Weiterbildung zum Gutachter

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Die Weiterbildung zum Gutachter beziehungsweise zur Gutachterin ist der Wunsch vieler Menschen, die sich fachlich weiterentwickeln möchten. Als Sachverständige/r kann man von seiner Erfahrung profitieren und zugleich auf der Karriereleiter aufsteigen. Dass diese Qualifizierung ihren Reiz hat, steht somit außer Frage.

Interessierte sollten den Weg zum Sachverständigen allerdings nicht unterschätzen. Anders als bei vielen anderen Fortbildungen gibt es keine einheitliche Ausbildung mit einem geschützten Titel. Wer Gutachten erstellen möchte, kombiniert in der Regel eine fundierte Grundqualifikation mit mehrjähriger Berufspraxis und einer gezielten Zusatzqualifizierung. Eine Beratung beim Arbeitsamt kann im Vorfeld sehr hilfreich sein und zeigt, welche Förderwege in Ihrer Situation überhaupt in Frage kommen. Auf dieser Grundlage können Sie die richtige Wahl treffen und die Weichen für Ihre berufliche Zukunft stellen.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Der Begriff "Gutachter" ist nicht geschützt: Es gibt zertifizierte, öffentlich bestellte und vereidigte sowie frei tätige Sachverständige mit unterschiedlichem Anerkennungsgrad.
  • Typische Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium plus mehrjährige, nachweisbare Berufspraxis im jeweiligen Fachgebiet.
  • Fachgebiete reichen von Bau- und Kfz-Sachverständigen über Immobilienbewertung bis zu Umwelt- und Pflegegutachten.
  • Zusatzlehrgänge dauern meist einige Wochen bis mehrere Monate und kosten je nach Umfang häufig 2.000 bis über 8.000 Euro.
  • Eine Förderung ist über Bildungsgutschein (§ 81 SGB III), das Qualifizierungschancengesetz oder das Aufstiegs-BAföG möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wochen bis MonateDauerVollzeit / je nach Lehrgang
ALG läuft weiterWährend der MaßnahmeLebensunterhalt gesichert
KammerprüfungAbschlussAnerkannte Qualifikation
BildungsgutscheinFörderung§ 81 SGB III, AZAV-Träger

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Umschulung oder Weiterbildung per Fernstudium

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Inhaltsverzeichnis

Gutachterin erstellt ein Sachverständigengutachten am Schreibtisch

Sachverständige beurteilen mit besonderer Fachkunde

Bevor es um die Bedingungen der Gutachter-Weiterbildung geht, lohnt sich ein genauer Blick auf das Berufsbild. Gutachter/innen werden auch als Sachverständige bezeichnet und sind Personen mit besonderer Sachkunde. Sie zeichnen sich in ihrem Fachgebiet durch eine überdurchschnittliche Expertise aus und gelten deshalb als Fachleute mit besonderer Autorität.

Ihre zentrale Aufgabe besteht darin, Gutachten zu erstellen. Darin nehmen sie Beurteilungen und Bewertungen unter Berücksichtigung ihrer Fachkenntnisse vor. Ein Gutachten ist dabei mehr als eine Meinung: Es muss nachvollziehbar, methodisch sauber und für Dritte überprüfbar sein. Gerade bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, Versicherungsfällen oder Kaufentscheidungen hängen an einem Gutachten oft erhebliche wirtschaftliche Folgen.

Zu den typischen Tätigkeiten gehören die Aufnahme und Dokumentation eines Ist-Zustands, die Ursachenanalyse etwa bei Bauschäden oder Unfällen, die Bewertung von Werten und Risiken sowie die verständliche schriftliche Darstellung der Ergebnisse. Sachverständige treten außerdem als neutrale Instanz auf. Sie schulden ihrem Auftraggeber keine gefällige Antwort, sondern ein fachlich begründetes Urteil. Diese Unabhängigkeit ist das Kapital eines jeden Gutachters.

Sachverständige können sich auf sehr unterschiedliche Bereiche spezialisieren und finden entsprechend in ganz verschiedenen Branchen Beschäftigungsmöglichkeiten. Manche arbeiten fest angestellt bei Prüforganisationen, Versicherungen oder Behörden, andere machen sich selbstständig und erstellen Gutachten im Auftrag von Gerichten, Unternehmen oder Privatpersonen.

Es gibt mehrere Wege in die Sachverständigen-Tätigkeit

Wenn es um die Weiterbildung zum Gutachter geht, muss zunächst differenziert werden. Es gibt nicht den einen Gutachter, sondern verschiedene Statusformen mit unterschiedlichem Anerkennungsgrad. Welcher Weg der richtige ist, hängt vom angestrebten Fachgebiet und den beruflichen Zielen ab.

Grob lassen sich drei Wege unterscheiden: die Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle, die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine Kammer sowie die Tätigkeit als frei oder verbandsanerkannter Sachverständiger. Alle drei setzen fachliche Eignung voraus, unterscheiden sich aber im Verfahren und im Ansehen am Markt.

Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024

Bei der Personenzertifizierung prüft eine akkreditierte Zertifizierungsstelle die Fachkunde nach einem festgelegten Standard, in vielen Fachgebieten auf Basis der Norm DIN EN ISO/IEC 17024. Bekannte Anbieter sind etwa Prüforganisationen wie DEKRA oder TÜV sowie spezialisierte Zertifizierungsgesellschaften. Die Zertifizierung ist zeitlich befristet und muss regelmäßig durch Rezertifizierung erneuert werden. Sie ist ein anerkannter Nachweis der Fachkunde, gerade wenn keine öffentliche Bestellung angestrebt wird.

Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Der höchste Anerkennungsgrad ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer nach § 36 der Gewerbeordnung. Voraussetzung sind eine besondere, überdurchschnittliche Sachkunde, persönliche Eignung sowie in der Regel das Bestehen einer anspruchsvollen Kammerprüfung. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige genießen bei Gerichten und Behörden ein hohes Vertrauen und werden bevorzugt mit Gerichtsgutachten beauftragt.

Frei tätige und verbandsanerkannte Sachverständige

Wer weder zertifiziert noch öffentlich bestellt ist, kann grundsätzlich trotzdem als freier Sachverständiger tätig werden, da der Titel nicht geschützt ist. Viele lassen sich zusätzlich von einem Berufsverband anerkennen, um ihre Seriosität zu unterstreichen. Für Privatgutachten oder Beratungen kann dieser Weg ausreichen, für gerichtsfeste Gutachten ist eine Bestellung oder Zertifizierung jedoch klar von Vorteil.

Gutachter arbeiten in sehr unterschiedlichen Fachgebieten

Je nach Fachbereich kommen unterschiedliche Qualifikationen in Betracht. Die folgende Übersicht nennt verbreitete Spezialisierungen von Sachverständigen und ihre typischen Einsatzfelder.

Die Nähe zu einem konkreten Ausbildungs- oder Studienberuf ist dabei entscheidend. Ein Bausachverständiger kommt häufig aus dem Bauingenieurwesen, der Architektur oder dem Bauhandwerk. Wer Immobilien bewertet, hat oft einen kaufmännischen oder bautechnischen Hintergrund. Passende Grundqualifikationen finden Sie zum Beispiel in der Weiterbildung zum Immobilienkaufmann, in der Weiterbildung zum Bautechniker oder in der Weiterbildung zum Energieberater.

Berufspraxis und Fachkunde bilden die Grundlage

Da es keine einheitliche Gutachter-Weiterbildung gibt, lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen über die Zugangsvoraussetzungen treffen. Es gibt jedoch einen roten Faden, der sich durch fast alle Fachgebiete zieht.

In aller Regel werden eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einschlägiges Studium sowie mehrjährige, nachweisbare Berufspraxis im jeweiligen Fachgebiet verlangt. Wer als Bausachverständiger arbeiten möchte, muss den Baubereich fachlich beherrschen, bevor eine Zusatzqualifizierung überhaupt sinnvoll ist. Die eigentliche Sachverständigen-Weiterbildung baut also auf vorhandenem Fachwissen auf und ergänzt es um Methodik, Rechtsgrundlagen und die Kunst, ein belastbares Gutachten zu formulieren.

Hinzu kommt die persönliche Eignung. Sachverständige müssen unabhängig, unparteiisch und gewissenhaft arbeiten. Für die öffentliche Bestellung prüft die Kammer daher nicht nur die Fachkunde, sondern auch die persönliche Zuverlässigkeit. Wer sich unsicher ist, welche Zugangsvoraussetzungen für geförderte Weiterbildungen gelten, findet in unserem Ratgeber zu den Voraussetzungen für eine Weiterbildung vom Arbeitsamt weiterführende Hinweise.

Dauer, Ablauf und Kosten hängen vom Fachgebiet ab

Weil sich die Fachgebiete stark unterscheiden, variieren auch Dauer und Kosten der Lehrgänge erheblich. Ein kompakter Zertifikatslehrgang kann wenige Wochen dauern, während berufsbegleitende Qualifizierungen mit mehreren Modulen über Monate laufen. Die folgende Tabelle gibt eine grobe Orientierung, ersetzt aber nicht die konkrete Auskunft des jeweiligen Anbieters.

LehrgangsformTypische DauerUngefähre Kosten
Kompakter Zertifikatslehrgangwenige Tage bis mehrere Wochenca. 1.500 bis 4.000 Euro
Berufsbegleitende Qualifizierungmehrere Monate, meist abends/am Wochenendeca. 4.000 bis über 8.000 Euro
Vorbereitung auf öffentliche Bestellungmehrere Monate bis über ein JahrLehrgang plus Prüfungs- und Bestellungsgebühren der Kammer
Fernlehrgang / Onlinekursflexibel, oft 6 bis 18 Monateje nach Umfang, häufig monatliche Raten

Zum Ablauf gehört bei zertifizierenden und bestellenden Verfahren immer eine Prüfung. Sie kann aus einem schriftlichen Teil, einem Fachgespräch und häufig einer Musterbegutachtung bestehen, mit der die Kandidatin oder der Kandidat zeigt, dass ein vollständiges Gutachten erstellt werden kann. Interessierte sollten deshalb frühzeitig mit den Anbietern und der zuständigen Kammer in Kontakt treten und die Details erfragen. Wer die Qualifizierung ortsunabhängig absolvieren möchte, findet in unserem Ratgeber zur berufsbegleitenden Weiterbildung und bei Fernlehrgängen passende Formate.

Die Weiterbildung lässt sich über mehrere Wege fördern

Eine Sachverständigen-Weiterbildung ist eine Investition, die sich fördern lässt. Welcher Weg passt, richtet sich nach Ihrer beruflichen Situation. Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Förderwege ein.

FörderwegFür wenWas wird gefördert
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit BedrohteLehrgangs- und Prüfungskosten, Fahrt- und ggf. Kinderbetreuungskosten bei AZAV-Trägern
QualifizierungschancengesetzBeschäftigte im laufenden Arbeitsverhältnisanteilige Weiterbildungskosten und ggf. Zuschuss zum Arbeitsentgelt über den Arbeitgeber
Aufstiegs-BAföGAufstiegsfortbildungen mit KammerabschlussZuschüsse und günstige Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Weiterbildungsgeld / PrämienGeförderte während einer beruflichen Weiterbildung150 Euro monatliches Weiterbildungsgeld sowie mögliche Erfolgsprämien
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Bei Arbeitslosigkeit übernimmt oft die Agentur für Arbeit die Kosten

So läuft die Förderung über die Agentur für Arbeit

Sind Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht, kann die Agentur für Arbeit eine Sachverständigen-Weiterbildung über einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III finanzieren. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung notwendig ist, um Sie einzugliedern oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, und dass der Bildungsträger sowie die Maßnahme nach der AZAV zugelassen sind.

Während einer geförderten beruflichen Weiterbildung können Sie zusätzlich ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich erhalten. Für das Bestehen von Zwischen- und Abschlussprüfungen sind außerdem Weiterbildungsprämien möglich. Beziehen Sie derzeit Grundsicherungsgeld im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende, ist Ihr Ansprechpartner das Jobcenter. Ein zulässiger Minijob bis 603 Euro im Monat berührt eine geförderte Weiterbildung grundsätzlich nicht, sollte aber immer vorab mit dem Amt abgestimmt werden. Sprechen Sie den Förderwunsch früh an, denn der Bildungsgutschein muss vor Beginn der Maßnahme vorliegen.

Wie die Finanzierung im Detail funktioniert, erklärt unser Ratgeber So wird die Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt. Die Grundlagen zum Antrag finden Sie im Beitrag zur Weiterbildung per Bildungsgutschein.

Der Grad der Anerkennung entscheidet über die Auftragslage

Unter Interessierten kommt immer wieder die Frage nach der Anerkennung des Abschlusses auf. Sie soll als Grundlage für die weitere Karriere dienen und dementsprechend belastbar sein. In Deutschland gibt es unterschiedliche Statusformen, sodass eine Differenzierung wichtig ist: Es gibt öffentlich bestellte und vereidigte, zertifizierte, staatlich anerkannte sowie frei tätige Sachverständige.

Ob und in welchem Umfang eine Gutachter-Weiterbildung anerkannt wird, hängt vom gewählten Weg ab. Für gerichtliche Gutachten und im Streitfall zählt vor allem die öffentliche Bestellung oder eine anerkannte Zertifizierung. Für private Wertermittlungen, Beratungen oder betriebsinterne Aufgaben kann auch eine Verbandsanerkennung genügen. Interessierte sollten deshalb zuerst ihre beruflichen Pläne festlegen und danach die passende Qualifizierung auswählen. Wer Gutachten für Versicherungen oder Gerichte erstellen will, kommt an einer förmlichen Bestellung oder Zertifizierung meist nicht vorbei.

Verdienst und Honorare bewegen sich in einer breiten Spanne

Weil Sachverständige in ganz unterschiedlichen Bereichen und teils angestellt, teils selbstständig arbeiten, lassen sich pauschale Angaben zum Verdienst kaum machen. Angestellte Gutachter, etwa bei Prüforganisationen oder Versicherungen, können im Allgemeinen mit einem Bruttojahresgehalt zwischen rund 40.000 Euro und 60.000 Euro rechnen. Mit Berufserfahrung, einer gefragten Spezialisierung und öffentlicher Bestellung sind auch höhere Werte möglich.

Selbstständige Sachverständige rechnen ihre Leistungen über Honorare ab. Bei Gerichtsgutachten richtet sich die Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, das für die einzelnen Sachgebiete gestaffelte Stundensätze vorsieht. Bei privaten Aufträgen wird das Honorar frei vereinbart und hängt stark von Fachgebiet, Aufwand und Reputation ab. Die Einkommensmöglichkeiten sind daher nach oben offen, erfordern aber eine solide Auftragslage und die Bereitschaft, unternehmerisch zu denken.

Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein sind entscheidend

Unabhängig von den formalen Voraussetzungen sollte auch die persönliche Eignung Beachtung finden. Ein Gutachten hat oft weitreichende Folgen, deshalb müssen Sachverständige besonders sorgfältig und gewissenhaft arbeiten. Wer eine entsprechende Qualifizierung anstrebt, sollte folgende Eigenschaften mitbringen.

Gerade die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich und nachvollziehbar darzustellen, unterscheidet einen guten Sachverständigen von einer bloßen Fachkraft. Ein Gutachten muss auch für Laien, Richter oder Versicherungssachbearbeiter nachvollziehbar sein.

Alternativen zur Gutachter-Weiterbildung im Blick behalten

Für Fachkräfte mit Weiterbildungswunsch kann eine Qualifizierung als Gutachter/in zwar reizvoll sein, sie ist aber keineswegs alternativlos. Mitunter ist man sich mit einer Karriere als Sachverständige/r auch noch nicht sicher. In solchen Fällen lohnt es sich, zunächst eine breiter angelegte Aufstiegsfortbildung ins Auge zu fassen, die viele Türen öffnet und später den Weg zum Sachverständigen ebnen kann.

Man kann sich auch auf andere Weise weiterbilden und beispielsweise einen der folgenden Abschlüsse anstreben:

Nach einem dieser Fortbildungsabschlüsse steht es den Absolventen frei, das lebenslange Lernen weiter zu verfolgen und vielleicht doch noch Sachverständige zu werden. Wer sich beruflich grundlegend neu orientieren möchte, findet außerdem in der Umschulung über das Arbeitsamt oder im Überblick zur Weiterbildung über das Arbeitsamt weitere Möglichkeiten. Auch verwandte Wege wie die Umschulung zum Immobilienmakler können eine sinnvolle Grundlage für eine spätere Gutachtertätigkeit sein.

Häufige Fragen zur Weiterbildung zum Gutachter

Ist der Beruf Gutachter geschützt?
Nein, die Berufsbezeichnung Gutachter beziehungsweise Sachverständiger ist nicht geschützt. Geschützt sind lediglich Zusätze wie "öffentlich bestellt und vereidigt" oder "zertifiziert". Deshalb ist es für die Auftragslage entscheidend, ob Sie über eine anerkannte Zertifizierung oder eine öffentliche Bestellung durch eine Kammer verfügen.
Welche Voraussetzungen brauche ich für eine Gutachter-Weiterbildung?
In der Regel benötigen Sie eine abgeschlossene Ausbildung oder ein einschlägiges Studium sowie mehrjährige, nachweisbare Berufspraxis im jeweiligen Fachgebiet. Die Zusatzqualifizierung baut auf diesem Fachwissen auf. Für die öffentliche Bestellung prüft die Kammer zusätzlich die persönliche Eignung und eine überdurchschnittliche Sachkunde.
Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
Sie stellen einen Antrag bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer nach § 36 der Gewerbeordnung. Die Kammer prüft Ihre besondere Sachkunde, meist über eine anspruchsvolle Prüfung, sowie Ihre persönliche Zuverlässigkeit. Nach erfolgreicher Bestellung werden Sie öffentlich bestellt und vereidigt.
Was kostet eine Weiterbildung zum Sachverständigen?
Die Kosten hängen stark vom Fachgebiet und Umfang ab. Kompakte Zertifikatslehrgänge liegen oft bei 1.500 bis 4.000 Euro, umfangreichere berufsbegleitende Qualifizierungen bei 4.000 bis über 8.000 Euro. Hinzu kommen bei Zertifizierung oder Bestellung Prüfungs- und Kammergebühren. Eine Förderung kann diese Kosten erheblich senken.
Wird die Weiterbildung zum Gutachter vom Arbeitsamt gefördert?
Ja, eine Förderung ist möglich. Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte können einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III erhalten, wenn die Maßnahme und der Träger AZAV-zugelassen sind. Beschäftigte können über das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden. Für Aufstiegsfortbildungen kommt zusätzlich das Aufstiegs-BAföG in Betracht.
Wie lange dauert die Weiterbildung zum Sachverständigen?
Das ist sehr unterschiedlich. Kompakte Lehrgänge dauern wenige Tage bis Wochen, berufsbegleitende Qualifizierungen mehrere Monate. Die Vorbereitung auf eine öffentliche Bestellung kann sich über ein Jahr oder länger ziehen, weil zusätzlich die Kammerprüfung vorbereitet und bestanden werden muss.
Was verdient ein Gutachter?
Angestellte Sachverständige verdienen im Allgemeinen etwa 40.000 bis 60.000 Euro brutto im Jahr, mit Erfahrung und Bestellung auch mehr. Selbstständige rechnen über Honorare ab. Bei Gerichtsgutachten gelten die gestaffelten Stundensätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes, bei Privataufträgen wird das Honorar frei vereinbart.
Welche Fachgebiete sind für Sachverständige besonders gefragt?
Stark nachgefragt sind unter anderem Bausachverständige, Kfz-Sachverständige und Immobiliensachverständige, weil hier viele Schäden bewertet und Werte ermittelt werden müssen. Auch Umwelt- und Pflegegutachten gewinnen an Bedeutung. Welches Fachgebiet zu Ihnen passt, ergibt sich meist aus Ihrer bisherigen Ausbildung und Berufserfahrung.