Beratungsangebote des Arbeitsamtes in Zusammenhang mit einer Weiterbildung
Das lebenslange Lernen ist in aller Munde und sorgt auch für einen Boom im Bereich Weiterbildung. Interessierte sind allerdings in vielerlei Hinsicht verunsichert, denn die Wahl der richtigen Weiterbildung ist alles andere als einfach. Zusätzlich muss man das Ganze auch noch finanzieren, was ebenfalls sehr herausfordernd sein kann. Da ist es gut zu wissen, dass man beim Arbeitsamt eine Beratung zum Thema Weiterbildung in Anspruch nehmen kann.
Im Gegensatz zu den Bildungsanbietern können die Ämter objektive Beratungen bieten. Neben persönlichen Beratungsterminen stehen unter anderem vielerorts Berufsinformationszentren zur Verfügung.
Arbeitsagentur oder Jobcenter – Wo kann man sich in Sachen Weiterbildung beraten lassen?
Das Arbeitsamt in seiner einstigen Form existiert nicht mehr und wurde durch das Jobcenter und die Arbeitsagentur abgelöst. Obwohl die Reform bereits einige Jahre zurückliegt, sind viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert und wissen nicht, wohin sie sich wegen einer Weiterbildungsberatung wenden sollen. Entscheidend ist die Ausgangssituation des Interessenten, die ihn zu einem Kunden des Jobcenters oder der Arbeitsagentur macht. Beratungskompetenz in Zusammenhang mit der beruflichen Qualifizierung ist in beiden Institutionen vorhanden.
Die konkrete Zuständigkeit lässt sich folgendermaßen aufschlüsseln:
- Jobcenter – Das Jobcenter kümmert sich um Menschen, die Leistungen der Grundsicherung beziehen. Wer Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz IV bezieht, ist hier folglich an der richtigen Adresse.
- Agentur für Arbeit – Die Agentur für Arbeit ist für all diejenigen zuständig, die Arbeitslosengeld I beziehen. Auch Menschen, die weder ALG I noch Grundsicherung beziehen können, können sich als Ratsuchende an die Agentur für Arbeit wenden.
Wie sollten sich Weiterbildungsinteressierte auf eine Beratung beim Arbeitsamt vorbereiten?
Unabhängig davon, ob man im BIZ, bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter vorstellig wird, um sich zunächst zum Thema Weiterbildung und Weiterbildungsförderung beraten zu lassen, sollte man sich gut vorbereiten. Da die Förderung von beruflichen Qualifizierungen stets eine Kann-Leistung ist, sollte man sich vorab schlüssige Argumente zurechtlegen und den Sachbearbeiter beziehungsweise die Sachbearbeiterin überzeugen können.
Dies gelingt am besten, indem man motiviert und gut informiert auftritt. Zudem schadet es auch nicht, die Rechtslage zu kennen.
Warum ist eine Weiterbildungsberatung beim Arbeitsamt so wichtig?
Viele Menschen empfinden Termine beim Arbeitsamt als überaus unangenehm. Sie befinden sich gewissermaßen in der Position eines Bittstellers und befürchten ein wahres Kreuzverhör. So sieht es in der Realität aber keineswegs aus. Die Arbeitsämter sind für ihre Kundinnen und Kunden da, um ihnen bei der Verwirklichung ihrer beruflichen Pläne zu helfen.
Bestes Beispiel dafür sind die verschiedenen Förderungen für Weiterbildungen. Wer eine solche beantragen möchte, muss sich vorab zwingend beraten lassen und sollte nicht davor zurückscheuen. Die Sachbearbeiter/innen sind kompetente Ansprechpartner/innen in Sachen berufliche Qualifizierung und zeigen Chancen auf.
Im Anschluss an ein ausführliches Beratungsgespräch kennt man zudem verschiedene Förderungen und kann direkt entsprechende Anträge stellen. Ohne vorherige Beratung ist dies dahingegen oftmals nicht möglich.