Der Eingliederungszuschuss (EGZ) geht an den Arbeitgeber und gleicht anfangs eine geringere Leistungsfähigkeit aus - das erleichtert schwer vermittelbaren Bewerbern den Einstieg. Wer sich selbstständig machen möchte und Arbeitslosengeld I bezieht, kann den Gründungszuschuss beantragen, der den Lebensunterhalt in der Startphase absichert. Beide Leistungen sind Ermessensleistungen und setzen eine Beratung voraus.

So kommen Sie an eine Förderung

Der Weg ist bei fast allen Förderungen ähnlich: Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, schildern Sie Ihr Ziel und klären Sie, welches Instrument passt und welche Stelle zuständig ist. Beziehen Sie Arbeitslosengeld I, ist die Agentur für Arbeit Ihr Ansprechpartner; bei Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherungsgeld das Jobcenter. Wichtig: Stellen Sie den Antrag stets vor Beginn der Maßnahme, denn eine rückwirkende Förderung ist in der Regel ausgeschlossen.

Häufige Fragen zu den Förderungen

Welche Förderungen bietet die Agentur für Arbeit?
Zu den wichtigsten zählen der Bildungsgutschein für Weiterbildung und Umschulung, der AVGS für Coaching und Vermittlung, die Berufsausbildungsbeihilfe, das Vermittlungsbudget, der Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber, der Gründungszuschuss und das Aufstiegs-BAföG.

Habe ich einen Anspruch auf Förderung?
Die meisten Förderungen sind Ermessensleistungen. Das heißt, sie werden auf Antrag und nach Beratung gewährt, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Einen automatischen Rechtsanspruch gibt es in der Regel nicht.

Wer ist zuständig - Agentur oder Jobcenter?
Wer Arbeitslosengeld I bezieht oder arbeitsuchend gemeldet ist, wendet sich an die Agentur für Arbeit. Wer Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherungsgeld erhält, ist beim Jobcenter richtig.

Muss ich die Förderung vor Beginn beantragen?
Ja. Bei nahezu allen Leistungen muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt sein. Eine nachträgliche Förderung bereits begonnener Kurse oder Ausgaben ist meist nicht möglich.

Muss ich Förderungen zurückzahlen?
Zuschüsse wie die Berufsausbildungsbeihilfe oder der Bildungsgutschein müssen nicht zurückgezahlt werden. Beim Aufstiegs-BAföG gibt es einen Darlehensanteil. Klären Sie die Konditionen im Beratungsgespräch.

Weiterführende Ratgeber

Stand: August 2026. Angaben ohne Gewähr. Art und Umfang der Förderung entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.