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Voraussetzungen für eine Weiterbildung vom Arbeitsamt

Viele Menschen absolvieren eine Weiterbildung in Eigenregie und kämpfen sich auf eigene Faust durch die Formalitäten und Finanzierung. In anderen Fällen kann es sinnvoll sein, das Arbeitsamt mit ins Boot zu holen. Dieses bietet eine umfassende Beratung, kennt den Arbeitsmarkt und hat Kontakte zu unterschiedlichsten Bildungseinrichtungen. Außerdem kann das Arbeitsamt die Finanzierung der Weiterbildung übernehmen. Dabei stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen dies geschieht.

Die Voraussetzungen für eine Weiterbildung vom Arbeitsamt können ein heikles Thema sein. Die Tatsache, dass kein Rechtsanspruch besteht, darf nicht außer Acht gelassen werden. Entscheidend ist demnach immer die Haltung des Sachbearbeiters beziehungsweise der Sachbearbeiterin. Unabhängig davon müssen aber selbstverständlich die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein zur Förderung der Weiterbildung gegeben sein.

Wer kann Weiterbildung über das Arbeitsamt absolvieren?

Die Agentur für Arbeit gewährt die Förderung einer Maßnahme zur beruflichen Qualifizierung als sogenannte Kann-Leistung. Es liegt also im Ermessen des Amtes, ob eine Weiterbildung gefördert wird oder nicht.

Grundsätzlich haben aber nur die folgenden Personen eine realistische Chance auf eine solche Unterstützung:

  • Arbeitslosengeld-I-Empfänger/innen
  • Arbeitslosengeld-II-Empfänger/innen
  • Arbeitssuchende
  • Kurzarbeiter/innen
  • gering Qualifizierte
  • Erwerbstätige, denen eine Arbeitslosigkeit droht

Unter welchen Voraussetzungen erhalten auch Erwerbstätige eine Weiterbildungsförderung vom Arbeitsamt?

Dass auch Erwerbstätige eine Weiterbildungsfinanzierung beim Arbeitsamt in Anspruch nehmen können, wirkt zunächst sehr überraschend. Ein bestehendes Arbeitsverhältnis ist allerdings kein Ausschlusskriterium.

Es kommt vielmehr auf die Situation des Einzelnen an. Dies verdeutlichen die Ziele des Bildungsgutscheins, denn es geht nicht nur darum, eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden.

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung kann auch dem nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses oder der Verhinderung einer drohenden Arbeitslosigkeit dienen.

Was kann man tun, wenn man die Bedingungen für eine Weiterbildung vom Arbeitsamt nicht erfüllt?

Es gibt viele Fälle, in denen das Arbeitsamt Weiterbildungen im Rahmen des Bildungsgutscheins fördert. Zudem gibt es noch einige weitere Programme, die in Betracht kommen könnten.

Erfüllt man die Bedingungen des Arbeitsamtes nicht und erhält eine Ablehnung, sollte man das Gespräch suchen. Ansonsten muss man sich nach alternativen Finanzierungen umsehen und sollte die folgenden Optionen berücksichtigen:

  • Aufstiegs-BAföG
  • Bildungskredit
  • Weiterbildungsstipendium

Im Idealfall sichert man sich aber auch die Unterstützung der Arbeitsagentur und kann sich so der Finanzierung der Maßnahme sicher sein.

Ansonsten sollte man den Nutzen der Weiterbildung für den Beruf kritisch hinterfragen, schließlich hat die Agentur für Arbeit ein großes Interesse an der beruflichen Eingliederung ihrer Kundinnen und Kunden. Eine Ablehnung hat daher zumeist einen guten Grund.

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