Grundsicherungsgeld: Höhe & Regelsätze 2026

Das Grundsicherungsgeld ist seit dem 1. Juli 2026 die offizielle Bezeichnung für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Zuvor hieß diese Leistung Bürgergeld (2023 bis Mitte 2026) und davor Arbeitslosengeld II beziehungsweise umgangssprachlich Hartz IV. Wie hoch die Leistung 2026 ausfällt, hängt vom Regelbedarf, den Wohnkosten und möglichen Mehrbedarfen ab. Dieser Ratgeber zeigt alle Regelsätze, erklärt die Nullrunde und rechnet die Gesamtleistung an Beispielen vor.
Inhaltsverzeichnis
Wie hoch ist das Grundsicherungsgeld 2026
Die Höhe des Grundsicherungsgeldes lässt sich nicht mit einem einzigen Betrag angeben, weil sie sich immer individuell aus mehreren Bausteinen zusammensetzt. Den Kern bildet der sogenannte Regelbedarf. Für eine alleinstehende erwachsene Person liegt dieser 2026 bei 563 Euro im Monat. Dazu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie eventuelle Mehrbedarfe. Wie viel eine Person oder eine Familie am Ende erhält, hängt also von der Haushaltsgröße, dem Alter der Mitglieder und der Wohnsituation ab. Weitere Grundlagen finden Sie in unserer Übersicht zur Grundsicherung.
Die Regelbedarfsstufen 2026 im Überblick
Der Regelbedarf ist in sechs Regelbedarfsstufen gegliedert. Sie richten sich danach, ob jemand allein lebt, mit einem Partner zusammenwohnt oder als Kind zur Bedarfsgemeinschaft gehört. Die folgende Tabelle zeigt alle Stufen mit den 2026 gültigen Beträgen. Diese Sätze entsprechen den Werten aus dem Jahr 2025, da es 2026 zu keiner Erhöhung kommt.
| Regelbedarfsstufe | Wer wird erfasst | Betrag 2026 |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende | 563 € |
| Stufe 2 | Volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (je Person) | 506 € |
| Stufe 3 | Erwachsene von 18 bis 24 Jahren im Haushalt anderer sowie weitere Volljährige unter 25 | 451 € |
| Stufe 4 | Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 471 € |
| Stufe 5 | Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 € |
| Stufe 6 | Kinder von 0 bis 5 Jahren | 357 € |
Die Einordnung in eine Stufe nimmt das Jobcenter vor. Prüfen Sie im Bewilligungsbescheid, welche Stufe für Sie und die weiteren Personen in Ihrem Haushalt angesetzt wurde. Die Systematik der Stufen war bereits zu Zeiten von Arbeitslosengeld II und Bürgergeld im Wesentlichen gleich aufgebaut.
Die Nullrunde 2026 erklärt
2026 gibt es eine sogenannte Nullrunde: Die Regelsätze steigen nicht, sondern bleiben auf dem Niveau von 2025. Hintergrund ist die gesetzlich vorgeschriebene Fortschreibung, die sich an der Preis- und Lohnentwicklung orientiert. Weil die maßgeblichen Werte in der Berechnung keine Erhöhung ergeben haben, bleiben die Beträge unverändert. Eine Absenkung findet dabei nicht statt - die Regelsätze können durch die Fortschreibung nicht sinken. Mit dem 13. SGB-II-Änderungsgesetz, das zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist, wurde die Leistung zudem in Grundsicherungsgeld umbenannt und einige Regeln wurden verschärft. Die Bezeichnung Bürgergeld darf übergangsweise noch bis Ende 2026 verwendet werden.
Woraus sich die Gesamtleistung zusammensetzt
Die monatliche Gesamtleistung besteht aus drei Bausteinen. Der erste ist der Regelbedarf für den Lebensunterhalt, also Essen, Kleidung, Strom und Alltag. Der zweite Baustein sind die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU), die das Jobcenter in angemessener Höhe zusätzlich übernimmt. Was angemessen ist, richtet sich nach der Wohnungsgröße und dem örtlichen Mietniveau; hier lohnt der Blick in den Bescheid oder die Nachfrage im Jobcenter. Der dritte Baustein sind Mehrbedarfe, etwa für Alleinerziehende, Schwangere oder bei bestimmten gesundheitlichen Situationen. Die Formel lautet vereinfacht:
Gesamtleistung = Regelbedarf + angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung + Mehrbedarfe
Details zu den Zuschlägen lesen Sie in unserem Beitrag zum Mehrbedarf. Wer neu in eine Wohnung zieht, kann unter Umständen zusätzlich eine Erstausstattung beantragen; diese zählt nicht zum monatlichen Regelbedarf.
Rechenbeispiele für unterschiedliche Haushalte
Die folgenden Beispiele zeigen, wie sich die Gesamtleistung zusammensetzt. Die angesetzten Wohnkosten sind reine Beispielwerte - Ihre tatsächlichen KdU legt das Jobcenter fest.
Beispiel 1 - alleinstehende Person: Regelbedarf 563 € (Stufe 1) plus angenommene Wohnkosten von 480 € ergeben eine Gesamtleistung von 1.043 € im Monat.
Beispiel 2 - Paar ohne Kinder: Zwei volljährige Partner erhalten je 506 € (Stufe 2), zusammen 1.012 €. Plus angenommene Wohnkosten von 600 € ergibt sich eine Gesamtleistung von 1.612 €.
Beispiel 3 - Paar mit zwei Kindern (8 und 15 Jahre): Die beiden Erwachsenen erhalten je 506 € (zusammen 1.012 €), das Kind mit 8 Jahren 390 € (Stufe 5) und das Kind mit 15 Jahren 471 € (Stufe 4). Die Regelbedarfe summieren sich auf 1.873 €. Mit angenommenen Wohnkosten von 900 € ergibt sich eine Gesamtleistung von 2.773 €. Mögliches Kindergeld und weiteres Einkommen werden separat angerechnet und können die Auszahlung mindern.
Eine allgemeine Einführung in die Leistung finden Sie unter Hartz IV / Arbeitslosengeld.
Auszahlung und Bewilligung durch das Jobcenter
Zuständig für Antrag, Berechnung und Auszahlung ist das Jobcenter. Das Grundsicherungsgeld wird monatlich im Voraus auf das angegebene Konto überwiesen. Die Bewilligung erfolgt in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten; danach ist ein Weiterbewilligungsantrag nötig. Ändern sich Ihre Verhältnisse während des Bewilligungszeitraums - etwa durch neues Einkommen, einen Umzug oder Veränderungen in der Haushaltsgröße - müssen Sie das dem Jobcenter mitteilen, da sich dadurch die Höhe der Leistung ändern kann. Den genauen Betrag und die Zusammensetzung entnehmen Sie stets Ihrem Bewilligungsbescheid.
Häufige Fragen zur Höhe des Grundsicherungsgeldes
Wie viel Grundsicherungsgeld bekommt eine alleinstehende Person 2026?
Warum steigen die Regelsätze 2026 nicht?
Ist Grundsicherungsgeld dasselbe wie Bürgergeld oder Hartz IV?
Werden die Wohnkosten zusätzlich zum Regelsatz gezahlt?
Wie viel bekommen Kinder beim Grundsicherungsgeld?
Wann und wie wird das Grundsicherungsgeld ausgezahlt?
Quellen: Sozialgesetzbuch II (SGB II); Bundesagentur für Arbeit; Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Stand 2026. arbeitsamt.info ist ein unabhängiges Portal und kein amtliches Angebot.