Wohngeld beantragen – Welche Unterlagen und Voraussetzung sind nötig
Knapper Wohnraum vor allem in den Städten führt zu immer weiter steigenden Mieten, so dass das Wohnen zu einem regelrechten Luxusgut wird. Viele Menschen geben einen erheblichen Teil ihres Einkommens für Wohnraum aus und haben dadurch mit ernstzunehmenden finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. In Anbetracht der Tatsache, dass es fast schon ein Glücksfall ist, eine Wohnung zu ergattern, werden hohe Mieten wohl oder übel hingenommen. Wer sich diese nicht leisten kann, gerät in ernsthafte Schwierigkeiten. Mit dem Wohngeld gibt es für genau solche Fälle staatliche Unterstützung, die allerdings nur relativ selten in Anspruch genommen wird. Es besteht folglich ein gewisser Aufklärungsbedarf rund um das Wohngeld. Das Wohngeldgesetz (WoGG) definiert das Wohngeld als Sozialleistung in Form eines Zuschusses zu den Wohnkosten. Menschen mit geringem Einkommen können Wohngeld beantragen und auf diese Art und Weise den finanziellen Druck mindern, der sich aus den hohen Wohnkosten ergibt.
Hohe Wohnkosten betreffen alle Bürgerinnen und Bürger und sind für viele Menschen ein echtes Problem. Die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen, sollte daher nicht ausgeschlagen werden. Zumindest auf einen Versuch kann man es durchaus ankommen lassen. All diejenigen, die sich noch unsicher sind und erst einmal unabhängig vom Amt informieren möchten, sind hier auf Arbeitsamt.info an der richtigen Adresse, dem Online-Ratgeber rund um Arbeitslosigkeit, staatliche Hilfen und mehr. Schlussendlich muss man jedoch über seinen Schatten springen und eine Antragstellung in Betracht ziehen, wenn man in den Genuss dieser Sozialleistung kommen möchte. Arbeitsamt.info kann hier lediglich als eine der ersten Recherchequellen dienen.
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Wohngeld
Grundsätzlich kann erst einmal jeder Wohngeld beantragen und so prüfen lassen, ob ein entsprechender Anspruch gegeben ist oder nicht. Gleichzeitig macht es aber Sinn, sich eingehend zu informieren und zu ergründen, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Maßgebend ist dabei § 3 WoGG, wobei hier zwischen Mietern und Eigentümern differenziert wird. § 3 Absatz 1 WoGG entsprechend ist jede natürliche Person, die Wohnraum zur eigenen Nutzung gemietet hat, wohngeldberechtigt.
Dies gilt ebenfalls für Personen, die auf ein mietähnliches Nutzungsrecht zurückgreifen können, in einer der Wohnungen ihres eigenen Mehrfamilienhauses leben oder Heimbewohner sind. Aus § 3 Absatz 2 WoGG geht dahingegen hervor, dass das Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses gewährt wird, wenn es sich bei der betreffenden Person um den Eigentümer des selbstgenutzten Wohnraums handelt. Das Gesetz stellt erbbauberechtigte Personen sowie Menschen mit einem eigentumsähnlichen Dauerwohnrecht, einem Nießbrauch oder einem Wohnungsrecht dem gleich. Darüber hinaus existieren noch einige Ausnahmeregelungen, die die Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld komplex gestalten. Es ist daher sinnvoll, einen persönlichen Termin beim betreffenden Amt zu vereinbaren und sich eingehend beraten zu lassen.
Ausschlaggebend dafür, ob man tatsächlich Wohngeld erhält oder nicht, ist aber nicht nur die Wohlgeldberechtigung gemäß § 3 WoGG. Der konkrete Anspruch auf Wohngeld ergibt sich vielmehr aus § 4 Wohlgeldgesetz und hängt von den folgenden Faktoren ab:
- Höhe der Miete beziehungsweise aus den Wohnkosten resultierende Belastungen
- Zahl der Haushaltsmitglieder
- Gesamteinkommen
Eine fixe Einkommensgrenze existiert zwar nicht, aber es ist zu beachten, dass Wohngeld gemäß § 1 Absatz 1 WoGG der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens dient. Dementsprechend handelt es sich um eine Sozialleistung für Menschen mit geringem Einkommen, die finanzieller Unterstützung hinsichtlich der Wohnkosten bedürfen.
Höhe des Wohngeldanspruchs
Online finden sich auch einige Wohngeldrechner, die einen Eindruck von dem zu erwartenden Wohngeld vermitteln. Ausschlaggebend ist aber stets der amtliche Wohngeldbescheid, der über die Höhe des Wohngeldes informiert und dabei alle im Einzelfall relevanten Details berücksichtigt.
Wohngeld beantragen – So geht’s
Wer zumindest glaubt, einen Wohngeldanspruch geltend machen zu können, sollte gegebenenfalls einen entsprechenden Antrag stellen. So sichert man sich die finanzielle Unterstützung, die einem zusteht. All diejenigen, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beziehen, werden seitens des Arbeitsamtes ohnehin dazu aufgefordert, Wohngeld zu beantragen. Das kommunale Wohngeldamt ist diesbezüglich die richtige Anlaufstelle. Hier kann man sich erst einmal beraten lassen oder auch direkt einen Wohngeldantrag abgeben.
Das betreffende Formular ist vielfach per Download verfügbar oder liegt beispielsweise im Bürgerbüro bereit. Antragsteller sollten wissen, dass das Wohngeld frühestens ab Antragstellung gezahlt wird, weshalb eine frühe Beantragung dringend anzuraten ist. Neben dem eigentlichen Wohngeldantrag sind dem Ganzen die folgenden Unterlagen beizufügen:
- Mietvertrag
- Meldebestätigung
- Kopie des Personalausweises
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Einkommensnachweise
Wohngeld bei Kurzarbeit
Vor allem die oftmals hohen Wohnkosten können dann sehr problematisch werden. Es gibt zwar das Kurzarbeitergeld, das die Verdienstlücke immerhin zu 60 beziehungsweise 67 Prozent schließt, aber dies reicht oftmals nicht aus. In einem solchen Fall bietet es sich an, Wohngeld zu beantragen.
Wer bislang keine staatliche Unterstützung brauchte, nun aber durch die angeordnete Kurzarbeit in eine schwierige Finanzlage geraten ist, sollte sich nicht scheuen, Wohngeld zu beantragen. So gibt es gegebenenfalls einen Mietzuschuss, so dass man mit den Mietzahlungen nicht in Rückstand gerät und sich dadurch die Abwärtsspirale immer schneller dreht. Wohngeld kann hier die Rettung sein und schlaflose Nächte vermeiden, weil man sich nicht permanent sorgen muss, ob man die Wohnung halten kann oder neben dem Job nun auch noch sein Zuhause verliert.
Wenn das Einkommen aufgrund der Kurzarbeit plötzlich nicht mehr für die Miete reicht, ist Wohngeld eine gute Sache. Allerdings muss man auch ein gewisses Mindesteinkommen vorweisen können, um einen Wohngeldanspruch geltend machen zu können.
Dies klingt zunächst paradox, ist aber doch logisch, denn ist das Einkommen eines Kurzarbeiters zu gering, hat dieser keinen Anspruch auf Wohngeld, sondern ist beim Arbeitsamt an der richtigen Adresse. Aufstockende Grundsicherung oder Arbeitslosengeld I ist dann angezeigt und berücksichtigt dabei auch die Wohnkosten, weshalb ein Wohngeldanspruch dann ausgeschlossen ist.
Alternative Hilfen zum Wohngeld bei Kurzarbeit
Dort kann man im Falle einer Bedürftigkeit Hilfen zum Lebensunterhalt erhalten, so dass zumindest das Existenzminimum gesichert ist. Grundsätzlich sollten sich Betroffene eingehend beraten lassen und nicht davor zurückscheuen, ihre finanzielle Situation offen zu kommunizieren.