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Förderung einer Weiterbildung durch das Arbeitsamt

Menschen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, haben oftmals keine Mittel für eine teure Weiterbildung und setzen daher auf eine Förderung durch das Arbeitsamt. Da kein entsprechender Rechtsanspruch besteht, kann man sich jedoch nicht darauf verlassen, dass die Finanzierung vom Amt übernommen wird.

Die beruflichen Perspektiven hängen aber maßgeblich von den vorhandenen Qualifikationen ab. Bildung erweist sich somit als Schlüssel zum beruflichen Erfolg. Die Arbeitsämter wissen dies ebenso und erweisen sich als wichtige Partner, wenn es um eine berufliche Weiterbildung geht.

Welche Förderungen für Weiterbildungen bieten die Arbeitsämter?

Eine Beratung bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter ist eine solide Basis für eine anschließende Weiterbildung. Im persönlichen Gespräch kann man seine Wünsche und Vorstellungen darlegen und sich mit der Sachbearbeiterin beziehungsweise dem Sachbearbeiter austauschen. Im Zuge dessen wird nicht nur die Sinnhaftigkeit der beruflichen Qualifizierung diskutiert, sondern auch die Finanzierung der Weiterbildung.

Grundsätzlich ergeben sich hier verschiedene Optionen, denn die Arbeitsämter können unter anderem mit den folgenden Förderungen aufwarten:

  • Bildungsgutschein
  • Weiterbildungsprämie
  • Bildungsprämie
  • Zukunftsstarter

Was ist in einer Weiterbildungs-Förderung der Arbeitsagentur enthalten?

Die Förderung von Weiterbildungen durch das Arbeitsamt kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Der Bildungsgutschein ist nur ein Beispiel für die verschiedenen Förderungen, die relevant sein können. Interessierte fragen sich dabei, was sie vom Arbeitsamt erwarten können. Anhand des Bildungsgutscheins soll im Folgenden veranschaulicht werden, wie Weiterbildungen durch das Arbeitsamt gefördert werden können:

  • Übernahme der Weiterbildungskosten
  • weitere Zahlung des Arbeitslosengeldes

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Förderung sowie der Situation im Einzelfall. In der Regel nimmt das Arbeitsamt den Teilnehmenden die finanzielle Last ab, so dass sich diese auf das Lernen konzentrieren können.

Wie kann man sich eine vom Arbeitsamt geförderte Weiterbildung sichern?

Interessierte an einer Weiterbildung zählen häufig auf die Unterstützung des Arbeitsamtes, sollten aber wissen, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung gibt. Es handelt sich vielmehr um eine Kann-Leistung, deren Bewilligung im Ermessen des Sachbearbeiters beziehungsweise der Sachbearbeiterin liegt. Dessen müssen sich angehende Weiterbildungsteilnehmende vor dem Termin bei der Arbeitsagentur bewusst sein. Es ist wichtig, gut und schlüssig argumentieren zu können, um wirksame Überzeugungsarbeit zu leisten.

Grundsätzlich darf man das Arbeitsamt aber nicht als Gegner empfinden. Es ist im Interesse des Amtes, dass die Menschen der Arbeitslosigkeit entkommen oder diese erst gar nicht erleben. Wenn eine berufliche Qualifizierung in Form einer Weiterbildung hier helfen kann, ist sie somit auch im Interesse der Arbeitsagentur.

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