Umschulung Altenpflegehelfer
Das Wichtigste auf einen Blick
- Umschulung dauert ein Jahr mit 700-750 Theorie- und 850-900 Praxisstunden
- Förderung über Bildungsgutschein durch Arbeitsagentur oder Jobcenter möglich
- Mindestlohn ab Juli 2026: 17,80 Euro brutto pro Stunde für qualifizierte Pflegehilfskräfte
- Voraussetzungen: Hauptschulabschluss, gesundheitliche Eignung und Masernimpfung
In Anbetracht der demografischen Entwicklung und des gleichzeitigen Personalmangels in der Pflege ergeben sich für Pflegekräfte exzellente Perspektiven. Auch Quereinsteiger/innen und Späteinsteiger/innen sind herzlich willkommen, weshalb die Umschulung zum/zur Altenpflegehelfer/in eine ausgezeichnete Basis für einen aussichtsreichen Berufswechsel schafft.
Interessierte an einer Altenpflegehelfer-Umschulung sollten sich gut informieren und einen gewissen Rechercheaufwand betreiben. Das Arbeitsamt ist hier gerne behilflich und bietet neben einer Beratung auch die eine oder andere Förderung. So rückt der berufliche Neustart als Altenpflegehelfer/in in greifbare Nähe.
Zunächst können angehende Umschüler/innen hier erfahren, was es mit der Umschulung zum Altenpflegehelfer auf sich hat. Da es sich um die zweite Chance auf ein erfülltes Berufsleben handelt, sollten Interessierte alle Informationsquellen nutzen.
Berufsbild Altenpflegehelfer/in – Berufliche Perspektiven und Verdienstmöglichkeiten
In Zeiten des Pflegenotstands stehen Altenpfleger/innen unter enormen Stress und können jede Unterstützung gut gebrauchen. Quereinsteiger/innen ohne entsprechende Qualifikation und Erfahrung sind dazu allerdings nicht geeignet, weshalb ein hoher Bedarf als Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfern besteht. Diese gehen den Pflegefachkräften zur Hand und können sie in allen Bereichen der Pflege und Betreuung älterer Menschen unterstützen.
Altenpflegehelfer/innen übernehmen die ihnen zugewiesenen Aufgaben und kümmern sich typischerweise um die Grundpflege und Versorgung der Pflegebedürftigen. Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben sich dementsprechend in den folgenden Bereichen:
- Pflegeheime
- Pflegedienste
- Behindertenhilfe
- Kliniken und Krankenhäuser
- Betreuungsdienste
- Rehabilitationseinrichtungen
- Hospize
Überall dort, wo ältere und/oder pflegebedürftige Menschen betreut und gepflegt werden, können sich demnach berufliche Perspektiven für Altenpflegehelfer/innen ergeben. Altenpflegehelfern geht es in der Regel nicht um das große Geld, aber sie müssen dennoch ein Einkommen erwirtschaften, um wirtschaftlich auf eigenen Füssen stehen zu können.
Wer daher den Verdienstmöglichkeiten auf den Grund gehen möchte, sollte sich an einem durchschnittlichen Gehalt zwischen rund 20.000 Euro und 30.000 Euro brutto im Jahr orientieren.
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Die Umschulung zum/zur Altenpflegehelfer/in
Dass in der Altenpflege jede helfende Hand gebraucht wird, ist kein Geheimnis, schließlich wird der Pflegenotstand immer wieder öffentlich diskutiert. Wer darin eine Chance für die eigene berufliche Laufbahn sieht, kann mithilfe einer entsprechenden Umschulung den Quereinstieg als Altenpflegehelfer/in schaffen.
Die Maßnahme ist an die schulische Ausbildung angelehnt und entspricht dieser häufig. So kann man nicht nur an einer auf Umschulungen spezialisierten Einrichtung, sondern auch ganz klassisch an einer Berufsfachschule lernen.
Unabhängig von der Lehrgangsform und dem Anbieter geht es stets um die Qualifizierung als Altenpflegehelfer/in. Die Teilnehmenden müssen dazu die staatliche Abschlussprüfung bestehen, die typischerweise die folgenden Themen abfragt:
- Grundlagen der Medizin
- Pflege
- Hauswirtschaft
- Betreuung
- Versorgung
- Ernährung
- Alltagsgestaltung
- Organisation
- Kommunikation
Voraussetzungen, Dauer und Kosten
Die Rahmenbedingungen der Altenpflegehelfer-Umschulung orientieren sich an die Konditionen der klassischen Ausbildung. Dementsprechend müssen Interessierte mindestens über den Hauptschulabschluss verfügen und ihre gesundheitliche Eignung nachweisen. Eine einschlägige Vorbildung ist dahingegen nicht erforderlich. Das Ganze nimmt dann je nach Lehrgangsform 1 bis 3 Jahre in Anspruch.
Zu guter Letzt geht es noch um die Kosten der Qualifizierung. An staatlichen Berufsfachschulen werden keine Gebühren fällig, während private Institute ein teilweise hohes Schulgeld verlangen. Außerdem verdienen die angehenden Altenpflegehelfer/innen während der Maßnahme kein Geld, wodurch auch die laufenden Lebenshaltungskosten zu einer echten Belastung werden können.
Warum sollten Interessierte an einer Altenpflegehelfer-Umschulung Kontakt zum Arbeitsamt aufnehmen?
Menschen mit viel Eigeninitiative können grundsätzlich auf eigene Faust einen Neustart als Altenpflegehelfer/in vorbereiten. Dennoch sollten sie nicht auf die Unterstützung des Arbeitsamtes verzichten. Dieses bietet eine kompetente Beratung sowie die passende Förderung für das Vorhaben.
So kann man hier einen Bildungsgutschein sowie Hilfen zum Lebensunterhalt beantragen, damit der Umschulungswunsch realisierbar wird.
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen für Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer?
Qualifizierte Altenpflegehelfer/innen verfügen über eine solide Basis, auf der sie nun aufbauen können. So liegt es beispielsweise nahe, Seminare zu besuchen oder die Ausbildung fortzusetzen, um Altenpfleger/in zu werden.
Aber auch an Fortbildungen mangelt es nicht, weshalb Interessierte den folgenden Weiterbildungsmöglichkeiten besondere Aufmerksamkeit schenken sollten:
- Fachwirt/in – Gesundheits- und Sozialwesen
- Fachaltenpfleger/in
- Haus- und Familienpfleger/in
AuĂźerdem kann man auch berufsbegleitend studieren und beispielsweise per Fernstudium den Bachelor oder Master in Pflegewissenschaft, Gesundheitswissenschaft, Gerontologie, Psychologie oder Soziale Arbeit anstreben.
Welche Alternativen gibt es zur Umschulung zum/zur Altenpflegehelfer/in?
Die Umschulung zum Altenpflegehelfer beziehungsweise zur Altenpflegehelferin bietet ohne Frage viel Potenzial. Trotzdem gibt es einige erwähnenswerte Alternativen, die in den Prozess der Entscheidungsfindung einbezogen werden sollten.
Diese lassen sich folgendermaĂźen zusammenfassen:
- Heilerziehungspflegehelfer/in
- Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in
- Fachkraft fĂĽr Pflegeassistenz
- Sozialassistent/in
- Sozialpädagogische/r Assistent/in
Die berufsbegleitende Ausbildung zum/zur Altenpflegehelfer/in als Umschulungsalternative
Da die Ausbildung zum/zur Altenpflegehelfer/in auf einem schulischen Lehrgang an einer Berufsfachschule basiert, kann diese auch als berufsbegleitende Ausbildung absolviert werden. Wer zuhause einen Angehörigen pflegt oder sich um den eigenen Nachwuchs kümmern muss, kann auf diese Art und Weise eine Teilzeitausbildung absolvieren.
So kann man die Familienphase nutzen, um sich auf den beruflichen Wiedereinstieg vorzubereiten.
Stellenangebote fĂĽr Altenpflegehelfer/innen
Interessierte an einer Umschulungsmaßnahme haben vielfach Sorge, dass sie nach dem Abschluss erneut Probleme haben könnten, einen Job zu finden. Im Falle des Altenpflegehelfers sind derartige Befürchtungen grundsätzlich unbegründet.
Es herrscht Fachkräftemangel in der Pflege, sodass die Zahl der offenen Stellen die Zahl der Bewerber/innen übersteigt. Mancherorts werden sogar Pflegekräfte aus dem Ausland geholt, um die Pflege hierzulande sicherzustellen. An Stellenangeboten für Altenpflegehelfer/innen mangelt es somit nicht.
Die persönliche Eignung als Altenpflegehelfer/in
Die formalen Voraussetzungen für die Qualifizierung zum/zur Altenpflegehelfer/in sind nicht allzu hoch. Neben einem Nachweis der gesundheitlichen Eignung und einem Führungszeugnis benötigt man lediglich den Hauptschulabschluss. Die persönlichen Anforderungen des Berufs müssen allerdings auch berücksichtigt werden.
So sollten angehende Altenpflegehelfer/innen die folgenden Kriterien erfĂĽllen:
- Belastbarkeit
- Einsatzbereitschaft
- Einfühlungsvermögen
- Organisationsgeschick
- Kommunikationsstärke
- Flexibilität
- Zuverlässigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
Interessierte mĂĽssen wissen, dass es sich um einen sehr fordernden Beruf handelt, der sie physisch und psychisch an die Grenzen bringen kann. Nur wer sich dies zutraut und den innigen Wunsch hat, alte Menschen zu pflegen und zu betreuen, sollte diesen Weg einschlagen.
Voraussetzungen fĂĽr die Umschulung zum Altenpflegehelfer
Für eine erfolgreiche Umschulung zur Altenpflegehelferin oder zum Altenpflegehelfer müssen Sie bestimmte formale und persönliche Voraussetzungen erfüllen. Als Mindestbildungsabschluss gilt der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand, wobei in Brandenburg zusätzlich die Berufsbildungsreife nach dem Brandenburgischen Altenpflegehilfegesetz erforderlich ist. Darüber hinaus benötigen Sie ein ärztliches Attest über Ihre gesundheitliche Eignung sowie ein aktuelles Führungszeugnis, um Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Eine besondere Bedeutung kommt dem Masernschutzgesetz zu, das für alle Tätigkeiten in Pflegeeinrichtungen eine entsprechende Impfung vorschreibt. Neben diesen formalen Kriterien sollten Sie über charakterliche Eigenschaften wie Empathie, Kommunikationsfähigkeit und körperliche Belastbarkeit verfügen, da der Pflegeberuf sowohl emotional als auch physisch anspruchsvoll ist. Die genauen Zugangsvoraussetzungen können je nach Bundesland variieren, da es keine bundesweit einheitliche Regelung für die Altenpflegehelfer-Ausbildung gibt.
Aufbau und Ablauf der Altenpflegehelfer-Umschulung
Die Umschulung zur Altenpflegehelferin oder zum Altenpflegehelfer gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil, die optimal aufeinander abgestimmt sind. Der theoretische Unterricht umfasst etwa 700 bis 750 Unterrichtsstunden und findet an einer staatlich anerkannten Pflegeschule statt. Hier erwerben Sie fundierte Kenntnisse in Bereichen wie Grundlagen der Medizin, Pflege, Hauswirtschaft, Betreuung und Kommunikation. Parallel dazu oder im Anschluss absolvieren Sie den praktischen Teil mit circa 850 bis 900 Stunden in einer stationären Pflegeeinrichtung, einem ambulanten Pflegedienst oder einem Krankenhaus.
Während der praktischen Phase schließen Sie in der Regel einen Ausbildungsvertrag mit der jeweiligen Einrichtung ab, was Ihnen bereits erste Berufserfahrungen und möglicherweise eine Ausbildungsvergütung ermöglicht. Die Umschulung kann sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend in Teilzeit durchgeführt werden, wobei sich entsprechend die Gesamtdauer verlängert. Den Abschluss bildet eine staatliche Prüfung vor der zuständigen Kammer, nach deren erfolgreichem Bestehen Sie eine Teilnahmebescheinigung und ein Prüfungszeugnis erhalten.
Dauer und Kosten der Umschulung
Die reguläre Umschulungsdauer zum Altenpflegehelfer beträgt ein Jahr, beispielsweise vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026. Diese Zeitspanne bezieht sich auf eine Vollzeitmaßnahme, bei der Sie sich ausschließlich auf die Umschulung konzentrieren können. Falls Sie die Umschulung berufsbegleitend in Teilzeit absolvieren möchten, verlängert sich entsprechend die Gesamtdauer, da die vorgeschriebenen Theorie- und Praxisstunden vollständig absolviert werden müssen. Die Flexibilität bei der Zeitgestaltung ermöglicht es auch Berufstätigen oder Personen mit familiären Verpflichtungen, den Quereinstieg in die Altenpflege zu schaffen.
Die konkreten Lehrgangsgebühren variieren je nach Anbieter und Region, werden jedoch bei einer geförderten Umschulung vollständig von der zuständigen Stelle übernommen. In den Kosten sind typischerweise alle Lehrgangsgebühren, Lernmaterialien und Prüfungsgebühren enthalten. Da die meisten Umschulungen über einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters finanziert werden, entstehen für Sie als Teilnehmer in der Regel keine direkten Kosten.
Förderung durch Arbeitsagentur und Jobcenter
Die Finanzierung Ihrer Altenpflegehelfer-Umschulung kann über verschiedene Förderinstrumente erfolgen, wobei die Förderung nach den Paragraphen 81 und 82 des Sozialgesetzbuches III die wichtigste Grundlage darstellt. Die Bundesagentur für Arbeit kann Ihnen einen Bildungsgutschein ausstellen, der nicht nur die kompletten Lehrgangsgebühren abdeckt, sondern auch die Fortzahlung des Arbeitslosengeldes I während der Umschulungszeit gewährleistet. Falls Sie eine Ausbildungsvergütung erhalten, wird diese mit dem Arbeitslosengeld verrechnet, sodass Sie finanziell abgesichert bleiben.
Für Empfänger von Arbeitslosengeld II übernimmt das Jobcenter analog die Förderung der Umschulung und sichert Ihren Lebensunterhalt während der Maßnahme. In besonderen Fällen kann auch eine Förderung über die Rehabilitation der Rentenversicherung in Frage kommen. Wichtige Voraussetzung für alle Förderungen ist, dass die Umschulungsmaßnahme und der Anbieter durch eine fachkundige Stelle zugelassen sind. Die Bewilligung einer Förderung hängt von Ihrer individuellen Situation, Ihren beruflichen Perspektiven und der Arbeitsmarktlage in Ihrer Region ab.
Verdienstmöglichkeiten nach der Umschulung
Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Umschulung profitieren Sie als qualifizierte Pflegehilfskraft von gesetzlich festgelegten Mindestlohnregelungen. Ab Juli 2026 erhalten Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung einen Mindestlohn von 17,80 Euro brutto pro Stunde, der sukzessive auf 18,26 Euro ansteigt. Diese Regelung stellt sicher, dass Ihre erworbene Qualifikation auch entsprechend vergütet wird und Sie sich von ungelernten Hilfskräften abheben.
Ihre konkreten Verdienstmöglichkeiten hängen vom jeweiligen Tarifvertrag, beispielsweise dem TVöD-P im öffentlichen Dienst, sowie von Ihrer Arbeitszeit und dem Bundesland ab. Bei einer Vollzeittätigkeit mit 40 Wochenstunden können Sie mit einem monatlichen Bruttogehalt zwischen etwa 2.800 und 3.200 Euro rechnen. Regional gibt es durchaus Unterschiede, und in Einrichtungen mit Tarifbindung sind oft höhere Gehälter sowie zusätzliche Leistungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld möglich. Zudem bieten viele Arbeitgeber in der Pflege aufgrund des Fachkräftemangels zusätzliche Anreize wie Schichtzulagen oder betriebliche Altersvorsorge.
Anbieter und regionale VerfĂĽgbarkeit
Die Altenpflegehelfer-Umschulung wird nicht in allen Bundesländern gleichermaßen angeboten, da die Regelungen für diesen Beruf dem Landesrecht unterliegen. Besonders gute Möglichkeiten finden Sie in Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg, wo entsprechende Landesgesetze die Ausbildung regeln. Als Anbieter kommen staatlich anerkannte Pflegeschulen, Berufsfachschulen sowie spezialisierte Bildungsträger wie Kolping Bildung Deutschland in Frage, die oft in enger Kooperation mit Pflegeeinrichtungen arbeiten.
Die praktische Ausbildung erfolgt in stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten oder Krankenhäusern, die als Kooperationspartner der Schulen fungieren. In Baden-Württemberg koordinieren die Regierungspräsidien die Zulassung von Anbietern und Maßnahmen, während andere Bundesländer eigene Strukturen haben. Bei der Auswahl des Anbieters sollten Sie auf die staatliche Anerkennung, die Zulassung für Fördermaßnahmen und die Qualität der Kooperationspartner für den Praxisteil achten. Eine frühzeitige Recherche und Beratung durch die örtliche Arbeitsagentur hilft Ihnen, den passenden Anbieter in Ihrer Region zu finden.
WeiterfĂĽhrende Informationen
Die Bundesagentur für Arbeit bietet umfassende Informationen zu Förderungsmöglichkeiten und Bildungsgutscheinen für Umschulungen in der Pflege.
Das Bundesministerium fĂĽr Arbeit und Soziales informiert ĂĽber aktuelle Entwicklungen beim Mindestlohn in der Pflege und rechtliche Grundlagen.
Auf Wikipedia finden Sie grundlegende Informationen zu Berufsbildern und Qualifikationen in der Altenpflege.
Wie lange dauert die Umschulung zum Altenpflegehelfer?
Die Umschulung dauert in der Regel ein Jahr in Vollzeit. Bei einer berufsbegleitenden Teilzeitmaßnahme verlängert sich entsprechend die Dauer.
Welche Voraussetzungen brauche ich fĂĽr die Umschulung?
Sie benötigen einen Hauptschulabschluss, gesundheitliche Eignung, ein Führungszeugnis und eine Masernimpfung. Empathie und körperliche Belastbarkeit sind ebenfalls wichtig.
Wird die Umschulung zum Altenpflegehelfer gefördert?
Ja, die Arbeitsagentur oder das Jobcenter können die Umschulung über einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III fördern.
Wie viel verdient man als Altenpflegehelfer?
Ab Juli 2026 gilt ein Mindestlohn von 17,80 Euro brutto pro Stunde. Das entspricht etwa 2.800-3.200 Euro monatlich bei Vollzeit.
Wo kann ich die Umschulung zum Altenpflegehelfer machen?
Die Umschulung wird hauptsächlich in Hessen, Baden-Württemberg, NRW und Brandenburg an staatlich anerkannten Pflegeschulen angeboten.
Achtung! Tipp aus der Redaktion
Nach dem Abschluss als Altenpflegehelfer/in hat man eine solide Basis, sollte sich darauf aber nicht ausruhen.
Stattdessen sollte man das lebenslange Lernen ernst nehmen und sich weiterentwickeln. Dazu gibt es im Folgenden einen Tipp aus unserer Redaktion.
Setzen Sie die Ausbildung fort und werden Sie Altenpfleger/in!
FĂĽr Altenpflegehelfer/innen liegt es nahe, nach dem Abschluss einfach weiterzumachen.
An den Berufsfachschulen haben sie die Möglichkeit, sich für eine Fortsetzung der Ausbildung zu entscheiden. Im Zuge dessen winkt ihnen der Abschluss als Altenpfleger/in, der ihnen mehr Karrierechancen eröffnet.






