Weiterbildung Personalwesen

Ohne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann praktisch kein Unternehmen funktionieren, weshalb sich das Personalwesen als überaus wichtige betriebswirtschaftliche Disziplin erweist. Wer diese Bedeutung erkannt hat und für die eigene Karriere nutzen möchte, fasst vielfach den Entschluss, eine Weiterbildung im Personalwesen zu absolvieren. Auf diese Weise qualifiziert man sich als Fachkraft für das Personalmanagement und sichert sich spannende Karrierechancen in einem Bereich, der in jeder Branche gebraucht wird.

Die Auswahl der passenden Qualifizierung ist dabei von größter Wichtigkeit und stellt die Weichen für den weiteren beruflichen Werdegang. Interessierte sollten sich gleichermaßen mit den Karrierechancen, den Weiterbildungsformen und den Finanzierungsmöglichkeiten auseinandersetzen. Das Arbeitsamt erweist sich in diesem Zusammenhang als wichtige Anlaufstelle, denn es berät kostenlos und kann bei arbeitslosen sowie von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen einen Bildungsgutschein ausstellen. Dieser Ratgeber verschafft Ihnen einen fundierten Überblick.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Personalwesen (Human Resources) umfasst Beschaffung, Betreuung, Entwicklung und Verwaltung der Belegschaft und ist in nahezu jedem Unternehmen ein zentraler Bereich.
  • Weiterbildungen reichen von kurzen Anpassungsseminaren über anerkannte Aufstiegsfortbildungen wie Personalfachkaufmann/-frau (IHK) bis zum berufsbegleitenden Bachelor- oder Masterstudium.
  • Als Voraussetzung genügt für viele Fortbildungen eine kaufmännische Ausbildung plus einschlägige Berufspraxis; ein akademisches Studium verlangt zusätzlich die Hochschulzugangsberechtigung.
  • Die Kosten lassen sich fördern: Bildungsgutschein (§ 81 SGB III), Aufstiegs-BAföG bei IHK-Aufstiegsfortbildungen und das Qualifizierungschancengesetz für Beschäftigte.
  • Das Gehalt im Personalwesen liegt je nach Qualifikation und Verantwortung meist zwischen rund 32.000 und 60.000 Euro brutto im Jahr, in Führungspositionen deutlich darüber.

Fachkraft im Personalwesen bei der Mitarbeiterbetreuung und Personalverwaltung

Das Personalwesen deckt viele Aufgabenfelder rund um die Belegschaft ab

Das Personalwesen, häufig auch Human Resources (HR) oder Personalmanagement genannt, ist ein überaus vielschichtiges Tätigkeitsfeld. Es umfasst sämtliche Aufgaben, die mit den Beschäftigten eines Unternehmens zusammenhängen, und lässt sich in mehrere Teilbereiche gliedern:

  • Personalführung
  • Personalplanung
  • Personalkommunikation
  • Personalentwicklung
  • Personalverwaltung
  • Personalcontrolling
  • Personalmarketing
  • Personaleinsatz
  • Personalbeschaffung (Recruiting)
  • Personalbetreuung
  • Personalorganisation
  • Personalpolitik
  • Entgeltmanagement

In der Praxis bedeutet das: Personalerinnen und Personaler schreiben Stellen aus, führen Bewerbungsgespräche, betreuen die Belegschaft von der Einstellung bis zum Austritt, kümmern sich um Arbeitsverträge, Zeugnisse und die Lohnabrechnung und entwickeln Konzepte für Weiterbildung und Mitarbeiterbindung. Hinzu kommen strategische Themen wie Personalplanung, Employer Branding und die Digitalisierung von HR-Prozessen. Weil Personalabteilungen in nahezu jedem Unternehmen vorhanden sind, finden qualifizierte Fachkräfte in allen Branchen spannende Karrierechancen vor.

Eng verwandt sind die Berufsbilder im Personalmanagement sowie in der allgemeinen Verwaltung. Wer sich stärker in Richtung Zahlen und Steuerung orientieren möchte, findet zudem im Controlling anschlussfähige Weiterbildungen.

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Doch die Wahl fällt oft schwer, denn insbesondere hinsichtlich Dauer, Kosten und Studieninhalte unterscheiden sich die Studiengänge meist zum Teil erheblich. Nutzen Sie daher die Möglichkeit und vergleichen Sie die Studienführer der Fernschulen untereinander. So haben Sie alle relevanten Informationen auf einen Blick vorliegen und können sich in Ruhe entscheiden.

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Weiterbildungen im Personalwesen reichen vom Kurzseminar bis zum Studium

Wer eine kaufmännische Berufsausbildung und einschlägige Berufspraxis vorweisen kann, bringt beste Voraussetzungen für eine Weiterbildung im Bereich Personalwesen mit. Entscheidend für den Erfolg ist die Wahl des richtigen Formats, denn die Angebote unterscheiden sich stark in Anspruch, Dauer und beruflichem Wert. Grundsätzlich lassen sich drei Kategorien unterscheiden.

Seminare und Kurse als Anpassungsqualifizierung

Seminare, Kurse und ähnliche Bildungsangebote fallen in die Kategorie der Anpassungsqualifizierungen. Sie zielen darauf ab, fehlendes Wissen nachzuholen, den Wissensstand zu aktualisieren oder einen inhaltlichen Schwerpunkt zu setzen. Sie dauern oft nur wenige Tage bis Wochen und eignen sich gut neben dem Beruf. Typische Themen sind:

  • Personalentwicklung
  • Recruiting
  • Mitarbeiterführung
  • Digitales Human Resource Management

Anerkannte Aufstiegsfortbildungen für den nächsten Karriereschritt

Wer im Personalwesen dauerhaft aufsteigen möchte, sollte an eine anerkannte Aufstiegsfortbildung denken, die einen höheren beruflichen Abschluss in Aussicht stellt. Diese Abschlüsse sind bundesweit einheitlich geregelt und bei Arbeitgebern anerkannt. Aufbauend auf Ausbildung und Berufspraxis kommen zum Beispiel infrage:

  • Personalfachkaufmann/-frau (IHK)
  • Personalreferent/in
  • Betriebswirt/in für Personalwirtschaft
  • Personaldienstleistungsfachwirt/in (IHK)

Der Personalfachkaufmann beziehungsweise die Personalfachkauffrau ist dabei der klassische Aufstiegsabschluss auf der Ebene des geprüften Fachwirts. Er qualifiziert für eigenverantwortliche Fach- und Führungsaufgaben im Personalwesen und ist über das Aufstiegs-BAföG förderfähig.

Berufsbegleitendes Studium für akademische Perspektiven

Angesichts der zunehmenden Akademisierung im HR-Bereich kann auch ein Studium der passende Weg sein. Berufsbegleitend lassen sich Bachelor- oder Masterabschlüsse in Personalmanagement, Human Resource Management oder Betriebswirtschaftslehre mit HR-Schwerpunkt erreichen, ohne den Job aufzugeben.

Kaufmännische Vorbildung und Berufspraxis öffnen die meisten Wege

Welche Voraussetzungen konkret gelten, hängt von der gewählten Weiterbildung ab. Für Seminare und Kurse bestehen in der Regel keine formalen Zugangshürden. Anerkannte Aufstiegsfortbildungen wie der Personalfachkaufmann setzen dagegen meist eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung sowie mehrere Jahre einschlägige Berufspraxis voraus. Für ein akademisches Studium wird zusätzlich eine Hochschulzugangsberechtigung benötigt, wobei viele Hochschulen inzwischen auch beruflich Qualifizierte ohne Abitur zulassen.

Unabhängig von den formalen Bedingungen kommt es im Personalwesen in besonderem Maße auf die persönliche Eignung an. Wer eine verantwortungsvolle Position im Personalmanagement anstrebt, sollte die folgenden Eigenschaften mitbringen:

  • Durchsetzungsvermögen
  • Organisationsgeschick
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Offenheit und Empathie im Umgang mit Menschen
  • Kommunikationsstärke

Dauer und Ablauf hängen von Weiterbildungsform und Lernmodell ab

Die Dauer einer Personalweiterbildung reicht von wenigen Tagen bis zu mehreren Jahren. Kurzseminare sind schnell absolviert, während eine anerkannte Aufstiegsfortbildung je nach Lernmodell mehrere Monate bis rund zwei Jahre in Anspruch nimmt. Ein berufsbegleitendes Studium erstreckt sich über sechs bis acht Semester. Die meisten Angebote lassen sich in verschiedenen Lernformen belegen, sodass sich für jede Lebenssituation ein passendes Modell finden lässt.

LernformTypischer AblaufFür wen geeignet
VollzeitKompakter Unterricht am Stück, oft über wenige Monate; hohe LernintensitätArbeitsuchende, häufig per Bildungsgutschein gefördert
Teilzeit / AbendkursUnterricht abends oder am Wochenende, meist über 12 bis 24 MonateBerufstätige, die parallel arbeiten
Fernkurs / FernstudiumSelbststudium mit Lernmaterial und Online-Modulen, freie ZeiteinteilungBerufstätige mit hoher Selbstdisziplin und Familienpflichten

Ausführliche Informationen zu ortsunabhängigen Angeboten finden Sie in unserem Ratgeber zum Fernstudium. Wer flexibel bleiben muss, sollte allerdings bedenken, dass gerade das Fernlernen viel Eigenmotivation und eine gute Organisation von Beruf, Studium und Familie verlangt.

Bildungsgutschein und Aufstiegs-BAföG senken die Weiterbildungskosten

Eine Weiterbildung im Personalwesen erfordert Zeit, Energie und Geld. Vor allem private Anbieter erheben teilweise hohe Gebühren. Davon sollte man sich jedoch nicht abschrecken lassen, denn für die meisten Wege stehen Fördermöglichkeiten bereit. Welche Förderung greift, hängt vor allem davon ab, ob Sie arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder bereits beschäftigt sind.

Die passende Förderung richtet sich nach Ihrer beruflichen Situation

Fördermöglichkeiten im Überblick
Die folgende Übersicht zeigt, welche Förderung zu welcher Ausgangslage passt. Eine individuelle Beratung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter klärt, welche Mittel im Einzelfall bewilligt werden können.
FörderwegFür wenWas wird gefördert
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte PersonenLehrgangskosten, Fahrt- und Betreuungskosten bei AZAV-zertifizierten Kursen
QualifizierungschancengesetzBeschäftigte, deren Tätigkeit sich durch Digitalisierung wandeltZuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt über den Arbeitgeber
Aufstiegs-BAföG (AFBG)Teilnehmende an IHK-Aufstiegsfortbildungen wie PersonalfachkaufmannZuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren plus zinsgünstiges Darlehen
Aufstiegs- und WeiterbildungsstipendiumLeistungsstarke junge FachkräfteFinanzielle Förderung von Fortbildungen und Studium

Beim Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die vollen Lehrgangskosten, wenn die Weiterbildung notwendig ist und der Anbieter nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert ist. Wer aus dem Bezug von Grundsicherungsgeld (dem seit dem 1. Juli 2026 umbenannten Bürgergeld) heraus eine Weiterbildung aufnimmt, kann zusätzlich das Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich sowie Prämien für bestandene Prüfungen erhalten. Details dazu erklärt unser Ratgeber zur Weiterbildung über das Arbeitsamt.

Führt der Weg nicht über eine reine Weiterbildung, sondern über einen Berufswechsel, ist unter Umständen eine Umschulung über das Arbeitsamt der bessere Ansatz. Auch verwandte kaufmännische Qualifizierungen wie die kaufmännische Weiterbildung lassen sich auf denselben Wegen fördern.

Karriere und Gehalt entwickeln sich mit der erreichten Qualifikationsstufe

Je nach Einsatzbereich, Region und Qualifikation kann das Einkommen im Personalwesen deutlich variieren, weshalb pauschale Angaben nur der groben Orientierung dienen. Als Anhaltspunkt lässt sich ein Bruttojahresgehalt zwischen rund 32.000 und 50.000 Euro für Fachkräfte heranziehen; mit einem anerkannten Aufstiegsabschluss oder in einer Führungsposition sind 55.000 bis 70.000 Euro und mehr realistisch. Eine Personalleiterin in einem größeren Unternehmen verdient oft deutlich über 80.000 Euro.

Der berufliche Aufstieg verläuft typischerweise über mehrere Stufen: Von der Sachbearbeitung in der Personalverwaltung über die Position als Personalreferentin oder Personalreferent bis hin zur Personalleitung. Jede Weiterbildungsstufe erhöht dabei nicht nur die Verdienstchancen, sondern auch den Verantwortungsbereich und die strategische Bedeutung der Tätigkeit.

Spezialisierungen schärfen das Profil im Personalbereich

Unabhängig davon, ob es um Anpassungsqualifizierungen, Aufstiegsfortbildungen oder berufsbegleitende Studiengänge geht, bieten personalwirtschaftliche Qualifizierungen die Gelegenheit zur Spezialisierung. Wer sich fundiertes Spezialwissen aneignet, positioniert sich als gefragte Expertin oder gefragter Experte. Besonders gefragt sind derzeit die folgenden Teilgebiete:

  • Personalentwicklung und Talentmanagement
  • Recruiting und Employer Branding
  • Personalcontrolling und HR-Analytics
  • Arbeitsrecht und Entgeltabrechnung
  • Digitalisierung von HR-Prozessen

Ein berufsbegleitendes Studium bildet die akademische Alternative

Weiterbildungsinteressierte, die sich für ein Studium entscheiden, müssen dazu keineswegs ihren Beruf aufgeben, sondern können berufsbegleitend studieren. Möglich machen dies vor allem das Abendstudium, das Teilzeitstudium und das Fernstudium. So bleibt die Vereinbarkeit mit Beruf und Familie gewahrt.

Bei der Fächerwahl ergeben sich vielfältige Möglichkeiten. Im berufsbegleitenden Studium lässt sich ein Bachelor oder Master in beispielsweise einem der folgenden Fächer anstreben:

  • Betriebswirtschaftslehre
  • Wirtschaftswissenschaften
  • Personalmanagement
  • Human Resource Management

Ein akademischer Grad kann sich als wichtiger Karrierebaustein erweisen, insbesondere für strategische und leitende Positionen. Gleichzeitig gilt: Ein Fernstudium erfordert eine hohe Eigenmotivation, gute Selbstorganisation und die Bereitschaft, eine zeitweise Mehrfachbelastung aus Beruf, Studium und Familie zu tragen. Wer diese Herausforderung annimmt, verbindet Theorie und Praxis auf ideale Weise.

Bei der Anbieterwahl zählen Zulassung und passende Lernform

Der Weiterbildungsmarkt im Personalbereich ist groß, entsprechend lohnt sich ein sorgfältiger Vergleich. Achten Sie darauf, ob der Anbieter für den geplanten Kurs AZAV-zertifiziert ist, denn nur dann kommt eine Förderung per Bildungsgutschein infrage. Prüfen Sie außerdem, ob Abschluss und Lernform zu Ihren Zielen und Ihrer Lebenssituation passen.

Achtung! Tipp aus der Redaktion
Nehmen Sie mit mehreren Anbietern Kontakt auf, bevor Sie sich festlegen. Die Institute halten kostenloses Informationsmaterial bereit, das Sie unverbindlich anfordern können. So gewinnen Sie einen ersten Eindruck von Inhalten, Kosten und Betreuung und können Angebote direkt vergleichen. Lassen Sie sich zusätzlich von der Agentur für Arbeit beraten, wenn eine Förderung infrage kommt; das spart häufig einen erheblichen Teil der Gebühren.

Häufige Fragen zur Weiterbildung im Personalwesen

Was macht ein Personalreferent?
Ein Personalreferent betreut einen festen Mitarbeiterkreis in allen Personalfragen. Dazu gehören Recruiting, Vertrags- und Zeugniswesen, Beratung von Führungskräften, Personalentwicklung und die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Der Personalreferent ist damit die zentrale Schnittstelle zwischen Belegschaft und Unternehmensleitung und arbeitet sowohl operativ als auch beratend.
Was verdient man als Personalreferent?
Als Personalreferentin oder Personalreferent liegt das Bruttojahresgehalt meist zwischen rund 40.000 und 60.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von Unternehmensgröße, Branche, Region und Berufserfahrung ab. In größeren Konzernen und mit Personalverantwortung sind auch höhere Bezüge möglich, während der Einstieg oft etwas darunter liegt.
Wie wird man Personalreferent?
Der übliche Weg führt über eine kaufmännische Ausbildung mit anschließender Berufspraxis im Personalbereich und eine darauf aufbauende Weiterbildung, etwa zum Personalfachkaufmann oder über einen zertifizierten Lehrgang zum Personalreferenten. Alternativ qualifiziert ein betriebswirtschaftliches Studium mit HR-Schwerpunkt für die Tätigkeit.
Ist eine Weiterbildung im Personalwesen sinnvoll?
In der Regel ja. Personalabteilungen gibt es in nahezu jeder Branche, und qualifizierte HR-Fachkräfte sind gefragt. Eine anerkannte Weiterbildung verbessert die Aufstiegs- und Verdienstchancen spürbar und ist oft förderfähig. Sinnvoll ist sie vor allem für Menschen mit kaufmännischem Hintergrund, die Freude am Umgang mit Menschen haben.
Was ist der Unterschied zwischen Personalfachkaufmann und Personalreferent?
Personalfachkaufmann/-frau ist ein bundesweit einheitlich geregelter IHK-Abschluss auf Fachwirt-Ebene und über das Aufstiegs-BAföG förderfähig. Personalreferent ist dagegen keine geschützte Bezeichnung, sondern meist eine berufliche Funktion oder ein Lehrgangstitel eines privaten Anbieters. Inhaltlich überschneiden sich beide Wege stark.
Wie lange dauert eine Weiterbildung im Personalwesen?
Das hängt vom Format ab. Kurzseminare dauern wenige Tage bis Wochen. Eine anerkannte Aufstiegsfortbildung wie der Personalfachkaufmann nimmt in Teilzeit meist 12 bis 24 Monate in Anspruch, in Vollzeit deutlich weniger. Ein berufsbegleitendes Studium erstreckt sich über sechs bis acht Semester.
Kann ich die Weiterbildung über das Arbeitsamt fördern lassen?
Ja. Wer arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann bei der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III beantragen, sofern der Anbieter AZAV-zertifiziert ist. Beschäftigte können über das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden. Für IHK-Aufstiegsfortbildungen greift zusätzlich das Aufstiegs-BAföG.
Braucht man für das Personalwesen ein Studium?
Nein, ein Studium ist keine Pflicht. Viele HR-Fachkräfte steigen über eine kaufmännische Ausbildung und eine Aufstiegsfortbildung ein. Für strategische oder leitende Positionen kann ein betriebswirtschaftliches Studium mit Personalschwerpunkt jedoch von Vorteil sein und die Aufstiegschancen erhöhen.

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