Weiterbildung Pflegefachfrau
Spätestens durch die anhaltende Berichterstattung über den Pflegenotstand ist allgemein bekannt, dass in der Pflege Fachkräfte fehlen. Wer bereits als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann arbeitet, hat deshalb hervorragende Karten - nicht nur bei der Jobsuche, sondern vor allem beim beruflichen Aufstieg. Denn rund um den Beruf gibt es ein breites Angebot an Weiterbildungen, Fachweiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen, die zu mehr Verantwortung, höherem Gehalt und besseren Arbeitsbedingungen führen.
Wichtig zum Verständnis: Eine Weiterbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann im Sinne einer eigenständigen Qualifizierung gibt es nicht. Der Beruf wird über die generalistische Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz erworben. Umgekehrt stehen ausgebildeten Pflegefachleuten anschließend zahlreiche Weiterbildungswege offen. Genau darum geht es auf dieser Seite: um die passenden Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten und um deren Förderung durch das Arbeitsamt.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Eine eigene Weiterbildung "zur Pflegefachfrau" gibt es nicht - der Beruf entsteht über die dreijährige generalistische Pflegeausbildung. Aufbauend darauf existieren aber viele Weiterbildungen.
- Für Aufstieg und Spezialisierung stehen drei Wege offen: Anpassungsweiterbildungen (Seminare/Kurse), staatlich geregelte Fachweiterbildungen (z. B. Intensivpflege) und Aufstiegsfortbildungen (Fachwirt, Praxisanleitung, Pflegedienstleitung).
- Bei Arbeitslosigkeit kann das Arbeitsamt eine Weiterbildung per Bildungsgutschein nach § 81 SGB III komplett finanzieren; Beschäftigte werden über das Qualifizierungschancengesetz gefördert.
- Aufstiegsfortbildungen mit Kammerabschluss laufen förderrechtlich meist über das Aufstiegs-BAföG mit hohem Zuschussanteil - nicht über den Bildungsgutschein.
- Das Gehalt liegt für examinierte Pflegefachkräfte je nach Region und Träger etwa zwischen 3.000 und 4.000 Euro brutto im Monat; mit Fachweiterbildung oder Leitungsfunktion deutlich darüber.
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Inhaltsverzeichnis
- Pflegefachleute übernehmen anspruchsvolle Aufgaben mit Perspektive
- Drei Wege führen zur Weiterbildung für Pflegefachleute
- Anpassungsweiterbildungen halten das Fachwissen aktuell
- Fachweiterbildungen qualifizieren für Spezialbereiche der Pflege
- Aufstiegsfortbildungen öffnen den Weg in Leitung und Management
- Ein Studium ebnet den Weg zur akademisierten Pflege
- Die Voraussetzungen hängen von der gewählten Weiterbildung ab
- Dauer und Ablauf richten sich nach Vollzeit, Teilzeit oder Fernkurs
- Bei den Kosten hilft die passende Förderung weiter
- Weiterbildung zahlt sich beim Gehalt spürbar aus
- AZAV-zertifizierte Anbieter sichern die Förderfähigkeit
- Häufige Fragen zur Weiterbildung für Pflegefachleute

Pflegefachleute übernehmen anspruchsvolle Aufgaben mit Perspektive
Im beruflichen Alltag sind Pflegefachleute für die Betreuung und Versorgung von Patienten und Pflegebedürftigen zuständig. Ihre Aufgaben reichen von der Assistenz im Rahmen ärztlicher Behandlungen über die Durchführung ärztlicher Anordnungen bis hin zur Grundpflege. Hinzu kommen die Pflegedokumentation, die Beratung von Angehörigen sowie die Qualitätssicherung. Seit der generalistischen Pflegeausbildung tragen examinierte Kräfte zudem eigenverantwortlich die Steuerung und Planung des gesamten Pflegeprozesses - ein sogenannter Vorbehaltsvorbehalt, der ausschließlich Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern zusteht.
Überall dort, wo kranke oder pflegebedürftige Menschen versorgt werden, ergeben sich Beschäftigungsmöglichkeiten. Als Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann arbeitet man vor allem in den folgenden Bereichen:
- Kliniken und Krankenhäuser
- Pflegeheime und stationäre Altenpflege
- ambulante Pflegedienste
- Einrichtungen der Kurzzeit- und Tagespflege
- Wohnheime für Menschen mit Behinderung
- Hospize und Palliativeinrichtungen
Die Kranken- beziehungsweise Altenpflege ist zu einem großen Teil Berufung, zugleich aber auch Beruf. Dementsprechend geht es für Pflegefachleute nicht nur darum, anderen Menschen zu mehr Lebensqualität zu verhelfen, sondern auch um den eigenen Broterwerb und um langfristige Perspektiven. Genau hier setzen die Weiterbildungsmöglichkeiten an: Sie erschließen neue Fachgebiete, ermöglichen den Aufstieg in Leitungsfunktionen und verbessern die Verdienstchancen deutlich. Einen tieferen Einblick in verwandte Tätigkeiten geben unsere Seiten zur Pflegefachkraft und zu den Pflegeberufen im Überblick.
Drei Wege führen zur Weiterbildung für Pflegefachleute
Wer bereits als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann arbeitet, hat die Wahl zwischen sehr unterschiedlichen Weiterbildungen. Um im Angebotsdschungel den Überblick zu behalten, lohnt es sich, drei Grundtypen zu unterscheiden. Sie verfolgen jeweils ein anderes Ziel und werden auch förderrechtlich unterschiedlich behandelt.
Der erste Typ sind Anpassungsweiterbildungen in Form von Seminaren und Kursen. Sie frischen vorhandenes Wissen auf, erweitern es um neue Entwicklungen und dienen der Spezialisierung. Der zweite Typ sind staatlich geregelte Fachweiterbildungen, die für klar umrissene Spezialbereiche wie Intensivpflege oder Onkologie qualifizieren und mit einem geschützten Titel enden. Der dritte Typ sind Aufstiegsfortbildungen, die zu einem höheren beruflichen Abschluss führen und Leitungs- oder Managementaufgaben eröffnen. Diese Unterscheidung zieht sich durch die folgenden Abschnitte.
Anpassungsweiterbildungen halten das Fachwissen aktuell
Anpassungsqualifizierungen für Pflegefachleute kommen für gewöhnlich als Seminare oder Kurse daher. Diese Weiterbildungen konzentrieren sich stets auf ein Thema und sorgen für eine Auffrischung, Erweiterung oder Spezialisierung des bereits vorhandenen Wissens. Im Zuge dessen geht es immer auch darum, sich an neue Entwicklungen anzupassen, um den Anforderungen des beruflichen Alltags weiterhin gerecht zu werden. Dass auch von Anpassungsweiterbildungen die Rede ist, liegt somit auf der Hand.
Relevante Themen gibt es viele. Pflegefachleute, die sich einen ersten Eindruck verschaffen und Orientierung suchen, sollten den folgenden Themengebieten besondere Aufmerksamkeit schenken:
- Geriatrie und Gerontopsychiatrie
- Rehabilitation und aktivierende Pflege
- Psychiatrische Pflege
- Palliativ- und Hospizpflege
- Kommunikation und Gesprächsführung
- Pflegeberatung nach § 45 SGB XI
- Pflegedokumentation und Strukturmodell (SIS)
- Qualitätssicherung und Expertenstandards
- Hygiene und Infektionsprävention
- Wundmanagement und Wundexperte ICW
Solche Kurse dauern häufig nur wenige Tage bis einige Wochen und lassen sich meist berufsbegleitend absolvieren. Sie sind der schnellste Weg, um sich fachlich weiterzuentwickeln, ohne den Job zu unterbrechen. Wer eine kompakte Spezialisierung sucht, findet hier den passenden Einstieg - zum Beispiel im Bereich Behandlungspflege.
Fachweiterbildungen qualifizieren für Spezialbereiche der Pflege
Eine Stufe umfangreicher sind die staatlich geregelten Fachweiterbildungen. Sie qualifizieren Pflegefachleute für anspruchsvolle Spezialbereiche und enden mit einem geschützten Abschluss, häufig als "Fachkrankenpfleger/in" oder "Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in" mit entsprechendem Zusatz. Grundlage sind Weiterbildungsverordnungen der Bundesländer, weshalb Dauer und Details regional leicht abweichen können. In der Regel umfassen diese Fachweiterbildungen rund 720 Stunden Theorie plus umfangreiche Praxisanteile und erstrecken sich berufsbegleitend über etwa zwei Jahre.
Typische Fachweiterbildungen für examinierte Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner sind:
- Fachkraft für Intensivpflege und Anästhesie
- Fachkraft für Onkologische Pflege
- Fachkraft für Nephrologie und Dialyse
- Fachkraft für Psychiatrische Pflege
- Fachkraft für die Pflege im Operationsdienst (OP-Pflege)
- Fachkraft für Palliativ- und Hospizpflege
- Fachkraft für Endoskopie
- Fachkraft für Rehabilitation und Langzeitpflege
Gerade in der Klinik werden solche Spezialisten dringend gesucht. Wer sich beispielsweise für die Intensivpflege qualifiziert, verbessert seine Position auf dem Arbeitsmarkt und erhält in vielen Häusern eine tarifliche Zulage. Die Fachweiterbildung ist damit einer der lohnendsten Schritte auf der Karriereleiter, ohne dass ein Studium nötig wäre.
Aufstiegsfortbildungen öffnen den Weg in Leitung und Management
Neben den fachlichen Spezialisierungen gibt es Weiterbildungen, die zu einem höheren beruflichen Abschluss führen und damit Leitungs- oder Managementaufgaben eröffnen. Diese Aufstiegsfortbildungen bereiten auf mehr Verantwortung, Personalführung und betriebswirtschaftliche Aufgaben vor. Als Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann hat man hier die Auswahl zwischen folgenden Qualifikationen:
- Praxisanleiter/in in der Pflege
- Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
- Betriebswirt/in für Management im Gesundheitswesen
- Verantwortliche Pflegefachkraft / Pflegedienstleitung (PDL)
- Wohnbereichs- und Stationsleitung
- Qualitätsbeauftragte/r im Gesundheits- und Sozialwesen
- Pflegesachverständige/r
- Hygienebeauftragte/r
Zwei dieser Qualifikationen verdienen besondere Erwähnung. Die Praxisanleitung umfasst nach dem Pflegeberufegesetz mindestens 300 Stunden berufspädagogische Zusatzqualifikation und berechtigt dazu, Auszubildende praktisch anzuleiten. Praxisanleiter sind zudem verpflichtet, sich jährlich in mindestens 24 Stunden fortzubilden. Wer eine Einrichtung führen möchte, absolviert die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung (PDL), die mit rund 720 Stunden ebenfalls staatlich geregelt ist. Kaufmännisch orientierte Aufstiege laufen über den Fachwirt oder den Betriebswirt im Gesundheitsbereich. Eine beratende Richtung schlägt ein, wer sich zum Pflegeberater weiterbildet.
Ein Studium ebnet den Weg zur akademisierten Pflege
Die zunehmende Akademisierung eröffnet Pflegefachleuten zusätzliche Perspektiven. Im Rahmen eines berufsbegleitenden Studiums können sie dieser Entwicklung Rechnung tragen und zugleich ihren persönlichen Aufstieg auf der Karriereleiter fördern. Die Vereinbarkeit von Studium und Beruf ergibt sich vor allem aus den folgenden Studienformen:
- Duales Studium
- Abendstudium
- Fernstudium
- Teilzeitstudium
Nicht nur die Form des Studiums ist interessant, sondern auch der Inhalt. Ambitionierte Pflegefachleute sollten beachten, dass sich für sie vor allem die folgenden Studiengänge anbieten:
- Pflegewissenschaft
- Pflegemanagement
- Gesundheitswissenschaft
- Gesundheitsökonomie
- Gesundheitsförderung
- Pflegepädagogik
- Soziale Arbeit
Ein Studium ist oft auch ohne klassisches Abitur möglich: Eine abgeschlossene Ausbildung plus mehrjährige Berufserfahrung eröffnet in vielen Bundesländern den Hochschulzugang. Wer den Sprung ins Management plant, findet in unserem Überblick zum Gesundheitswesen weitere Anregungen.
Die Voraussetzungen hängen von der gewählten Weiterbildung ab
Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, richtet sich stark nach dem Weiterbildungstyp. Für die meisten weiterführenden Angebote gilt die abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann oder zu einem der Vorgängerberufe (Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege) als Grundvoraussetzung.
- Anpassungsweiterbildungen: meist nur die abgeschlossene Pflegeausbildung, oft ohne Mindestberufserfahrung.
- Fachweiterbildungen: Examen plus in der Regel sechs Monate bis zwei Jahre Berufserfahrung im jeweiligen Fachgebiet.
- Praxisanleitung: mindestens ein Jahr Berufserfahrung nach dem Examen.
- Aufstiegsfortbildungen (Fachwirt, PDL): Examen und mehrjährige einschlägige Berufserfahrung, je nach Verordnung meist zwei Jahre.
- Studium: Hochschulzugangsberechtigung oder beruflicher Hochschulzugang über Ausbildung und Berufserfahrung.
Wer aus einem anderen Beruf in die Pflege wechseln möchte, findet den passenden Einstieg nicht über eine Weiterbildung, sondern über eine geförderte Umschulung. Unsere Seite Umschulung über das Arbeitsamt erklärt diesen Weg im Detail.
Dauer und Ablauf richten sich nach Vollzeit, Teilzeit oder Fernkurs
Die Dauer einer Weiterbildung schwankt erheblich - von wenigen Tagen für ein Fachseminar bis zu zwei Jahren für eine staatlich geregelte Fachweiterbildung. Entscheidend ist auch die gewählte Lernform. In Vollzeit während einer beruflichen Auszeit geht es am schnellsten, in Teilzeit oder als Fernkurs neben dem Job dauert es länger, lässt sich aber besser mit dem Berufsalltag vereinbaren.
Vollzeitmaßnahmen laufen meist über mehrere Wochen bis Monate am Stück und eignen sich, wenn eine Förderung den Lebensunterhalt sichert. Teilzeit- und Fernkurse strecken denselben Stoff über einen längeren Zeitraum - so bleibt das Gehalt erhalten, die Belastung neben Schichtdienst ist aber nicht zu unterschätzen. Fernkurse mit Online-Anteilen bieten hier die größte Flexibilität.
Die folgende Übersicht zeigt typische Zeithorizonte für die verschiedenen Weiterbildungstypen:
Bei den Kosten hilft die passende Förderung weiter
Weiterbildungen in der Pflege kosten je nach Umfang zwischen wenigen Hundert Euro für ein Kurzseminar und mehreren Tausend Euro für eine Fachweiterbildung oder eine Aufstiegsfortbildung. Die gute Nachricht: Kaum ein Weiterbildungsbereich wird so umfassend gefördert wie die Pflege. Welcher Förderweg passt, hängt vor allem davon ab, ob man arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder regulär beschäftigt ist - und um welchen Abschlusstyp es geht.
Bei Arbeitslosigkeit finanziert der Bildungsgutschein die Weiterbildung
Wer arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann beim Arbeitsamt einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III beantragen. Damit übernimmt die Agentur für Arbeit die kompletten Lehrgangskosten sowie Fahrt- und gegebenenfalls Kinderbetreuungskosten. Das Arbeitslosengeld wird während der Maßnahme weitergezahlt. Voraussetzung ist eine vorherige Beratung, ein AZAV-zertifizierter Anbieter und eine zertifizierte Maßnahme. Die Entscheidung liegt im Ermessen des zuständigen Vermittlers, weshalb das Beratungsgespräch entscheidend ist.
Beschäftigte werden über das Qualifizierungschancengesetz gefördert
Wer im Job bleibt, aber sich weiterbilden möchte, kann über das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden. Die Agentur für Arbeit kann hier - je nach Betriebsgröße - Weiterbildungskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt übernehmen, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam eine Qualifizierung anstoßen. Gerade in der Pflege mit ihrem hohen Fachkräftebedarf ist das ein realistischer Weg. Details erklärt unsere Seite Weiterbildung über das Jobcenter.
Aufstiegsfortbildungen laufen über das Aufstiegs-BAföG
Aufstiegsfortbildungen mit Kammerabschluss - etwa der Fachwirt oder der Betriebswirt im Gesundheitswesen - werden in der Regel nicht über den Bildungsgutschein, sondern über das Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) gefördert. Es übernimmt einen erheblichen Teil der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als Zuschuss, den Rest deckt ein zinsgünstiges Darlehen der KfW ab. Bei bestandener Prüfung wird ein großer Teil dieses Darlehens zusätzlich erlassen. Vollzeitteilnehmer können zudem einen Unterhaltsbeitrag erhalten. Das Aufstiegs-BAföG ist einkommensunabhängig und damit für viele Pflegefachleute die attraktivste Förderung beim Karrieresprung.
Die folgende Tabelle stellt die wichtigsten Förderwege gegenüber:
Ergänzend zur Kostenübernahme gibt es bei geförderten Vollzeit-Weiterbildungen ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich sowie Prämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen. Wer ergänzend Grundsicherungsgeld bezieht, darf über einen Minijob bis zur Grenze von 603 Euro im Monat hinzuverdienen, ohne die Weiterbildung zu gefährden. Eine kompakte Übersicht bietet unser Ratgeber So wird die Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt.
Weiterbildung zahlt sich beim Gehalt spürbar aus
Als Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann bewegt sich das Einkommen in einem soliden Rahmen. Je nach Einsatzbereich, Berufserfahrung, Region und Tarifbindung liegt das Bruttomonatsgehalt für examinierte Kräfte etwa zwischen 3.000 und 4.000 Euro; auf das Jahr gerechnet ergibt sich damit häufig eine Spanne zwischen rund 36.000 und 48.000 Euro brutto, in Kliniken mit Zulagen für Schicht- und Wochenenddienst teils darüber. Der öffentliche Dienst und kirchliche Träger orientieren sich dabei an Tarifverträgen, die den Verdienst planbarer machen.
Weiterbildungen wirken sich direkt auf das Einkommen aus. Eine abgeschlossene Fachweiterbildung bringt in vielen Häusern eine tarifliche Höhergruppierung oder Zulage. Wer als Praxisanleiter tätig ist, erhält ebenfalls häufig einen Zuschlag. Deutlich stärker steigt das Gehalt beim Sprung in die Leitung: Eine Pflegedienstleitung verdient je nach Einrichtungsgröße spürbar mehr als eine Fachkraft an der Basis, und im Pflegemanagement mit Studienabschluss sind noch höhere Gehälter erreichbar. Weiterbildung ist damit nicht nur eine fachliche, sondern auch eine wirtschaftlich sinnvolle Investition.
AZAV-zertifizierte Anbieter sichern die Förderfähigkeit
Damit eine Weiterbildung über den Bildungsgutschein oder das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden kann, muss sowohl der Bildungsanbieter als auch die konkrete Maßnahme nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sein. Anbieter sind Pflegeschulen, Bildungswerke der Wohlfahrtsverbände, Fachakademien sowie Fernlehrinstitute. Vor der Anmeldung sollte man prüfen, ob die gewünschte Maßnahme tatsächlich zugelassen ist - der Anbieter weist das mit einer Zertifizierungsnummer nach.
Wer sich orientieren möchte, nutzt die Beratung der Agentur für Arbeit und das offizielle Kursportal KURSNET. Dort lassen sich zertifizierte Angebote nach Ort, Lernform und Fachgebiet filtern. Es lohnt sich, mehrere Anbieter zu vergleichen und auf Praxisbezug, Prüfungserfolg und die Betreuung während der Weiterbildung zu achten. Einen guten Startpunkt für alle Förder- und Ablauffragen bietet unser Hub zur Weiterbildung über das Arbeitsamt.
Häufige Fragen zur Weiterbildung für Pflegefachleute
Gibt es eine Weiterbildung zur Pflegefachfrau?
Nein, eine eigenständige Weiterbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann gibt es nicht. Der Beruf wird über die dreijährige generalistische Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz erworben. Für bereits examinierte Kräfte stehen anschließend jedoch zahlreiche Weiterbildungen, Fachweiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen offen.
Welche Weiterbildung lohnt sich für Pflegefachkräfte am meisten?
Das hängt vom Ziel ab. Wer fachlich aufsteigen will, fährt mit einer staatlich geregelten Fachweiterbildung wie Intensivpflege gut, oft verbunden mit einer tariflichen Zulage. Wer in Richtung Leitung möchte, wählt Praxisanleitung, Pflegedienstleitung oder den Fachwirt. Beide Wege verbessern Gehalt und Position deutlich.
Wer zahlt eine Weiterbildung für Pflegefachleute?
Bei Arbeitslosigkeit übernimmt das Arbeitsamt die Kosten per Bildungsgutschein nach § 81 SGB III. Beschäftigte werden über das Qualifizierungschancengesetz gefördert. Aufstiegsfortbildungen mit Kammerabschluss laufen über das Aufstiegs-BAföG. Häufig beteiligt sich auch der Arbeitgeber ganz oder teilweise an den Kosten.
Wie lange dauert eine Fachweiterbildung in der Pflege?
Staatlich geregelte Fachweiterbildungen wie Intensivpflege umfassen rund 720 Stunden Theorie plus umfangreiche Praxisanteile und dauern berufsbegleitend meist etwa zwei Jahre. Kurzseminare sind dagegen in wenigen Tagen bis Wochen abgeschlossen, die Praxisanleitung mit mindestens 300 Stunden in rund sechs bis zwölf Monaten.
Welche Voraussetzungen brauche ich für eine Aufstiegsfortbildung?
In der Regel benötigen Sie ein abgeschlossenes Pflegeexamen und einschlägige Berufserfahrung, bei Fachwirt oder Pflegedienstleitung meist rund zwei Jahre. Fachweiterbildungen verlangen häufig sechs Monate bis zwei Jahre Erfahrung im jeweiligen Fachgebiet. Kurzseminare setzen oft nur die abgeschlossene Ausbildung voraus.
Kann ich als Quereinsteiger Pflegefachmann werden?
Ein direkter Quereinstieg ohne Qualifizierung ist nicht möglich. Wer aus einem anderen Beruf wechseln möchte, absolviert eine Umschulung beziehungsweise die generalistische Pflegeausbildung, die das Arbeitsamt bei Arbeitslosigkeit über einen Bildungsgutschein fördern kann. Als Einstieg eignet sich außerdem die Tätigkeit als Pflegehelfer mit anschließender Ausbildung.
Wie viel verdient man mit einer Weiterbildung in der Pflege mehr?
Eine Fachweiterbildung bringt in vielen Häusern eine tarifliche Höhergruppierung oder Zulage. Deutlich stärker steigt das Einkommen beim Wechsel in die Pflegedienstleitung oder ins Pflegemanagement mit Studium. Grundsätzlich verdienen examinierte Fachkräfte etwa 3.000 bis 4.000 Euro brutto im Monat, mit Leitungsfunktion erkennbar mehr.
Muss ich mich als Praxisanleiter regelmäßig fortbilden?
Ja. Nach dem Pflegeberufegesetz müssen Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter nach der mindestens 300-stündigen Grundqualifikation jährlich eine berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden nachweisen. Nur so bleibt die Anleitungsbefugnis für Auszubildende bestehen.