Umschulung Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung - Quereinstieg über das Arbeitsamt
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Dauer: berufsbegleitend meist 18 bis 24 Monate, je nach Bildungsträger und Lehrgangsform.
- Kosten: variieren je nach Anbieter, liegen häufig im vierstelligen Bereich – bei Förderung entstehen keine Eigenkosten.
- Förderung: Kostenübernahme über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III durch Arbeitsagentur oder Jobcenter, sofern der Anbieter AZAV-zugelassen ist.
- Voraussetzungen: abgeschlossene Berufsausbildung plus mindestens zwei Jahre Berufspraxis oder mindestens sechs Jahre einschlägige Berufspraxis.
- Verdienst: rund 35.000 bis 45.000 Euro brutto im Jahr, je nach Träger, Region und Tarif.
Die Weiterbildung zur geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung richtet sich an alle, die Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben begleiten möchten. Streng genommen gibt es keine klassische Umschulung zu diesem Beruf, sondern eine bundesweit geregelte Aufstiegsfortbildung mit anerkanntem Abschluss. Wer aus einem sozialen, pflegerischen oder handwerklichen Beruf umsteigen will, kann diese Qualifizierung über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit fördern lassen. Dieser Ratgeber erklärt Berufsbild, Voraussetzungen, Dauer, Kosten und die Fördermöglichkeiten des Arbeitsamtes.
Berufsbild und Verdienstmöglichkeiten
Wer von einer Laufbahn als Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung träumt, sollte sich zunächst mit dem Berufsbild beschäftigen. Kennzeichnend für die Tätigkeit ist der Umstand, dass man Menschen mit Behinderung in beruflichen Belangen unterstützt. Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung tragen zur beruflichen Bildung bei und widmen sich zugleich arbeitsbegleitenden Maßnahmen.
Die zentrale Aufgabe besteht darin, Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben zu begleiten und ihre Teilhabe zu fördern. Es handelt sich somit um eine erfüllende Tätigkeit, die individuelle Förderung, pädagogisches Geschick und fachliche Anleitung verbindet. Fachkräfte planen Arbeitsprozesse, leiten an, dokumentieren Entwicklungsschritte und stimmen sich mit dem sozialen Dienst der Einrichtung ab.
Für Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung ergeben sich vor allem in den folgenden Bereichen vielversprechende Berufsaussichten:
- Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
- Berufsbildungsbereiche und Förderstätten
- Inklusionsbetriebe und Integrationsprojekte
- Einrichtungen der Behindertenhilfe und der beruflichen Rehabilitation
Interessierte sollten auch den Verdienstmöglichkeiten Aufmerksamkeit schenken. Obwohl es von Fall zu Fall große Unterschiede geben kann, lässt sich das durchschnittliche Gehalt auf rund 35.000 Euro bis 45.000 Euro brutto im Jahr beziffern. Da viele Träger nach Tarif (etwa TVöD oder kirchliche Tarife) vergüten, wirken sich Berufserfahrung, Region und Zusatzqualifikationen deutlich auf das Einkommen aus.
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Der Weg über die Weiterbildung statt der Umschulung
Wer Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung per Umschulung werden möchte, erlebt zunächst eine kleine Überraschung: Einen klassischen Umschulungsberuf mit diesem Titel gibt es nicht. Stattdessen führt der Weg über eine bundesweit geregelte Aufstiegsfortbildung, die mit dem anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ (gFAB) endet.
Es handelt sich somit um eine Zusatzqualifikation, die dennoch zu einer grundlegenden Veränderung der beruflichen Tätigkeit führen kann. Weil dieser Schritt für viele einen echten Wendepunkt in der beruflichen Laufbahn markiert, ist umgangssprachlich häufig von einer Umschulung die Rede. Inhaltlich geht es vor allem um die folgenden Themen:
- Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben
- berufliche Bildungsprozesse gestalten und begleiten
- Kommunikation und personenzentrierte Förderung
- Arbeits- und Beschäftigungsprozesse organisieren
Teilnehmende lernen vor allem die personenzentrierte Gestaltung und Steuerung von Arbeits- und Bildungsprozessen. Wer sich über die verschiedenen beruflichen Wege informieren möchte, findet auf unserer Übersicht zur Umschulung über das Arbeitsamt weitere geförderte Berufe und Einstiegswege.
Für wen sich die Qualifizierung eignet
Vor allem Menschen mit einschlägiger Vorbildung, die behinderten Menschen zu einer besseren Teilhabe am Arbeitsleben verhelfen wollen, sollten die Qualifizierung ins Auge fassen. In Betracht kommen insbesondere Personen mit abgeschlossener Ausbildung im Sozial-, Gesundheits-, Handwerks- oder gewerblich-technischen Bereich und mehrjähriger Berufspraxis. Auch wer bereits in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig ist und den nächsten Karriereschritt gehen möchte, ist hier richtig.
Offenheit, Einsatzbereitschaft, Kommunikationsstärke, Organisationsgeschick, Toleranz, Geduld und Durchsetzungsvermögen zählen zu den Eigenschaften, die die persönliche Eignung beschreiben. Ebenso wichtig sind Freude an der Arbeit mit Menschen und die Bereitschaft, sich pädagogisch weiterzuentwickeln.
Ablauf und Voraussetzungen der Qualifizierung
Die Qualifizierung zur geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung folgt einer bundeseinheitlichen Prüfungsverordnung, die konkrete Handlungsbereiche definiert. Der Ablauf umfasst praxisnahe Lernphasen in Werkstätten oder Einrichtungen, ergänzt durch theoretische Unterrichtsblöcke. Häufig ist die Fortbildung berufsbegleitend organisiert, sodass Teilnehmende ihre Tätigkeit fortführen können. Die Weiterbildung schließt mit einer Prüfung vor der zuständigen Stelle ab, die den anerkannten Fortbildungsabschluss bestätigt.
Die Zulassungsvoraussetzungen richten sich nach der offiziellen Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss. Zur Prüfung zugelassen wird in der Regel, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens zwei Jahre Berufspraxis nachweist. Alternativ genügt der Nachweis einer mindestens sechsjährigen einschlägigen Berufspraxis. Die genauen Bedingungen sind in der Prüfungsverordnung festgelegt und können bei der zuständigen Stelle erfragt werden. Interessierte sollten sich frühzeitig informieren, da Details je nach Bildungsträger und Region variieren können.
Dauer und Kosten der Weiterbildung
Die Dauer der Fortbildung ist nicht bundeseinheitlich festgelegt, sondern hängt vom Bildungsträger und der gewählten Lehrgangsform ab. Berufsbegleitende Lehrgänge dauern meist 18 bis 24 Monate und verteilen sich auf theoretische Unterrichtsblöcke sowie begleitete Praxisphasen am Arbeitsplatz. Vollzeitangebote können den Zeitraum verkürzen, sind bei dieser Fortbildung jedoch seltener, da die meisten Teilnehmenden bereits in einer Einrichtung arbeiten.
Bei einer Förderung durch den Bildungsgutschein werden die Kosten von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter übernommen, sodass keine Eigenkosten entstehen. Ohne Förderung tragen Teilnehmende die Lehrgangsgebühren selbst, die je nach Anbieter im vierstelligen Bereich liegen können. Wichtig ist, ausschließlich AZAV-zugelassene Anbieter zu wählen, da nur diese förderfähige Maßnahmen anbieten. Das Bundesinstitut für Berufsbildung bietet zusätzliche Informationen zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen.
Förderung durch Arbeitsagentur und Jobcenter
Die Weiterbildung zur Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung kann über einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III finanziert werden. Diese Förderung umfasst die Lehrgangskosten und kann je nach Fallkonstellation auch Fahrtkosten, Kinderbetreuung sowie eine Sicherung des Lebensunterhalts einschließen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme und der Bildungsträger nach der AZAV zugelassen sind.
Anspruchsberechtigt sind sowohl Arbeitsuchende, die von der Arbeitsagentur betreut werden, als auch Bürgergeld-Empfänger, die vom Jobcenter unterstützt werden. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Beraterin oder der zuständige Berater im Rahmen eines persönlichen Gesprächs, in dem die individuelle Eignung und die beruflichen Perspektiven geprüft werden. Die Bundesagentur für Arbeit prüft dabei stets den Einzelfall. Wer sich breiter orientieren möchte, findet auch bei der geförderten Weiterbildung über das Arbeitsamt passende Ansatzpunkte.
Anbieter und Standorte der Weiterbildung
Die Weiterbildung zur geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung wird hauptsächlich von AZAV-zugelassenen Berufsförderungswerken, Bildungszentren und Trägern der Behindertenhilfe angeboten. Diese Einrichtungen verfügen über umfassende Praxiserfahrung in der Qualifizierung für Werkstätten und arbeiten eng mit Einrichtungen der Behindertenhilfe zusammen.
Passende Lehrgänge in Ihrer Nähe finden Sie am zuverlässigsten über zertifizierte, AZAV-zugelassene Anbieter im Portal KURSNET der Bundesagentur für Arbeit. Da Starttermine, Plätze und Lehrgangsformen regional unterschiedlich sind, lohnt sich der direkte Kontakt zum Anbieter. Klären Sie dabei auch, ob der Lehrgang berufsbegleitend oder in Vollzeit stattfindet und wie sich Theorie- und Praxisphasen verteilen.
Rechtliche Grundlagen der Fortbildung
Die rechtliche Basis bildet die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ (GFABPrV), die bundesweit seit Dezember 2016 gilt. Sie regelt die Handlungsbereiche, die Prüfungsinhalte und die Zulassungsvoraussetzungen und schafft damit einen einheitlichen, anerkannten Abschluss. Grundsätzliche Bestimmungen zu Fortbildungsabschlüssen finden sich zudem im Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Die Förderung erfolgt nach § 81 SGB III, der die berufliche Weiterbildung als Instrument der Arbeitsförderung definiert. Alle förderfähigen Bildungsträger müssen über eine AZAV-Zulassung verfügen. Das Portal Gesetze im Internet stellt den vollständigen Text der Prüfungsverordnung sowie die einschlägigen Vorschriften des SGB III und BBiG bereit.
Alternativen zur Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung
Eine berufsbegleitende Weiterbildung zur Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung ist für viele die passende Lösung, weil sie sich mit familiären Verpflichtungen und der laufenden Berufstätigkeit vereinbaren lässt. Wer die Arbeit mit Menschen mit Behinderung schätzt, aber einen anderen Zugang sucht, kann jedoch auch verwandte Qualifizierungen in Betracht ziehen.
Als Alternativen bieten sich unter anderem folgende geförderte Umschulungen und Weiterbildungen an:
- Umschulung zum Heilerziehungspfleger
- Umschulung zum Heilpädagogen
- Weiterbildung zum Arbeitserzieher
- Umschulung zum Ergotherapeuten
Diese Berufe verbinden ähnliche Werte wie Teilhabe, Förderung und individuelle Begleitung und lassen sich ebenfalls über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit fördern.
Der Berufsalltag in der Werkstatt für behinderte Menschen
Der Arbeitsalltag einer Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung ist abwechslungsreich und geprägt vom direkten Kontakt mit den Beschäftigten. Ein typischer Tag beginnt oft mit der Planung der Arbeitsaufträge und der Verteilung der Aufgaben innerhalb der Gruppe. Die Fachkraft berücksichtigt dabei die individuellen Fähigkeiten jeder Person und passt Arbeitsschritte, Hilfsmittel und Tempo an.
Im Verlauf des Tages leitet die Fachkraft an, unterstützt bei schwierigen Arbeitsschritten und motiviert die Beschäftigten. Neben der fachlichen Anleitung spielt die pädagogische Begleitung eine große Rolle: Konflikte moderieren, Erfolge sichtbar machen und Selbstständigkeit fördern gehören zum Alltag. Fachkräfte dokumentieren die Entwicklung der Beschäftigten und wirken an individuellen Förder- und Teilhabeplänen mit. Die enge Zusammenarbeit mit dem sozialen Dienst, den Angehörigen und externen Auftraggebern rundet das Aufgabenprofil ab. Wer gern Verantwortung übernimmt und Menschen in ihrer Entwicklung begleitet, findet in dieser Tätigkeit eine sinnstiftende Aufgabe.
Berufsaussichten und Arbeitsmarkt
Die Berufsaussichten für Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung sind stabil. Werkstätten für behinderte Menschen und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sind auf qualifiziertes Personal angewiesen, das fachliche Anleitung und pädagogische Begleitung verbindet. Der gesellschaftliche Anspruch auf Teilhabe und Inklusion sorgt dafür, dass diese Aufgaben langfristig gefragt bleiben.
Hinzu kommt, dass in vielen Einrichtungen erfahrene Fachkräfte in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen und Nachwuchs benötigt wird. Wer den anerkannten Abschluss vorweist, verbessert seine Position auf dem Arbeitsmarkt deutlich und kann sich später weiter spezialisieren, etwa in Richtung Gruppenleitung, Bildungsbegleitung oder Fachdienst. Auch der Wechsel in benachbarte Felder der Behindertenhilfe ist mit dieser Qualifikation gut möglich.
So läuft die Abschlussprüfung ab
Die Fortbildung endet mit einer Prüfung vor der zuständigen Stelle, die sich nach der GFABPrV richtet. Geprüft werden mehrere Handlungsbereiche, in denen die Fachkraft nachweist, dass sie Arbeits- und Bildungsprozesse für Menschen mit Behinderung planen, gestalten und begleiten kann. Die Prüfung besteht üblicherweise aus schriftlichen Teilen sowie einer praxisbezogenen Aufgabe, häufig ergänzt durch ein Fachgespräch.
Im Mittelpunkt steht der Nachweis handlungsorientierter Kompetenz: Teilnehmende zeigen, wie sie individuelle Förderung planen, Arbeitsprozesse anleiten und die Teilhabe der Beschäftigten sichern. Wer die Prüfung besteht, erhält den anerkannten Fortbildungsabschluss samt Ausbildereignung und in der Regel der Hochschulzugangsberechtigung. Eine gründliche Vorbereitung während der Praxisphasen und der Austausch mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen erhöhen die Erfolgschancen deutlich.






