Umschulung für Berufstätige

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Auch wer in einem festen Job steht, kann sich umschulen lassen - meist berufsbegleitend in Teilzeit, am Abend oder als Fernlehrgang mit anerkanntem IHK- oder HWK-Abschluss.
- Eine Förderung durch das Arbeitsamt setzt in der Regel voraus, dass Arbeitslosigkeit droht und die Umschulung die Beschäftigungsfähigkeit sichert; ohne diese Voraussetzung berät die Agentur nur.
- Berufstätige tragen die Lehrgangsgebühren oft selbst, können diese aber über das laufende Einkommen, Ratenzahlung oder steuerlich als Werbungskosten stemmen.
- Eine berufsbegleitende Umschulung dauert wegen der reduzierten Wochenstunden häufig länger als die klassische Vollzeit-Variante von zwei Jahren.
- Wichtig sind ein AZAV-zugelassener Anbieter, ein Abschluss nach Berufsbildungsgesetz und eine realistische Planung von Lernzeit, Familie und Beruf.
Ja, eine Umschulung ist auch neben einer bestehenden Beschäftigung möglich - meist berufsbegleitend in Teilzeit, am Abend oder als Fernlehrgang. Berufstätige behalten dabei ihr Einkommen und ihre Absicherung und bereiten den Wechsel in einen neuen anerkannten Beruf schrittweise vor. Eine Förderung durch das Arbeitsamt gibt es allerdings nur, wenn zumindest akut Arbeitslosigkeit droht; ansonsten finanzieren Berufstätige die Maßnahme selbst.
Das Interesse an einer Umschulung ist vor allem bei Menschen groß, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Bestehen keine Perspektiven im bisherigen Job mehr, steht ein Berufswechsel im Raum. Eine Umschulung für Berufstätige wirkt daher zunächst unsinnig, schließlich besteht ein Arbeitsverhältnis, so dass auf den ersten Blick keine Umschulungsmaßnahme erforderlich ist. Nichtsdestotrotz haben Umschulungen für Berufstätige ihre Daseinsberechtigung und sollten nicht außer Acht gelassen werden.
Berufstätige liebäugeln aus den verschiedensten Gründen mit einer Umschulung und können durchaus beim Arbeitsamt vorstellig werden. Dieses wird aber eine Förderung verneinen, sofern nicht zumindest akut eine Arbeitslosigkeit droht und nur die Qualifizierungsmaßnahme für den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sorgen kann. Ist dies nicht der Fall, sind die Fördervoraussetzungen nicht gegeben, weshalb das Arbeitsamt bestenfalls beratend tätig wird. Dessen müssen sich Berufstätige bewusst sein, die sich trotz Job umschulen lassen möchten. Grundsätzlich sind ein paar wesentliche Vorüberlegungen erforderlich, damit man die richtige Wahl trifft und seinem Traumjob näherkommt. Einen guten Einstieg in das Thema bieten unsere Übersicht zur Umschulung über das Arbeitsamt sowie die Möglichkeiten der Weiterbildung über das Arbeitsamt.
Inhaltsverzeichnis
Gründe für eine Umschulung trotz Job
Umschulungen erweisen sich immer wieder als tragfähige Basis für einen Berufswechsel, denn auf diesem Wege kann man eine Zweitausbildung mit anerkanntem Berufsabschluss absolvieren. Das ist nicht nur für Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, sondern auch für viele Berufstätige interessant. Diese können ihren Umschulungswunsch trotz Arbeit beispielsweise folgendermaßen begründen:
- Unzufriedenheit im bisherigen Beruf
- Wunsch, den Traumberuf zu ergreifen
- langfristige Sicherung der beruflichen Perspektiven
- veränderte Erwartungen an ein erfülltes Berufsleben
- gesundheitliche Gründe, die den bisherigen Beruf erschweren
- Wunsch nach Abwechslung im Job
Die genannten Gründe liefern ohne Frage eine starke Motivation für einen Berufswechsel und veranlassen viele Menschen dazu, sich umschulen zu lassen. Gibt die gegenwärtige Jobsituation keinen konkreten Anlass dazu, wird das Arbeitsamt aber in der Regel nicht mitspielen. Berufswechsler/innen tun daher gut daran, sich für eine Maßnahme zu entscheiden, die sich mit ihrer gegenwärtigen Tätigkeit vereinbaren lässt. So muss man die Sicherheit des festen Jobs nicht aufgeben und kann zugleich einen sanften Wechsel zum Traumberuf vorbereiten.
Ein wichtiger Unterschied zur klassischen Umschulung liegt in der Ausgangslage: Wer noch beschäftigt ist, entscheidet freiwillig und ohne Druck durch drohende Arbeitslosigkeit. Das verschafft mehr Zeit für die Anbieterwahl und die Prüfung, ob der Wunschberuf tatsächlich die erhofften Perspektiven bietet. Zugleich fehlt der finanzielle Rückhalt durch einen Bildungsgutschein, sofern keine der oben genannten Fördervoraussetzungen erfüllt ist.
Merkmale einer berufsbegleitenden Umschulung
Wer sich neben dem Beruf umschulen lassen möchte, um seinen Traumjob ergreifen zu können, sollte zunächst darauf achten, dass die Qualifizierung mit den bestehenden beruflichen Verpflichtungen vereinbar ist. Eine Umschulung in Teilzeit erweist sich als sinnvolle Wahl und lässt noch Raum für den Hauptberuf. Dass die Zeiten nicht kollidieren dürfen, steht außer Frage.
Berufstätige sollten zudem darauf achten, dass es sich um eine vollwertige Umschulungsmaßnahme handelt, die zum offiziellen Berufsabschluss führt. Maßgeblich ist ein Abschluss nach dem Berufsbildungsgesetz mit Prüfung vor der zuständigen Kammer, also der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK). Nur dieser Abschluss ist bundesweit anerkannt und dem regulären Ausbildungsabschluss gleichgestellt.
Die damit verbundenen Kosten sind ebenfalls nicht zu unterschätzen. Vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass im Falle einer berufsbegleitenden Umschulung in der Regel keine Förderung durch das Arbeitsamt gewährt wird, müssen betreffende Umschüler/innen ohne Bildungsgutschein und andere Finanzhilfen auskommen. Gleichzeitig handelt es sich bei vielen Umschulungsanbietern um private Institutionen, die entsprechende Lehrgangsgebühren erheben. Achten sollte man daher stets auf einen nach AZAV zugelassenen Anbieter, den man über KURSNET der Bundesagentur für Arbeit findet.
Ein tragfähiger Umschulungsanbieter ist nach AZAV zugelassen, bildet auf eine Kammerprüfung (IHK oder HWK) hin aus, weist die Gesamtkosten und Ratenoptionen transparent aus und bietet berufsbegleitende Modelle mit klarer Stunden- und Prüfungsplanung. Über KURSNET der Bundesagentur für Arbeit lassen sich zugelassene Angebote gezielt vergleichen.
Lernformen für Berufstätige im Überblick
Berufstätige haben mehrere Wege, eine Umschulung mit dem Arbeitsalltag zu verbinden. Welche Lernform passt, hängt von den Arbeitszeiten, dem Wunschberuf und der persönlichen Belastbarkeit ab. Grundsätzlich stehen folgende Modelle zur Auswahl:
- Teilzeit-Umschulung: Der Unterricht findet an wenigen Tagen pro Woche oder in reduziertem Stundenumfang statt, sodass ein Teilzeitjob parallel möglich bleibt.
- Abendlehrgang: Präsenzunterricht am Abend oder am Wochenende - geeignet, wenn tagsüber gearbeitet wird.
- Fernlehrgang: Zeitlich flexibles Selbststudium mit betreuten Online-Phasen; Präsenztermine sind auf wenige Blöcke beschränkt.
- Umschulung in Vollzeit mit Freistellung: Wer über einen längeren Zeitraum unbezahlten Urlaub oder ein Sabbatical nehmen kann, absolviert die Maßnahme wie eine reguläre Vollzeitumschulung.
Wichtig ist bei allen Varianten, dass am Ende dieselbe Kammerprüfung steht wie bei der Vollzeit-Umschulung. Die Lernform ändert also nichts am Wert des Abschlusses, sondern nur an Tempo und Organisation. Wer unsicher ist, sollte die Voraussetzungen für eine Umschulung vorab prüfen und mehrere Anbieter zu Stundenplänen und Prüfungsterminen befragen.
Finanzierung ohne Bildungsgutschein
Berufstätige haben den Vorteil, dass sie ein festes Einkommen erwirtschaften. Von diesem können sie die Umschulungskosten finanzieren, sofern die Gebühren nicht das monatliche Budget überstrapazieren. Reicht das laufende Einkommen nicht aus, bieten viele Anbieter eine Ratenzahlung an, sodass sich die Belastung über die gesamte Laufzeit verteilt.
Neben der Selbstfinanzierung gibt es weitere Wege, die Kosten zu senken. Berufsbezogene Weiterbildungskosten lassen sich in der Regel als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen, was die tatsächliche Belastung spürbar reduziert. Je nach Bundesland kommen zudem Instrumente wie eine Bildungsprämie oder ein Aufstiegs-BAföG bei Fortbildungen in Betracht. Ob im Einzelfall doch eine Förderung über einen Bildungsgutschein möglich ist, klärt am besten ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit.
Selbstzahler können die Kosten über Ratenzahlung strecken und als Werbungskosten steuerlich absetzen. Droht Arbeitslosigkeit, ist ein Bildungsgutschein möglich. Bei Fortbildungen mit Aufstiegscharakter greift teils das Aufstiegs-BAföG. Eine individuelle Beratung bei der Agentur für Arbeit schafft Klarheit über die konkreten Ansprüche.
Finanziell kann eine berufsbegleitende Umschulung somit zu einer echten Belastungsprobe werden. Der Zeitaufwand sowie das damit verbundene Lernpensum sind ebenfalls nicht zu unterschätzen und können Berufstätige zeitweise unter Druck setzen. Aus diesem Grund bedarf es einer guten Organisation, um alles unter einen Hut zu bekommen und die Basis für einen erfolgreichen beruflichen Neustart zu schaffen.
Dauer und Zeitplanung neben dem Beruf
Eine klassische Umschulung in Vollzeit dauert in der Regel zwei Jahre und damit ein Drittel kürzer als die zugrunde liegende Erstausbildung. Wird die Maßnahme berufsbegleitend absolviert, verlängert sich die Dauer entsprechend, weil pro Woche weniger Lernzeit zur Verfügung steht. Je nach Modell sind drei Jahre oder mehr realistisch. Diesen längeren Zeithorizont sollten Berufstätige von Anfang an einplanen.
Die eigentliche Herausforderung liegt weniger im Fachstoff als in der Vereinbarkeit von Beruf, Lernphasen und Privatleben. Bewährt hat sich ein fester Wochenplan mit klar reservierten Lernzeiten, ergänzt um Puffer für die Prüfungsvorbereitung. Wer Familie hat, sollte den Mehraufwand offen kommunizieren und Aufgaben im Haushalt vorübergehend neu verteilen. Auch ein Gespräch mit dem aktuellen Arbeitgeber kann sich lohnen, etwa über flexible Arbeitszeiten oder die Reduzierung der Wochenstunden während der intensiven Lernphasen.
Realistisch bleibt: Über mehrere Jahre parallel zu arbeiten und zu lernen erfordert Ausdauer. Wer den Zeitbedarf von Beginn an ehrlich einschätzt und die Belastung gleichmäßig verteilt, kommt jedoch deutlich entspannter durch die Maßnahme und hält bis zur Prüfung durch.
So gelingt die Abschlussprüfung
Am Ende jeder vollwertigen Umschulung steht die Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer, also der IHK oder der HWK. Sie entspricht inhaltlich der regulären Ausbildungsprüfung und besteht meist aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil, in gewerblich-technischen Berufen ergänzt um ein Fachgespräch. Der bestandene Abschluss ist bundesweit anerkannt und öffnet den Zugang zum neuen Berufsfeld.
Für Berufstätige empfiehlt es sich, die Prüfungstermine früh mit den Arbeitszeiten abzustimmen und für die Wochen vor der Prüfung zusätzliche Lernzeit einzuplanen. Viele Anbieter integrieren Probeklausuren und Prüfungssimulationen in den berufsbegleitenden Unterricht, was Sicherheit gibt. Wer den Praxisteil im aktuellen Betrieb oder in einem Praktikum vorbereiten kann, verschafft sich einen zusätzlichen Vorteil. So gelingt der Übergang vom vertrauten Job in den neuen Beruf Schritt für Schritt und auf einer soliden fachlichen Grundlage.
Häufige Fragen zur Umschulung für Berufstätige
Kann ich mich trotz festem Job umschulen lassen?
Zahlt das Arbeitsamt eine Umschulung für Berufstätige?
Wie lange dauert eine berufsbegleitende Umschulung?
Wie kann ich eine Umschulung ohne Bildungsgutschein finanzieren?
Ist ein berufsbegleitender Abschluss gleichwertig?
Worauf sollte ich bei der Anbieterwahl achten?
Wer sich neben dem Job umschulen lassen möchte, sollte zuerst ein kostenloses Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit vereinbaren - selbst wenn keine Förderung zu erwarten ist. Dort lässt sich klären, ob doch Fördervoraussetzungen vorliegen, und man erhält eine neutrale Einschätzung zum Wunschberuf. Anschließend zwei bis drei AZAV-zugelassene Anbieter über KURSNET vergleichen und gezielt nach berufsbegleitenden Modellen mit Ratenzahlung fragen.