Weiterbildung vom Arbeitsamt trotz Arbeit

Eine vom Arbeitsamt geförderte Weiterbildung wird meist mit Arbeitslosigkeit in Verbindung gebracht. Doch das greift zu kurz: Auch wer fest angestellt ist und mitten im Berufsleben steht, kann eine Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt bekommen. Die Agentur für Arbeit fördert längst nicht nur Menschen ohne Job, sondern gezielt auch Beschäftigte, deren Qualifikation vom Strukturwandel bedroht ist oder deren Berufsabschluss fehlt.

Wer berufstätig ist und auf der Karriereleiter aufsteigen oder sich fachlich neu aufstellen will, sollte diese Möglichkeit kennen. Angesichts hoher Kurskosten und eines komplexen Förderdschungels lohnt es sich, die Wege für Erwerbstätige genau zu prüfen. Dieser Ratgeber zeigt, unter welchen Voraussetzungen eine Weiterbildung trotz Arbeit gefördert wird, welche Förderwege es gibt und wie Sie den Antrag richtig angehen.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Auch Beschäftigte können eine Weiterbildung vom Arbeitsamt gefördert bekommen – der zentrale Weg heißt Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III).
  • Gefördert werden vor allem Erwerbstätige mit veraltender Qualifikation, ohne Berufsabschluss oder in vom Strukturwandel betroffenen Berufen.
  • Die Agentur für Arbeit übernimmt gestaffelt nach Betriebsgröße einen Teil der Weiterbildungskosten und kann einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zahlen.
  • Für Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Fachwirt oder Techniker greift statt der Arbeitsagentur das Aufstiegs-BAföG (AFBG).
  • Erste Anlaufstelle ist die Weiterbildungsberatung der Agentur für Arbeit – der Antrag muss vor Kursbeginn gestellt werden.

Berufstätige Frau nutzt eine geförderte Weiterbildung trotz Arbeit am Laptop

Diese Voraussetzungen gelten für Erwerbstätige

Erwerbstätige, die eine Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt bekommen möchten, sollten die betreffenden Voraussetzungen kennen. Je nach Förderweg variieren die Bedingungen, doch ein roter Faden zieht sich durch: Es geht darum, die Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu sichern. Grundsätzlich kommen Sie in Betracht, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:

  • Ihre bisherige Qualifikation droht durch technologischen Wandel oder Digitalisierung an Wert zu verlieren.
  • Sie haben keinen anerkannten Berufsabschluss oder arbeiten seit Jahren fachfremd als an- oder ungelernte Kraft.
  • In Ihrem Beruf zeichnet sich ein Beschäftigungsabbau ab, oder Ihre Tätigkeit könnte künftig wegfallen.
  • Ihre letzte abgeschlossene Weiterbildung liegt in der Regel mindestens vier Jahre zurück.
  • Ihr Arbeitgeber unterstützt die Freistellung für die Weiterbildung (bei der Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz ist seine Zustimmung meist erforderlich).

Wichtig: Anders als beim Bildungsgutschein für Arbeitslose steht bei Beschäftigten nicht das Einkommen im Mittelpunkt der Prüfung, sondern die Frage, ob die Weiterbildung über arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen hinausgeht und Kompetenzen vermittelt, die auch bei einem anderen Arbeitgeber gefragt sind.

Warum das Arbeitsamt Weiterbildungen trotz Arbeit finanziert

Bildung ist die Basis für beruflichen Erfolg und sollte gerade in Zeiten des lebenslangen Lernens ernst genommen werden. Die Agentur für Arbeit setzt sich aktiv dafür ein – und schließt Erwerbstätige mit Arbeitsvertrag keineswegs aus. Da diese Geld verdienen, stellt sich die Frage, warum das Amt eine Weiterbildung trotzdem mitfinanziert.

Der Grund liegt in der vorbeugenden Arbeitsmarktpolitik. Digitalisierung, Automatisierung und der ökologische Umbau verändern ganze Branchen. Wer heute noch sicher im Job sitzt, kann in wenigen Jahren von Arbeitslosigkeit bedroht sein, wenn seine Qualifikation nicht mehr gebraucht wird. Für den Staat ist es deutlich günstiger, rechtzeitig in Weiterbildung zu investieren, als später Arbeitslosengeld zu zahlen. Deshalb fördert das Arbeitsamt Beschäftigte, bevor sie überhaupt arbeitslos werden.

Berufstätige können im Rahmen einer geförderten Weiterbildung die folgenden Ziele erreichen und so ihre Position auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig verbessern:

  • nachträglicher Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses
  • Erlangung eines Fortbildungsabschlusses (etwa Fachwirt oder Meister)
  • fachliche Spezialisierung in einem gefragten Bereich
  • Schließen von Wissenslücken durch neue Technologien
  • Aktualisierung des beruflichen Wissens auf den heutigen Stand

Eine ausführliche Übersicht aller Fördermöglichkeiten bietet unser Ratgeber zur Weiterbildung über das Arbeitsamt.

Das Qualifizierungschancengesetz ist der Hauptweg für Beschäftigte

Für Erwerbstätige ist das Qualifizierungschancengesetz die zentrale Rechtsgrundlage. Es ist in § 82 SGB III verankert und öffnet die Weiterbildungsförderung der Agentur für Arbeit ausdrücklich für Beschäftigte – unabhängig von Alter, Betriebsgröße oder Qualifikationsniveau. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung Fertigkeiten vermittelt, die über eine kurze, rein arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen, mehr als 120 Stunden umfasst und bei einem zugelassenen Träger (AZAV-Zertifizierung) stattfindet.

Das Besondere: Die Förderung teilt sich der Staat mit dem Arbeitgeber. Die Agentur für Arbeit übernimmt einen Anteil der Lehrgangskosten und kann zusätzlich einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zahlen, wenn der Beschäftigte für die Weiterbildung freigestellt wird. Wie hoch der Anteil ausfällt, richtet sich nach der Größe des Betriebs – je kleiner das Unternehmen, desto höher die Förderung. So sollen gerade kleine und mittlere Betriebe entlastet werden, die sich Weiterbildung sonst kaum leisten können.

Der Antrag läuft immer über den Arbeitgeber beziehungsweise gemeinsam mit ihm, denn ein Teil der Förderung fließt an das Unternehmen. Beschäftigte, die eigenständig eine Weiterbildung anstreben, sollten deshalb frühzeitig das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber und der Weiterbildungsberatung der Agentur für Arbeit suchen.

Die Förderwege im Überblick

Ob eine Weiterbildung trotz Arbeit gefördert wird und über welchen Weg, hängt von Ihrer Situation ab. Die folgende Tabelle stellt die wichtigsten Förderwege gegenüber, damit Sie einordnen können, welcher zu Ihnen passt.

FörderwegFür wenWas wird gefördertRechtsgrundlage
QualifizierungschancengesetzBeschäftigte mit veraltender Qualifikation, an- und ungelernte KräfteAnteil der Lehrgangskosten + Zuschuss zum Arbeitsentgelt bei Freistellung§ 82 SGB III
QualifizierungsgeldBeschäftigte in Betrieben im StrukturwandelEntgeltersatz während längerer Weiterbildung (Anteil des Nettolohns)§ 82a SGB III
BildungsgutscheinMenschen bei drohender oder bestehender Arbeitslosigkeitvolle Lehrgangs-, Fahrt- und Kinderbetreuungskosten§ 81 SGB III
Aufstiegs-BAföG (AFBG)Fortbildung zu Meister, Fachwirt, Techniker, Erzieher u. a.Zuschuss + zinsgünstiges Darlehen zu Kurs- und PrüfungskostenAFBG

Für Menschen, die bereits arbeitslos sind oder deren Job unmittelbar auf der Kippe steht, ist der Bildungsgutschein der übliche Weg. Wie er funktioniert, lesen Sie im Ratgeber So wird die Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt sowie unter Weiterbildung per Bildungsgutschein.

Qualifizierungsgeld sichert bei Strukturwandel das Einkommen

Seit April 2024 gibt es mit dem Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III) einen weiteren Weg speziell für Betriebe im Strukturwandel. Es richtet sich an Unternehmen, in denen ein erheblicher Teil der Belegschaft weiterbildungsbedürftig ist, weil sich Geschäftsmodelle oder Technologien grundlegend verändern – etwa in der Automobilzulieferindustrie beim Umstieg auf Elektromobilität.

Das Qualifizierungsgeld funktioniert ähnlich wie das Kurzarbeitergeld: Während einer längeren Weiterbildung erhalten die Beschäftigten einen Entgeltersatz, der einen Teil des ausfallenden Nettolohns abdeckt. So können sie sich in Ruhe qualifizieren, ohne dass ihr Lebensunterhalt gefährdet ist. Die inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung und die Trägerzulassung ähneln denen des Qualifizierungschancengesetzes. Auch hier ist der Arbeitgeber eingebunden, da die Maßnahme betrieblich verankert sein muss.

Aufstiegs-BAföG fördert Meister, Fachwirt und Techniker

Wer eine klassische Aufstiegsfortbildung anstrebt – also einen Abschluss wie Meister, Fachwirt, Betriebswirt, staatlich geprüfter Techniker oder Erzieher – wird in der Regel nicht über die Agentur für Arbeit gefördert, sondern über das Aufstiegs-BAföG (AFBG). Diese Förderung ist ausdrücklich unabhängig davon, ob Sie berufstätig oder arbeitslos sind, und auch das Alter spielt keine Rolle.

Das Aufstiegs-BAföG besteht aus zwei Bausteinen: einem einkommensunabhängigen Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und einem zinsgünstigen Darlehen der KfW für den verbleibenden Anteil. Wer die Fortbildungsprüfung erfolgreich besteht, muss einen erheblichen Teil des Darlehens gar nicht zurückzahlen – das Bestehen wird also finanziell belohnt. Bei Weiterbildungen in Vollzeit kann zusätzlich ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden.

Aufstiegs-BAföG und die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz schließen sich für dieselbe Maßnahme aus. Es lohnt sich daher, in der Beratung zu klären, welcher Weg für Ihr konkretes Ziel der günstigere ist. Mehr dazu im Ratgeber zur Aufstiegsweiterbildung.

Wann das Arbeitsamt einen Berufswechsel fördert

Eine Weiterbildung vom Arbeitsamt hat nicht immer das Ziel, die Qualifikation im erlernten Beruf auszubauen. Es kommt vor, dass im bisherigen Beruf keine Perspektiven mehr bestehen. In einem solchen Fall kann das Amt einen Berufswechsel fördern und eine Umschulung finanzieren.

Ob dies geschieht, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich ist die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter ein kompetenter Partner für den Berufswechsel. Gesundheitliche Probleme, eine nachlassende Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt oder das Aussterben eines Berufs im Zuge des technischen Fortschritts sind triftige Gründe. Um anhaltende Arbeitslosigkeit zu vermeiden, kann man sich über das Arbeitsamt umschulen lassen; die Weiterbildung führt dann zu einem neuen Berufsabschluss mit besseren Perspektiven.

Auch Berufstätige können eine Umschulung ins Auge fassen, bevor sie ihren Job verlieren. Wie das abläuft, erklärt der Ratgeber Umschulung für Berufstätige; eine allgemeine Einführung bietet unsere Seite zur Umschulung über das Arbeitsamt.

So läuft der Antrag Schritt für Schritt

Der wichtigste Grundsatz vorab: Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt und bewilligt sein. Wer den Kurs erst anfängt und dann eine Förderung beantragt, geht in der Regel leer aus. Gehen Sie deshalb frühzeitig vor:

  • Beratungstermin vereinbaren. Nehmen Sie Kontakt zur Weiterbildungsberatung der Agentur für Arbeit auf. Sie ist auch für Beschäftigte zuständig und klärt, welcher Förderweg für Sie infrage kommt.
  • Ziel und Bedarf festhalten. Im Gespräch wird geprüft, ob Ihre Qualifikation gefährdet ist und welche Weiterbildung sinnvoll ist. Das Ergebnis wird dokumentiert.
  • Arbeitgeber einbinden. Bei der Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich, da er sich an den Kosten beteiligt und Sie freistellt.
  • Zugelassenen Träger wählen. Die Weiterbildung muss bei einem AZAV-zertifizierten Anbieter mit zugelassener Maßnahme stattfinden.
  • Antrag stellen und Bewilligung abwarten. Erst wenn die schriftliche Zusage vorliegt, sollten Sie den Vertrag mit dem Bildungsträger unterschreiben.

Läuft die Weiterbildung über das Jobcenter statt über die Arbeitsagentur, gelten ähnliche Schritte. Details dazu im Ratgeber Weiterbildung über das Jobcenter.

Bildungsurlaub verschafft Zeit für die Weiterbildung

Neben der finanziellen Förderung stellt sich für Berufstätige eine praktische Frage: Wann soll die Weiterbildung stattfinden? Hier hilft in den meisten Bundesländern der Bildungsurlaub, teils auch Bildungszeit genannt. Beschäftigte haben in der Regel Anspruch auf mehrere freie Arbeitstage pro Jahr für anerkannte Weiterbildungen – bei Fortzahlung des Gehalts.

Die genauen Regeln unterscheiden sich von Land zu Land, denn Bildungsurlaub ist Ländersache. Üblich sind rund fünf Tage pro Jahr, die sich teilweise über zwei Jahre ansparen lassen. Nicht jede Weiterbildung ist anerkannt, und in einzelnen Bundesländern gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Ein Blick in das jeweilige Landesgesetz und ein rechtzeitiger Antrag beim Arbeitgeber lohnen sich. In Kombination mit einer geförderten Weiterbildung lässt sich so oft ein Weg finden, der Beruf und Qualifizierung unter einen Hut bringt.

Häufige Fragen

Kann ich trotz Vollzeitjob eine Weiterbildung vom Arbeitsamt bekommen?
Ja. Über das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) fördert die Agentur für Arbeit auch Beschäftigte in Vollzeit. Voraussetzung ist, dass Ihre Qualifikation vom Wandel bedroht ist und die Weiterbildung über eine kurze Anpassung hinausgeht. Der Antrag läuft gemeinsam mit dem Arbeitgeber.
Welche Voraussetzungen muss ich als Berufstätiger erfüllen?
Gefördert werden vor allem Beschäftigte mit veraltender Qualifikation, ohne Berufsabschluss oder in Berufen, die vom Strukturwandel betroffen sind. Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen und bei einem AZAV-zugelassenen Träger stattfinden. Anders als bei Arbeitslosen steht das Einkommen nicht im Vordergrund.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) öffnet die Weiterbildungsförderung der Agentur für Arbeit für Beschäftigte. Der Staat übernimmt gestaffelt nach Betriebsgröße einen Anteil der Lehrgangskosten und kann einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zahlen. Je kleiner der Betrieb, desto höher fällt die Förderung aus.
Wer trägt die Kosten der Weiterbildung?
Bei Beschäftigten teilen sich Agentur für Arbeit und Arbeitgeber die Kosten. Das Amt übernimmt einen Teil der Lehrgangsgebühren und gegebenenfalls einen Lohnzuschuss, der Arbeitgeber den Rest. Bei drohender Arbeitslosigkeit kann über den Bildungsgutschein auch die volle Kostenübernahme möglich sein.
Wie unterscheidet sich das Aufstiegs-BAföG von der Förderung durch das Arbeitsamt?
Das Aufstiegs-BAföG (AFBG) fördert klassische Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Fachwirt oder Techniker – unabhängig davon, ob Sie berufstätig sind. Es besteht aus Zuschuss und zinsgünstigem Darlehen. Die Arbeitsagentur fördert dagegen über das Qualifizierungschancengesetz. Für dieselbe Maßnahme schließen sich beide Wege aus.
Muss mein Arbeitgeber der Weiterbildung zustimmen?
Bei der Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich, weil er sich an den Kosten beteiligt und Sie freistellt. Beim Aufstiegs-BAföG dagegen brauchen Sie keine Zustimmung, da die Förderung direkt an Sie geht. Bildungsurlaub müssen Sie beim Arbeitgeber beantragen.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Immer vor Beginn der Weiterbildung. Wer den Kurs erst startet und dann eine Förderung beantragt, geht in der Regel leer aus. Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin bei der Weiterbildungsberatung der Agentur für Arbeit und unterschreiben Sie den Vertrag mit dem Bildungsträger erst nach der schriftlichen Bewilligung.
Habe ich als Berufstätiger Anspruch auf Bildungsurlaub?
In den meisten Bundesländern ja. Beschäftigte haben dort Anspruch auf rund fünf freie Tage pro Jahr für anerkannte Weiterbildungen bei Fortzahlung des Gehalts. Die Regeln sind Ländersache und unterscheiden sich; in einzelnen Bundesländern gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Ein Blick ins Landesgesetz und ein rechtzeitiger Antrag lohnen sich.

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