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Weiterbildung vom Arbeitsamt trotz Arbeit

Eine vom Arbeitsamt geförderte Weiterbildung kann Arbeitssuchenden zu der einen oder anderen Qualifizierung verhelfen, die die Jobchancen nachhaltig verbessert. Wer dahingegen berufstätig ist und auf der Karriereleiter aufsteigen will, wird sich kaum ans Amt wenden und das Ganze in Eigenregie bewerkstelligen wollen.

Weiterbildungsinteressierte sollten allerdings wissen, dass sie trotz Arbeit für eine Weiterbildung vom Arbeitsamt in Betracht kommen können. Angesichts der hohen Kosten und des hohen Informationsbedarfs schadet es nicht, sich beraten zu lassen und über mögliche Förderungen vom Amt zu informieren.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Weiterbildungsförderung für Erwerbstätige?

Erwerbstätige, die eine Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt bekommen möchten, sollten um die betreffenden Voraussetzungen wissen.

Je nach Förderung können die Bedingungen zwar variieren, aber grundsätzlich gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten
  • drohende oder bevorstehende Arbeitslosigkeit
  • geringe Qualifikation
  • fehlender Berufsabschluss

In diesen Situationen kann auch bei Erwerbstätigen eine Weiterbildungsförderung angezeigt sein.

Warum finanziert das Arbeitsamt Weiterbildungen trotz Arbeit?

Bildung ist die Basis für beruflichen Erfolg und sollte vor allem in Zeiten des lebenslangen Lernens ernst genommen werden. Das Arbeitsamt tut dies und setzt sich aktiv für Weiterbildungen ein. Auch Erwerbstätige mit Arbeitsvertrag sind hier keineswegs ausgeschlossen. Da diese aber Geld verdienen, stellt sich die Frage, warum das Amt eine Weiterbildung trotzdem bezahlt.

Zunächst kommt es dabei auf die Förderung an, denn häufig gibt es Einkommensgrenzen. In erster Linie werden so Teilnehmende an einer Weiterbildung gefördert, die über ein knappes Budget verfügen. Dieses wird vor allem für den laufenden Lebensunterhalt gebraucht, wodurch Weiterbildungen zu großen finanziellen Belastungen werden. Damit die Qualifizierung nicht am Geld scheitert, gibt es trotz Job Förderungen.

Berufstätige können im Rahmen einer Weiterbildung die folgenden Ziele erreichen und so ihre Position auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig verbessern:

  • nachträglicher Erwerb eines Berufsabschlusses
  • Erlangung eines Fortbildungsabschlusses
  • fachliche Spezialisierung
  • etwaige Wissenslücken schließen
  • Aktualisierung des beruflichen Wissens

Wann fördert das Arbeitsamt einen Berufswechsel?

Eine Weiterbildung vom Arbeitsamt hat nicht immer das Ziel, die Qualifikation im erlernten Beruf auszubauen und so die beruflichen Perspektiven des Kunden beziehungsweise der Kundin zu verbessern. Es kommt vor, dass im bisherigen Beruf keine Perspektiven mehr bestehen. In einem solchen Fall kann das Amt einen Berufswechsel fördern und dementsprechend eine Umschulung finanzieren.

Ob dies geschieht, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Grundsätzlich erweist sich die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter als kompetenter Partner für einen Berufswechsel. Gesundheitliche Probleme, eine nachlassende Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt oder auch ein Aussterben des Berufs im Zuge des technischen Fortschritts sind triftige Gründe für einen Berufswechsel.

Um eine anhaltende Arbeitslosigkeit zu beenden oder zu vermeiden, kann man sich über das Arbeitsamt umschulen lassen. Die betreffende Weiterbildung führt zu einem neuen Berufsabschluss, der weitaus bessere Perspektiven bietet.

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