Voraussetzungen für eine Weiterbildung vom Arbeitsamt

Anzeige

Viele Menschen absolvieren eine Weiterbildung in Eigenregie und kämpfen sich auf eigene Faust durch Formalitäten und Finanzierung. In vielen Fällen ist es jedoch sinnvoll, das Arbeitsamt mit ins Boot zu holen. Die Agentur für Arbeit bietet eine umfassende Beratung, kennt den regionalen Arbeitsmarkt und hat Kontakte zu einer Vielzahl von Bildungseinrichtungen. Vor allem aber kann sie die Kosten einer Weiterbildung ganz oder teilweise übernehmen. Damit stellt sich die entscheidende Frage: Unter welchen Voraussetzungen fördert das Arbeitsamt eine berufliche Weiterbildung?

Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab. Zentral ist, dass es sich um eine sogenannte Kann-Leistung handelt: Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein. Ob gefördert wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Arbeitsagentur. Trotzdem gibt es klare gesetzliche Kriterien nach dem Sozialgesetzbuch, an denen sich die Entscheidung orientiert. Wer diese Voraussetzungen kennt und im Beratungsgespräch überzeugend darlegt, verbessert seine Chancen erheblich. Dieser Ratgeber erklärt, wer gefördert werden kann, welche persönlichen und maßnahmebezogenen Bedingungen erfüllt sein müssen und was gilt, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Die Förderung beruflicher Weiterbildung ist eine Kann-Leistung nach § 81 SGB III - ein Rechtsanspruch besteht nicht.
  • Gefördert werden vor allem Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und gering Qualifizierte.
  • Persönliche Voraussetzung ist ein vorheriges Beratungsgespräch bei der Arbeitsagentur; die Maßnahme braucht einen Bildungsgutschein und muss AZAV-zertifiziert sein.
  • Die Weiterbildung muss arbeitsmarktlich notwendig sein - sie soll Arbeitslosigkeit beenden oder verhindern oder einen fehlenden Berufsabschluss nachholen.
  • Werden die Bedingungen nicht erfüllt, kommen Aufstiegs-BAföG, Bildungskredit oder das Weiterbildungsstipendium als Alternativen infrage.
BildungsgutscheinFörderung§ 81 SGB III, AZAV-Träger
ALG läuft weiterWährend der MaßnahmeLebensunterhalt gesichert
AZAV-zertifiziertAnbieterKurssuche über KURSNET
BerufsberatungBeratungKostenlos beim Arbeitsamt
Inhaltsverzeichnis

Mann arbeitet konzentriert im Coworking-Space an einer beruflichen Weiterbildung

Wer gefördert werden kann

Die Agentur für Arbeit gewährt die Förderung einer Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung als sogenannte Kann-Leistung. Rechtsgrundlage ist § 81 SGB III. Es liegt also im pflichtgemäßen Ermessen des Amtes, ob eine Weiterbildung gefördert wird oder nicht. Grundsätzlich haben aber vor allem die folgenden Personengruppen eine realistische Chance auf eine solche Unterstützung:

Wichtig ist: Die Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen ist eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung. Sie eröffnet den Zugang zur Prüfung, garantiert aber noch keine Förderung. Ausschlaggebend bleibt, ob die Weiterbildung im konkreten Einzelfall arbeitsmarktlich sinnvoll und notwendig ist. Wer bereits arbeitslos ist oder deren Eintritt kurz bevorsteht, wird dabei anders bewertet als jemand, der aus persönlichem Interesse eine Zusatzqualifikation anstrebt.

Die persönlichen Voraussetzungen im Überblick

Neben der Zugehörigkeit zu einer förderfähigen Personengruppe müssen mehrere persönliche Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Bildungsgutschein ausgestellt wird. Diese Kriterien prüft die Vermittlungsfachkraft im Beratungsgespräch:

Diese persönlichen Voraussetzungen greifen ineinander. Erst wenn sie zusammen mit den Anforderungen an die Maßnahme erfüllt sind, kommt eine Förderung ernsthaft in Betracht. Details zum Ablauf und zur Beantragung erklären wir im Ratgeber zur Weiterbildung über das Arbeitsamt.

Anforderungen an die Weiterbildungsmaßnahme

Nicht nur die Person, auch die Weiterbildung selbst muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Andernfalls kann selbst ein grundsätzlich förderfähiger Mensch keinen Bildungsgutschein für den Wunschkurs einlösen. Entscheidend sind drei Punkte: Träger, Maßnahme und Bildungsziel müssen zertifiziert sein.

Die Grundlage bildet die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Nur wenn sowohl der Bildungsträger als auch die konkrete Maßnahme durch eine zugelassene fachkundige Stelle zertifiziert wurden, ist die Weiterbildung förderfähig. Diese Zertifizierung stellt sicher, dass Inhalte, Dozenten und Prüfungen einem geprüften Qualitätsstandard entsprechen. Ein Bildungsgutschein legt das Bildungsziel, die zeitliche Dauer und häufig auch die Region fest; die konkrete Schule dürfen die Teilnehmenden dann selbst aus den zugelassenen Anbietern wählen.

VoraussetzungWas geprüft wird
PersonengruppeArbeitslosigkeit, drohende Arbeitslosigkeit, fehlender Berufsabschluss oder gering qualifizierte Beschäftigung
Beratung vorabGespräch mit Arbeitsagentur oder Jobcenter vor Maßnahmebeginn
NotwendigkeitWeiterbildung beendet oder verhindert Arbeitslosigkeit oder holt Abschluss nach
AZAV-ZulassungBildungsträger und Maßnahme sind zertifiziert
BildungsgutscheinWird vor Kursbeginn ausgestellt und beim gewählten Anbieter eingelöst
ErfolgsaussichtEingliederung in Arbeit nach der Weiterbildung ist realistisch

Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, scheitert die Förderung meist an dieser Stelle. Deshalb lohnt es sich, schon vor dem Beratungsgespräch zu prüfen, ob der gewünschte Kurs AZAV-zertifiziert ist. Seriöse Anbieter weisen diese Zulassung offen aus.

Auch Erwerbstätige können gefördert werden

Dass auch Beschäftigte eine Weiterbildungsförderung beim Arbeitsamt in Anspruch nehmen können, überrascht viele. Ein bestehendes Arbeitsverhältnis ist aber kein grundsätzliches Ausschlusskriterium. Es kommt vielmehr auf die individuelle Situation an, denn die Förderung dient nicht nur dazu, eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden.

Zwei Konstellationen sind besonders relevant. Erstens: Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder in einem Beruf, in dem sie nicht ausgebildet wurden, können gefördert werden, um einen anerkannten Abschluss nachzuholen. Zweitens: Beschäftigte, deren Tätigkeit durch technologischen Wandel oder Strukturveränderungen wegzufallen droht, können über das Qualifizierungschancengesetz unterstützt werden. Hier beteiligt sich die Arbeitsagentur an Lehrgangskosten und teils am Arbeitsentgelt während der Weiterbildung, wobei sich Umfang und Eigenanteil nach der Betriebsgröße richten.

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung kann also auch dem nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses oder der Verhinderung einer drohenden Arbeitslosigkeit dienen. Wer aus der Beschäftigung heraus umsteigen möchte, findet außerdem im Ratgeber zur Umschulung über das Arbeitsamt weiterführende Informationen.

Anzeige

Das Ermessen der Arbeitsagentur entscheidet

Die Voraussetzungen für eine Weiterbildung vom Arbeitsamt können ein heikles Thema sein. Da kein Rechtsanspruch besteht, ist die Haltung der zuständigen Vermittlungsfachkraft mitentscheidend. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Entscheidung willkürlich fällt. Die Arbeitsagentur muss ihr Ermessen pflichtgemäß ausüben, sich an den gesetzlichen Zielen orientieren und ihre Entscheidung begründen.

In der Praxis läuft es darauf hinaus, dass die Fachkraft prüft, ob die Weiterbildung die Eingliederungschancen tatsächlich verbessert. Je konkreter und arbeitsmarktnäher das Ziel, desto höher die Bewilligungswahrscheinlichkeit. Wer nachvollziehbar darlegt, dass ohne die Qualifizierung eine dauerhafte Vermittlung schwierig ist, hat gute Argumente. Umgekehrt werden Kurse ohne klaren Bezug zu einer nachgefragten Tätigkeit häufig abgelehnt. Wichtig zu wissen: Ein bloßer Wunsch reicht nicht - entscheidend ist der arbeitsmarktliche Nutzen, den die Agentur nachvollziehen können muss.

So läuft die Prüfung der Voraussetzungen ab

Damit deutlich wird, an welcher Stelle welche Voraussetzung greift, hilft ein Blick auf den typischen Ablauf. Er beginnt lange vor dem Kursstart und endet erst mit der Einlösung des Bildungsgutscheins.

Wer diesen Weg einhält und die Reihenfolge beachtet - erst Beratung, dann Buchung - vermeidet den häufigsten Fehler, der zur Ablehnung führt. Details zur Finanzierung, zu Prämien und zum Weiterbildungsgeld finden Sie im Ratgeber zur Weiterbildungsprämie.

Alternativen, wenn die Voraussetzungen fehlen

Es gibt viele Fälle, in denen das Arbeitsamt Weiterbildungen über den Bildungsgutschein fördert. Erfüllt man die Bedingungen jedoch nicht oder erhält eine Ablehnung, sollte man zunächst das Gespräch suchen und nach den Gründen fragen. Oft lässt sich ein Antrag mit einem passenderen Bildungsziel oder besserer Begründung erneut stellen. Bleibt es bei der Ablehnung, kommen alternative Finanzierungswege infrage:

Im Idealfall sichert man sich aber die Unterstützung der Arbeitsagentur und kann so bei der Finanzierung der Maßnahme auf sicherem Boden stehen. Kommt eher ein kompletter Berufswechsel infrage, lohnt der Blick auf die geförderte Umschulung. Wer Grundsicherungsgeld bezieht, findet die Rahmenbedingungen im Ratgeber zum Grundsicherungsgeld.

So verbessern Sie Ihre Chancen auf eine Förderung

Da die Förderung im Ermessen der Agentur liegt, entscheidet oft die Vorbereitung über Erfolg oder Ablehnung. Mit den folgenden Punkten legen Sie eine überzeugende Grundlage:

Ansonsten sollte man den Nutzen der Weiterbildung für den eigenen Beruf kritisch hinterfragen. Die Agentur für Arbeit hat ein großes Interesse an der beruflichen Eingliederung ihrer Kundinnen und Kunden. Eine Ablehnung hat daher zumeist einen nachvollziehbaren Grund und lässt sich mit einer besseren Argumentation oder einem passenderen Ziel oft in eine Zusage verwandeln.

Häufige Fragen zu den Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Weiterbildung vom Arbeitsamt erfüllen?
Sie müssen zu einer förderfähigen Personengruppe gehören, etwa arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein oder keinen verwertbaren Berufsabschluss haben. Zusätzlich braucht es ein Beratungsgespräch vor Kursbeginn, eine arbeitsmarktlich notwendige Maßnahme und einen AZAV-zertifizierten Anbieter. Über die Förderung entscheidet die Arbeitsagentur nach Ermessen.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein?
Nein. Die Förderung beruflicher Weiterbildung ist eine Kann-Leistung nach § 81 SGB III. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Arbeitsagentur entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, muss ihre Entscheidung aber begründen und sich an den gesetzlichen Zielen der Arbeitsförderung orientieren.
Können auch Erwerbstätige eine Förderung erhalten?
Ja. Ein bestehendes Arbeitsverhältnis schließt eine Förderung nicht aus. Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder in von Wegfall bedrohten Tätigkeiten können über das Qualifizierungschancengesetz unterstützt werden. Auch der nachträgliche Erwerb eines Berufsabschlusses ist ein anerkannter Förderzweck.
Was bedeutet die AZAV-Zertifizierung für meine Weiterbildung?
Die AZAV ist die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Nur wenn Bildungsträger und Maßnahme AZAV-zertifiziert sind, kann ein Bildungsgutschein eingelöst werden. Die Zulassung sichert einen geprüften Qualitätsstandard. Seriöse Anbieter weisen ihre AZAV-Zulassung offen aus.
Muss ich vor dem Kurs mit dem Arbeitsamt sprechen?
Ja, das ist eine zentrale Voraussetzung. Das Beratungsgespräch muss vor Beginn der Weiterbildung stattfinden. Wer eine Maßnahme bereits gebucht oder begonnen hat, kann in der Regel nicht mehr nachträglich gefördert werden. Nehmen Sie also frühzeitig Kontakt zu Ihrer Arbeitsagentur oder Ihrem Jobcenter auf.
Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Fragen Sie zunächst nach den Ablehnungsgründen und suchen Sie das Gespräch. Oft hilft ein passenderes Bildungsziel oder eine bessere Begründung. Bleibt es bei der Ablehnung, kommen Alternativen wie Aufstiegs-BAföG, Bildungskredit, Weiterbildungsstipendium oder Landesförderungen infrage.
Erhöht ein fehlender Berufsabschluss meine Förderchancen?
Ja. Der nachträgliche Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses ist ein ausdrücklicher Förderzweck. Menschen ohne verwertbaren Abschluss und gering Qualifizierte gehören zu den bevorzugten Zielgruppen der Förderung. Das gilt auch für Beschäftigte, die in einem Beruf arbeiten, für den sie nicht ausgebildet wurden.
Wie hoch stehen meine Chancen auf eine Bewilligung?
Das hängt vom arbeitsmarktlichen Nutzen ab. Je konkreter das Bildungsziel und je größer die Nachfrage nach der Qualifikation in Ihrer Region, desto höher die Bewilligungswahrscheinlichkeit. Eine gute Vorbereitung mit nachvollziehbarer Begründung und einem realistischen Ziel verbessert die Chancen deutlich.