Beratungsangebote des Arbeitsamtes in Zusammenhang mit einer Weiterbildung

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Das lebenslange Lernen ist in aller Munde und sorgt auch für einen Boom im Bereich Weiterbildung. Interessierte sind allerdings in vielerlei Hinsicht verunsichert, denn die Wahl der richtigen Weiterbildung ist alles andere als einfach. Zusätzlich muss man das Ganze auch noch finanzieren, was ebenfalls sehr herausfordernd sein kann. Da ist es gut zu wissen, dass man bei der Agentur für Arbeit und beim Jobcenter eine kostenlose Beratung zum Thema Weiterbildung in Anspruch nehmen kann.

Im Gegensatz zu den Bildungsanbietern können die Ämter eine objektive, anbieterneutrale Beratung bieten. Neben persönlichen Beratungsterminen stehen unter anderem vielerorts Berufsinformationszentren (BIZ) zur Verfügung, in denen man sich selbst informieren kann. Dieser Ratgeber zeigt, welche Beratungsangebote es gibt, wer zuständig ist, wie ein Termin abläuft und wie Sie sich optimal vorbereiten, damit aus der Beratung am Ende auch eine Förderung wird.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Die Weiterbildungsberatung von Agentur für Arbeit und Jobcenter ist kostenlos, freiwillig und anbieterneutral - unabhängig davon, ob Sie Leistungen beziehen oder nicht.
  • Zuständig ist die Agentur für Arbeit bei Arbeitslosengeld I, drohender Arbeitslosigkeit und Beschäftigten; das Jobcenter bei Bezug von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld).
  • Die Berufsberatung im Erwerbsleben ist der offizielle Anlaufpunkt für Erwachsene, die sich zu Weiterbildung und beruflicher Neuorientierung beraten lassen wollen.
  • Weil Weiterbildungsförderung eine Kann-Leistung ist, entscheidet die Vorbereitung: gute Argumente und ein klares Ziel erhöhen die Chance auf einen Bildungsgutschein deutlich.
  • Termine buchen Sie telefonisch über 0800 4 5555 00 (Arbeitsagentur, kostenfrei), online oder direkt beim Jobcenter; das BIZ ist meist ohne Termin nutzbar.
BildungsgutscheinFörderung§ 81 SGB III, AZAV-Träger
ALG läuft weiterWährend der MaßnahmeLebensunterhalt gesichert
AZAV-zertifiziertAnbieterKurssuche über KURSNET
BerufsberatungBeratungKostenlos beim Arbeitsamt
Inhaltsverzeichnis

Beratungsgespräch zur Weiterbildung bei der Agentur für Arbeit

Agentur für Arbeit und Jobcenter teilen sich die Zuständigkeit

Das Arbeitsamt in seiner einstigen Form existiert nicht mehr und wurde durch das Jobcenter und die Agentur für Arbeit abgelöst. Obwohl die Reform bereits einige Jahre zurückliegt, sind viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert und wissen nicht, wohin sie sich wegen einer Weiterbildungsberatung wenden sollen. Entscheidend ist die Ausgangssituation der ratsuchenden Person, die sie zu einem Kunden des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit macht. Beratungskompetenz rund um die berufliche Qualifizierung ist in beiden Institutionen vorhanden - der Unterschied liegt vor allem darin, wer die Leistungen zahlt und wer den Bildungsgutschein ausstellt.

Jobcenter oder Agentur für Arbeit: die Zuständigkeit im Überblick

Die konkrete Zuständigkeit lässt sich folgendermaßen aufschlüsseln:

Die folgende Übersicht zeigt, wer sich in welcher Situation an welche Stelle wendet und welche Förderinstrumente dort typischerweise im Spiel sind.

Ihre SituationZuständige StelleTypisches Förderinstrument
Arbeitslosengeld IAgentur für ArbeitBildungsgutschein (§ 81 SGB III), Weiterbildungsgeld
Grundsicherungsgeld / Jobcenter-KundeJobcenterBildungsgutschein (§ 81 SGB III über § 16 SGB II)
Beschäftigt, will sich weiterbildenAgentur für ArbeitQualifizierungschancengesetz, Aufstiegs-BAföG
Von Arbeitslosigkeit bedrohtAgentur für ArbeitBildungsgutschein, Berufsberatung im Erwerbsleben
Nur Orientierung gesuchtAgentur für Arbeit (BIZ)keine Leistung, reine Information/Beratung

Die Beratungsangebote reichen vom Einzelgespräch bis zum BIZ

Die Bundesagentur für Arbeit bündelt unter dem Dach der Weiterbildungsberatung mehrere unterschiedliche Formate. Welches davon passt, hängt davon ab, wie konkret Ihre Pläne bereits sind und ob Sie eine Förderung anstreben oder sich zunächst nur orientieren möchten.

Für Menschen, die sich beruflich neu ausrichten oder erstmals eine Weiterbildung angehen, empfiehlt sich der Einstieg über das persönliche Gespräch, weil nur dort eine individuelle Förderentscheidung getroffen werden kann.

Die Berufsberatung im Erwerbsleben ist der Anlaufpunkt für Erwachsene

Viele verbinden die Berufsberatung der Agentur für Arbeit nur mit Schülerinnen und Schülern vor der Berufswahl. Für Erwachsene mitten im Berufsleben gibt es jedoch ein eigenes Angebot: die Berufsberatung im Erwerbsleben. Sie richtet sich ausdrücklich an Menschen, die bereits im Beruf stehen und sich weiterentwickeln, umorientieren oder gegen den Verlust des Arbeitsplatzes wappnen möchten.

Dieses Angebot ist kostenlos und steht allen offen, unabhängig davon, ob Leistungen bezogen werden. Beraten wird ergebnisoffen: Es geht nicht darum, eine bestimmte Maßnahme zu verkaufen, sondern gemeinsam herauszufinden, ob und welche Weiterbildung, Umschulung oder Höherqualifizierung zu Ihrer Situation passt. Wer noch ganz am Anfang steht, findet in der Weiterbildung über das Arbeitsamt einen guten Überblick über die weiteren Schritte.

So läuft ein Beratungsgespräch zur Weiterbildung ab

Viele Menschen sind vor dem ersten Termin unsicher, was auf sie zukommt. In der Praxis verläuft ein Beratungsgespräch strukturiert und wertschätzend. Grob lassen sich vier Phasen unterscheiden:

Wichtig zu wissen: Der Bildungsgutschein wird in der Regel nicht spontan im ersten Gespräch ausgehändigt. Oft sind mehrere Termine nötig, und die Entscheidung fällt nach Prüfung der individuellen Aussichten. Umso wichtiger ist es, überzeugend aufzutreten.

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Eine gute Vorbereitung entscheidet über die Förderung

Unabhängig davon, ob man im BIZ, bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter vorstellig wird, um sich zunächst zum Thema Weiterbildung und Weiterbildungsförderung beraten zu lassen, sollte man sich gut vorbereiten. Da die Förderung von beruflichen Qualifizierungen stets eine Kann-Leistung ist, sollte man sich vorab schlüssige Argumente zurechtlegen und die Sachbearbeiterin beziehungsweise den Sachbearbeiter überzeugen können. Dies gelingt am besten, indem man motiviert und gut informiert auftritt. Zudem schadet es nicht, die Rechtslage zumindest in Grundzügen zu kennen.

Folgende Punkte helfen dabei, gut vorbereitet in den Termin zu gehen:

Die Beratung öffnet die Tür zu den Förderwegen

Im Anschluss an ein ausführliches Beratungsgespräch kennt man die verschiedenen Förderungen und kann direkt entsprechende Anträge stellen. Ohne vorherige Beratung ist dies dahingegen oftmals nicht möglich. Welcher Weg passt, hängt von Ihrer Ausgangslage ab. Die wichtigsten Instrumente im Überblick:

Bildungsgutschein nach § 81 SGB III
Der Bildungsgutschein ist das zentrale Förderinstrument bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit. Er übernimmt Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kinderbetreuung und Prüfungsgebühren einer AZAV-zertifizierten Weiterbildung. Er wird nach einer Beratung ausgestellt und ist eine Kann-Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Für Beschäftigte, die sich weiterbilden möchten, greift das Qualifizierungschancengesetz. Über dieses Instrument kann die Agentur für Arbeit Weiterbildungskosten und Lohnkostenzuschüsse fördern, auch wenn keine Arbeitslosigkeit droht. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Weiterbildung über eine rein arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgeht.

Bei Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Fachwirt, Techniker oder Betriebswirt kommt das Aufstiegs-BAföG (AFBG) ins Spiel. Es ist einkommensunabhängig und besteht aus Zuschuss- und Darlehensanteilen; bei bestandener Prüfung wird ein Teil des Darlehens erlassen. Zuständig sind hier nicht Agentur oder Jobcenter, sondern die Ämter für Ausbildungsförderung.

Wer eine geförderte Umschulung oder abschlussbezogene Weiterbildung absolviert, kann zusätzlich vom Weiterbildungsgeld profitieren: 150 Euro monatlich zusätzlich während der Maßnahme. Ergänzend gibt es die Weiterbildungsprämie von 1.000 Euro für eine bestandene Zwischen- und 1.500 Euro für die Abschlussprüfung bei Umschulungen mit anerkanntem Berufsabschluss.

Die Beratung lohnt sich vor jeder Weiterbildung

Viele Menschen empfinden Termine beim Amt als unangenehm. Sie befinden sich gewissermaßen in der Position eines Bittstellers und befürchten ein wahres Kreuzverhör. So sieht es in der Realität aber keineswegs aus. Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind für ihre Kundinnen und Kunden da, um ihnen bei der Verwirklichung ihrer beruflichen Pläne zu helfen.

Bestes Beispiel dafür sind die verschiedenen Förderungen für Weiterbildungen. Wer eine solche beantragen möchte, muss sich vorab zwingend beraten lassen und sollte nicht davor zurückscheuen. Die Beratungsfachkräfte sind kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Sachen berufliche Qualifizierung und zeigen Chancen auf, die man selbst vielleicht gar nicht auf dem Schirm hatte.

Ein weiterer Vorteil: Die Beratung ist anbieterneutral. Während ein Bildungsanbieter naturgemäß ein Interesse daran hat, den eigenen Kurs zu verkaufen, hat die Beratungsfachkraft kein wirtschaftliches Eigeninteresse. Sie kann deshalb ehrlich einschätzen, ob eine Weiterbildung überhaupt sinnvoll ist oder ob ein anderer Weg besser passt. Genau diese Objektivität macht die kostenlose Beratung so wertvoll.

So vereinbaren Sie einen Beratungstermin

Der Weg zum Beratungstermin ist unkompliziert. Für die Berufsberatung im Erwerbsleben und die Weiterbildungsberatung der Agentur für Arbeit stehen mehrere Kanäle offen:

Ein Tipp aus der Praxis: Buchen Sie den Termin frühzeitig, denn je nach Standort und Nachfrage kann es einige Wochen Vorlauf geben. Wer eine geförderte Weiterbildung plant, sollte diesen Vorlauf in die eigene Zeitplanung einrechnen.

Häufige Fragen zur Weiterbildungsberatung

Ist die Weiterbildungsberatung der Agentur für Arbeit kostenlos?
Ja, die Weiterbildungsberatung von Agentur für Arbeit und Jobcenter ist grundsätzlich kostenlos. Das gilt auch für die Berufsberatung im Erwerbsleben und die Nutzung des Berufsinformationszentrums. Es entstehen keine Gebühren, unabhängig davon, ob Sie Leistungen wie Arbeitslosengeld beziehen oder nicht.
Muss ich arbeitslos sein, um mich beraten zu lassen?
Nein. Die Beratung steht allen offen, auch Beschäftigten und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen. Gerade die Berufsberatung im Erwerbsleben richtet sich ausdrücklich an Menschen, die bereits im Beruf stehen und sich weiterentwickeln oder neu orientieren möchten. Ein Leistungsbezug ist keine Voraussetzung.
Wer ist zuständig, die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter?
Das hängt von Ihrer Situation ab. Beziehen Sie Arbeitslosengeld I oder sind beschäftigt beziehungsweise von Arbeitslosigkeit bedroht, ist die Agentur für Arbeit zuständig. Beziehen Sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), wenden Sie sich an Ihr Jobcenter. Beide beraten kompetent zur Weiterbildung.
Wie bekomme ich einen Termin zur Weiterbildungsberatung?
Einen Termin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren Sie telefonisch über 0800 4 5555 00 (kostenfrei) oder online über das Portal der Bundesagentur für Arbeit. Jobcenter-Kunden wenden sich an ihre persönliche Ansprechperson. Buchen Sie frühzeitig, da je nach Standort einige Wochen Vorlauf entstehen können.
Bekomme ich in der Beratung direkt einen Bildungsgutschein?
In der Regel nicht sofort. Der Bildungsgutschein ist eine Kann-Leistung und wird erst nach Prüfung Ihrer individuellen Aussichten ausgestellt. Oft sind mehrere Gespräche nötig. Entscheidend ist, dass die Weiterbildung Ihre Chancen am Arbeitsmarkt verbessert und der Bildungsträger AZAV-zertifiziert ist.
Was sollte ich zur Beratung mitbringen?
Nehmen Sie Ihren Lebenslauf, Ihre Zeugnisse und - falls vorhanden - Informationen zum gewünschten Kurs und Bildungsanbieter mit. Hilfreich ist ein klar formuliertes berufliches Ziel sowie eine Liste offener Fragen. Je besser Sie vorbereitet sind, desto überzeugender wirken Sie im Gespräch.
Ist die Beratung wirklich anbieterneutral?
Ja. Anders als ein Bildungsanbieter, der den eigenen Kurs verkaufen möchte, hat die Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit kein wirtschaftliches Eigeninteresse. Sie kann deshalb objektiv einschätzen, ob eine Weiterbildung sinnvoll ist und welcher Förderweg zu Ihrer Situation passt.
Was ist der Unterschied zwischen BIZ und persönlicher Beratung?
Das Berufsinformationszentrum (BIZ) ist ein Selbstbedienungsangebot: Sie recherchieren dort ohne Termin zu Berufen und Weiterbildungen. Die persönliche Beratung dagegen ist ein individuelles Gespräch mit einer Fachkraft, in dem Ihre Situation besprochen und über eine mögliche Förderung entschieden wird. Für eine Förderung ist die persönliche Beratung nötig.