Weiterbildung zum Heilpraktiker

Der Wunsch, per Weiterbildung Heilpraktiker/in zu werden, entsteht bei vielen Menschen im Laufe ihres Lebens. All diejenigen, die bislang einer anderen Tätigkeit nachgegangen sind und nun einen Neuanfang ins Auge fassen, können so die Heilkunde ausüben, ohne über die Approbation als Arzt beziehungsweise Ärztin verfügen zu müssen. Für viele erscheint dies überaus verlockend, weshalb sie mit der Qualifizierung zum/zur Heilpraktiker/in liebäugeln.

Aber auch bereits tätige Heilpraktiker/innen sollten für das Thema Weiterbildung empfänglich bleiben und ihr fachliches Repertoire regelmäßig erweitern. Dass es sich bei Heilpraktiker-Weiterbildungen um ein weites Feld handelt, liegt somit auf der Hand. Interessierte sollten daher sorgsam recherchieren und sich beispielsweise beim Arbeitsamt beraten lassen. Zunächst erfahren sie hier viel Wissenswertes und können sich einen ersten Eindruck verschaffen.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Die Qualifizierung zum/zur Heilpraktiker/in ist keine anerkannte Ausbildung, sondern eine Weiterbildung zur Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung beim Gesundheitsamt.
  • Wer die Prüfung besteht, erhält nach dem Heilpraktikergesetz die staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Approbation.
  • Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre, mindestens Hauptschulabschluss, gesundheitliche Eignung und einwandfreies Führungszeugnis.
  • Vorbereitungslehrgänge dauern je nach Modell ein bis drei Jahre und kosten meist zwischen 2.000 und 7.000 Euro.
  • Eine Förderung über Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) ist selten, da fast keine Anbieter AZAV-zertifiziert sind. Prüfungsgebühren und Erlaubnis zahlt man selbst.

Heilpraktikerin behandelt eine Patientin in einer Naturheilpraxis

Heilpraktiker/innen üben die Heilkunde ohne Approbation aus

Heilpraktiker/innen sind heilkundlich tätig, ohne über die Approbation als Arzt oder Psychologischer Psychotherapeut zu verfügen. Sie behandeln seelische und/oder körperliche Beschwerden und greifen dabei vornehmlich auf Therapiemethoden aus dem naturheilkundlichen oder alternativmedizinischen Bereich zurück. Dementsprechend agieren sie ergänzend zur klassischen Schulmedizin.

Heilpraktiker/innen konzentrieren sich in der Regel nicht auf einzelne Beschwerden, sondern betrachten ihre Patientinnen und Patienten ganzheitlich. Das Gesamtsystem des Menschen steht im Fokus, woraus sich teils sehr unterschiedliche Behandlungen ergeben. Zum Repertoire gehören unter anderem Anamnesegespräche, Naturheilverfahren, Homöopathie, Akupunktur, Ernährungsberatung oder manuelle Verfahren.

Wer daran Gefallen findet und als Heilpraktiker/in tätig werden möchte, sollte wissen, dass es nahezu keine Stellenanzeigen gibt. Heilpraktiker/innen sind fast immer selbständig tätig, sodass die berufliche Laufbahn mit der Eröffnung einer eigenen Naturheilpraxis Fahrt aufnimmt. Der Schritt in die Selbständigkeit gehört damit untrennbar zum Berufsbild und will unternehmerisch gut vorbereitet sein.

Wichtig ist die Abgrenzung zu verwandten Rollen: Ein Heilpraktiker ist kein Arzt und darf keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel verordnen, keine rezeptpflichtigen Injektionen wie ästhetische Botox- oder Hyaluronbehandlungen durchführen und keine meldepflichtigen Infektionskrankheiten behandeln. Innerhalb dieser Grenzen ist die therapeutische Freiheit jedoch groß.

Die Heilpraktiker-Qualifizierung ist eine Weiterbildung, keine Ausbildung

All diejenigen, die selbst gute Erfahrungen mit der Naturheilkunde beziehungsweise Alternativmedizin gemacht haben und nun auch andere Menschen daran teilhaben lassen möchten, fühlen sich zuweilen dazu berufen, Heilpraktiker/in zu werden. Es ist zwar vielfach von einer Heilpraktiker-Ausbildung die Rede, um eine anerkannte Berufsausbildung handelt es sich bei der Qualifizierung allerdings nicht.

Stattdessen lässt sich die Heilpraktiker-Qualifizierung als Weiterbildungsmaßnahme beschreiben, die gezielt auf die amtsärztliche Überprüfung vorbereitet. Angehende Heilpraktiker/innen können dafür an Seminaren, Präsenzlehrgängen oder Fernkursen teilnehmen. Auch ein Selbststudium anhand ausführlicher Skripte ist möglich. Letzteres bietet sich vor allem für Interessierte mit medizinischer Vorbildung an, etwa aus Pflege- oder Therapieberufen.

Grundsätzlich geht es in der Vorbereitung um ein solides medizinisches Grundlagenwissen. Die folgenden Themen bilden den Kern der meisten Lehrgänge:

  • Berufs- und Gesetzeskunde
  • Anamnese
  • Diagnostik
  • Kommunikation
  • Anatomie
  • Physiologie
  • Krankheitslehre
  • Erste Hilfe
  • Hygiene

Da die Qualifizierung inhaltlich verwandt mit therapeutischen und pflegerischen Feldern ist, lohnt sich für Unentschlossene der Blick auf angrenzende Wege wie eine therapeutische Weiterbildung oder die Tätigkeit als Ernährungsberater/in. Wer den ganzen Weg über eine berufliche Neuorientierung denkt, findet in unserem Überblick zur Heilpraktiker-Umschulung weitere Ansätze.

Die amtsärztliche Überprüfung entscheidet über die Erlaubnis

Die Tätigkeit als Heilpraktiker/in erfordert zwar keine Approbation, ist aber dennoch nicht ungeregelt. Das Heilpraktikergesetz geht unter anderem auf die Heilpraktikerprüfung ein, die als amtsärztliche Überprüfung beim für den Wohnort zuständigen Gesundheitsamt stattfindet. Die Prüfung ist keine Wissensabfrage zu Therapiemethoden, sondern soll sicherstellen, dass die kandidierende Person keine Gefahr für die Volksgesundheit oder einzelne Patientinnen und Patienten darstellt.

Wer diese Überprüfung meistert, erhält die staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde. Die Prüfung besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Teilen:

  • schriftlicher Teil
    Im Rahmen der schriftlichen Überprüfung müssen die Heilpraktikeranwärter/innen einen Multiple-Choice-Test mit meist 60 Fragen ablegen. Ein großer Teil davon muss richtig beantwortet werden, um zum mündlichen Teil zugelassen zu werden.
  • mündlicher Teil
    Nach der bestandenen schriftlichen Prüfung folgt der mündliche Teil. Dabei handelt es sich um eine Prüfung von rund 30 bis 60 Minuten Dauer. Das Wissen des Prüflings wird anhand verschiedener Fallbeispiele auf die Probe gestellt. Mitunter sind auch praktische Aufgaben wie eine Blutabnahme durchzuführen.

Die Prüfung findet in der Regel zweimal jährlich statt, meist im Frühjahr und im Herbst. Wer nicht besteht, kann sie wiederholen. Die Prüfungs- und Verwaltungsgebühren des Gesundheitsamts liegen je nach Bundesland und Kommune häufig zwischen 300 und 700 Euro und sind zusätzlich zu den Lehrgangskosten zu tragen.

Vier Voraussetzungen gelten für die Erlaubniserteilung

Für die Erlaubniserteilung nach der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz werden klare Voraussetzungen definiert. Diese muss jede angehende Heilpraktikerin und jeder angehende Heilpraktiker erfüllen, bevor die Erlaubnis erteilt wird:

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • gesundheitliche Eignung (nachgewiesen durch ein ärztliches Attest)
  • sittliche Zuverlässigkeit (nachgewiesen durch ein polizeiliches Führungszeugnis)
  • mindestens ein Hauptschulabschluss

Formale Vorbildung im medizinischen Bereich ist ausdrücklich keine Bedingung. Trotzdem erleichtert sie den Einstieg spürbar, weil ein Großteil des Prüfungsstoffs aus Anatomie, Physiologie und Krankheitslehre besteht. Eine detaillierte Übersicht, welche persönlichen und formalen Bedingungen für geförderte Bildungswege gelten, bietet unsere Seite zu den Voraussetzungen für eine Weiterbildung.

Dauer und Kosten hängen stark vom gewählten Lernmodell ab

Weil es keine vorgeschriebene Ausbildungsordnung gibt, unterscheiden sich die Vorbereitungswege erheblich. Ein Fernkurs mit begleitendem Selbststudium kann in etwa zwölf Monaten absolviert werden, während ein berufsbegleitender Präsenzlehrgang mit wöchentlichem Unterricht häufig zwei bis drei Jahre dauert. Vollzeitangebote verkürzen die Lernphase, sind aber neben einer Erwerbstätigkeit schwer zu leisten. Die folgende Übersicht ordnet die gängigen Modelle ein:

LernmodellTypische DauerKostenrahmenGeeignet für
Fernkurs / Selbststudiumca. 12 bis 24 Monateca. 2.000 bis 4.000 EuroSelbstdisziplinierte, med. Vorbildung
Abendlehrgang (Teilzeit)ca. 18 bis 36 Monateca. 3.000 bis 6.000 EuroBerufstätige mit fester Struktur
Vollzeit-Präsenzlehrgangca. 9 bis 18 Monateca. 4.000 bis 7.000 EuroPersonen mit freier Tagesstruktur
Prüfungsgebühr Gesundheitsamteinmaligca. 300 bis 700 Eurozusätzlich zu jedem Lehrgang

Zu den reinen Lehrgangs- und Prüfungskosten kommen später die Ausgaben für die Praxisgründung hinzu, etwa Praxisräume, Ausstattung und eine Berufshaftpflichtversicherung. Wer die Qualifizierung plant, sollte deshalb ein realistisches Gesamtbudget kalkulieren und nicht allein die Lehrgangsgebühr betrachten.

Eine Förderung durch das Arbeitsamt ist nur in Ausnahmefällen möglich

Viele Interessierte hoffen, die Kosten über einen Bildungsgutschein finanzieren zu können. Grundsätzlich fördert die Agentur für Arbeit berufliche Weiterbildungen nach § 81 SGB III, wenn sie die Beschäftigungschancen verbessern und der Träger sowie die Maßnahme nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sind.

Genau hier liegt beim Heilpraktiker die Hürde: Da die Tätigkeit fast ausschließlich in die Selbständigkeit führt und kaum ein Anbieter über eine AZAV-Zulassung verfügt, ist eine Förderung über den Bildungsgutschein in der Praxis selten. Die Bundesagentur bewilligt eine Maßnahme nur, wenn sie eine konkrete Eingliederung in den Arbeitsmarkt erwarten lässt, was bei einem reinen Selbständigkeitsziel schwerfällt.

Realistischer sind daher andere Wege. Wer arbeitslos ist, sollte das Ziel im Beratungsgespräch offen ansprechen und gegebenenfalls Kombinationen prüfen, etwa eine geförderte Basisqualifikation in einem angrenzenden Gesundheitsberuf. Beschäftigte können über das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden, sofern der Arbeitgeber die Maßnahme mitträgt. Zusätzlich lassen sich Lehrgangskosten häufig steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Einen vollständigen Überblick über die Finanzierungswege gibt unsere Seite dazu, wie das Arbeitsamt eine Weiterbildung bezahlt.

Beratung vor der Anmeldung nutzen
Bevor Sie einen kostenpflichtigen Lehrgang buchen, lohnt sich ein Beratungsgespräch bei Ihrer Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Dort erfahren Sie, ob in Ihrer konkreten Situation eine Förderung über den Weg über das Jobcenter oder das Qualifizierungschancengesetz infrage kommt und welche Nachweise Sie dafür benötigen. Einen Überblick über sämtliche Fördermöglichkeiten finden Sie unter Förderung einer Weiterbildung durch das Arbeitsamt.

Weiterbildung per Fernstudium - bis zu 100% gefördert vom Arbeitsamt

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Seminare und Therapieverfahren machen aus der Erlaubnis einen Beruf

Im Rahmen der Heilpraktikerprüfung werden lediglich medizinische Grundkenntnisse abgefragt, um sicherzustellen, dass die heilkundliche Tätigkeit des Prüflings keine Gefahr darstellt. Um therapeutisch tatsächlich tätig werden zu können, müssen Heilpraktiker/innen darüber hinaus konkrete Therapieverfahren beherrschen.

Die Erteilung der Erlaubnis ist somit lediglich die Basis. Es bedarf weitergehender Kenntnisse, um erfolgreich als Heilpraktiker/in zu arbeiten und ein eigenes fachliches Profil aufzubauen. Seminare und Kurse vermitteln die betreffende Kompetenz und können beispielsweise die folgenden Themen haben:

  • Bachblütentherapie
  • Schüßler Salze
  • Homöopathie
  • Ernährungsberatung
  • Traditionelle Chinesische Medizin
  • Ayurveda
  • Akupunktur

Die Wahl der Schwerpunkte prägt das spätere Praxisprofil maßgeblich. Viele Heilpraktiker/innen kombinieren zwei bis drei Verfahren, die zueinander passen, und positionieren sich damit für eine bestimmte Zielgruppe. Wer sich beruflich breiter aufstellen möchte, kann angrenzende Qualifikationen wie die zum/zur Entspannungstherapeut/in ergänzen.

Ein Studium eröffnet zusätzliche Perspektiven für Heilpraktiker/innen

Eine Fortbildung im formalen Sinne gibt es für Heilpraktiker/innen nicht, da es sich um keinen anerkannten Ausbildungsberuf handelt. Wer weiter vorankommen möchte, muss dennoch nicht verzagen, sondern sollte der zunehmenden Akademisierung im Gesundheitsbereich Beachtung schenken.

Per Fernstudium, Abendstudium oder anderweitigem Teilzeitstudium kann man neben der eigenen Praxis berufsbegleitend studieren. Ein akademischer Abschluss stärkt die fachliche Fundierung, erhöht die Glaubwürdigkeit gegenüber Patientinnen und Patienten und öffnet zusätzliche Tätigkeitsfelder, etwa in Beratung, Prävention oder Lehre. Insbesondere die folgenden Fächer bieten sich an:

  • Gesundheitswissenschaft
  • Komplementärmedizin
  • Psychologie
  • Pflegewissenschaft

Flexible akademische Formate lassen sich gut mit einer bestehenden Praxis vereinbaren. Wer diesen Weg erwägt, findet in unserem Ratgeber zur Weiterbildung per Fernstudium die wichtigsten Hinweise zu Organisation und Finanzierung.

Der Verdienst richtet sich nach der Auslastung der eigenen Praxis

Pauschale Angaben zu den Verdienstmöglichkeiten kann es nicht geben. Als Heilpraktiker/in bezieht man kein festes Gehalt, sondern wird pro Behandlung entlohnt. Die Auslastung der Praxis ist somit der maßgebende Faktor für die Einkommenssituation. In den ersten Jahren nach der Gründung ist das Einkommen häufig gering, weil sich ein Patientenstamm erst aufbauen muss.

Etablierte Praxen mit gutem Ruf und klarer Spezialisierung können deutlich höhere Einnahmen erzielen. Die Behandlungshonorare orientieren sich vielfach am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), sind aber frei verhandelbar. Da die meisten Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden, zahlen Patientinnen und Patienten in der Regel selbst oder nutzen private Zusatzversicherungen.

Wirtschaftlich entscheidend sind neben der fachlichen Qualität vor allem unternehmerische Faktoren: eine durchdachte Standortwahl, ein klares Leistungsangebot, professionelles Marketing und ein solides Kostenmanagement. Wer diese Aspekte ernst nimmt, verbessert seine Chancen auf ein tragfähiges Einkommen erheblich. Grundlegende Orientierung zu allen geförderten Bildungswegen bietet unser Hub zur Weiterbildung über das Arbeitsamt; wer stattdessen eine vollständige berufliche Neuausrichtung anstrebt, findet sie unter Umschulung über das Arbeitsamt.

Häufige Fragen zur Weiterbildung als Heilpraktiker/in

Was macht ein Heilpraktiker?
Ein Heilpraktiker übt die Heilkunde ohne ärztliche Approbation aus. Er behandelt körperliche und seelische Beschwerden vorrangig mit naturheilkundlichen und alternativmedizinischen Verfahren wie Homöopathie, Akupunktur oder Ernährungstherapie. Der Ansatz ist meist ganzheitlich und ergänzt die klassische Schulmedizin, ersetzt sie aber nicht.
Wie wird man Heilpraktiker?
Man bereitet sich über einen Lehrgang, Fernkurs oder im Selbststudium auf die amtsärztliche Überprüfung beim Gesundheitsamt vor. Wer die schriftliche und mündliche Prüfung besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, erhält die staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde. Eine anerkannte Berufsausbildung gibt es dafür nicht.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Erforderlich sind ein Mindestalter von 25 Jahren, mindestens ein Hauptschulabschluss, die gesundheitliche Eignung per ärztlichem Attest und die sittliche Zuverlässigkeit per polizeilichem Führungszeugnis. Eine medizinische Vorbildung ist keine Pflicht, erleichtert das Bestehen der Prüfung wegen des hohen Anteils an Anatomie und Krankheitslehre aber deutlich.
Wie lange dauert die Heilpraktiker-Weiterbildung?
Das hängt vom Lernmodell ab. Fernkurse mit Selbststudium sind oft in zwölf bis vierundzwanzig Monaten möglich, berufsbegleitende Abendlehrgänge dauern häufig zwei bis drei Jahre. Vollzeit-Präsenzlehrgänge verkürzen die Lernphase auf rund neun bis achtzehn Monate. Eine feste Ausbildungsordnung gibt es nicht.
Was kostet die Vorbereitung auf die Prüfung?
Die Lehrgangskosten liegen je nach Modell meist zwischen 2.000 und 7.000 Euro. Hinzu kommen die Prüfungs- und Verwaltungsgebühren des Gesundheitsamts von rund 300 bis 700 Euro. Bei einer geplanten Praxisgründung fallen später zusätzliche Kosten für Räume, Ausstattung und Versicherung an.
Zahlt das Arbeitsamt die Heilpraktiker-Weiterbildung?
In der Regel nicht. Eine Förderung über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III setzt einen AZAV-zertifizierten Anbieter und eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt voraus. Da die Tätigkeit fast immer in die Selbständigkeit führt und kaum Anbieter zertifiziert sind, ist eine Förderung selten. Lehrgangskosten lassen sich aber oft steuerlich absetzen.
Was verdient ein Heilpraktiker?
Ein festes Gehalt gibt es nicht, da Heilpraktiker meist selbständig arbeiten und pro Behandlung abrechnen. Das Einkommen hängt von der Auslastung, dem Standort und der Spezialisierung ab. In den ersten Jahren ist es oft niedrig, etablierte Praxen mit gutem Ruf erzielen dagegen deutlich höhere Einnahmen.
Was darf ein Heilpraktiker nicht?
Ein Heilpraktiker darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen, keine meldepflichtigen Infektionskrankheiten behandeln, keine Geburtshilfe leisten und keine rein ästhetischen Injektionen wie Botox oder Hyaluron setzen. Blut darf er zu diagnostischen Zwecken abnehmen. Innerhalb dieser gesetzlichen Grenzen ist die therapeutische Freiheit groß.

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