Weiterbildung Steuerfachangestellte
Steuerfachangestellten-Weiterbildungen eignen sich bestens für Menschen, die ihre fachliche Kompetenz ausbauen und im Bereich Steuern und Rechnungswesen Karriere machen möchten. Wer das Thema Steuern nicht als rotes Tuch empfindet, sondern das Potenzial dieses Berufsfeldes erkannt hat, tut gut daran, sich kontinuierlich weiterzubilden. Auf diese Weise tragen Steuerfachangestellte nicht nur dem lebenslangen Lernen Rechnung, sondern verbessern auch ihre Position in der Kanzlei und ihre Verdienstmöglichkeiten.
Auf der Suche nach der richtigen Steuerfachangestellten-Weiterbildung sollten Interessierte Eigeninitiative zeigen, eigenständig recherchieren und sich einen Überblick verschaffen. Ergänzend kann eine Beratung beim Arbeitsamt sehr hilfreich sein – mitunter lässt sich bei dieser Gelegenheit auch eine passende Förderung beantragen. Der folgende Ratgeber zeigt, welche Anpassungs- und Aufstiegsfortbildungen sinnvoll sind, wie lange sie dauern, was sie kosten und welche Fördermittel infrage kommen.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Eine Weiterbildung zum/zur Steuerfachangestellten gibt es nicht – der Beruf wird über die dreijährige duale Ausbildung oder eine Umschulung erreicht.
- Für ausgebildete Steuerfachangestellte reicht das Spektrum von kurzen Anpassungsseminaren bis zu vollwertigen Aufstiegsfortbildungen wie Steuerfachwirt/in, Fachassistent/in Lohn und Gehalt oder Bilanzbuchhalter/in.
- Der Steuerfachwirt ist die klassische Aufstiegsfortbildung: berufsbegleitend rund 18 bis 24 Monate, Kosten meist zwischen 2.500 und 4.000 Euro.
- Anpassungsfortbildungen dauern oft nur Tage bis wenige Monate und lassen sich ideal in Voll-, Teilzeit oder als Fernkurs absolvieren.
- Gefördert wird über Bildungsgutschein (§ 81 SGB III), Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) für Beschäftigte oder Aufstiegs-BAföG bei geprüften Aufstiegsfortbildungen.
Steuerfachangestellte arbeiten in Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
Steuerfachangestellte sind in erster Linie in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung anzutreffen. Dort beraten und betreuen sie die Mandanten in steuerlichen und ökonomischen Belangen und leisten wichtige Zuarbeit für den Steuerberater beziehungsweise Wirtschaftsprüfer, in dessen Kanzlei sie beschäftigt sind.
Ihr Aufgabenspektrum reicht von der Mandantenbetreuung über kaufmännische Tätigkeiten bis hin zur Organisation. Sie erstellen Finanzbuchhaltungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie Steuererklärungen, prüfen Bescheide und bereiten Jahresabschlüsse vor. Entsprechende Fachkräfte werden vor allem in diesen Bereichen gebraucht:
- Steuerberatung
- Wirtschaftsprüfung
- Buchprüfung
Einschlägige Kanzleien und Gesellschaften bieten Steuerfachangestellten spannende Karrierechancen. Aber auch andere Unternehmen setzen sie ein, beispielsweise im Rechnungswesen, in der Lohnbuchhaltung oder im Controlling. Die Verdienstmöglichkeiten variieren je nach Berufserfahrung, Einsatzbereich und Tätigkeitsschwerpunkt. Grundsätzlich kann man von einem durchschnittlichen Gehalt zwischen rund 30.000 Euro und 45.000 Euro brutto im Jahr ausgehen. Gerade weil das Fachwissen im Steuerrecht regelmäßig veraltet, ist kontinuierliche Weiterbildung in diesem Beruf keine Kür, sondern Voraussetzung, um fachlich mithalten zu können.
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Der Beruf entsteht über Ausbildung oder Umschulung, nicht über eine Weiterbildung
Menschen, die Gefallen am Beruf des Steuerfachangestellten finden und diesen ergreifen möchten, sollten wissen: Eine Weiterbildung zum/zur Steuerfachangestellten gibt es nicht. Man kann nicht per Weiterbildung Steuerfachangestellte/r werden, sondern muss die dreijährige Berufsausbildung im dualen System absolvieren.
Als Alternative kommt für Quereinsteiger eine Umschulung in Betracht, die auf denselben Kammerabschluss vorbereitet und sich unter bestimmten Voraussetzungen über das Arbeitsamt fördern lässt. Ansonsten führt kein Weg an der geregelten Ausbildung vorbei. Wer den Berufsabschluss bereits besitzt, findet dagegen ein breites Feld an Weiterbildungen, das im Folgenden strukturiert dargestellt wird. Grundsätzlich unterscheidet man dabei zwischen Anpassungsfortbildungen, die das vorhandene Wissen aktuell halten, und Aufstiegsfortbildungen, die zu einem höheren beruflichen Abschluss führen. Wer zunächst die passende Fördermöglichkeit klären möchte, findet in unserem Überblick zur Weiterbildung über das Arbeitsamt und zur Umschulung über das Arbeitsamt die wichtigsten Grundlagen.
Anpassungsfortbildungen halten das Fachwissen aktuell
Steuerfachangestellte, die sich den Entwicklungen ihres Berufes anpassen und ihr Wissen auffrischen, aktualisieren, erweitern oder spezialisieren möchten, liegen mit einer sogenannten Anpassungsqualifizierung goldrichtig. Dabei kann es sich um ein Seminar oder einen anderweitigen Kurs handeln. Steuerfachangestellte können zielgerichtet ein Thema auswählen, das perfekt zu ihren Karriereplänen passt.
Solche Anpassungsfortbildungen sind besonders wertvoll, weil sich Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Softwarelösungen laufend ändern. Wer hier am Ball bleibt, ist in der Kanzlei unverzichtbar. Häufig gefragte Themengebiete sind:
- Rechnungswesen und Finanzbuchhaltung
- Controlling
- Prüfungswesen
- Steuerrecht und aktuelle Steuergesetzgebung
- Lohn- und Gehaltsabrechnung, Sozialversicherung
- DATEV und andere Kanzleisoftware
- Kommunikation und Mandantenberatung
- Büroorganisation und Sekretariat
Anpassungsseminare dauern von einem einzelnen Tag bis zu wenigen Monaten und sind damit ideal für Berufstätige. Wer sein Wissen im Steuerrecht gezielt vertiefen möchte, findet in unserem Ratgeber zur Weiterbildung Steuerrecht weiterführende Informationen. Für das Zahlenwerk selbst lohnt ein Blick auf die Weiterbildung Rechnungswesen.
Aufstiegsfortbildungen öffnen den Weg in höhere Positionen
Der Erwerb eines höheren beruflichen Abschlusses ist die naheliegende Option für ambitionierte Steuerfachangestellte. Die abgeschlossene Ausbildung bildet gemeinsam mit der vorhandenen Berufserfahrung das Fundament, auf dem die Aufstiegsqualifizierung aufbaut. Diese sogenannten Aufstiegsfortbildungen sind bundesweit anerkannt, werden von Kammern geprüft und lassen sich in der Regel über das Aufstiegs-BAföG fördern.
Insbesondere die folgenden Abschlüsse sind gefragt und dienen einer aussichtsreichen Karriere im Steuerbereich:
- Steuerfachwirt/in
- Fachassistent/in Lohn und Gehalt
- Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling
- Fachwirt/in – Steuern
- Bilanzbuchhalter/in
- Finanzbuchhalter/in
- Controller/in
- Betriebswirt/in – Steuern
- Steuerberater/in
Die beiden Fachassistenten-Titel (Lohn und Gehalt sowie Rechnungswesen und Controlling) werden von den Steuerberaterkammern angeboten und richten sich gezielt an Steuerfachangestellte mit einigen Jahren Berufspraxis. Sie sind kompakter als der Steuerfachwirt und eignen sich für alle, die sich in einem Teilbereich spezialisieren möchten. Der Steuerberater bildet die Spitze der Laufbahn, setzt allerdings in der Regel ein Studium oder den Steuerfachwirt plus mehrjährige Praxis voraus und verlangt das anspruchsvolle Steuerberaterexamen.
Der Steuerfachwirt ist die naheliegende Aufstiegsfortbildung
Für die meisten Steuerfachangestellten führt der klassische Weg nach oben über den Steuerfachwirt. Dieser von den Steuerberaterkammern geprüfte Abschluss qualifiziert für anspruchsvollere Aufgaben in der Mandantenbetreuung, für die selbstständige Bearbeitung komplexer Fälle und für Führungsaufgaben innerhalb der Kanzlei.
Zur Prüfung zugelassen wird üblicherweise, wer die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten abgeschlossen hat und anschließend mehrere Jahre einschlägige Berufspraxis nachweisen kann (häufig rund drei Jahre). Die Vorbereitung erfolgt meist berufsbegleitend über etwa 18 bis 24 Monate an Abenden und Wochenenden oder im Fernlehrgang. Die Kosten für einen Vorbereitungslehrgang bewegen sich meist zwischen 2.500 und 4.000 Euro, hinzu kommen Prüfungsgebühren der Kammer. Genau hier setzt das Aufstiegs-BAföG an, das einen erheblichen Teil dieser Kosten übernimmt.
Ein berufsbegleitendes Studium erweitert die Karriereoptionen
Steuerfachangestellte sollten im Zuge der Weiterbildungssuche nicht ausschließlich klassische Qualifizierungsmaßnahmen ins Auge fassen, sondern auch die Möglichkeiten eines Studiums neben dem Beruf ausloten. In Zeiten zunehmender Akademisierung kann ein akademischer Grad ein wichtiger Karrierebaustein sein. Wer berufsbegleitend studiert, kann nebenbei den grundständigen Bachelor oder weiterführenden Master anstreben.
Die gute Vereinbarkeit mit Beruf und Familie ergibt sich aus der besonderen Studienform. Dabei gibt es diese Optionen:
- Duales Studium
- Abendstudium
- Fernstudium
- Teilzeitstudium
Nicht nur hinsichtlich der Studienform, sondern auch in Bezug auf den Studiengang gibt es Wahlmöglichkeiten. Erwähnenswert sind insbesondere die folgenden Disziplinen:
- Wirtschaftswissenschaften
- Betriebswirtschaftslehre
- Steuerwesen
- Prüfungswesen
- Wirtschaftsrecht
Ein Studium ist der zeitintensivste, aber auch weitreichendste Weg. Wer die Flexibilität eines Fernstudiums nutzen möchte, findet in unserem Überblick zur Weiterbildung per Fernstudium nützliche Hinweise zu Ablauf, Anbietern und Anerkennung.
Dauer und Ablauf richten sich nach dem gewählten Format
Wie lange eine Weiterbildung dauert, hängt maßgeblich vom Ziel und vom gewählten Format ab. Anpassungsseminare sind in Tagen bis wenigen Monaten abgeschlossen, während geprüfte Aufstiegsfortbildungen deutlich mehr Zeit beanspruchen. Die folgende Übersicht ordnet die gängigen Formate ein:
Wer eine Anpassungsfortbildung in Vollzeit belegt, ist schneller fertig, muss aber in der Regel den Beruf pausieren. Teilzeit- und Fernformate verlängern die Gesamtdauer, erhalten dafür aber Einkommen und Praxisbezug. Für die meisten Steuerfachangestellten ist die berufsbegleitende Variante der beste Kompromiss, weil das Gelernte direkt in der Kanzlei angewendet werden kann.
Kosten und Förderung entscheiden über die Finanzierung
Die Kosten reichen von wenigen Hundert Euro für ein Tagesseminar bis zu mehreren Tausend Euro für einen Steuerfachwirt-Lehrgang oder ein Studium. Entscheidend ist deshalb, welche Förderung im individuellen Fall greift. Die wichtigsten Wege im Überblick:
Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist der zentrale Hebel für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Steuerfachangestellte: Ist die Weiterbildung notwendig, um eine Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden, übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten, sofern Träger und Maßnahme nach AZAV zertifiziert sind. Wer noch beschäftigt ist, kann über das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden, das Betrieb und Beschäftigten anteilige Kosten abnimmt. Für die geprüften Aufstiegsfortbildungen wie Steuerfachwirt, Fachassistent oder Bilanzbuchhalter ist das Aufstiegs-BAföG die erste Wahl, weil es unabhängig vom Alter und Vorverdienst gewährt wird und einen großen Zuschussanteil vorsieht. Wer eine Förderung geltend machen möchte, lässt sich die konkreten Möglichkeiten am besten vorab in einer Beratung bestätigen; unser Überblick zur Weiterbildung über das Arbeitsamt ordnet die einzelnen Instrumente ein.
Weiterbildung steigert Gehalt und Karrierechancen spürbar
Wer sich weiterbildet, verbessert nicht nur seine fachliche Position, sondern in der Regel auch sein Einkommen. Steuerfachangestellte verdienen durchschnittlich zwischen rund 30.000 und 45.000 Euro brutto im Jahr. Mit dem Abschluss als Steuerfachwirt/in steigt das Gehalt spürbar, weil damit anspruchsvollere Aufgaben und häufig Teamverantwortung verbunden sind.
Noch deutlicher fällt der Sprung mit dem Steuerberaterexamen aus: Steuerberater erzielen je nach Kanzleigröße, Region und Mandantenstruktur ein Vielfaches des Einstiegsgehalts, insbesondere bei einer späteren Selbstständigkeit. Auch spezialisierte Rollen in Lohnbuchhaltung, Controlling oder Rechnungswesen werden mit passender Zusatzqualifikation besser vergütet. Weiterbildung ist damit nicht nur eine Frage der Motivation, sondern auch eine lohnende Investition in die eigene finanzielle Zukunft. Wer sich in Richtung Zahlensteuerung orientieren möchte, findet in der Weiterbildung Controller eine attraktive Perspektive.
Anbieter und Qualität lassen sich an klaren Kriterien erkennen
Die Auswahl an Bildungsanbietern ist groß, entsprechend wichtig ist ein prüfender Blick. Wer eine Förderung über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nutzen möchte, sollte darauf achten, dass Träger und Maßnahme nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sind – andernfalls ist eine Förderung über den Bildungsgutschein ausgeschlossen.
Für die geprüften Fortbildungen wie Steuerfachwirt oder Fachassistent führt der Weg zunächst zur zuständigen Steuerberaterkammer, die Prüfung und Zulassungsvoraussetzungen regelt. Achten Sie zudem auf transparente Kosten, realistische Zeitmodelle, praxiserfahrene Dozenten sowie hohe Bestehensquoten. Ein Beratungsgespräch beim Arbeitsamt hilft, die passende Maßnahme zu finden und die Förderfähigkeit im Vorfeld zu klären, bevor ein Vertrag unterschrieben wird.






