Weiterbildung Steuerrecht
Eine Weiterbildung im Steuerrecht öffnet den Zugang zu einem Fachgebiet, das viele Menschen für kompliziert halten und genau deshalb gefragte Spezialisten hervorbringt. Wer sich in Abgabenordnung, Bilanzsteuerrecht und Verfahrensrecht sicher bewegt, wird in Kanzleien, Unternehmen und Behörden dringend gebraucht. Das Steuerrecht ändert sich zudem laufend, was regelmäßige Fortbildung nicht nur sinnvoll, sondern in vielen Berufen zur Pflicht macht.
Der Begriff Steuerrecht steht dabei nicht für einen einzelnen Abschluss, sondern für ein ganzes Feld an Qualifizierungen: vom eintägigen Update-Seminar über die geprüfte Fortbildung zum Steuerfachwirt bis zum berufsbegleitenden Studium. Welcher Weg passt, hängt von Ihrer Vorbildung, Ihrem Ziel und Ihrer Lebenssituation ab. Dieser Ratgeber ordnet die Möglichkeiten und zeigt, wie sich eine solche Weiterbildung über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter fördern lässt.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Steuerrecht-Weiterbildungen reichen vom kurzen Fachseminar bis zur geprüften Aufstiegsfortbildung (z. B. Steuerfachwirt/in) und zum berufsbegleitenden Studium.
- Eine einschlägige Vorbildung, etwa als Steuerfachangestellte/r oder Buchhalter/in, ist für die meisten Fortbildungen Voraussetzung.
- Bei Arbeitslosigkeit zahlt die Agentur für Arbeit anerkannte Weiterbildungen per Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) zu 100 Prozent.
- Aufstiegsfortbildungen wie Steuerfachwirt/in oder Bilanzbuchhalter/in werden über das Aufstiegs-BAföG einkommensunabhängig gefördert.
- Fachkräfte im Steuerrecht verdienen je nach Qualifikation und Region meist zwischen 40.000 und 70.000 Euro brutto im Jahr, als Steuerberater/in deutlich mehr.
Das Steuerrecht verbindet Recht und Steuerwesen zu einem gefragten Berufsfeld
Das Steuerrecht regelt, wie Steuern festgesetzt und erhoben werden, und betrachtet diese Fragen aus juristischer Perspektive. Recht und Steuerwesen greifen hier ineinander und schaffen ein anspruchsvolles Tätigkeitsfeld, in dem Fachwissen laufend gefragt ist. Weil sich Gesetze, Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung ständig verändern, bleibt Weiterbildung in diesem Bereich eine Daueraufgabe.
Mit dem Steuerrecht kommen Menschen aus sehr unterschiedlichen Berufen in Berührung: Referenten, Juristen, Kaufleute und Beamte gleichermaßen. Entsprechend breit sind die Einsatzfelder, in denen entsprechend qualifizierte Fachkräfte gebraucht werden.
- Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien
- Rechtsanwaltskanzleien mit steuerrechtlichem Schwerpunkt
- Steuer- und Rechnungswesenabteilungen von Unternehmen
- Finanzverwaltung und öffentliche Verwaltung
- Verbände, Kammern und Beratungsgesellschaften
Wer eine Weiterbildung anstrebt, sollte die eigene Recherche nutzen und eine Beratung bei der Agentur für Arbeit als Ergänzung verstehen. So lässt sich am besten einschätzen, welche Position mit welcher Qualifikation erreichbar ist und wie das jeweilige Einkommen ausfällt.
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Von Seminar bis Studium reichen die Weiterbildungswege im Steuerrecht
Wer sich im Steuerrecht weiterbilden möchte, hat die Qual der Wahl, denn die Formate unterscheiden sich stark in Aufwand, Tiefe und Abschluss. Grob lassen sich drei Stufen unterscheiden: kurze Fachseminare zur Auffrischung, geprüfte Fortbildungen mit anerkanntem Abschluss und akademische Wege über ein Studium. Welcher Weg passt, richtet sich nach Ihrem Ziel und Ihrer Ausgangslage.
Fachseminare bauen gezielt einzelnes Steuerwissen auf
Seminare eignen sich hervorragend, um einzelne Teilgebiete des Steuerrechts aufzufrischen oder zu vertiefen. Sie führen zwar zu keinem höheren Abschluss, halten das Fachwissen aber aktuell, was gerade bei häufigen Gesetzesänderungen wertvoll ist. Beliebte Themen sind unter anderem:
- Rechnungswesen und Bilanzierung
- Umsatzsteuer und Vorsteuer
- Abgabenordnung und Steuerverfahrensrecht
- Steuerfestsetzung und Steuererhebung
- Lohn- und Gehaltsabrechnung
- internationales Steuerrecht
Viele dieser Seminare gibt es inzwischen auch als Online-Weiterbildung, was den Zugang für Berufstätige deutlich erleichtert. Ein Seminar zum aktuellen Steuerrecht gehört in vielen Kanzleien fest zum jährlichen Fortbildungsplan.
Ein berufsbegleitendes Studium eröffnet den akademischen Weg
Für alle, die einen akademischen Abschluss anstreben, kommt ein einschlägiges Studium infrage. Praxisnah sind vor allem Rechtswissenschaft, Wirtschaftsrecht, Steuern, Finanzmanagement, Controlling und Wirtschaftsprüfung. Wer bereits im Beruf steht, muss dafür nicht kündigen: Duales Studium, Abendstudium und Fernstudium ermöglichen den Weg zum Bachelor oder Master parallel zur Arbeit. Das Fernstudium ist dabei das flexibelste Format, verlangt aber viel Selbstdisziplin.
Geprüfte Fortbildungen führen zu höheren Abschlüssen mit Steuerbezug
Wer auf Basis von Ausbildung und Berufspraxis einen höheren, staatlich anerkannten Abschluss anstrebt, sollte nach geprüften Fortbildungen suchen. Sie sind der klassische Aufstiegsweg im Steuerwesen und werden häufig von Kammern (IHK, Steuerberaterkammer) abgenommen. Je nach Neigung lässt sich der Schwerpunkt eher auf das Steuerwesen oder auf juristische Aspekte legen.
Die geprüfte Fortbildung zum Steuerfachwirt ist der häufigste erste Aufstieg für Steuerfachangestellte. Wer die Zahlenseite in den Vordergrund stellen möchte, findet in der Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter oder Finanzbuchhalter eine passende Grundlage. Der Steuerberater bleibt der anspruchsvollste Weg mit eigenem Staatsexamen.
Vorbildung und Sorgfalt entscheiden über den Zugang
Die Zugangsvoraussetzungen unterscheiden sich je nach Weiterbildung erheblich. Für offene Fachseminare gibt es meist keine formalen Hürden, während geprüfte Fortbildungen eine einschlägige Ausbildung und mehrjährige Berufspraxis verlangen. Unabhängig vom Weg sollten Sie gerne mit Zahlen arbeiten, sorgfältig und strukturiert vorgehen und logisches Denkvermögen mitbringen.
Besonders gut geeignet sind Angehörige der folgenden Berufe, weil sie bereits über das nötige Grundwissen verfügen:
- Steuerfachangestellte/r
- Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r
- Justizfachangestellte/r
- Buchhalter/in und Finanzbuchhalter/in
- Kaufleute mit kaufmännischem Schwerpunkt
- Beschäftigte in der Finanzverwaltung
- Juristinnen und Juristen mit Steuerinteresse
Fehlt eine einschlägige Vorbildung, ist häufig eine Umschulung in einen kaufmännischen oder steuernahen Beruf der sinnvollere erste Schritt, bevor eine Aufstiegsfortbildung folgt.
Dauer und Ablauf hängen vom gewählten Format ab
Wie lange eine Weiterbildung im Steuerrecht dauert, hängt stark vom Ziel ab. Ein einzelnes Fachseminar ist an einem Tag erledigt, eine geprüfte Fortbildung dagegen zieht sich je nach Lernform über Monate. Berufstätige wählen meist Teilzeit- oder Fernformate, Arbeitsuchende häufig kompakte Vollzeitlehrgänge, weil sie sich ganz auf die Qualifizierung konzentrieren können.
Geprüfte Fortbildungen schließen in der Regel mit einer Kammerprüfung ab. Planen Sie zusätzlich zur reinen Lernzeit Aufwand für Prüfungsvorbereitung und Praxisphasen ein.
Agentur für Arbeit und Jobcenter fördern die Weiterbildung auf mehreren Wegen
Eine Weiterbildung im Steuerrecht müssen Sie in vielen Fällen nicht selbst bezahlen. Je nach Situation greifen unterschiedliche Förderwege, die sich teils kombinieren lassen. Welcher Weg passt, klärt eine Beratung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter am besten.
Der Bildungsgutschein trägt die Kosten bei Arbeitslosigkeit
Sind Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht, kann die Agentur für Arbeit eine anerkannte Weiterbildung im Steuerrecht per Bildungsgutschein nach § 81 SGB III fördern. Übernommen werden dann in der Regel die vollen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Fahrt- und gegebenenfalls Kinderbetreuungskosten. Voraussetzung ist ein AZAV-zertifizierter Träger und eine zugelassene Maßnahme. Wie das im Detail läuft, erklärt unser Ratgeber zur Weiterbildung per Bildungsgutschein Schritt für Schritt.
Beschäftigte werden über das Qualifizierungschancengesetz gefördert
Auch wer in Arbeit steht, kann Unterstützung erhalten. Über das Qualifizierungschancengesetz beteiligt sich die Agentur für Arbeit an den Weiterbildungskosten und teils am Arbeitsentgelt, wenn der Arbeitgeber mitzieht. Das ist gerade im Steuerbereich attraktiv, weil Kanzleien und Unternehmen ein starkes Interesse an aktuell qualifiziertem Personal haben.
Aufstiegsfortbildungen fördert das Aufstiegs-BAföG
Für geprüfte Aufstiegsfortbildungen wie Steuerfachwirt/in oder Bilanzbuchhalter/in ist das Aufstiegs-BAföG (AFBG) der wichtigste Weg. Es fördert einkommensunabhängig einen Zuschussanteil zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren; der Rest läuft über ein zinsgünstiges KfW-Darlehen, das bei bestandener Prüfung teilweise erlassen wird. Details klärt unser Überblick zur Aufstiegsweiterbildung.
Karriere und Gehalt entwickeln sich mit der Qualifikation
Das Steuerrecht bietet viel Entwicklungspotenzial, und das schlägt sich auch im Gehalt nieder. Wie hoch das Einkommen ausfällt, hängt von Qualifikation, Verantwortung, Region und Betriebsgröße ab. Als grobe Orientierung dienen die folgenden Bandbreiten für das Bruttojahresgehalt.
Diese Werte sind Richtgrößen, keine Garantie. In Ballungsräumen und großen Kanzleien liegen die Gehälter meist höher als in kleineren Betrieben auf dem Land. Entscheidend ist, dass jede Weiterbildungsstufe die Position im Gehaltsgefüge spürbar verbessert.
Ein AZAV-zertifizierter Anbieter ist die Voraussetzung für die Förderung
Steuerrecht-Weiterbildungen werden von Kammern, privaten Bildungsträgern, Fachakademien und Fernschulen angeboten. Für eine Förderung über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ist entscheidend, dass Träger und Maßnahme nach der AZAV zugelassen sind. Nur dann lässt sich ein Bildungsgutschein einlösen. Achten Sie beim Vergleich auf:
- AZAV-Zulassung von Träger und konkreter Maßnahme
- anerkannter Abschluss (Kammerprüfung, staatliche Anerkennung)
- zur Lebenssituation passende Lernform (Vollzeit, Teilzeit, Fern)
- Prüfungsvorbereitung und Betreuung im Preis enthalten
- Erfahrungen und Prüfungsstatistiken früherer Teilnehmender
Eine Übersicht über passende Träger und die einzelnen Schritte bietet unser Hub zur Weiterbildung über das Arbeitsamt.
Verwandte Rechts- und Wirtschaftsgebiete sind sinnvolle Alternativen
Steuerrecht ist nicht der einzige Weg zu einer Karriere im kaufmännisch-juristischen Umfeld. Wer nach reiflicher Überlegung merkt, dass ein anderer Schwerpunkt besser passt, findet zahlreiche verwandte Felder. Denken Sie ruhig auch an diese Alternativen:
- Verwaltungsrecht und Vollstreckungsrecht
- Gewerbe- und Prozessrecht
- Rechnungswesen und Buchhaltung
- Controlling und Finanzmanagement
- Unternehmensberatung
- allgemeine Betriebswirtschaft, etwa als Betriebswirt
Viele dieser Bereiche berühren das Steuerrecht ohnehin und lassen sich später gut mit einer steuerlichen Spezialisierung verbinden. So bleibt der Weg auch nach einer ersten Entscheidung flexibel.






