Grundsicherungsgeld: die neue Grundsicherung ab 1. Juli 2026

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DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Zum 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt - die Leistung nach dem SGB II, gezahlt vom Jobcenter.
  • Grundlage ist das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bundestag 5. März, Bundesrat 27. März 2026).
  • Neu sind vor allem Vermittlungsvorrang, schärfere Mitwirkungspflichten und eine strengere Vermögensprüfung.
  • Für Bestandsfälle ändert sich zunächst nichts: bestehende Bescheide bleiben gültig, ein neuer Antrag ist nicht nötig, die Zahlung läuft weiter.

Der Name ändert sich, die Grundidee bleibt: eine steuerfinanzierte Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen, deren Einkommen nicht zum Leben reicht. Diese Seite erklärt, was das Grundsicherungsgeld ist, warum es das Bürgergeld ablöst und was sich konkret ändert. Für die ausführlichen Regeln zu Höhe, Anspruch und Antrag verlinken wir jeweils auf den passenden Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

Was ist das Grundsicherungsgeld?

Das Grundsicherungsgeld ist die Geldleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Zuständig ist das Jobcenter. Bis Juni 2026 hieß dieselbe Leistung Bürgergeld, davor Arbeitslosengeld II beziehungsweise umgangssprachlich Hartz IV.

Wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken kann, hat Anspruch. Das Grundsicherungsgeld deckt den Regelbedarf und - in angemessener Höhe - die Kosten für Unterkunft und Heizung. Wie hoch die Leistung ausfällt und wie der Antrag läuft, lesen Sie weiterhin im ausführlichen Ratgeber Bürgergeld: Höhe, Antrag und Voraussetzungen sowie unter Grundsicherungsgeld: Höhe und Regelsätze 2026.

Warum die Umbenennung? Die Reform 2026

Hinter dem neuen Namen steht das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf am 17. Dezember 2025, der Bundestag verabschiedete ihn am 5. März 2026, der Bundesrat billigte ihn am 27. März 2026. In Kraft tritt die Reform schrittweise ab dem 1. Juli 2026.

Die Bundesregierung versteht die Reform als Kurswechsel hin zu mehr Mitwirkung und schnellerer Arbeitsaufnahme. Sozialverbände und Teile der Opposition kritisieren sie als Rückschritt. Unabhängig von der Bewertung gelten die neuen Regeln - die folgenden Punkte sind die wichtigsten.

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Was ändert sich konkret?

Die genauen Beträge zum Schonvermögen und zur Anrechnung von Einkommen hängen vom Einzelfall ab; maßgeblich ist Ihr Bescheid. Zum Zusammenspiel von Job und Leistung siehe Hinzuverdienst beim Grundsicherungsgeld.

Was bleibt gleich?

Für alle, die bereits Leistungen beziehen, ist die wichtigste Nachricht eine Entwarnung:

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie bereits Leistungen beziehen, müssen Sie nichts unternehmen. Wichtig bleibt vor allem eines: Meldetermine wahrnehmen und bei Verhinderung rechtzeitig mit wichtigem Grund absagen - denn versäumte Termine können zu einer Leistungsminderung führen.

Ob Ihnen die Leistung überhaupt zusteht und in welcher Höhe, schätzen Sie unverbindlich mit dem Bürgergeld-Rechner. Einen kompakten Überblick über alle Neuerungen des Jahres bietet die Seite Änderungen 2026, Begriffe von A bis Z erklärt das Arbeitsamt-Lexikon.

Heißt das Bürgergeld jetzt Grundsicherungsgeld?
Ja. Zum 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt. Es handelt sich um dieselbe Leistung nach dem SGB II, gezahlt vom Jobcenter. Der Begriff Bürgergeld wird weiterhin häufig verwendet und darf übergangsweise auch in amtlichen Schreiben stehen.

Ab wann gilt das Grundsicherungsgeld?
Die Reform tritt schrittweise ab dem 1. Juli 2026 in Kraft. Bundestag und Bundesrat hatten dem Gesetz im März 2026 zugestimmt.

Muss ich einen neuen Antrag stellen?
Nein. Bestehende Bescheide bleiben gültig, der Übergang erfolgt automatisch und die Zahlung läuft ohne Unterbrechung weiter. Ein neuer Antrag ist für laufende Fälle nicht erforderlich.

Ändert sich die Höhe meiner Leistung 2026?
Nein. 2026 gilt eine Nullrunde: Die Regelsätze bleiben unverändert, Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat. Das liegt an der Besitzschutzregelung, nach der ein einmal gewährter Regelsatz nicht sinken darf.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsicherungsgeld und Grundsicherung?
Das Grundsicherungsgeld ist die Leistung für erwerbsfähige Arbeitsuchende nach dem SGB II. Der weitere Begriff Grundsicherung umfasst auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII - eine andere Leistung für Menschen, die dauerhaft nicht arbeiten können.

Drohen jetzt härtere Sanktionen?
Die Mitwirkungspflichten wurden verschärft. Bei Pflichtverletzungen kann der Regelbedarf um 30 Prozent für jeweils drei Monate gekürzt werden. Wer einen Termin nicht wahrnehmen kann, sollte rechtzeitig absagen und einen wichtigen Grund nennen.

Weiterführende Ratgeber

Stand: September 2026. Angaben ohne Gewähr. Quellen: Bundesregierung (neue-grundsicherung), Bundesagentur für Arbeit (grundsicherung-loest-buergergeld-ab). Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und Ihr Bescheid.