Förderung einer Weiterbildung durch das Arbeitsamt

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Menschen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, haben oftmals keine Mittel für eine teure Weiterbildung und setzen daher auf eine Förderung durch das Arbeitsamt. Da für die klassische Weiterbildungsförderung kein automatischer Rechtsanspruch besteht, kann man sich nicht in jedem Fall darauf verlassen, dass die Kosten vom Amt übernommen werden. Wer die Fördervoraussetzungen kennt und gut vorbereitet in das Beratungsgespräch geht, verbessert seine Chancen jedoch deutlich.

Die beruflichen Perspektiven hängen maßgeblich von den vorhandenen Qualifikationen ab. Bildung erweist sich damit als Schlüssel zum beruflichen Erfolg. Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter wissen das ebenso und sind wichtige Partner, wenn es um eine berufliche Weiterbildung geht. Dieser Ratgeber erklärt die einzelnen Förderwege, ihre gesetzlichen Grundlagen im SGB III, die aktuellen Beträge 2026 und wie Sie eine geförderte Weiterbildung Schritt für Schritt beantragen.

Beratungsgespräch zur Förderung einer Weiterbildung durch das Arbeitsamt

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Das zentrale Förderinstrument ist der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III: Er übernimmt Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie oft Fahrt-, Kinderbetreuungs- und Unterbringungskosten.
  • Beschäftigte werden über das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) gefördert - mit Zuschüssen zu Lehrgangskosten und teilweise zum Arbeitsentgelt, gestaffelt nach Betriebsgröße.
  • Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält es während einer geförderten Weiterbildung weiter; beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) gibt es zusätzlich 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat.
  • Für Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Fachwirt oder Techniker greift das Aufstiegs-BAföG (AFBG) - unabhängig vom Arbeitsamt.
  • Eine Förderung setzt voraus, dass Träger und Maßnahme AZAV-zertifiziert sind. Es besteht kein genereller Rechtsanspruch - die Bewilligung liegt im Ermessen der Agentur.
BildungsgutscheinFörderung§ 81 SGB III, AZAV-Träger
ALG läuft weiterWährend der MaßnahmeLebensunterhalt gesichert
AZAV-zertifiziertAnbieterKurssuche über KURSNET
BerufsberatungBeratungKostenlos beim Arbeitsamt
Inhaltsverzeichnis

Diese Förderwege bietet das Arbeitsamt für Weiterbildungen

Eine Beratung bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter ist die solide Basis für jede geförderte Weiterbildung. Im persönlichen Gespräch legen Sie Ihre Wünsche und Ziele dar und stimmen mit der Beraterin oder dem Berater ab, welche Qualifizierung sinnvoll ist und über welchen Weg sie finanziert werden kann. Welcher Förderweg für Sie infrage kommt, hängt vor allem von Ihrer aktuellen Situation ab: ob Sie arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Grundsätzlich stehen mehrere Instrumente zur Verfügung, die sich in Zielgruppe und Leistungsumfang unterscheiden. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Förderwege im Vergleich:

FörderwegFür wenRechtsgrundlageWas wird gefördert
BildungsgutscheinArbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte§ 81 SGB IIILehrgangs- und Prüfungskosten, Fahrt-, Betreuungs- und Unterbringungskosten
QualifizierungschancengesetzSozialversicherungspflichtig Beschäftigte§ 82 SGB IIIZuschuss zu Lehrgangskosten und teilweise zum Arbeitsentgelt
WeiterbildungsgeldBezieher von Grundsicherungsgeld§ 87a SGB III150 Euro monatlicher Zuschlag während der Weiterbildung
WeiterbildungsprämieUmschüler und Nachqualifizierte§ 131a SGB III1.000 Euro (Zwischen-) und 1.500 Euro (Abschlussprüfung)
Aufstiegs-BAföGMeister-, Fachwirt-, TechnikeranwärterAFBGZuschuss und Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungskosten, Unterhalt

Nicht jeder Weg passt zu jeder Situation. Der Bildungsgutschein und das Weiterbildungsgeld richten sich an Menschen ohne Beschäftigung, das Qualifizierungschancengesetz an Beschäftigte, und das Aufstiegs-BAföG läuft ganz unabhängig vom Arbeitsamt über das zuständige Amt für Ausbildungsförderung. In der Beratung wird geklärt, welche Kombination für Ihr Ziel die passende ist.

Der Bildungsgutschein ist das zentrale Förderinstrument

Für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen ist der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III das wichtigste Werkzeug. Er ist eine schriftliche Zusage der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, die Kosten einer bestimmten Weiterbildung zu übernehmen. Mit diesem Gutschein in der Hand suchen Sie sich einen zugelassenen Bildungsträger und die passende Maßnahme selbst aus - der Gutschein ist also kein fertiger Kurs, sondern eine Kostenübernahme-Zusage, die Sie einlösen.

Auf dem Bildungsgutschein sind das Bildungsziel, die maximale Dauer und die Region festgehalten. Innerhalb dieses Rahmens haben Sie freie Anbieterwahl, solange Träger und Kurs nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sind. Wichtig ist die Reihenfolge: Der Gutschein muss vor Beginn der Weiterbildung ausgestellt sein. Wer eine Maßnahme auf eigene Faust beginnt und erst danach eine Förderung beantragt, geht in der Regel leer aus.

Ob ein Bildungsgutschein ausgestellt wird, entscheidet die Beraterin oder der Berater nach pflichtgemäßem Ermessen. Zentrale Frage ist stets, ob die Weiterbildung die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt wahrscheinlicher macht oder eine drohende Arbeitslosigkeit abwendet. Gute Argumente sind ein konkretes Berufsziel, nachgefragte Qualifikationen und ein realistischer Plan für die Zeit nach dem Kurs.

Diese Leistungen sind in der Förderung enthalten

Die Förderung einer Weiterbildung durch das Arbeitsamt beschränkt sich nicht auf die reinen Kursgebühren. Der Bildungsgutschein deckt in der Regel ein ganzes Bündel an Kosten ab, sodass Teilnehmende sich auf das Lernen konzentrieren können. Welche Positionen konkret übernommen werden, ergibt sich aus § 83 f. SGB III und der individuellen Situation.

Typischerweise übernimmt das Arbeitsamt beim Bildungsgutschein die folgenden Leistungen:

Der konkrete Leistungsumfang hängt vom Einzelfall ab. In der Regel nimmt das Arbeitsamt den Teilnehmenden die finanzielle Last der Weiterbildung ab. Parallel dazu läuft die Existenzsicherung weiter: Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält es während der geförderten Weiterbildung ohne Kürzung weiter, dazu später mehr im Abschnitt zu Arbeitslosengeld und Weiterbildungsgeld.

Tipp: Lassen Sie sich vor dem Beratungstermin von einem Bildungsträger unverbindlich beraten und ein konkretes Angebot geben. Ein klar benanntes Kursziel mit AZAV-Zulassung und guten Arbeitsmarktchancen erleichtert der Agentur die Entscheidung für den Bildungsgutschein.

Auch Beschäftigte werden über das Qualifizierungschancengesetz gefördert

Weiterbildungsförderung ist längst nicht nur für Arbeitslose gedacht. Mit dem Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) fördert die Bundesagentur für Arbeit auch sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deren Tätigkeit durch technologischen Wandel oder Strukturveränderungen bedroht ist oder die sich in einem Engpassberuf weiterqualifizieren wollen. Die Weiterbildung muss über eine rein arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen und Kenntnisse vermitteln, die auch bei anderen Arbeitgebern nützlich sind.

Der Umfang der Förderung richtet sich nach der Größe des Betriebs. Je kleiner das Unternehmen, desto höher fällt der Zuschuss der Arbeitsagentur zu den Lehrgangskosten und - bei Weiterbildung während der Arbeitszeit - zum fortgezahlten Arbeitsentgelt aus. Der Antrag wird gemeinsam von Arbeitgeber und Beschäftigtem gestellt.

BetriebsgrößeZuschuss LehrgangskostenZuschuss Arbeitsentgelt
Unter 10 Beschäftigtebis zu 100 Prozentbis zu 75 Prozent
10 bis 249 Beschäftigtebis zu 50 Prozentbis zu 50 Prozent
250 bis 2.499 Beschäftigtebis zu 25 Prozentbis zu 25 Prozent
Ab 2.500 Beschäftigtebis zu 15 Prozentbis zu 25 Prozent

Die Prozentsätze lassen sich in bestimmten Fällen erhöhen, etwa wenn eine Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung besteht oder ein Tarifvertrag entsprechende Regelungen enthält. Wer beschäftigt ist und sich weiterbilden möchte, sollte den Arbeitgeber frühzeitig einbeziehen und gemeinsam den Weiterbildungsberater der Arbeitsagentur ansprechen.

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Aufstiegs-BAföG fördert Meister, Fachwirt und Techniker

Für Aufstiegsfortbildungen greift ein eigenes Instrument, das nicht über das Arbeitsamt, sondern über das zuständige Amt für Ausbildungsförderung läuft: das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Gefördert werden anerkannte Fortbildungen wie der Meister, der Fachwirt, der staatlich geprüfte Techniker, der Betriebswirt oder die Erzieherausbildung - unabhängig von Alter, Einkommen und Vermögen.

Das Aufstiegs-BAföG übernimmt einen großen Teil der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Dieser Anteil setzt sich aus einem Zuschuss und einem zinsgünstigen Darlehen der KfW zusammen, wobei der Zuschussanteil überwiegt. Wer die Fortbildung erfolgreich abschließt, bekommt einen erheblichen Teil des Restdarlehens erlassen. Für Vollzeitfortbildungen gibt es zusätzlich einen Beitrag zum Lebensunterhalt.

Aufstiegs-BAföG und die klassische Weiterbildungsförderung des Arbeitsamts schließen sich in der Regel gegenseitig aus - für dieselbe Maßnahme kann nur ein Weg genutzt werden. Wer eine Umschulung plant, sollte in der Beratung klären, welcher Weg günstiger ist. Als Faustregel gilt: Aufstiegsfortbildungen wie Meister oder Fachwirt laufen über das Aufstiegs-BAföG, eine komplette Neuorientierung mit Umschulung eher über den Bildungsgutschein.

Während der Weiterbildung sichern Arbeitslosengeld und Weiterbildungsgeld den Lebensunterhalt

Eine geförderte Weiterbildung hilft wenig, wenn während der Maßnahme das Geld zum Leben fehlt. Deshalb ist die Existenzsicherung fester Bestandteil der Förderung. Wer Arbeitslosengeld bezieht und eine vom Arbeitsamt geförderte Weiterbildung beginnt, erhält das Arbeitslosengeld unverändert weiter. Die Zeit der Weiterbildung wird dabei nicht wie eine Arbeitsuche behandelt, sodass keine Vermittlungsbemühungen erwartet werden.

Wer Grundsicherungsgeld bezieht, die zum 1. Juli 2026 in Kraft getretene Nachfolge des Bürgergeldes, erhält während einer Weiterbildung, die auf einen Berufsabschluss zielt, zusätzlich ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro pro Monat. Dieser Zuschlag ist ein finanzieller Anreiz, eine abschlussorientierte Qualifizierung durchzuhalten, und wird zusätzlich zur Regelleistung gezahlt. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt 2026 unverändert bei 563 Euro.

Ein kleiner Hinzuverdienst bleibt möglich. Ein Minijob bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro im Monat ist grundsätzlich erlaubt, wobei im Grundsicherungsgeld Freibeträge gelten und das übrige Einkommen angerechnet wird. Bei Bezug von Arbeitslosengeld gilt eine feste Freibetragsgrenze von 165 Euro, und die Nebentätigkeit muss unter 15 Wochenstunden bleiben. Nach bestandener Prüfung im Rahmen einer geförderten Umschulung kommt zusätzlich die Weiterbildungsprämie nach § 131a SGB III in Betracht - 1.000 Euro für die Zwischen- und 1.500 Euro für die Abschlussprüfung.

Diese Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein

Damit das Arbeitsamt eine Weiterbildung fördert, müssen mehrere Bedingungen zusammenkommen. Sie betreffen sowohl Ihre persönliche Situation als auch die gewählte Maßnahme und den Anbieter. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, wird die Förderung in der Regel abgelehnt.

Diese Punkte sollten Sie bereits in die Beratung mitbringen. Je klarer Sie Ihr Weiterbildungsziel und dessen Nutzen für den Arbeitsmarkt formulieren, desto eher lässt sich die Agentur überzeugen. Detaillierte Hinweise finden Sie auch in unserem Ratgeber zur Weiterbildung über das Arbeitsamt.

So sichern Sie sich eine vom Arbeitsamt geförderte Weiterbildung

Interessierte an einer Weiterbildung zählen häufig auf die Unterstützung des Arbeitsamtes, sollten aber wissen, dass es keinen generellen Rechtsanspruch auf eine Förderung gibt. Es handelt sich vielmehr um eine Ermessensleistung, deren Bewilligung im pflichtgemäßen Ermessen der Beraterin oder des Beraters liegt. Dessen sollten sich angehende Weiterbildungsteilnehmende vor dem Termin bewusst sein. Wichtig ist, gut und schlüssig argumentieren zu können, um wirksame Überzeugungsarbeit zu leisten.

Grundsätzlich sollte man das Arbeitsamt aber nicht als Gegner empfinden. Es ist im Interesse des Amtes, dass Menschen der Arbeitslosigkeit entkommen oder sie gar nicht erst erleben. Wenn eine berufliche Qualifizierung in Form einer Weiterbildung hier hilft, ist sie somit auch im Interesse der Arbeitsagentur. Mit der folgenden Vorgehensweise erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine Bewilligung:

  1. Ziel definieren: Überlegen Sie sich vorab konkret, welche Qualifikation Sie erwerben und welchen Beruf Sie danach ausüben möchten.
  2. Maßnahme recherchieren: Suchen Sie eine AZAV-zertifizierte Weiterbildung mit guten Arbeitsmarktchancen und lassen Sie sich ein Angebot geben.
  3. Beratungstermin vereinbaren: Vereinbaren Sie einen Termin bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter und bringen Sie Ihre Unterlagen mit.
  4. Argumentieren: Legen Sie schlüssig dar, warum die Weiterbildung Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt verbessert.
  5. Bildungsgutschein einlösen: Nach Ausstellung wählen Sie Träger und Kurs aus und starten die Weiterbildung.

Wer sich vorbereitet, mit einem klaren Ziel auftritt und die formalen Voraussetzungen kennt, hat gute Aussichten auf eine geförderte Weiterbildung. Nutzen Sie die Beratung aktiv und scheuen Sie sich nicht, nachzufragen, welcher der Förderwege in Ihrer Situation der beste ist.

Häufige Fragen zur Förderung einer Weiterbildung

Habe ich einen Rechtsanspruch auf eine geförderte Weiterbildung?
Nein. Die Förderung einer Weiterbildung durch das Arbeitsamt ist eine Ermessensleistung, keine Pflichtleistung. Die Agentur entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob die Maßnahme Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt verbessert. Nur beim Aufstiegs-BAföG und beim Weiterbildungsgeld besteht bei erfüllten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch.
Wer bekommt einen Bildungsgutschein?
Einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III können arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen erhalten, wenn die Weiterbildung ihre berufliche Wiedereingliederung fördert. Voraussetzung ist eine vorherige Beratung sowie eine AZAV-zertifizierte Maßnahme bei einem zugelassenen Träger. Der Gutschein muss vor Kursbeginn ausgestellt sein.
Werden auch Beschäftigte gefördert?
Ja. Über das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) fördert die Bundesagentur für Arbeit sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Je nach Betriebsgröße werden Lehrgangskosten und teilweise das Arbeitsentgelt bezuschusst. Den Antrag stellen Arbeitgeber und Beschäftigter gemeinsam beim Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur.
Wie viel Geld bekomme ich während der Weiterbildung?
Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält es während der geförderten Weiterbildung unverändert weiter. Beim Grundsicherungsgeld, dem Nachfolger des Bürgergeldes, gibt es bei abschlussorientierten Weiterbildungen zusätzlich 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt 2026 bei 563 Euro.
Was ist der Unterschied zwischen Bildungsgutschein und Aufstiegs-BAföG?
Der Bildungsgutschein läuft über das Arbeitsamt und richtet sich vor allem an Arbeitslose, etwa für eine Umschulung. Das Aufstiegs-BAföG läuft über das Amt für Ausbildungsförderung und fördert Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Fachwirt oder Techniker - unabhängig von Alter und Einkommen. Für dieselbe Maßnahme ist nur ein Weg möglich.
Muss der Bildungsträger zertifiziert sein?
Ja. Sowohl der Bildungsträger als auch die konkrete Maßnahme müssen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sein. Nur dann kann das Arbeitsamt die Kosten übernehmen. Nicht zugelassene Kurse werden nicht gefördert, auch wenn sie inhaltlich passen würden.
Kann ich während der geförderten Weiterbildung dazuverdienen?
Ein Minijob bis 603 Euro monatlich ist grundsätzlich möglich. Beim Arbeitslosengeld gilt ein Freibetrag von 165 Euro und eine Grenze von unter 15 Wochenstunden. Beim Grundsicherungsgeld gelten gestaffelte Freibeträge, darüber hinausgehendes Einkommen wird angerechnet. Klären Sie den Nebenverdienst vorab mit Ihrer Agentur.
Wie beantrage ich die Förderung einer Weiterbildung?
Vereinbaren Sie zuerst einen Beratungstermin bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter. Legen Sie Ihr Weiterbildungsziel dar und benennen Sie eine AZAV-zertifizierte Maßnahme. Wird der Antrag positiv beschieden, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Sie Träger und Kurs auswählen. Wichtig: Der Gutschein muss vor Kursbeginn vorliegen.