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Weiterbewilligungsantrag beim Arbeitsamt einreichen

Wer Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz IV bezieht, ist Kunde beziehungsweise Kundin des Jobcenters. Dort muss man zunächst einen Antrag auf ALG 2 stellen, um Leistungen zu erhalten. Diejenigen, die dies bereits erledigt haben, sollten allerdings wissen, dass sie immer wieder aktiv werden müssen, um weiterhin Leistungen zu beziehen.

So muss zu gegebener Zeit ein Weiterbewilligungsantrag beim Arbeitsamt eingereicht werden.

Der Bewilligungszeitraum von Hartz-IV-Leistungen

Die Notwendigkeit eines Weiterbewilligungsantrags ergibt sich daraus, dass Hartz IV nicht für unbestimmte Zeit gewährt wird. Es gibt einen üblichen Bewilligungszeitraum, der sich auf zwölf Monate beläuft. Das ALG 2 wird demnach nur für ein Jahr gewährt.

Wer danach weiterhin vom Amt abhängig ist, muss sich um eine Weiterbewilligung kümmern.

Wann muss man einen Weiterbewilligungsantrag stellen?

Damit es zu keinen Lücken im Leistungsbezug kommt, sollte man den Weiterbewilligungsantrag nicht zu knapp abgeben. Spätestens vier Wochen vor Ende des aktuellen Bewilligungszeitraums sollte man den Weiterbewilligungsantrag stellen.

So bleibt dem Arbeitsamt genug Zeit zur Bearbeitung des Antrags. Diese dauert in der Regel keine vier Wochen, kann aber auch mehrere Monate in Anspruch nehmen. Es ist daher ratsam, die Weiterbewilligung frühzeitig zu beantragen.

Was passiert, wenn man keinen Weiterbewilligungsantrag stellt?

Wer es versäumt, einen Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter zu stellen, erhält nach Ablauf des Bewilligungszeitraums kein Hartz IV mehr. Die Leistungen bleiben aus, da das ALG 2 nicht weiter gewährt wurde.

Für diejenigen, die nach wie vor kein eigenes Einkommen erwirtschaften, kann dies zu einer existenzbedrohenden und überaus dramatischen Situation führen.

Wie kann man einen Weiterbewilligungsantrag stellen?

Online lässt sich der Weiterbewilligungsantrag bislang nicht stellen. In Zeiten zunehmender Digitalisierung erscheint dies überaus rückständig, aber im Falle einer Weiterbewilligung von Hartz-4-Leistungen ist eine persönliche Abgabe beim Jobcenter ohnehin vorzuziehen.

So kann man sich einerseits den Empfang quittieren lassen und andererseits etwaige Fragen klären.

Achtung! Tipp aus der Redaktion

Der Weiterbewilligungsantrag ist überaus wichtig und maßgebend für den weiteren Bezug von Hartz-IV-Leistungen. Leistungsempfänger/innen sollten sich dessen bewusst sein und zugleich den folgenden Tipp aus unserer Redaktion beherzigen.

Teilen Sie Veränderungen nicht über den Weiterbewilligungsantrag mit!

Auf den ersten Blick erscheint der obligatorische Weiterbewilligungsantrag auch geeignet dazu, Änderungen dem Jobcenter mitzuteilen.

Viele Menschen wollen sich so unnötige Bürokratie ersparen und alles in einem Abwasch erledigen. Dies ist aber nicht ratsam. Veränderungen sollten stets im Rahmen einer Veränderungsmitteilung mitgeteilt werden.

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