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Umschulung Betreuungskraft - Quereinstieg ĂĽber das Arbeitsamt

Das Wichtigste in KĂĽrze

  • Betreuungskräfte begleiten hilfs- und pflegebedĂĽrftige Menschen im Alltag – sie ĂĽbernehmen keine körperliche Pflege, sondern Aktivierung, Gespräche und Freizeitgestaltung.
  • Eine klassische Ausbildung gibt es nicht. Der Zugang läuft ĂĽber eine Qualifizierung nach § 43b, 53c SGB XI, die je nach Anbieter rund 160 bis 240 Unterrichtsstunden umfasst.
  • Formale Voraussetzung ist meist ein erweitertes FĂĽhrungszeugnis, gesundheitliche Eignung und ein kurzes Orientierungspraktikum. Ein Berufsabschluss ist nicht nötig.
  • Das Gehalt orientiert sich am Pflege-Mindestlohn (seit Mai 2024 mindestens 15,50 Euro pro Stunde); im Schnitt sind rund 2.800 Euro brutto im Monat realistisch.
  • Die Qualifizierung lässt sich ĂĽber einen Bildungsgutschein der Agentur fĂĽr Arbeit finanzieren, wenn die MaĂźnahme AZAV-zugelassen ist.

Menschen, die nach Chancen fĂĽr einen beruflichen Neuanfang suchen und diesen mit einem Quereinstieg ins Sozialwesen beziehungsweise in den Pflegebereich verbinden möchten, sollten die Umschulung zur Betreuungskraft ins Auge fassen. Eine echte Umschulung mit staatlichem Berufsabschluss ist das genau genommen nicht – denn Betreuungskraft ist kein anerkannter Ausbildungsberuf. Der Zugang fĂĽhrt ĂĽber eine Qualifizierung nach § 43b, 53c SGB XI, die in wenigen Monaten absolviert werden kann und ĂĽber einen Bildungsgutschein förderfähig ist. So qualifiziert man sich fĂĽr die Arbeit mit Menschen und trägt dazu bei, dass diese im Alltag mehr Lebensqualität erhalten.

Wer in seinem bisherigen Berufsleben weniger Glück hatte und nun der Perspektivlosigkeit der Arbeitslosigkeit entfliehen möchte, sollte sich mit der Qualifizierung zur Betreuungskraft befassen. Interessierte sollten dabei nichts überstürzen und sich beim Arbeitsamt beraten lassen. Zunächst können sie hier auf eigene Faust recherchieren und sich einen ersten Eindruck verschaffen, um bestens informiert zum Beratungstermin zu erscheinen.

Betreuungskraft begleitet eine Seniorin im Alltag einer Pflegeeinrichtung

Berufsbild Betreuungskraft – Berufsaussichten und Verdienstmöglichkeiten

Betreuungskräfte werden auch als Alltagsbegleiter/innen bezeichnet und kümmern sich um hilfs- und pflegebedürftige Menschen. Dabei kann es sich um Kinder, Menschen mit Behinderung und auch um Seniorinnen und Senioren handeln. Die Aufgaben der Betreuungskräfte beziehen sich dabei nicht auf die körperliche Pflege, sondern auf die Unterstützung im Alltag. Das gemeinsame Kochen, die Freizeitgestaltung oder auch Einkäufe und Spaziergänge sind hier relevante Themen. Es handelt sich somit um eine Ergänzung der eigentlichen Pflege, durch die die Lebensqualität der Pflege- und Hilfsbedürftigen spürbar steigt.

Dass es sich bei der Tätigkeit als Betreuungskraft um eine sinnvolle und wichtige Beschäftigung handelt, steht außer Frage. Wer eine entsprechende Qualifizierung vorweisen kann, findet außerdem viele Beschäftigungsmöglichkeiten vor. Insbesondere in den folgenden Bereichen werden Betreuungskräfte gesucht:

  • Pflegeheime
  • Seniorenresidenzen
  • ambulante Pflegedienste
  • Behindertenwerkstätten und Tagespflegeeinrichtungen
  • private Haushalte

Angesichts der sinnstiftenden Tätigkeit als Betreuungskraft treten finanzielle Aspekte zunächst in den Hintergrund. Wer als Betreuungskraft beziehungsweise Alltagsbegleiter/in arbeitet, muss aber selbstverständlich auch seinen Lebensunterhalt verdienen. Die Verdienstmöglichkeiten sind daher durchaus relevant.

Das Gehalt orientiert sich am Pflege-Mindestlohn, der für Hilfskräfte seit dem 1. Mai 2024 bei mindestens 15,50 Euro pro Stunde liegt. Bei einer Vollzeitstelle ergibt das ein Grundgehalt von rund 2.500 Euro brutto im Monat. Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit liegt der Durchschnitt etwas höher, bei etwa 2.800 Euro brutto; ein Teil der Beschäftigten mit Berufserfahrung oder in tarifgebundenen Einrichtungen kommt auch über 3.400 Euro. Je nach Region, Träger und Arbeitszeitmodell fällt das konkrete Einkommen unterschiedlich aus.

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Per Qualifizierung Betreuungskraft werden

Interessierte an einer Umschulung zur Betreuungskraft sollten wissen, dass der Quereinstieg eine formale Qualifizierung erfordert. Da es keine anerkannte Ausbildung zur Betreuungskraft gibt, kann es auch keine klassische Alltagsbegleiter-Umschulung im engeren Sinne geben. Die zur Auswahl stehenden Qualifizierungen werden häufig als Lehrgänge angeboten und richten sich nach den bundeseinheitlichen Richtlinien zur Qualifikation von Betreuungskräften.

Diese greifen typischerweise die folgenden Inhalte auf:

  • Ernährung und Hauswirtschaft
  • Hygiene
  • rechtliche Grundlagen
  • Kommunikation und GesprächsfĂĽhrung
  • Umgang mit Demenz
  • Freizeit- und Beschäftigungsangebote
  • Grundlagen der Krankheitslehre
  • Grundwissen Pflege
  • Biographiearbeit
  • Wohnen und Leben im Alter
  • psychologische Grundlagen

Voraussetzungen, Dauer und Kosten der Betreuungskraft-Qualifizierung

Teilnehmende erwerben im Zuge der Qualifizierung weitreichende Kenntnisse und praktische Kompetenzen. Wer davon profitieren und daraus neue berufliche Perspektiven entwickeln möchte, sollte die Rahmenbedingungen kennen. Im Folgenden findet sich ein Überblick, der einen ersten Eindruck vermitteln soll.

  • Voraussetzung: kein Berufsabschluss nötig, aber gesundheitliche Eignung, ausreichende Deutschkenntnisse, ein erweitertes FĂĽhrungszeugnis und in der Regel ein Orientierungspraktikum von etwa 40 Stunden
  • Dauer: rund 160 bis 240 Unterrichtsstunden, meist ĂĽber mehrere Monate in Vollzeit oder Teilzeit; hinzu kommt ein Betreuungspraktikum von rund 80 Stunden
  • Kosten: je nach Anbieter unterschiedlich; bei Vermittlung durch die Agentur fĂĽr Arbeit oft vollständig ĂĽber den Bildungsgutschein gedeckt
Fördermöglichkeiten für die Qualifizierung zur Betreuungskraft
Wer arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann die Qualifizierung zur Betreuungskraft über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters finanzieren lassen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme nach der AZAV zugelassen ist. In diesem Fall übernimmt die Behörde die Lehrgangskosten und häufig auch Fahrt- und Betreuungskosten. Während der Qualifizierung kann ergänzend Arbeitslosengeld weitergezahlt werden, sodass der Lebensunterhalt gesichert bleibt. Ob ein Bildungsgutschein bewilligt wird, entscheidet die zuständige Beraterin oder der Berater im persönlichen Gespräch.
Anerkennung und rechtliche Grundlage der Betreuungskraft-Qualifizierung
Wenn es um den Quereinstieg als Betreuungskraft geht, sollten Interessierte auf die richtige Anerkennung achten. Wichtig ist ein Lehrgang, der zu einer Zulassung als Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI führt (früher § 87b SGB XI). Nur mit dieser Grundlage dürfen Pflegeeinrichtungen die zusätzliche Betreuung über die Pflegekassen abrechnen. Ein Lehrgang ohne diese Anerkennung schränkt die späteren Beschäftigungschancen erheblich ein, weshalb sich ein genauer Blick auf das Zertifikat vor Kursbeginn lohnt.

Alternativen zur Qualifizierung als Betreuungskraft

Die Qualifizierung zur Betreuungskraft eröffnet den Teilnehmenden gute Perspektiven und kann zu einem beruflichen Neubeginn verhelfen. Wer noch unentschlossen ist, sollte allerdings auch die folgenden Umschulungsalternativen im Blick behalten:

Ein Teil der genannten Berufe sind anerkannte Ausbildungsberufe, weshalb es hier auch echte Umschulungen mit offiziellem Berufsabschluss gibt. Dass diese Optionen eine Ăśberlegung wert sind, steht somit auĂźer Frage. Eine breite Ăśbersicht dazu bietet unser Ratgeber zur Umschulung ĂĽber das Arbeitsamt.

Grundsätzlich ist es sinnvoll, einen gewissen Rechercheaufwand zu betreiben und einen Beratungstermin beim Arbeitsamt zu vereinbaren.

Die Möglichkeiten einer Qualifizierung als Betreuungskraft

Menschen, die ihre berufliche Zukunft in der Betreuung sehen, können sich auf unterschiedliche Weise als Betreuungskraft qualifizieren. Verschiedene Anbieter halten entsprechende Lehrgänge bereit, die in Vollzeit oder Teilzeit absolviert werden können. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, die Anerkennung als Betreuungskraft über einen Fernkurs mit Präsenzanteilen zu erlangen. Passende AZAV-zugelassene Anbieter lassen sich über KURSNET der Bundesagentur für Arbeit recherchieren.

Es existieren somit verschiedene Wege zum beruflichen Neustart als Betreuungskraft. Wer ernsthaftes Interesse an einer solchen Qualifizierung hat, sollte sich dessen bewusst sein und sich vorab gut informieren. Auch der Bereich der geförderten Weiterbildung über das Arbeitsamt hält hierzu passende Angebote bereit.

Weiterbildungsmöglichkeiten für Betreuungskräfte

Nach der Qualifizierung zur Betreuungskraft kann es durchaus weitergehen. Ganz im Sinne des lebenslangen Lernens können sich erfahrene Betreuungskräfte kontinuierlich weiterentwickeln und beispielsweise Seminare zu Demenz, Palliativbegleitung oder gerontopsychiatrischer Betreuung besuchen. Auch die gesetzlich vorgesehenen jährlichen Fortbildungen halten die Kenntnisse auf aktuellem Stand.

Zudem kann es eine Überlegung wert sein, den Quereinstieg in die Pflege anzuvisieren und zu diesem Zweck eine Umschulung in der Altenpflege ins Auge zu fassen. Damit eröffnen sich ein anerkannter Berufsabschluss und weitergehende Aufstiegschancen.

Herausforderungen der Betreuung

Dass die Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen anspruchsvoll und fordernd ist, steht außer Frage. Die Betreuung widmet sich zwar vornehmlich der Alltagsbegleitung, darf aber dennoch nicht unterschätzt werden. Im Gegensatz zur Pflege sind Betreuungsleistungen körperlich in der Regel weniger belastend. Im Gegenzug verlangen sie mental einiges ab. So muss man unter Berücksichtigung der vorhandenen Einschränkungen und individuellen Bedürfnisse die richtige Betreuung gestalten.

Dabei ist man für die Klientinnen und Klienten oft die zentrale Ansprechperson und wird daher mit ihren Sorgen und Ängsten konfrontiert. Psychische Belastungen gehören daher häufig zum beruflichen Alltag von Betreuungskräften und stellen eine echte Herausforderung dar. Wer belastbar und einfühlsam ist, findet in dieser Tätigkeit dennoch viel Sinn.

Der Berufsalltag als Betreuungskraft

Der Arbeitstag einer Betreuungskraft ist geprägt von persönlicher Zuwendung. Am Vormittag stehen häufig aktivierende Angebote im Vordergrund: gemeinsames Frühstück, Gedächtnistraining, Gymnastik im Sitzen oder das Vorlesen aus der Tageszeitung. In Pflegeeinrichtungen arbeiten Betreuungskräfte eng mit dem Pflegeteam zusammen, ohne jedoch pflegerische Aufgaben wie Waschen oder Medikamentengabe zu übernehmen. Diese klare Abgrenzung ist gesetzlich vorgegeben.

Am Nachmittag folgen oft Gruppenangebote wie Basteln, Singen, Spaziergänge oder jahreszeitliche Feste. In der ambulanten Betreuung und in privaten Haushalten gestaltet sich der Tag individueller: Hier begleiten Betreuungskräfte einzelne Menschen zu Terminen, unterstützen bei Einkäufen oder leisten schlicht Gesellschaft. Dokumentation gehört ebenfalls dazu, da die erbrachten Leistungen für die Abrechnung mit den Pflegekassen festgehalten werden müssen. Der Beruf verlangt Geduld, Zuverlässigkeit und die Fähigkeit, sich auf sehr unterschiedliche Menschen einzustellen.

Berufsaussichten und Arbeitsmarkt

Die Aussichten für Betreuungskräfte sind eng mit der demografischen Entwicklung verknüpft. Die Zahl älterer und pflegebedürftiger Menschen steigt seit Jahren, während gleichzeitig Personal in der Pflege knapp ist. Betreuungskräfte entlasten die Pflegefachkräfte, indem sie die soziale Begleitung übernehmen. Ihr Einsatz ist in stationären Einrichtungen gesetzlich verankert, sodass eine stabile Nachfrage besteht.

Für Quereinsteiger ist das eine gute Ausgangslage: Die Qualifizierung ist vergleichsweise kurz, der Zugang niedrigschwellig und die Beschäftigungschancen in nahezu allen Regionen Deutschlands gegeben. Wer sich weiterentwickeln möchte, kann von der Betreuung aus in Richtung Pflege wechseln und dort einen anerkannten Berufsabschluss anstreben. Damit ist die Tätigkeit als Betreuungskraft nicht nur ein sinnvoller Einstieg, sondern auch ein möglicher erster Schritt in eine längerfristige Laufbahn im Sozial- und Pflegewesen. Aktuelle Stellenangebote lassen sich über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit einsehen.

Häufige Fragen zur Umschulung Betreuungskraft

Ist Betreuungskraft ein anerkannter Ausbildungsberuf?
Nein. Betreuungskraft ist kein dualer Ausbildungsberuf mit staatlichem Abschluss. Der Zugang erfolgt über eine Qualifizierung nach § 43b, 53c SGB XI. Diese Lehrgänge dauern in der Regel nur wenige Monate und schließen mit einem Zertifikat ab, das zur Tätigkeit als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen berechtigt.
Wie lange dauert die Qualifizierung zur Betreuungskraft?
Die theoretische Ausbildung umfasst je nach Anbieter rund 160 bis 240 Unterrichtsstunden. Hinzu kommt ein Betreuungspraktikum von etwa 80 Stunden. In Vollzeit ist der Lehrgang oft in wenigen Monaten abgeschlossen, in Teilzeit dauert er entsprechend länger. Vorab wird meist ein kurzes Orientierungspraktikum von rund 40 Stunden verlangt.
Welche Voraussetzungen muss ich erfĂĽllen?
Ein Berufsabschluss ist nicht erforderlich. Verlangt werden in der Regel ein erweitertes Führungszeugnis ohne einschlägige Einträge, gesundheitliche Eignung und ausreichende Deutschkenntnisse. Viele Anbieter setzen zudem ein Orientierungspraktikum voraus. Persönlich sollten Bewerber einfühlsam, geduldig und belastbar sein.
Zahlt das Arbeitsamt die Qualifizierung zur Betreuungskraft?
Ja, das ist möglich. Ist die Maßnahme AZAV-zugelassen, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten über einen Bildungsgutschein übernehmen. Häufig werden auch Fahrt- und Betreuungskosten getragen. Ob ein Bildungsgutschein bewilligt wird, entscheidet die zuständige Beratung im persönlichen Gespräch.
Was verdient eine Betreuungskraft?
Das Gehalt orientiert sich am Pflege-Mindestlohn, der seit Mai 2024 bei mindestens 15,50 Euro pro Stunde liegt. In Vollzeit ergibt das rund 2.500 Euro brutto im Monat. Im Durchschnitt sind laut Entgeltatlas etwa 2.800 Euro realistisch; mit Erfahrung und Tarifbindung sind auch über 3.400 Euro möglich.
Worin unterscheidet sich die Betreuungskraft von einer Pflegekraft?
Betreuungskräfte übernehmen keine körperliche Pflege wie Waschen, Lagern oder Medikamentengabe. Ihr Aufgabenfeld ist die soziale Begleitung: Gespräche, Aktivierung, Freizeitgestaltung und Alltagshilfen. Diese Abgrenzung ist gesetzlich geregelt. Wer später auch pflegerisch arbeiten möchte, kann eine Umschulung in der Pflege anschließen.
Achtung! Tipp aus der Redaktion

Wenn es um die Qualifizierung zur Betreuungskraft geht, stehen für viele Interessierte zunächst formale Aspekte sowie organisatorische Abläufe im Mittelpunkt. Das Wie der Qualifizierung wird ausführlich behandelt.

Die speziellen Herausforderungen der Betreuung zeigen allerdings, dass es auf viel mehr ankommt. Passend dazu gibt es hier einen Tipp aus unserer Redaktion.

Hinterfragen Sie Ihre persönliche Eignung!

Wer als Betreuungskraft durchstarten und daher eine entsprechende Qualifizierung ins Auge fasst, sollte nichts überstürzen und zunächst die persönliche Eignung selbstkritisch hinterfragen. So sollte man anderen Menschen offen begegnen, belastbar und einfühlsam sein und außerdem Organisationsgeschick mitbringen. Toleranz ist ebenfalls sehr wichtig. Mentale Stärke hilft, das Leid der Klientinnen und Klienten nicht zu den eigenen Problemen werden zu lassen.

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