Grundsicherungsgeld: die neue Grundsicherung ab 1. Juli 2026
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Zum 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt - die Leistung nach dem SGB II, gezahlt vom Jobcenter.
- Grundlage ist das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bundestag 5. März, Bundesrat 27. März 2026).
- Neu sind vor allem Vermittlungsvorrang, schärfere Mitwirkungspflichten und eine strengere Vermögensprüfung.
- Für Bestandsfälle ändert sich zunächst nichts: bestehende Bescheide bleiben gültig, ein neuer Antrag ist nicht nötig, die Zahlung läuft weiter.
Der Name ändert sich, die Grundidee bleibt: eine steuerfinanzierte Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen, deren Einkommen nicht zum Leben reicht. Diese Seite erklärt, was das Grundsicherungsgeld ist, warum es das Bürgergeld ablöst und was sich konkret ändert. Für die ausführlichen Regeln zu Höhe, Anspruch und Antrag verlinken wir jeweils auf den passenden Ratgeber.
Was ist das Grundsicherungsgeld?
Das Grundsicherungsgeld ist die Geldleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Zuständig ist das Jobcenter. Bis Juni 2026 hieß dieselbe Leistung Bürgergeld, davor Arbeitslosengeld II beziehungsweise umgangssprachlich Hartz IV.
Wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken kann, hat Anspruch. Das Grundsicherungsgeld deckt den Regelbedarf und - in angemessener Höhe - die Kosten für Unterkunft und Heizung. Wie hoch die Leistung ausfällt und wie der Antrag läuft, lesen Sie weiterhin im ausführlichen Ratgeber Bürgergeld: Höhe, Antrag und Voraussetzungen sowie unter Grundsicherungsgeld: Höhe und Regelsätze 2026.
Warum die Umbenennung? Die Reform 2026
Hinter dem neuen Namen steht das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf am 17. Dezember 2025, der Bundestag verabschiedete ihn am 5. März 2026, der Bundesrat billigte ihn am 27. März 2026. In Kraft tritt die Reform schrittweise ab dem 1. Juli 2026.
Die Bundesregierung versteht die Reform als Kurswechsel hin zu mehr Mitwirkung und schnellerer Arbeitsaufnahme. Sozialverbände und Teile der Opposition kritisieren sie als Rückschritt. Unabhängig von der Bewertung gelten die neuen Regeln - die folgenden Punkte sind die wichtigsten.
Was ändert sich konkret?
- Vermittlungsvorrang: Grundsätzlich wird zuerst geprüft, ob eine umgehende Vermittlung in Arbeit möglich ist. Qualifizierung und Weiterbildung kommen zum Zug, wenn sie für eine dauerhafte Eingliederung erfolgversprechender sind. Wer eine Umschulung oder Weiterbildung plant, sollte das früh mit dem Jobcenter besprechen - mehr dazu unter Umschulung über das Arbeitsamt.
- Schärfere Mitwirkungspflichten und Sanktionen: Bei Pflichtverletzungen - etwa dem Abbruch einer Maßnahme - kann der Regelbedarf stärker gekürzt werden als bisher, um 30 Prozent für jeweils drei Monate. Was bei versäumten Terminen gilt, erklären wir unter Sperrzeit und Leistungsminderung.
- Strengere Vermögensprüfung: Die bisher geltende einjährige Karenzzeit beim Vermögen ist abgeschafft. Stattdessen richtet sich das geschützte Schonvermögen künftig nach dem Lebensalter.
Die genauen Beträge zum Schonvermögen und zur Anrechnung von Einkommen hängen vom Einzelfall ab; maßgeblich ist Ihr Bescheid. Zum Zusammenspiel von Job und Leistung siehe Hinzuverdienst beim Grundsicherungsgeld.
Was bleibt gleich?
Für alle, die bereits Leistungen beziehen, ist die wichtigste Nachricht eine Entwarnung:
- Bestehende Bescheide bleiben gültig - auch über den 1. Juli 2026 hinaus.
- Ein neuer Antrag ist nicht nötig, der Übergang erfolgt automatisch.
- Die Zahlung läuft ohne Unterbrechung weiter.
- Das Jobcenter darf den Begriff Bürgergeld übergangsweise weiter in Schreiben und Formularen verwenden, während die Unterlagen umgestellt werden - sie bleiben gültig.
- Auch die Regelsätze bleiben 2026 unverändert (Nullrunde): Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie bereits Leistungen beziehen, müssen Sie nichts unternehmen. Wichtig bleibt vor allem eines: Meldetermine wahrnehmen und bei Verhinderung rechtzeitig mit wichtigem Grund absagen - denn versäumte Termine können zu einer Leistungsminderung führen.
Ob Ihnen die Leistung überhaupt zusteht und in welcher Höhe, schätzen Sie unverbindlich mit dem Bürgergeld-Rechner. Einen kompakten Überblick über alle Neuerungen des Jahres bietet die Seite Änderungen 2026, Begriffe von A bis Z erklärt das Arbeitsamt-Lexikon.
Weiterführende Ratgeber
- Bürgergeld: Höhe, Antrag und Voraussetzungen
- Grundsicherungsgeld: Höhe und Regelsätze 2026
- Grundsicherungsgeld beantragen
- Änderungen 2026 im Überblick
- Bürgergeld-Rechner
Stand: September 2026. Angaben ohne Gewähr. Quellen: Bundesregierung (neue-grundsicherung), Bundesagentur für Arbeit (grundsicherung-loest-buergergeld-ab). Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und Ihr Bescheid.