Weiterbildung Berufskraftfahrer

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Weiterbildung ist für Berufskraftfahrer/innen ein Dauerthema. Sie verbessert nicht nur die Karrierechancen, sondern ist in weiten Teilen sogar gesetzlich vorgeschrieben: Wer gewerblich Personen oder Güter befördert, muss seine Qualifikation regelmäßig auffrischen. Gleichzeitig eröffnet die Weiterbildung Wege in besser bezahlte Positionen, etwa als Meister/in, Fachwirt/in oder Disponent/in.

Wer als Berufskraftfahrer/in tätig ist oder es werden möchte, sollte sich also frühzeitig mit den eigenen Weiterbildungsmöglichkeiten befassen. Das Arbeitsamt ist dabei ein wichtiger Ansprechpartner, denn Fahrerqualifizierung und Führerscheinklassen lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen fördern. Im Folgenden erfahren Sie, welche Weiterbildungen es gibt, was sie kosten, wie sich die Kosten finanzieren lassen und welche Perspektiven sich daraus ergeben.

Berufskraftfahrer im LKW-Führerhaus - Weiterbildung und Fahrerqualifizierung

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Berufskraftfahrer/innen im gewerblichen Güter- und Personenverkehr müssen alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) nachweisen (Schlüsselzahl 95).
  • Der Quereinstieg gelingt über die Grundqualifikation oder die beschleunigte Grundqualifikation, oft kombiniert mit dem Erwerb der Führerscheinklassen C/CE (LKW) oder D/DE (Bus).
  • Aufstiegsfortbildungen wie Kraftverkehrsmeister/in, Fachwirt/in für Güterverkehr und Logistik oder Verkehrsfachwirt/in öffnen den Weg in Führung und Disposition.
  • Arbeitslose können Fahrerqualifizierung und Führerscheine per Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) fördern lassen; Aufstiegsfortbildungen laufen über das Aufstiegs-BAföG.
  • Das Bruttogehalt liegt meist zwischen rund 30.000 und 45.000 Euro im Jahr, mit Aufstieg und Zulagen sind auch höhere Werte möglich; Fahrpersonal wird stark gesucht.
AZAV-zertifiziertAnbieterKurssuche über KURSNET
30.000-45.000 €Verdienstbrutto/Jahr
IHK-PrüfungAbschlussAnerkannte Qualifikation
BildungsgutscheinFörderung§ 81 SGB III, AZAV-Träger

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Umschulung oder Weiterbildung per Fernstudium

Viele Umschulungen und Weiterbildungen lassen sich flexibel per Fernstudium absolvieren - bei Förderung bis zu 100 Prozent über den Bildungsgutschein. Fordern Sie kostenloses Infomaterial direkt bei den Anbietern an und vergleichen Sie in Ruhe: Die Lehrgänge unterscheiden sich in Dauer, Service und Preis.

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Inhaltsverzeichnis

Berufskraftfahrer/innen sorgen für Güter- und Personenverkehr

Berufskraftfahrer/innen halten den Waren- und Personenfluss auf der Straße in Gang. Im Güterverkehr treten sie meist als LKW-Fahrer/innen in Erscheinung und transportieren Waren aller Art, vom Stückgut über Lebensmittel bis zu Gefahrgut. In der Personenbeförderung sind sie als Bus- und Reisebusfahrer/innen unterwegs und tragen Verantwortung für die Sicherheit ihrer Fahrgäste.

Der Beruf ist deutlich mehr als reines Fahren. Zum Alltag gehören die Ladungssicherung, die Kontrolle von Fahrzeug und Ladung, das Einhalten von Lenk- und Ruhezeiten, die Bedienung digitaler Tachografen sowie ein wirtschaftlicher, vorausschauender Fahrstil. Weil viele Betriebe dringend Personal suchen, ergeben sich vielversprechende Beschäftigungsmöglichkeiten in ganz unterschiedlichen Bereichen:

Die Verdienstmöglichkeiten lassen sich nur schwer pauschalisieren, da sie von Branche, Region, Führerscheinklassen und Zulagen abhängen. Als Orientierung gilt ein durchschnittliches Bruttojahresgehalt zwischen rund 30.000 und 45.000 Euro. Wer zusätzliche Qualifikationen mitbringt, etwa für Gefahrgut oder als Disponent/in, kann darüber liegen.

Die BKrFQG-Weiterbildung ist alle fünf Jahre Pflicht

Für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr gilt das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Danach müssen Fahrer/innen mit den Klassen C/CE (LKW) und D/DE (Bus) alle fünf Jahre eine Weiterbildung im Umfang von 35 Zeitstunden nachweisen. Nur wer diese Pflicht erfüllt, erhält im Führerschein die Schlüsselzahl 95, die zum gewerblichen Fahren berechtigt.

Die 35 Stunden verteilen sich üblicherweise auf fünf Module zu je sieben Stunden. Diese sogenannten Modul-95-Schulungen lassen sich flexibel über den Fünfjahreszeitraum verteilen, etwa jährlich ein Tag. Ohne gültige Schlüsselzahl 95 darf niemand gewerblich Personen oder Güter befördern, weshalb die Weiterbildung für Berufstätige keine Kür, sondern Grundvoraussetzung für die weitere Beschäftigung ist. Wer sie versäumt, riskiert Bußgelder und den Verlust der Fahrberechtigung im gewerblichen Verkehr.

Über die Grundqualifikation gelingt der Quereinstieg

Wer Berufskraftfahrer/in werden möchte, absolviert klassisch die dreijährige duale Ausbildung zum Berufskraftfahrer beziehungsweise zur Berufskraftfahrerin. Für Quereinsteiger/innen führt der Weg jedoch auch über die Grundqualifikation nach BKrFQG, häufig kombiniert mit dem Erwerb der nötigen Führerscheinklassen.

Dabei stehen zwei Wege offen: Die vollständige Grundqualifikation umfasst eine umfangreiche theoretische und praktische Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer. Die beschleunigte Grundqualifikation ist kompakter angelegt (rund 140 Unterrichtsstunden) und richtet sich an Personen ab einem bestimmten Mindestalter, die zügig in den Beruf starten wollen. Beide Varianten schaffen die Basis für einen Neustart im Fahrgewerbe und lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen fördern, gerade bei Arbeitslosigkeit häufig zusammen mit dem Führerschein.

Die Weiterbildung deckt Sicherheit, Recht und Wirtschaftlichkeit ab

Ob Pflichtweiterbildung, Grundqualifikation oder freiwilliges Aufbauseminar: Inhaltlich geht es immer um sicheres, rechtssicheres und wirtschaftliches Fahren. Die Module bauen fachliches Wissen aus und passen es an neue Vorschriften und Technik an. Typische Themen sind:

Über diese Grundlagen hinaus gibt es spezialisierte Zusatzqualifikationen, die die Einsatzmöglichkeiten und den Verdienst erhöhen. Dazu zählen der ADR-Schein für Gefahrguttransporte, Schulungen zur Ladungssicherung, der Kranschein oder Berechtigungen für Tank- und Silofahrzeuge. Solche Nachweise machen Fahrer/innen für Arbeitgeber deutlich attraktiver.

Aufstiegsfortbildungen führen in Führung und Disposition

Neben Seminaren und Kursen gibt es echte Aufstiegsfortbildungen. Bei diesen Maßnahmen geht es nicht nur um den Ausbau der Kenntnisse, sondern um einen höheren, staatlich anerkannten Abschluss, der den Weg in Führungs- und Planungspositionen öffnet. Ambitionierte Berufskraftfahrer/innen sollten sich mit folgenden Qualifikationen befassen:

Diese Fortbildungen qualifizieren für Aufgaben in der Disposition, im Fuhrparkmanagement, in der Speditionsleitung oder in der Ausbildung von Fahrpersonal. Sie sind aufstiegsorientiert und lassen sich in aller Regel über das Aufstiegs-BAföG fördern. Wer diesen Weg geht, verlässt schrittweise den Fahrersitz und übernimmt planende und leitende Verantwortung. Verwandte Wege in der Branche sind etwa die Weiterbildung zum Logistikmeister oder die Weiterbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik.

Ein Fernstudium erweitert die Karriere über den Fahrersitz hinaus

Wer im Job weiter aufsteigen und mehr Verantwortung übernehmen möchte, kommt an einer akademischen Qualifikation oft nicht vorbei. Gerade für Berufstätige, die viel unterwegs sind, bietet sich ein Fernstudium an. Diese Studienform lässt sich flexibel an Schichten und Reisezeiten anpassen und ermöglicht das Lernen neben dem Beruf.

Für Menschen aus dem Transport- und Logistikumfeld sind vor allem diese Studiengänge interessant:

Ein solcher Abschluss qualifiziert für Positionen im Logistikmanagement, in der Netzplanung oder in der Betriebsleitung und hebt das Verdienstniveau spürbar an.

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Bestimmte Eigenschaften erleichtern den Beruf

Der Beruf des Berufskraftfahrers ist fordernd. Lange Fahrten, wechselnde Arbeitszeiten und hohe Verantwortung gehören dazu. Formal sind je nach Tätigkeit die passenden Führerscheinklassen sowie die Fahrerqualifizierung nötig, außerdem gesundheitliche Eignung und ein einwandfreies Führungszeugnis, vor allem im Personenverkehr. Darüber hinaus erleichtern folgende persönliche Eigenschaften den Einstieg und den Alltag:

Mehr dazu, welche formalen und persönlichen Bedingungen für eine geförderte Maßnahme gelten, lesen Sie im Ratgeber zu den Voraussetzungen für eine Weiterbildung vom Arbeitsamt.

Dauer und Ablauf hängen von der Maßnahme ab

Wie lange eine Weiterbildung dauert, richtet sich stark nach ihrem Ziel. Die Pflichtweiterbildung nach BKrFQG ist mit 35 Stunden vergleichsweise kurz, während Aufstiegsfortbildungen und Umschulungen Monate bis über ein Jahr in Anspruch nehmen. Viele Maßnahmen lassen sich in Vollzeit, in Teilzeit oder als Fernkurs absolvieren. Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Wege ein:

WeiterbildungTypische DauerFormat
BKrFQG-Pflichtweiterbildung (Modul 95)35 Std. (5 Module), über 5 Jahre verteilbarPräsenz, oft tageweise
Beschleunigte Grundqualifikationca. 140 UnterrichtsstundenVollzeit
Führerschein C/CE bzw. D/DEje nach Vorkenntnis mehrere WochenVollzeit, oft mit Grundqualifikation kombiniert
Fachwirt/in Güterverkehr und Logistik (IHK)ca. 6-24 MonateVollzeit, Teilzeit oder Fernkurs
Kraftverkehrsmeister/inca. 1-2 Jahremeist berufsbegleitend

Berufsbegleitende Modelle und Fernkurse erlauben es, weiterhin Einkommen zu erzielen, verlängern aber die Gesamtdauer. Vollzeitmaßnahmen führen schneller zum Ziel und eignen sich gut für Umschüler/innen und Arbeitslose, die eine geförderte Maßnahme durchlaufen.

Kosten und Förderung entscheiden über die Finanzierung

Die Kosten reichen von einigen Hundert Euro für ein einzelnes Modul der Pflichtweiterbildung bis zu mehreren Tausend Euro für Führerschein, Grundqualifikation oder eine mehrmonatige Aufstiegsfortbildung. Der Erwerb der LKW- oder Busführerscheine ist dabei oft der größte Einzelposten. Die gute Nachricht: Für viele dieser Wege gibt es Förderung. Welcher Topf infrage kommt, hängt vor allem von der Ausgangslage ab.

Bildungsgutschein bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit

Wer arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III beantragen. Damit lassen sich nicht nur Lehrgangskosten übernehmen, sondern häufig auch der Erwerb der nötigen Führerscheinklassen und der Grundqualifikation, weil qualifiziertes Fahrpersonal am Arbeitsmarkt stark gefragt ist. Voraussetzung ist eine AZAV-zertifizierte Maßnahme und die Beratung durch die Vermittlungsfachkraft. Details erklärt der Ratgeber So wird die Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt.

Qualifizierungschancengesetz für Beschäftigte

Auch wer in einem Beschäftigungsverhältnis steht, kann gefördert werden. Über das Qualifizierungschancengesetz beteiligt sich die Agentur für Arbeit an Lehrgangskosten und teilweise am Arbeitsentgelt, wenn eine Weiterbildung die Beschäftigungsfähigkeit sichert. Das ist gerade dann interessant, wenn sich Anforderungen im Transportgewerbe durch Digitalisierung und neue Antriebe wandeln.

Aufstiegs-BAföG für Meister- und Fachwirt-Fortbildungen

Aufstiegsfortbildungen wie Kraftverkehrsmeister/in oder Fachwirt/in für Güterverkehr und Logistik werden über das Aufstiegs-BAföG (AFBG) gefördert, unabhängig vom Alter und einkommensunabhängig beim Maßnahmebeitrag. Ein großer Teil der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird bezuschusst, der Rest läuft über ein zinsgünstiges Darlehen, von dem bei bestandener Prüfung ein erheblicher Anteil erlassen wird.

Weiterbildungsgeld und Prämien

Bei geförderten Maßnahmen im Rahmen der Grundsicherung kann ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro hinzukommen. Für erfolgreich bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen sind zudem Weiterbildungsprämien möglich. Diese Anreize sollen dazu motivieren, eine Qualifizierung durchzuhalten und abzuschließen. Wer eine Fördermöglichkeit prüfen will, findet die Wege gebündelt auf der Hub-Seite Weiterbildung vom Arbeitsamt sowie im Überblick zur Förderung einer Weiterbildung durch das Arbeitsamt.

Die folgende Tabelle ordnet die Förderwege nach Ausgangslage:

FörderwegFür wenWofür geeignet
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit BedrohteFührerschein, Grundqualifikation, Umschulung
QualifizierungschancengesetzBeschäftigteAnpassungs- und Weiterqualifizierung im Betrieb
Aufstiegs-BAföG (AFBG)alle mit ZugangsvoraussetzungMeister, Fachwirt, Betriebswirt
Weiterbildungsgeld + PrämienGeförderte in der GrundsicherungZusatz zum Lebensunterhalt, Prüfungsanreiz

Gehalt und Perspektiven wachsen mit der Qualifikation

Das Einstiegsgehalt als Berufskraftfahrer/in liegt häufig im Bereich von rund 2.400 bis 2.900 Euro brutto im Monat, was etwa 30.000 bis 35.000 Euro im Jahr entspricht. Mit Berufserfahrung, Zusatzqualifikationen wie dem ADR-Schein sowie Zuschlägen für Nacht-, Wochenend- und Fernverkehr sind 40.000 bis 45.000 Euro und mehr erreichbar. Die konkrete Höhe hängt stark von Branche, Tarifbindung und Region ab.

Der eigentliche Gehaltssprung kommt mit dem Aufstieg. Wer als Disponent/in, Fuhrparkleiter/in oder Speditionsleiter/in arbeitet oder eine Meister- oder Fachwirt-Qualifikation erworben hat, verdient deutlich mehr und arbeitet zugleich planender statt fahrend. Angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels bei LKW- und Busfahrern ist die Beschäftigungssicherheit hoch, und gut qualifiziertes Personal ist auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt.

Anbieter und AZAV-Zulassung sind bei der Wahl entscheidend

Weiterbildungen für Berufskraftfahrer/innen bieten Fahrschulen mit Ausbildungsberechtigung für schwere Klassen, Industrie- und Handelskammern, Bildungswerke der Verkehrswirtschaft, TÜV- und DEKRA-Akademien sowie private Bildungsträger an. Für die Pflichtweiterbildung nach BKrFQG muss der Anbieter behördlich anerkannt sein.

Wer eine Förderung über den Bildungsgutschein plant, sollte unbedingt auf die AZAV-Zulassung des Trägers und der Maßnahme achten, denn nur dann übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten. Es lohnt sich, mehrere Angebote zu vergleichen, auf Erfolgsquoten und Prüfungsvorbereitung zu achten und die Beratung des Arbeitsamts einzubeziehen, bevor man sich festlegt.

Alternativen zur Berufskraftfahrer-Weiterbildung lohnen den Blick

Bevor man sich festlegt, sollte man auch Alternativen ins Auge fassen. Das gilt vor allem für Berufswechsler/innen, die einen Quereinstieg planen und noch nicht sicher sind, ob der Fahrersitz die richtige Wahl ist. Verwandte Berufe und Umschulungen im Transport- und Logistikumfeld sind zum Beispiel:

Eine passende Umschulung lässt sich häufig ebenfalls über das Arbeitsamt fördern. Einen Überblick über die Wege in einen neuen Beruf bietet die Hub-Seite Umschulung vom Arbeitsamt. Wer noch unentschlossen ist, findet Anregungen in den Top 20 Weiterbildungen und in der verwandten Weiterbildung Automobilkaufmann.

Häufige Fragen zur Weiterbildung Berufskraftfahrer

Ist die Berufskraftfahrer-Weiterbildung Pflicht?
Ja. Für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr schreibt das BKrFQG alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung vor. Erst damit wird die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen, die zum gewerblichen Fahren berechtigt. Ohne diesen Nachweis droht der Verlust der Fahrberechtigung im gewerblichen Verkehr.
Was kostet die Weiterbildung zum Berufskraftfahrer?
Die Kosten reichen von einigen Hundert Euro pro Pflichtmodul bis zu mehreren Tausend Euro für Führerschein, Grundqualifikation oder eine Aufstiegsfortbildung. Der Erwerb der LKW- oder Busführerscheine ist meist der größte Posten. Über Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG lässt sich ein großer Teil dieser Kosten fördern.
Übernimmt das Arbeitsamt den LKW-Führerschein?
Bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit kann die Agentur für Arbeit den Erwerb der Führerscheinklassen C/CE oder D/DE per Bildungsgutschein übernehmen, oft zusammen mit der Grundqualifikation. Voraussetzung sind eine AZAV-zertifizierte Maßnahme und die Zustimmung der Vermittlungsfachkraft. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Förderung ist eine Ermessensentscheidung.
Wie werde ich als Quereinsteiger Berufskraftfahrer?
Quereinsteiger/innen erwerben die nötigen Führerscheinklassen und legen die Grundqualifikation nach BKrFQG ab, entweder vollständig oder als beschleunigte Grundqualifikation mit rund 140 Unterrichtsstunden. Damit ist der gewerbliche Einstieg auch ohne dreijährige Ausbildung möglich. Viele Maßnahmen lassen sich bei Arbeitslosigkeit fördern.
Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es für Berufskraftfahrer?
Wer aufsteigen will, kann sich zum Kraftverkehrsmeister/in, zum Fachwirt/in für Güterverkehr und Logistik oder zum Verkehrsfachwirt/in fortbilden. Diese Abschlüsse öffnen den Weg in Disposition, Fuhrparkmanagement und Speditionsleitung. Ein Logistik- oder Verkehrsstudium erweitert die Perspektiven zusätzlich in Richtung Management.
Wie oft muss die Weiterbildung wiederholt werden?
Die Pflichtweiterbildung nach BKrFQG muss alle fünf Jahre erneut absolviert werden, jeweils 35 Stunden. Die fünf Module lassen sich flexibel über den Zeitraum verteilen, etwa jährlich ein Schulungstag. Danach wird die Schlüsselzahl 95 im Führerschein für weitere fünf Jahre verlängert.
Wie viel verdient man als Berufskraftfahrer?
Das Bruttojahresgehalt liegt meist zwischen rund 30.000 und 45.000 Euro. Einsteiger/innen starten oft bei 2.400 bis 2.900 Euro brutto im Monat. Mit Erfahrung, Zusatzqualifikationen wie dem ADR-Schein und Zuschlägen sowie durch Aufstieg in Disposition oder Leitung ist deutlich mehr möglich.
Kann ich die Weiterbildung berufsbegleitend machen?
Ja. Die Modul-95-Pflichtweiterbildung findet oft tageweise statt und lässt sich gut neben der Arbeit absolvieren. Aufstiegsfortbildungen wie Meister oder Fachwirt gibt es in Teilzeit- und Fernlehrgang-Varianten. Beschäftigte können über das Qualifizierungschancengesetz auch mit Unterstützung des Arbeitgebers gefördert werden.