Umschulung Alltagsbegleiter - Quereinstieg ĂĽber das Arbeitsamt

Das Wichtigste in KĂĽrze

  • Dauer: Die Qualifizierung dauert meist 3 bis 12 Monate. Der gesetzliche Mindestumfang liegt bei 160 Unterrichtsstunden Theorie plus zweiwöchigem Praktikum.
  • Kosten: Je nach Anbieter zwischen 500 und 2.000 Euro. Bei AZAV-zertifizierten Kursen entfällt die Eigenbeteiligung im Regelfall ĂĽber eine Förderung.
  • Förderung: Ăśber den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ĂĽbernimmt die Agentur fĂĽr Arbeit oder das Jobcenter die Kosten vollständig, wenn der Träger AZAV-zugelassen ist.
  • Voraussetzungen: Deutschkenntnisse auf B1-Niveau, Mindestalter 16 Jahre, gesundheitliche Eignung sowie ein Nachweis nach Infektionsschutzgesetz. Eine abgeschlossene Ausbildung ist nicht nötig.
  • Verdienst: Das Bruttojahresgehalt bewegt sich in der Regel zwischen 18.000 und 30.000 Euro, abhängig von Region, Träger und Tarifbindung.

Der Weg zur Alltagsbegleiterin oder zum Alltagsbegleiter führt über eine geförderte Weiterbildung, die nach § 43b und § 53c SGB XI als zusätzliche Betreuungskraft qualifiziert. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist dafür nicht erforderlich. Wer sich beruflich umorientieren und einer sinnstiftenden Tätigkeit nachgehen möchte, findet in der Alltagsbegleitung einen Einstieg mit guten Aussichten, denn Betreuungskräfte werden im Pflegesektor dringend gesucht.

In der Alltagsbegleitung geht es um die Betreuung und Unterstützung hilfs- und pflegebedürftiger Menschen im Alltag. Das ist eine soziale Aufgabe, die vielen Beschäftigten am Herzen liegt. Vor dem Beginn einer solchen Maßnahme lohnt es sich, die Rahmenbedingungen genau zu kennen. Ein Beratungstermin beim Arbeitsamt klärt zugleich die Frage nach einer Umschulung über das Arbeitsamt und der passenden Förderung. Dieser Ratgeber fasst alles Wesentliche zusammen.

Alltagsbegleiterin unterstützt eine ältere Frau im häuslichen Alltag

Berufsbild und Verdienstmöglichkeiten

Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter kommen im häuslichen und stationären Bereich gleichermaßen zum Einsatz. Sie kümmern sich um Menschen, die hilfs- oder pflegebedürftig sind und Unterstützung im Alltag benötigen. Dabei handelt es sich häufig um Seniorinnen und Senioren, aber auch um Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Betreuungsbedarf.

Als Betreuungskraft begleitet man die betreuten Personen durch den Tag und unterstützt sie bei alltäglichen Aufgaben. Ein zentrales Prinzip ist das aktivierende Arbeiten: Vorhandene Fähigkeiten sollen erhalten und gefördert werden, statt den Menschen alles abzunehmen. Überall dort, wo hilfs- und pflegebedürftige Menschen betreut werden, besteht Bedarf an Betreuungskräften.

Alltagsbegleiter arbeiten ergänzend zur eigentlichen Pflege vor allem in den folgenden Bereichen:

  • Betreuungs- und ambulante Pflegedienste
  • stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
  • private Haushalte

Für viele ist die Betreuungsassistenz eine Berufung, der sie mit ganzem Herzen nachgehen. Zugleich muss der Lebensunterhalt gesichert sein. Zur groben Orientierung dient ein durchschnittliches Bruttojahresgehalt von rund 18.000 bis 30.000 Euro. Die Spanne hängt stark von der Region, dem Träger, der Arbeitszeit und einer möglichen Tarifbindung ab. In tarifgebundenen Einrichtungen und bei Vollzeit liegt der Verdienst tendenziell im oberen Bereich.

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Die Umschulung zum Alltagsbegleiter

Wer über eine Umschulung zum Alltagsbegleiter nachdenkt, sollte wissen: Es gibt keinen anerkannten Ausbildungsberuf dieses Namens. Zur Qualifizierung dient stattdessen eine Weiterbildung, die als Umschulungsmaßnahme im weiteren Sinne gefördert werden kann. In diesem Lehrgang lernen die Teilnehmenden, worauf es in der Alltagsbegleitung und Betreuungsassistenz ankommt.

Die folgenden typischen Inhalte fassen die Qualifizierung zusammen:

  • Grundlagen der Pflege und Betreuung
  • Psychologie und Umgang mit demenziell veränderten Menschen
  • Ernährung und Hauswirtschaft
  • Kommunikation und GesprächsfĂĽhrung
  • Organisation und Dokumentation
  • rechtliche Grundlagen und Hygiene

Da die Alltagsbegleitung eng mit der Pflege verzahnt ist, kann sich auch ein Blick auf eine Weiterbildung ĂĽber das Arbeitsamt lohnen, um die eigenen Perspektiven zu erweitern.

Kernpunkt der Qualifizierung
Die Weiterbildung führt zur Anerkennung als zusätzliche Betreuungskraft nach § 43b in Verbindung mit § 53c SGB XI. Damit eine Förderung möglich ist, muss der Kurs bei einem AZAV-zugelassenen Träger absolviert werden.

Ablauf und Voraussetzungen der Qualifizierung

Die Qualifizierung zum Alltagsbegleiter stützt sich auf die gesetzlichen Grundlagen des § 43b SGB XI in Verbindung mit § 53c SGB XI und gliedert sich in drei Phasen. Zunächst folgt ein Basiskurs mit 100 bis rund 160 Unterrichtseinheiten, anschließend ein Betreuungspraktikum von mindestens zwei Wochen und zum Abschluss ein Aufbaukurs. Der genaue Umfang variiert je nach Anbieter, da es länderspezifische Ausgestaltungen und keine bundeseinheitliche Stundenzahl gibt. Für eine Förderung muss die Maßnahme AZAV-zertifiziert sein.

Die Voraussetzungen für die Teilnahme sind überschaubar, aber verbindlich. Erforderlich sind Deutschkenntnisse mindestens auf B1-Niveau, ein Mindestalter von 16 Jahren und der Nachweis der gesundheitlichen Eignung. Vor Aufnahme der Tätigkeit ist zudem eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz notwendig. Viele Träger setzen ein kurzes Orientierungs- oder Hospitationspraktikum voraus, damit die Teilnehmenden das Tätigkeitsfeld realistisch einschätzen können. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht zwingend, Vorerfahrung in der Pflege oder Betreuung ist jedoch von Vorteil.

Dauer und Kosten der Umschulung

Die Dauer der Qualifizierung hängt vom Anbieter, dem gewählten Format und dem Modulaufbau ab. Als Mindestumfang gelten rund 160 Stunden Theorie plus ein zweiwöchiges Praktikum. Vollzeitkurse sind dadurch in wenigen Wochen bis Monaten abgeschlossen, während Teilzeitvarianten flexibler sind und sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Insgesamt bewegen sich typische Lehrgänge zwischen drei und zwölf Monaten.

Die Kosten sind nicht pauschal festgelegt und hängen vom jeweiligen Bildungsträger ab. Ohne Förderung liegen sie meist zwischen 500 und 2.000 Euro; darin enthalten sind Lehrgangsgebühren, Arbeitsmittel, Literatur und Prüfungsgebühren. Da keine einheitliche Preisstruktur existiert, lohnt sich ein Vergleich mehrerer Anbieter. Über die Agentur für Arbeit lassen sich die Kosten häufig vollständig übernehmen, sofern die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllt sind. Eine frühzeitige Beratung beim zuständigen Arbeitsamt oder Jobcenter ist daher empfehlenswert.

Förderung durch Bildungsgutschein und Arbeitsamt

Die Finanzierung der Qualifizierung kann über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung die berufliche Eingliederung fördert und bei einem AZAV-zugelassenen Träger stattfindet. Die rechtliche Grundlage bildet § 81 SGB III, der die Förderung der beruflichen Weiterbildung regelt. Da die Alltagsbegleiter-Qualifizierung deutlich kürzer ist als eine klassische zweijährige Umschulung, wird sie als Anpassungsqualifizierung eingestuft, die schnell für den Arbeitsmarkt qualifiziert.

Die Förderung umfasst in der Regel die vollständige Übernahme der Lehrgangs- und Prüfungskosten sowie gegebenenfalls Fahrt- und Betreuungskosten. Ob ein Bildungsgutschein ausgestellt wird, entscheidet die zuständige Vermittlungsfachkraft im Einzelfall. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Wichtig ist, dass realistische Beschäftigungsaussichten in der Region bestehen. Ein ausführliches Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit hilft dabei, die individuellen Fördervoraussetzungen zu prüfen und den Antrag zu stellen.

Fördermöglichkeit prüfen
Den Bildungsgutschein müssen Sie beantragen, bevor die Weiterbildung beginnt. Zugelassene, AZAV-zertifizierte Anbieter finden Sie über das Portal KURSNET der Bundesagentur für Arbeit. Klären Sie die Förderung immer vorab mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.

Anerkennung, Abschluss und Zertifikat

Da Alltagsbegleiter kein anerkannter Ausbildungsberuf ist, wird die Anerkennung der Qualifikation gelegentlich hinterfragt. Dass Betreuungskräfte in der Pflege dringend gebraucht werden, steht jedoch außer Frage. Entscheidend ist, dass die gewählte Maßnahme zur Anerkennung als zusätzliche Betreuungskraft nach § 43b und § 53c SGB XI führt. Nur dann dürfen die Absolventinnen und Absolventen in geförderten Einrichtungen als Betreuungskraft eingesetzt werden.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung oder ein Trägerzertifikat als zusätzliche Betreuungskraft. Dieses ist in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie bei ambulanten Pflegediensten anerkannt und berechtigt zur Ausübung der Tätigkeit. Die Anerkennung gilt bundesweit und ist nicht an einzelne Bundesländer gebunden, was die berufliche Mobilität erhöht. Die Beschäftigung erfolgt in der Regel sozialversicherungspflichtig, sodass Anspruch auf Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter verfügen über eine sinnvolle Grundqualifikation, sollten das lebenslange Lernen aber ernst nehmen, um sich langfristige Perspektiven zu sichern. Seminare frischen einzelne Kompetenzen auf, während Fortbildungen zu einem höheren Abschluss führen.

Zu den möglichen Anschlussqualifikationen zählen unter anderem:

  • Pflegehelfer oder Pflegeassistent
  • Fachwirt fĂĽr Organisation und FĂĽhrung im Sozialwesen
  • Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen

Betreuungskräfte mit ambitionierten Karriereplänen ziehen angesichts der zunehmenden Akademisierung mitunter auch ein berufsbegleitendes Studium in Betracht, etwa in Pflegewissenschaft, Gesundheitsmanagement, Sozialer Arbeit, Psychologie, Pflegepädagogik, Gerontologie oder Heilpädagogik.

Alternativen zur Umschulung

Die Alltagsbegleitung ist nicht die einzige Möglichkeit, im sozialen und pflegerischen Bereich Fuß zu fassen. Wer sich beruflich umorientieren möchte, sollte auch verwandte Wege prüfen und die richtigen Weichen für die eigene Zukunft stellen.

Folgende verwandte Berufe kommen als Alternative in Betracht:

Wer eine vollständige, staatlich anerkannte Ausbildung anstrebt, kann auch eine Umschulung in der Altenpflege in Betracht ziehen, die zu einem höheren Qualifikationsniveau führt.

Der Berufsalltag als Alltagsbegleiter

Der Arbeitstag einer Betreuungskraft ist abwechslungsreich und richtet sich nach den Bedürfnissen der betreuten Personen. Im Zentrum steht nicht die medizinische oder körperliche Pflege, diese bleibt Pflegefachkräften vorbehalten, sondern die soziale Betreuung und Aktivierung. Dazu gehören Gespräche, gemeinsames Lesen oder Spielen, Spaziergänge, kreative Beschäftigung sowie die Begleitung zu Terminen und Einkäufen.

Ein wichtiger Teil der Arbeit ist die Aktivierung von Menschen mit Demenz. Durch Gedächtnistraining, Biografiearbeit und vertraute Rituale werden vorhandene Fähigkeiten erhalten und der Alltag strukturiert. In stationären Einrichtungen ist Schicht- und Wochenenddienst üblich, da Betreuung rund um die Uhr gewährleistet werden muss. Im ambulanten Bereich und in privaten Haushalten sind die Arbeitszeiten oft planbarer, dafür arbeitet man dort meist allein und trägt mehr Eigenverantwortung.

Die Tätigkeit ist emotional erfüllend, kann aber auch belasten. Wer täglich mit Krankheit, Einsamkeit und dem Abschiednehmen konfrontiert ist, braucht Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit, sich abzugrenzen. Gerade deshalb ist die Alltagsbegleitung eine anspruchsvolle Aufgabe, die man nicht unterschätzen sollte.

Berufsaussichten und Arbeitsmarkt

Der demografische Wandel sorgt dafür, dass der Bedarf an Betreuung und Pflege kontinuierlich steigt. Alte und kranke Menschen benötigen nicht nur eine pflegerische Grundversorgung, sondern auch Zuwendung und Unterstützung im Alltag. Was früher häufig die Familie übernahm, wird heute zunehmend von professionellen Kräften geleistet. Dadurch sind die Beschäftigungsaussichten für Alltagsbegleiter langfristig stabil bis günstig.

Pflegeeinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, zusätzliche Betreuungskräfte vorzuhalten. Das schafft eine verlässliche Nachfrage, die sich mit der wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen weiter erhöht. Stellenangebote finden Interessierte in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit sowie direkt bei Pflegeheimen, ambulanten Diensten und Betreuungsdiensten in ihrer Region.

Bei der Suche nach Kursen und Stellen ist zu beachten, dass sich mehrere Berufsbezeichnungen etabliert haben. Neben Alltagsbegleiter sind vor allem die Begriffe Betreuungskraft und Betreuungsassistent gebräuchlich. Sie bezeichnen im Kern dieselbe Tätigkeit nach § 43b SGB XI. Es lohnt sich daher, bei der Recherche verschiedene Suchbegriffe zu verwenden.

Häufige Fragen zur Umschulung zum Alltagsbegleiter

Was kostet die Umschulung zum Alltagsbegleiter?
Ohne Förderung liegen die Kosten je nach Anbieter meist zwischen 500 und 2.000 Euro. Darin enthalten sind Lehrgangsgebühren, Arbeitsmittel, Literatur und Prüfungsgebühren. Bei einem AZAV-zertifizierten Träger übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten über den Bildungsgutschein in der Regel vollständig, sodass keine Eigenbeteiligung anfällt.
Wie lange dauert die Qualifizierung zum Alltagsbegleiter?
Die Qualifizierung dauert typischerweise drei bis zwölf Monate, abhängig vom Anbieter und Zeitmodell. Als gesetzlicher Mindestumfang gelten rund 160 Unterrichtsstunden Theorie plus ein zweiwöchiges Praktikum. In Vollzeit ist der Lehrgang in wenigen Wochen bis Monaten abgeschlossen, Teilzeitvarianten erstrecken sich über einen längeren Zeitraum.
Welche Voraussetzungen brauche ich?
Erforderlich sind Deutschkenntnisse auf B1-Niveau, ein Mindestalter von 16 Jahren, gesundheitliche Eignung und eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht nötig. Viele Träger setzen ein kurzes Orientierungspraktikum voraus, damit Sie das Tätigkeitsfeld realistisch einschätzen können.
Ăśbernimmt das Arbeitsamt die Kosten?
Ja, bei Arbeitslosigkeit kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten über einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III vollständig übernehmen, wenn der Kurs bei einem AZAV-zugelassenen Träger stattfindet. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Entscheidung trifft Ihre Vermittlungsfachkraft im Einzelfall. Beantragen Sie den Gutschein vor Kursbeginn.
Wie viel verdient ein Alltagsbegleiter?
Das Bruttojahresgehalt bewegt sich in der Regel zwischen 18.000 und 30.000 Euro. Die tatsächliche Höhe hängt von der Region, dem Träger, der Arbeitszeit und einer möglichen Tarifbindung ab. In tarifgebundenen Einrichtungen und bei einer Vollzeitstelle liegt der Verdienst eher im oberen Bereich der Spanne.
Ist das Zertifikat als Betreuungskraft bundesweit anerkannt?
Ja. Die Teilnahmebescheinigung als zusätzliche Betreuungskraft nach § 43b und § 53c SGB XI ist bundesweit in stationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen anerkannt und nicht an einzelne Bundesländer gebunden. Wichtig ist, dass die Maßnahme den Vorgaben des SGB XI entspricht, damit Sie in geförderten Einrichtungen eingesetzt werden dürfen.
Achtung! Tipp aus der Redaktion

All diejenigen, die über eine Umschulung zum Alltagsbegleiter nachdenken, sollten sich eingehend mit dem Beruf befassen. Dazu gehört auch, den folgenden Tipp aus unserer Redaktion zu beherzigen.

Unterschätzen Sie den Job des Alltagsbegleiters nicht

Dass die Pflege anstrengend und fordernd ist, ist allgemein bekannt und wirkt zuweilen abschreckend. Wer auf die Alltagsbegleitung ausweichen möchte, darf diese aber nicht unterschätzen. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Besorgungen, die Begleitung zu Terminen und die Gestaltung der Freizeit ergeben ein anspruchsvolles Tätigkeitsfeld. Zudem ist man Ansprechpartner für die Sorgen und Nöte der betreuten Menschen. Daraus kann eine psychische Belastung entstehen, die ebenso schwer wiegen kann wie die typische Pflegearbeit.

Umschulung

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