Weiterbildung Elektrofachkraft

Die Weiterbildung zur Elektrofachkraft ist eine der vielseitigsten Zusatzqualifikationen für Menschen aus technischen und handwerklichen Berufen. Wer ursprünglich einen anderen Beruf als Elektriker erlernt hat und im Arbeitsalltag trotzdem regelmäßig mit elektrotechnischen Aufgaben konfrontiert wird, kann sich die dafür notwendige Fachkunde gezielt aneignen und darf danach klar definierte Arbeiten an elektrischen Anlagen selbst ausführen.

Der häufigste Weg führt zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ (EFKffT), im Volksmund auch „kleiner Elektrikerschein“ genannt. Anbieter wie TÜV, DEKRA, IHK und Handwerkskammer bringen Fachfremde in einigen Wochen bis Monaten auf den Stand, den die DGUV Vorschrift 3 und die Norm DIN VDE 1000-10 für elektrotechnische Arbeiten voraussetzen. Das Arbeitsamt kann die Kosten über einen Bildungsgutschein übernehmen, wenn die Weiterbildung beruflich notwendig ist.

Elektrofachkraft prüft eine elektrische Anlage im Schaltschrank

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Die „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ (EFKffT) qualifiziert Fachfremde aus technischen Berufen für klar abgegrenzte Elektroarbeiten – rechtliche Grundlage sind DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 1000-10.
  • Voraussetzung ist meist eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Ausbildung; die Weiterbildung dauert je nach Modell rund 2 bis 6 Monate.
  • Die Lehrgangsgebühren liegen typischerweise zwischen 2.000 und 5.000 Euro.
  • Bei Arbeitslosigkeit kann das Arbeitsamt die Kosten per Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) voll übernehmen; Beschäftigte werden über das Qualifizierungschancengesetz gefördert.
  • Als Aufbau bieten sich Techniker, Industriemeister Elektrotechnik oder eine Umschulung zum Elektroniker an – dafür greift das Aufstiegs-BAföG.

Die Elektrofachkraft übernimmt fest umrissene Elektroarbeiten

Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist man dazu befugt, genau beschriebene elektrische Schalt-, Montage- und Prüfarbeiten selbstständig auszuführen. Die Weiterbildung sorgt dafür, dass diese Arbeiten fachgerecht und vor allem sicher erfolgen, denn im Umgang mit elektrischer Energie geht es immer auch um den Schutz von Leben und Betrieb.

Der Begriff „Elektrofachkraft“ ist rechtlich definiert. Nach DIN VDE 1000-10 und den Unfallverhütungsvorschriften der DGUV gilt als Elektrofachkraft, wer aufgrund fachlicher Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Eine vollständige Elektrofachkraft ist in der Regel eine ausgebildete Elektronikerin oder ein Elektroniker. Die EFKffT ist demgegenüber ein bewusst begrenztes Modell: Sie darf nur die Tätigkeiten ausführen, für die sie konkret ausgebildet und vom Unternehmen schriftlich bestellt wurde.

Da es sich um eine Zusatzqualifikation für Angehörige anderer handwerklicher oder technischer Berufe handelt, ergeben sich in ganz unterschiedlichen Bereichen der Industrie und des Handwerks Einsatzmöglichkeiten – vom Maschinenbau über die Gebäudetechnik bis zur Instandhaltung. Finanziell fällt das Bild entsprechend breit aus. Je nach Vorbildung, ausgeübter Tätigkeit, Branche und Region variiert das Einkommen stark. Grundsätzlich lässt sich ein Jahresbruttogehalt zwischen rund 32.000 Euro und 45.000 Euro ansetzen, wobei die Zusatzqualifikation oft mit einer Zulage oder einer höheren Eingruppierung honoriert wird.

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Die EFKffT ist eine begrenzte, aber gefragte Zusatzqualifikation

TÜV, DEKRA, IHK, Handwerkskammer und viele weitere Bildungsträger bieten die Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten an. Die Maßnahmen richten sich an Menschen, die einen technischen oder handwerklichen Beruf ausüben, aber keinen anerkannten Elektroberuf erlernt haben. Um dennoch bestimmte Arbeiten im Zusammenhang mit der Elektrik ausführen zu dürfen, können diese Fachfremden die Qualifizierung zur EFKffT in Angriff nehmen.

Wichtig ist das Wort „festgelegt“: Der Arbeitgeber legt gemeinsam mit einer verantwortlichen Elektrofachkraft schriftlich fest, welche gleichartigen, wiederkehrenden Tätigkeiten die EFKffT übernehmen darf – etwa das Anschließen bestimmter Geräte, das Tauschen definierter Bauteile oder Wartungsarbeiten an einer bestimmten Anlage. Für alles, was darüber hinausgeht, bleibt eine vollwertige Elektrofachkraft zuständig. Diese klare Abgrenzung macht das Modell für Betriebe attraktiv, weil sich der Fachkräftemangel im Elektrobereich so gezielt abfedern lässt, ohne Sicherheitsstandards aufzuweichen.

Je nach Kammer beziehungsweise Lehrgangsanbieter kann die Bezeichnung des Abschlusses leicht variieren. Interessierte sollten außerdem wissen, dass in der Praxis häufig vom „kleinen Elektrikerschein“ die Rede ist – gemeint ist damit fast immer genau diese EFKffT.

Die Weiterbildung vermittelt elektrotechnische Grundlagen und Sicherheitsregeln

Inhaltlich verbindet die Weiterbildung theoretisches Grundlagenwissen mit praktischen Übungen an realen Anlagen. Im Mittelpunkt steht neben der Fachkunde immer die Arbeitssicherheit, insbesondere die fünf Sicherheitsregeln der Elektrotechnik und der richtige Umgang mit den Schutzmaßnahmen. Typischerweise stehen folgende Themen auf dem Plan:

  • Grundlagen der Elektrizität und elektrische Größen
  • elektrische Messtechnik und Prüfverfahren
  • Magnetismus und Wechselstromtechnik
  • Motoren, Transformatoren und Steuerungstechnik
  • Energieverteilung und Energieversorgung
  • Schutzmaßnahmen und die fünf Sicherheitsregeln
  • rechtliche Grundlagen (DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 1000-10)

Am Ende steht in der Regel eine Prüfung, die theoretisches Wissen und praktisches Können abfragt. Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zeugnis, auf dessen Grundlage der Arbeitgeber die schriftliche Bestellung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten aussprechen kann.

Eine technische Ausbildung ist die übliche Zugangsvoraussetzung

Der Zugang zur Elektrofachkraft-Weiterbildung ist je nach Bildungsanbieter unterschiedlich geregelt. Üblicherweise wird eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen oder handwerklichen Beruf vorausgesetzt, etwa als Anlagenmechanikerin, Industriemechaniker, KFZ-Mechatronikerin oder in einem vergleichbaren Metall- oder Technikberuf. Manche Anbieter lassen auch langjährige Berufserfahrung im technischen Umfeld als Zugang gelten.

Persönlich sollten Interessierte technisches Verständnis, handwerkliches Geschick und ein ausgeprägtes Sicherheitsbewusstsein mitbringen. Wer die Grundlagen der Physik nicht scheut und sorgfältig arbeitet, hat gute Voraussetzungen. Da die spätere Tätigkeit stets im Rahmen der betrieblichen Bestellung erfolgt, ist es sinnvoll, die Weiterbildung frühzeitig mit dem eigenen Arbeitgeber abzustimmen – so passt der Lehrgang genau zu den Aufgaben, die später übernommen werden sollen.

Dauer und Kosten hängen stark vom Lehrgangsmodell ab

Die Dauer der Weiterbildung ist variabel und richtet sich nach dem gewählten Modell. Kompakte Vollzeitkurse dauern nur wenige Wochen, berufsbegleitende Varianten in Teilzeit erstrecken sich dagegen über mehrere Monate. Die Kosten sind nicht unerheblich: Für die Lehrgangsgebühren können je nach Umfang und Anbieter rund 2.000 bis 5.000 Euro anfallen, hinzu kommen gegebenenfalls Prüfungsgebühren. Die folgende Übersicht ordnet die gängigen Modelle ein.

ModellTypische DauerFür wen geeignet
Vollzeit-Kompaktkursca. 2 bis 6 WochenArbeitssuchende und Freigestellte, die schnell abschließen wollen
Teilzeit / berufsbegleitendca. 3 bis 6 MonateBeschäftigte, die neben dem Job lernen
Abend- oder Wochenendkursmehrere MonateBerufstätige mit fester Wochenarbeitszeit
Inhouse-Schulung im Betriebnach AbspracheUnternehmen, die mehrere Mitarbeitende gemeinsam qualifizieren

Ein Blick auf die Gültigkeit lohnt sich ebenfalls. Die Qualifikation als solche verfällt nicht automatisch. Damit die Fachkunde aber aktuell bleibt, ist regelmäßiges Arbeiten im Fachgebiet nötig, und viele Betriebe setzen eine jährliche Unterweisung sowie regelmäßige Auffrischungsschulungen an. Wer längere Zeit nicht elektrotechnisch tätig war, sollte die Kenntnisse vor einem Wiedereinstieg auffrischen.

Bildungsgutschein und Aufstiegs-BAföG senken die Kosten deutlich

Lehrgangsgebühren von mehreren Tausend Euro lassen sich selten nebenbei bezahlen. Die gute Nachricht: Für die Elektrofachkraft-Weiterbildung gibt es mehrere Förderwege, die einen großen Teil der Kosten oder sogar die gesamten Gebühren übernehmen. Welcher Weg passt, hängt vor allem davon ab, ob man arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder regulär beschäftigt ist.

Bildungsgutschein bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit

Wer arbeitslos gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann beim Arbeitsamt einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III beantragen. Ist die Weiterbildung für die berufliche Eingliederung notwendig und der Bildungsträger nach AZAV zugelassen, übernimmt die Agentur für Arbeit die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in der Regel vollständig und kann zusätzlich Fahrt- und Kinderbetreuungskosten erstatten. Über den Bildungsgutschein hinaus gibt es das Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich sowie mögliche Erfolgsprämien, wenn die Maßnahme länger dauert. Beziehende von Grundsicherungsgeld (dem früheren Bürgergeld) stellen den Antrag beim Jobcenter.

Erst beraten lassen, dann anmelden
Der Bildungsgutschein muss vor Beginn der Weiterbildung ausgestellt sein – eine nachträgliche Kostenübernahme ist ausgeschlossen. Vereinbaren Sie deshalb frühzeitig einen Termin bei Ihrer Vermittlungsfachkraft und lassen Sie sich beraten, bevor Sie einen Vertrag mit einem Bildungsträger unterschreiben. Hilfreiche Grundlagen finden Sie in unserem Überblick zur Weiterbildung über das Arbeitsamt.

Förderung für Beschäftigte über das Qualifizierungschancengesetz

Auch wer in Arbeit ist, kann eine geförderte Weiterbildung erhalten. Über das Qualifizierungschancengesetz bezuschusst die Agentur für Arbeit die Weiterbildung von Beschäftigten, deren Tätigkeit sich durch den technologischen Wandel verändert. Je nach Betriebsgröße werden Anteile der Lehrgangskosten und ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung übernommen. Der Antrag läuft üblicherweise über den Arbeitgeber, der von der Qualifizierung ebenfalls profitiert.

Aufstiegs-BAföG für Techniker, Meister und Fachwirt

Die EFKffT selbst ist keine klassische Aufstiegsfortbildung. Sobald Sie aber den nächsten Schritt gehen und sich zum Techniker, Industriemeister Elektrotechnik oder Technischen Fachwirt weiterbilden, greift das Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG). Es fördert einen großen Teil der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren unabhängig vom Alter und teilweise unabhängig vom Einkommen. Bei bestandener Prüfung wird ein erheblicher Anteil des Darlehens erlassen. Ergänzend kommen Weiterbildungsstipendien, Zuschüsse des Arbeitgebers oder ein Bildungskredit infrage.

FörderwegFür wenWas wird gefördert
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohtei.d.R. volle Lehrgangs- und Prüfungskosten, ggf. Fahrtkosten
QualifizierungschancengesetzBeschäftigte im Strukturwandelanteilige Kurskosten + Entgeltzuschuss
Aufstiegs-BAföGTechniker-, Meister-, Fachwirt-AufstiegZuschuss zu Gebühren, Teilerlass bei Erfolg
Arbeitgeber / Bildungskreditallevollständige oder anteilige Kostenübernahme

Techniker, Meister und Studium bauen auf der Elektrofachkraft auf

Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten baut man seine berufliche Kompetenz spürbar aus und übernimmt mehr Verantwortung im Arbeitsalltag. Darauf sollte man sich aber nicht ausruhen, sondern das lebenslange Lernen zum Prinzip machen. Kürzere Seminare halten das Wissen aktuell und erweitern den Handlungsspielraum – etwa zu Prüfbestimmungen, Wartung und Instandhaltung, Qualitätsprüfung, Arbeitssicherheit oder Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik.

Wer sich langfristig weiterentwickeln möchte, hat mehrere klassische Aufstiegswege zur Auswahl, die die Fachkunde deutlich vertiefen:

Möglicherweise ist auch ein Studium neben dem Beruf interessant. Wer sich im Elektrobereich weiterbilden und zugleich auf die zunehmende Akademisierung reagieren möchte, sollte an ein Fernstudium oder ein anderes Teilzeitstudium denken. Vor allem folgende Disziplinen passen zum Vorhaben: Elektrotechnik, Energietechnik, Mechatronik und Automatisierungstechnik. So lässt sich die Praxiserfahrung als Elektrofachkraft mit einem akademischen Abschluss verbinden.

Die Umschulung zum Elektroniker ist die weitreichendere Alternative

Für Menschen, die einem handwerklichen oder technischen Beruf nachgehen, wirkt die EFKffT auf den ersten Blick alternativlos, wenn sie mehr im Elektrobereich arbeiten wollen. Wer den Elektroberuf aber dauerhaft und ohne die enge Bindung an „festgelegte Tätigkeiten“ ausüben möchte, sollte eine Umschulung zu einem anerkannten Elektroberuf in Betracht ziehen. Sie dauert länger, führt aber zu einem vollwertigen Berufsabschluss und damit zum Status der vollen Elektrofachkraft. Dabei bieten sich vor allem folgende Berufe an:

  • Elektroniker für Betriebstechnik
  • Elektroniker für Automatisierungstechnik
  • Elektroniker für Geräte und Systeme
  • Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme
  • Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik
  • Elektroinstallateur und Industrieelektriker
  • Energieelektroniker und Elektroanlagenmonteur
  • Mechatroniker
  • IT-Systemelektroniker und Informationselektroniker

Auch eine Umschulung kann bei Arbeitslosigkeit über einen Bildungsgutschein finanziert werden. Ob die schnelle EFKffT oder die umfassende Umschulung der bessere Weg ist, hängt vom persönlichen Ziel ab: Reicht ein klar abgegrenzter Aufgabenbereich, genügt die Zusatzqualifikation. Wer den Elektroberuf zur Hauptaufgabe machen will, fährt mit der Umschulung besser.

Häufige Fragen zur Weiterbildung Elektrofachkraft

Was ist eine Elektrofachkraft?
Eine Elektrofachkraft ist nach DIN VDE 1000-10, wer aufgrund fachlicher Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung elektrotechnische Arbeiten beurteilen und Gefahren erkennen kann. Die vollständige Elektrofachkraft ist meist eine ausgebildete Elektronikerin oder ein Elektroniker; die „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ darf nur klar abgegrenzte, ihr übertragene Arbeiten ausführen.
Was darf eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten?
Eine EFKffT darf ausschließlich die gleichartigen, wiederkehrenden Arbeiten ausführen, für die sie ausgebildet und vom Arbeitgeber schriftlich bestellt wurde – etwa das Anschließen bestimmter Geräte, das Tauschen definierter Bauteile oder Wartungsarbeiten an einer festgelegten Anlage. Alles darüber hinaus bleibt der vollwertigen Elektrofachkraft vorbehalten.
Wie lange ist die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gültig?
Die Qualifikation verfällt nicht automatisch mit einem festen Datum. Damit die Fachkunde erhalten bleibt, ist jedoch regelmäßiges Arbeiten im Fachgebiet nötig. Viele Betriebe schreiben eine jährliche Unterweisung sowie regelmäßige Auffrischungsschulungen vor. Nach längerer Pause sollte man die Kenntnisse vor dem Wiedereinstieg auffrischen.
Wie wird man Elektrofachkraft?
Der schnelle Weg ist die Weiterbildung zur EFKffT bei TÜV, DEKRA, IHK oder Handwerkskammer, die eine technische oder handwerkliche Ausbildung voraussetzt und einige Wochen bis Monate dauert. Der umfassende Weg ist eine Ausbildung oder Umschulung zum Elektroniker, die zum vollen Status der Elektrofachkraft führt.
Ist ein Mechatroniker eine Elektrofachkraft?
Mechatroniker haben in ihrer Ausbildung umfangreiche elektrotechnische Inhalte und gelten für den in der Ausbildung abgedeckten Bereich als Elektrofachkraft. Für Arbeiten außerhalb dieses Rahmens kann eine ergänzende Qualifizierung oder betriebliche Festlegung nötig sein. Entscheidend ist immer, welche Tätigkeiten der Ausbildungsrahmen und die betriebliche Bestellung abdecken.
Was kostet die Weiterbildung zur Elektrofachkraft?
Die Lehrgangsgebühren liegen je nach Umfang und Anbieter meist zwischen 2.000 und 5.000 Euro, dazu können Prüfungsgebühren kommen. Bei Arbeitslosigkeit übernimmt das Arbeitsamt die Kosten häufig vollständig über einen Bildungsgutschein; für Beschäftigte gibt es Zuschüsse über das Qualifizierungschancengesetz.
Übernimmt das Arbeitsamt die Kosten der Weiterbildung?
Ja. Ist die Weiterbildung für die berufliche Eingliederung notwendig und der Träger AZAV-zertifiziert, kann die Agentur für Arbeit die Lehrgangs- und Prüfungskosten per Bildungsgutschein nach § 81 SGB III übernehmen. Wichtig: Der Gutschein muss vor Kursbeginn ausgestellt sein. Beziehende von Grundsicherungsgeld wenden sich an das Jobcenter.
Welche Voraussetzungen brauche ich für die Weiterbildung?
Üblich ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem technischen oder handwerklichen Beruf, teils genügt langjährige einschlägige Berufserfahrung. Persönlich sind technisches Verständnis, handwerkliches Geschick und ein hohes Sicherheitsbewusstsein wichtig. Es empfiehlt sich, den Lehrgang vorab mit dem Arbeitgeber abzustimmen, damit er zu den späteren Aufgaben passt.

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