Hartz IV in Zeiten von Corona
Durch die Corona-Pandemie sah sich die deutsche Bundesregierung ebenso wie die einzelnen Landesregierungen und Kommunen dazu gezwungen, weitreichende Maßnahmen zu ergreifen. Das öffentliche Leben wurde weitestgehend lahmgelegt, so dass Deutschland einen Zustand des fast gänzlichen Stillstandes erreicht hat.
Abgesehen davon, dass die Kontaktsperre mit massiven Einschränkungen des alltäglichen Lebens einhergeht, ergeben sich daraus dramatische Folgen für die Wirtschaft. Kurzarbeit, Insolvenzen und Arbeitslosigkeit sind hier Schlagwörter, die den gegenwärtigen Zustand beschreiben.
In Anbetracht der kritischen Lage in Deutschland hat der Bundestag am 25. März 2020 ein umfassendes Hilfspaket beschlossen. Dadurch soll die Wirtschaft unterstützt werden, während zugleich dem Gesundheitswesen Gelder zur Verfügung gestellt werden. Auch Verbraucher profitieren davon und können beispielsweise nicht wegen Corona-bedingter Mietrückstände gekündigt werden.
Darüber hinaus wurden auch einige Maßnahmen in Sachen Hartz IV beschlossen, durch die Bedürftigen schnell und effektiv geholfen werden soll.
Hartz IV in Zeiten der Corona-Krise – Diese Maßnahmen wurden beschlossen
Bereits vor der Corona-Krise waren in Deutschland viele Menschen auf Sozialleistungen angewiesen und haben beispielsweise Hartz IV bezogen. Der Kreis der Bedürftigen dürfte sich nun ausweiten, denn Betriebsschließungen und Kurzarbeit bedeuten für Arbeitnehmer/innen sowie Minijobber/innen massive Einschnitte und führen in die Arbeitslosigkeit. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Arbeit zwar eigentlich weitergeht, man aber nicht mehr arbeiten kann, weil man die eigenen Kinder betreuen muss. Längst nicht jede Tätigkeit lässt sich ins Homeoffice verlagern. Es ist daher davon auszugehen, dass die Zahl der Arbeitslosen in die Höhe schnellen wird.
Akut Betroffene brauchen schnelle Hilfe, weshalb der Bundestag in einer Sondersitzung am 25. März 2020 ein historisches Hilfspaket beschlossen hat. In Sachen Hartz IV sieht dieses die folgenden Maßnahmen vor:
- Aussetzung der Vermögensprüfung
- Annahme der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung als angemessen
- Weiterbewilligung ohne Antrag
Menschen, die plötzlich herbe Einkommensverluste erleiden, müssen also nicht alleine damit fertigwerden, sondern sollten auf die staatliche Unterstützung bauen. Vor allem der erleichterte Zugang zu Hartz IV ist hier hervorzuheben und sorgt für eine Grundsicherung.
Dies gilt nicht nur für Arbeitssuchende, sondern auch für Kurzarbeiter, Minijobber, Ältere und Erwerbsgeminderte, die Corona-bedingt plötzlich weniger Geld zur Verfügung haben.
Wie kann man während der Corona-Pandemie Hartz IV beantragen?
Um dem gerecht zu werden, setzen die Arbeitsagenturen und Jobcenter zunehmend darauf, dass die Einträge einfach in den Briefkasten geworfen werden. Dann werden sie unter Maßgabe des neu beschlossenen Hilfspakets umgehend bearbeitet, so dass auch ohne persönlichen Kontakt schnelle Hilfen gewährleistet werden können.
Wie lange gelten die Sonderregelungen in Sachen Hartz IV?
Die Bundesregierung weiß darum und hat daher eine Befristung der neuen Hartz-IV-Regeln beschlossen. Diese gelten für den Zeitraum zwischen dem 1. März 2020 und 30. Juni 2020. Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie behält sich der Staat kontinuierliche Prüfungen der Angemessenheit vor. Gegebenenfalls kann auch eine Verlängerung beschlossen werden.
Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion
Im Folgenden gibt es zwei Tipps aus unserer Redaktion für all diejenigen, die nun mit massiven Einbußen zu kämpfen haben und sich um ihren Lebensunterhalt sorgen.
Informieren Sie sich über weitere Hilfen!
Der erleichterte Zugang zu Hartz-IV-Leistungen ist ohne Frage hilfreich und oftmals die Rettung in der Not, aber Menschen in Corona-bedingten finanziellen Nöten sollten auch andere Hilfsangebote kennen und gegebenenfalls nutzen. Mitunter muss man dann kein Hartz IV beantragen, sondern kann anderweitig die eigene Existenz sichern.
Unter anderem die folgenden Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang zu nennen und in Zeiten von Corona legitim:
- Steuerstundungen
- Aussetzung von Mietzahlungen
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Stundung von Krediten
Lassen Sie sich beraten!
Ein Beratungstermin beim Arbeitsamt vor Ort ist angesichts der bestehenden Kontaktsperre zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland eher unangebracht. Die Menschen sind aufgerufen, ihr Haus nur zu verlassen, um notwendige Dinge zu erledigen. Dabei soll der Kontakt zu den Mitmenschen auf ein Minimum reduziert werden und nur unter Einhaltung der strengen Hygienevorschriften stattfinden. Da passt es besonders gut, dass die Agenturen für Arbeit und Jobcenter in diesen Tagen eine telefonische Beratung bieten.
Vollkommen kontaktlos können Bürgerinnen und Bürger so mehr über die staatlichen Unterstützungsangebote erfahren und erleben, dass niemand alleingelassen wird. Im persönlichen Gespräch mit einem Sachbearbeiter kann man die eigene Situation darlegen. Der Sachbearbeiter kann dann geeignete Hilfen in Aussicht stellen und den Betroffenen Wege aufzeigen, um die erforderliche Unterstützung zu erhalten.