Weiterbildung Steuerfachwirt
Die Weiterbildung zum Steuerfachwirt beziehungsweise zur Steuerfachwirtin ist eine anerkannte Aufstiegsfortbildung, die geprüften Steuerfachangestellten den nächsten Karriereschritt eröffnet. Sie führt zu einem öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss der Steuerberaterkammer und ist damit weit mehr als ein einfaches Zertifikat. Wer diesen Weg einschlagen möchte, sollte aber nichts überstürzen und stattdessen sorgfältig recherchieren, welcher Lehrgang, welche Lernform und welche Förderung zur eigenen Lebenssituation passt.
Ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit kann diese Recherche ergänzen und zu einer soliden Entscheidungsgrundlage führen. Nur so lässt sich im Vorfeld einschätzen, inwiefern die Steuerfachwirt-Weiterbildung den individuellen Karriereplänen gerecht wird und ob eine finanzielle Förderung wie das Aufstiegs-BAföG in Frage kommt.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Der Steuerfachwirt ist eine Aufstiegsfortbildung mit öffentlich-rechtlich anerkannter Prüfung vor der Steuerberaterkammer.
- Zugelassen wird, wer die Prüfung zum Steuerfachangestellten bestanden hat und mindestens drei Jahre einschlägig gearbeitet hat (oder acht Jahre Praxis ohne Ausbildung).
- Die Vorbereitung dauert je nach Lernform rund 12 bis 24 Monate, meist berufsbegleitend in Teilzeit oder als Fernlehrgang.
- Die Lehrgangskosten liegen etwa zwischen 1.500 und 5.000 Euro; das Aufstiegs-BAföG übernimmt einen großen Teil davon einkommensunabhängig.
- Steuerfachwirte verdienen im Schnitt rund 36.000 bis 48.000 Euro brutto im Jahr und können sich anschließend zum Steuerberater weiterqualifizieren.
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Inhaltsverzeichnis
- Steuerfachwirtinnen und Steuerfachwirte tragen mittlere Kanzleiverantwortung
- Die Steuerfachwirt-Prüfung legt die Steuerberaterkammer ab
- Die Lehrgangsinhalte bereiten gezielt auf die Prüfung vor
- Berufserfahrung entscheidet über die Zulassung zur Prüfung
- Dauer und Ablauf richten sich nach der gewählten Lernform
- Kosten und Förderung lassen sich mit Aufstiegs-BAföG deutlich senken
- Karriere und Gehalt profitieren spürbar vom Abschluss
- Ein einschlägiges Studium eröffnet zusätzliche Wege
- Bei der Anbieterwahl zählen AZAV-Zulassung und Betreuung
- Tipp aus der Redaktion
- Häufige Fragen zur Steuerfachwirt-Weiterbildung

Steuerfachwirtinnen und Steuerfachwirte tragen mittlere Kanzleiverantwortung
Bevor es um die Bedingungen der Steuerfachwirt-Qualifizierung geht, lohnt der Blick auf das Berufsbild. Steuerfachwirtinnen und Steuerfachwirte übernehmen anspruchsvolle Aufgaben in der Beratung von Mandantinnen und Mandanten in steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen. Sie stehen zwischen den Steuerfachangestellten und den Steuerberatern und tragen in der Kanzlei oft eine mittlere Führungsverantwortung.
Die Erstellung und Prüfung von Steuererklärungen gehört ebenso zu ihren Aufgaben wie die Kontrolle der Buchführung, die Vorbereitung von Jahresabschlüssen und die eigenständige Bearbeitung komplexer steuerlicher Sachverhalte. Häufig leiten sie ein kleines Team an, betreuen Mandate weitgehend selbstständig und sind Ansprechpartner für Rückfragen zu Umsatzsteuer, Lohnbuchhaltung oder Bilanzierung.
Diese Tätigkeiten fallen vor allem in den folgenden Bereichen an, die entsprechend gute Karrierechancen für ambitionierte Steuerfachwirte bieten:
- Steuerberatung und Steuerberatungsgesellschaften
- Unternehmensberatung
- Wirtschaftsprüfung
- Rechtsanwaltskanzleien mit steuerrechtlichem Schwerpunkt
- Finanz- und Rechnungswesen größerer Unternehmen
Als Steuerfachwirt oder Steuerfachwirtin übt man einen anspruchsvollen Beruf aus, der auch entsprechend entlohnt wird. Die Verdienstmöglichkeiten fallen zwar je nach Region, Kanzleigröße und Erfahrung unterschiedlich aus, dennoch lässt sich das durchschnittliche Jahresgehalt mit rund 36.000 bis 48.000 Euro brutto angeben. Wer eine verwandte Grundlage sucht, findet sie im Berufsbild der Steuerfachangestellten, das die typische Ausgangsposition für diese Fortbildung bildet.
Die Steuerfachwirt-Prüfung legt die Steuerberaterkammer ab
Um Steuerfachwirt oder Steuerfachwirtin zu werden, absolviert man einen vorbereitenden Lehrgang und legt anschließend die Prüfung ab. Informationen gibt es zwar auch bei der Agentur für Arbeit, doch die zuständige Stelle für die Prüfung selbst ist die jeweilige Steuerberaterkammer. Dort findet die Prüfung statt, die zum öffentlich-rechtlich anerkannten Fortbildungsabschluss Steuerfachwirt beziehungsweise Steuerfachwirtin führt.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Im schriftlichen Teil bearbeiten die Teilnehmenden mehrere umfangreiche Klausuren, etwa zum Steuerrecht sowie zum Rechnungswesen und Wirtschaftsrecht. Wer die schriftliche Hürde nimmt, wird zur mündlichen Prüfung geladen, in der ein Fachgespräch und ein kurzer Vortrag verlangt werden. Der Lehrgang selbst dient ausschließlich der Vorbereitung; die eigentliche Zulassung und Bewertung liegen bei der Kammer.
Die Lehrgangsinhalte bereiten gezielt auf die Prüfung vor
Im Rahmen der Steuerfachwirt-Qualifizierung vertiefen die Teilnehmenden ihr Fachwissen deutlich über das Niveau der Ausbildung hinaus. Sie befassen sich vor allem mit den folgenden Inhalten, um sich adäquat auf die Prüfung vorzubereiten:
- Steuerrecht (unter anderem Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Abgabenordnung)
- Rechnungswesen und Buchführung
- Jahresabschluss und Bilanzierung
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Investition und Finanzierung
- Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Steuerrecht bildet den Kern und den umfangreichsten Prüfungsteil. Da sich Gesetze und Verwaltungsauffassungen laufend ändern, arbeiten gute Lehrgänge stets mit aktuellen Rechtsständen. Wer die Grundlagen auffrischen möchte, findet weiterführende Erläuterungen in unseren Ratgebern zum Steuerrecht und zum Rechnungswesen.
Berufserfahrung entscheidet über die Zulassung zur Prüfung
Die Teilnahme an einem Lehrgang zum Steuerfachwirt kann vollkommen neue Perspektiven eröffnen. Wer das Berufsbild für sich entdeckt hat und sich mit den Inhalten identifizieren kann, sollte auch die formalen Zulassungsbedingungen kennen. Für die Prüfung vor der Steuerberaterkammer gelten in der Regel diese Voraussetzungen:
- bestandene Abschlussprüfung als Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter und anschließend mindestens drei Jahre hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens
- oder ein gleichwertiger kaufmännischer Abschluss mit entsprechender einschlägiger Berufspraxis
- oder mindestens achtjährige hauptberufliche Tätigkeit auf einem einschlägigen Gebiet ohne einschlägige Ausbildung
Anders als bei vielen anderen Fortbildungen ist also nicht der Lehrgangsbesuch, sondern die vorgeschriebene Berufspraxis die eigentliche Zulassungshürde. Die genauen Fristen legt jede Kammer in ihrer Prüfungsordnung fest, daher lohnt es sich, vor der Anmeldung die konkreten Anforderungen der zuständigen Steuerberaterkammer zu prüfen.
Dauer und Ablauf richten sich nach der gewählten Lernform
Wie lange die Vorbereitung dauert, hängt stark von der Lernform ab. In der Regel liegt die reine Lehrgangsdauer zwischen 12 und 24 Monaten. Berufsbegleitende Formate erstrecken sich über einen längeren Zeitraum, weil pro Woche weniger Stunden zur Verfügung stehen, während komprimierte Vollzeit-Lehrgänge deutlich schneller ans Ziel führen. Die folgende Übersicht ordnet die gängigen Varianten ein:
Berufsbegleitende Lehrgänge sind die häufigste Wahl, weil die geforderte Berufspraxis ohnehin eine laufende Tätigkeit voraussetzt. Der Unterricht findet dann abends, am Wochenende oder online statt, sodass sich Lernen und Job vereinbaren lassen. Wer grundsätzlich überlegt, wie sich eine berufliche Neuorientierung finanzieren und organisieren lässt, findet dazu einen Überblick auf unserer Seite zur Weiterbildung über das Arbeitsamt.
Kosten und Förderung lassen sich mit Aufstiegs-BAföG deutlich senken
Die Lehrgangskosten sind variabel und liegen je nach Anbieter, Umfang und Lernform beispielsweise zwischen 1.500 und 5.000 Euro. Hinzu kommen Prüfungsgebühren der Steuerberaterkammer sowie Ausgaben für Fachliteratur. Diese Beträge lassen sich jedoch mit passenden Förderungen spürbar reduzieren.
Das Aufstiegs-BAföG ist die wichtigste Förderung
Da der Steuerfachwirt eine anerkannte Aufstiegsfortbildung ist, greift in erster Linie das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz). Es übernimmt einkommensunabhängig einen erheblichen Teil der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Ein Teil wird als Zuschuss gewährt, der Rest kann als zinsgünstiges Darlehen der KfW aufgenommen werden. Wer die Prüfung besteht, bekommt zusätzlich einen großen Anteil des Restdarlehens erlassen. Für Teilnehmende, die parallel Bürgergeld beziehen, das seit dem 1. Juli 2026 offiziell Grundsicherungsgeld heißt, kann außerdem ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich hinzukommen.
Diese Förderwege kommen je nach Situation in Frage
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, ob man beschäftigt oder arbeitslos ist. Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Wege ein:
Ob im Einzelfall ein Bildungsgutschein über die Agentur für Arbeit möglich ist, klärt das persönliche Beratungsgespräch. Für eine grundlegende berufliche Neuausrichtung kann alternativ auch eine geförderte Umschulung der richtige Weg sein, wenn die Voraussetzungen für die Aufstiegsfortbildung noch nicht erfüllt sind.
Karriere und Gehalt profitieren spürbar vom Abschluss
Qualifizierte Steuerfachwirte bringen das nötige Rüstzeug für eine vielversprechende Laufbahn mit. Der Abschluss ist in Kanzleien anerkannt und ebnet den Weg in verantwortungsvollere Positionen, etwa in der Mandatsbetreuung, in der Teamleitung oder in der fachlichen Spezialisierung. Zugleich sollten Steuerfachwirte ihre Weiterbildungsmöglichkeiten ausschöpfen, um weiter voranzukommen. Seminare widmen sich einzelnen Themen und eignen sich, um Wissen aufzufrischen, zu erweitern oder zu spezialisieren. Bewährt haben sich unter anderem folgende Schwerpunkte:
Gehalt laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit: Spezialistinnen und Spezialisten in der Steuerberatung (u. a. Steuerfachwirte) verdienen in Vollzeit im Mittel (Median) 4.629 Euro brutto im Monat. Die mittlere Hälfte der Beschäftigten liegt zwischen 3.839 und 5.772 Euro. Einstiegsgehälter direkt nach der Qualifizierung liegen meist darunter; Berufserfahrung, Tarifbindung, Schicht- und Wochenendzuschläge sowie die Region heben den Verdienst. Aktuelle Werte für Ihre Region, Ihr Alter und Ihre Branche zeigt der Entgeltatlas.
- internationales Steuerrecht
- Bilanzierung und Rechnungslegung
- Wirtschaftsprüfung
- Lohn- und Gehaltsbuchführung
- Digitalisierung der Buchführung und DATEV
- Betriebsprüfung und Revision
Darüber hinaus kann man als Steuerfachwirt aus verschiedenen weiterführenden Fortbildungen wählen und sich zum Beispiel zum Betriebswirt oder zum Bilanzbuchhalter qualifizieren. Der besondere Reiz des Steuerfachwirts liegt jedoch darin, dass er den Zugang zur Steuerberaterprüfung erleichtert: Der Abschluss verkürzt die sonst geforderte Berufspraxis und gilt als anerkannter Zwischenschritt auf dem Weg zum Steuerberater. Ein höherer beruflicher Abschluss ist ein wichtiger Karrierebaustein und begünstigt den nachhaltigen Aufstieg auf der Karriereleiter.
Ein einschlägiges Studium eröffnet zusätzliche Wege
Steuerfachwirtinnen und Steuerfachwirte haben heutzutage vielfach die Gelegenheit, ein einschlägiges Studium neben dem Beruf aufzunehmen. Möglich macht dies das berufsbegleitende Studium, das als Fernstudium oder anderes Teilzeitstudium daherkommen kann. Über den Steuerfachwirt-Abschluss oder mehrjährige Berufspraxis ist der Hochschulzugang häufig auch ohne Abitur möglich. Es winkt der grundständige Bachelor oder weiterführende Master in beispielsweise einem der folgenden Studiengänge:
- Betriebswirtschaftslehre
- Wirtschaftswissenschaften
- Wirtschaftsrecht
- Steuern und Rechnungslegung (Taxation)
- Accounting und Auditing
- Verwaltungs- und Finanzwissenschaft
Ein Studium ist kein Muss, aber eine sinnvolle Option für alle, die langfristig in Richtung Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder Führung streben. Wer zunächst in der Praxis bleiben möchte, kommt mit den Fortbildungswegen der Kammer und einschlägigen Seminaren ebenfalls gut voran.
Bei der Anbieterwahl zählen AZAV-Zulassung und Betreuung
Lehrgänge zum Steuerfachwirt bieten unter anderem Steuerberaterkammern, private Bildungsinstitute und Fernschulen an. Bei der Auswahl sollte man nicht allein auf den Preis schauen, sondern auf Qualität und Rahmenbedingungen. Wichtige Kriterien sind eine hohe Prüfungserfolgsquote, aktuelle Lehrmaterialien, erfahrene Dozenten aus der Praxis sowie eine verlässliche Betreuung bei Rückfragen.
Wer die Förderung über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nutzen möchte, muss darauf achten, dass der Anbieter eine AZAV-Zulassung besitzt und der konkrete Lehrgang zertifiziert ist. Nur dann lässt sich ein Bildungsgutschein einlösen. Für das Aufstiegs-BAföG gelten eigene Anerkennungsregeln; hier prüft das zuständige Amt für Aufstiegsförderung, ob der Lehrgang auf die Kammerprüfung vorbereitet. Es lohnt sich, vor der Anmeldung mehrere Angebote zu vergleichen und die geförderten Optionen im Beratungsgespräch abzuklären.
Tipp aus der Redaktion
Wenn es um eine Steuerfachwirt-Weiterbildung geht, müssen Interessierte einiges bedenken. Daher sollten sie sich Zeit nehmen und unter anderem bei der Agentur für Arbeit vorstellig werden. Dort gibt es eine fundierte Beratung rund um berufliche Weiterbildungen, und man kann klären, ob und wie sich eine Förderung beantragen lässt. Angehende Steuerfachwirte sollten zudem Eigeninitiative zeigen und ihre persönliche Eignung ehrlich beurteilen.
Beurteilen Sie Ihre Eignung als Steuerfachwirt selbstkritisch. Als Steuerfachwirt übt man einen anspruchsvollen und verantwortungsvollen Beruf aus, dem man gerecht werden muss. Prüfen Sie deshalb nicht nur die formalen Voraussetzungen der Fortbildung, sondern gehen Sie auch Ihrer persönlichen Eignung selbstkritisch auf den Grund. Besonders beachtenswert sind:
- Genauigkeit und Sorgfalt
- ausgeprägtes Zahlenverständnis
- kaufmännisches Interesse
- Interesse an juristischen Themen
- Zuverlässigkeit und Diskretion
- Anpassungsfähigkeit bei wechselnder Rechtslage
- strukturierte Arbeitsweise
- Organisationsgeschick