Weiterbildung Pflegehelfer

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Weiterbildungen für Pflegehelfer/innen erweitern die vorhandene fachliche Qualifikation, sodass die Teilnehmenden nicht mehr nur als Hilfskräfte zum Einsatz kommen. Wer sein berufliches Potenzial ausschöpfen und in der Pflege aufsteigen möchte, sollte gezielt nach passenden Möglichkeiten Ausschau halten. Der anhaltende Personalmangel in der Pflege macht die Rahmenbedingungen dabei so günstig wie selten zuvor: Einrichtungen suchen dringend qualifiziertes Personal und fördern die Weiterbildung ihrer Hilfskräfte oft aktiv.

Eine Beratung beim Arbeitsamt beziehungsweise bei der Agentur für Arbeit ist ein sinnvoller erster Schritt, denn viele Weiterbildungen und Umschulungen lassen sich über einen Bildungsgutschein ganz oder teilweise finanzieren. Dieser Ratgeber zeigt, welche Qualifizierungen für Pflegehelfer/innen infrage kommen, wie lange sie dauern, was sie kosten und welche Fördermöglichkeiten es gibt.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • "Pflegehelfer/in" ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Gemeint sind Berufe wie Pflegeassistent/in, Altenpflegehelfer/in oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in.
  • Der wirkungsvollste Karriereschritt ist die Weiterqualifizierung zur examinierten Pflegefachkraft (generalistische Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/-frau) - mit deutlich höherem Gehalt und mehr Verantwortung.
  • Kürzere Anpassungsweiterbildungen wie Behandlungspflege LG 1/LG 2, Wundexperte, Praxisanleiter oder Betreuungsassistent nach § 43b SGB XI erweitern das Aufgabengebiet gezielt.
  • Zur Finanzierung stehen Bildungsgutschein (§ 81 SGB III), Qualifizierungschancengesetz für Beschäftigte, Aufstiegs-BAföG sowie das Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich bereit.
  • Examinierte Pflegefachkräfte verdienen mit rund 3.100 bis 3.800 Euro brutto im Monat spürbar mehr als Hilfskräfte - Aufstieg lohnt sich finanziell.
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3.100-3.800 €Verdienstbrutto/Monat
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BildungsgutscheinFörderung§ 81 SGB III, AZAV-Träger

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Umschulung oder Weiterbildung per Fernstudium

Viele Umschulungen und Weiterbildungen lassen sich flexibel per Fernstudium absolvieren - bei Förderung bis zu 100 Prozent über den Bildungsgutschein. Fordern Sie kostenloses Infomaterial direkt bei den Anbietern an und vergleichen Sie in Ruhe: Die Lehrgänge unterscheiden sich in Dauer, Service und Preis.

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Inhaltsverzeichnis

Pflegehelferin unterstützt eine ältere Person - Weiterbildung in der Pflege

Pflegehelfer/innen leisten im Alltag unverzichtbare Arbeit

Als Pflegehelfer/in arbeitet man in der Pflege als Hilfskraft und unterstützt die examinierten Pflegefachkräfte in ihrer täglichen Arbeit. Die Aufgaben reichen von der Grundpflege - also Körperpflege, Unterstützung beim Essen, Mobilisation und Lagerung - bis hin zur Betreuung im Alltag. Je nach Einsatzbereich, ob in der stationären Altenpflege, im Krankenhaus oder in der ambulanten Pflege, können die Tätigkeiten spürbar variieren.

Wichtig zu wissen: "Pflegehelfer/in" ist keine offizielle, bundeseinheitlich geschützte Berufsbezeichnung. Der Begriff dient als Sammelbezeichnung für mehrere anerkannte Qualifikationen, deren Ausbildung meist ein bis zwei Jahre dauert und in einigen Bundesländern landesrechtlich geregelt ist:

Wer sich für den Beruf des Pflegehelfers interessiert, sollte diese unterschiedlichen Qualifikationen kennen, denn daraus ergeben sich verschiedene Tätigkeitsschwerpunkte und auch Verdienstmöglichkeiten. Im Allgemeinen lässt sich das Jahresbruttogehalt einer Pflegehilfskraft auf rund 20.000 bis 30.000 Euro beziffern, abhängig von Bundesland, Träger, Tarifbindung und Berufserfahrung. Genau hier setzt der Gedanke an eine Weiterbildung an: Sie ist der Hebel, um aus der Hilfstätigkeit heraus in eine anerkannte Fachqualifikation mit mehr Verantwortung und besserer Bezahlung zu wachsen.

Der Aufstieg zur examinierten Pflegefachkraft öffnet die meisten Türen

Für den Einstieg in die Pflege ist die Qualifizierung zum/zur Pflegehelfer/in bestens geeignet. Wer aber langfristig mehr erreichen möchte, sollte den nächsten Karrierebaustein ins Auge fassen. Der mit Abstand wirkungsvollste Schritt ist die Weiterqualifizierung zur examinierten Pflegefachkraft. Seit der Pflegeberufereform gibt es dafür die generalistische Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/Pflegefachfrau, die die früheren Einzelberufe Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Kinderkrankenpflege in einem Abschluss zusammenführt.

Der große Vorteil für Pflegehelfer/innen: Eine bereits abgeschlossene Helferausbildung kann in vielen Bundesländern auf die dreijährige Fachkraftausbildung angerechnet werden, sodass sich die Dauer auf zwei Jahre verkürzt. Damit wird aus der Hilfskraft eine vollwertige, europaweit anerkannte Pflegefachkraft, die eigenverantwortlich pflegt, den Pflegeprozess steuert und ärztlich angeordnete Behandlungspflege übernimmt. Wer diesen Weg über das Arbeitsamt gehen möchte, findet unter Weiterbildung Pflegefachfrau und in unserem Überblick zur Weiterbildung Pflege weiterführende Informationen.

Für Pflegehelfer/innen, die noch keine Helferausbildung besitzen oder aus einem anderen Beruf kommen, ist der Quereinstieg über eine Umschulung eine Alternative. Details dazu bietet unsere Seite zur Umschulung Pflegeberufe.

Anpassungsweiterbildungen erweitern das Aufgabengebiet gezielt

Nicht jede Weiterbildung muss gleich mehrere Jahre dauern. Für Pflegehelfer/innen, die zunächst ihr Aufgabengebiet erweitern oder sich spezialisieren möchten, eignen sich kürzere Anpassungsweiterbildungen und Seminare. Diese haben eine überschaubare Dauer, widmen sich einzelnen Themen und lassen sich gezielt auswählen. So kann man seine Kompetenzen auffrischen, aktualisieren, erweitern oder spezialisieren.

Besonders praxisrelevant sind Qualifizierungen, die ein konkret abrechenbares oder rechtlich abgesichertes Tätigkeitsfeld erschließen:

Wer sich für den Bereich der ärztlich angeordneten Maßnahmen interessiert, findet vertiefende Informationen auf unseren Seiten zur Weiterbildung Behandlungspflege und zur Weiterbildung Intensivpflege.

Ein Pflegestudium schafft die Basis für Leitungs- und Fachaufgaben

Wenn es um Weiterbildungen im Bereich Pflege geht, dürfen passende Studiengänge heutzutage nicht unerwähnt bleiben. Wer eine (Fach-)Hochschulzugangsberechtigung besitzt oder über die berufliche Qualifikation zum Studium zugelassen wird, kann sich für ein Studium entscheiden. Infrage kommen vor allem die folgenden Disziplinen:

Der Job in der Pflege lässt sich durchaus mit einem solchen Pflegestudium vereinbaren, denn man kann berufsbegleitend studieren und so den Bachelor oder Master erlangen. Möglich macht dies ein Fernstudium, Abendstudium, duales Studium oder ein anderes Teilzeitstudium. So verbindet man Praxis und Theorie miteinander, was langfristig zu besten Berufsaussichten führt - etwa mit Blick auf eine Pflegedienstleitung (PDL) oder eine Tätigkeit als Pflegeberater/in.

Dauer und Ablauf hängen von Vollzeit, Teilzeit oder Fernkurs ab

Wie lange eine Weiterbildung dauert, hängt stark vom Ziel und vom gewählten Format ab. Kurze Seminare sind in wenigen Tagen absolviert, eine vollwertige Fachkraftausbildung nimmt hingegen mehrere Jahre in Anspruch. Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Wege ein und zeigt, welches Format zu welcher Lebenssituation passt.

WeiterbildungDauer VollzeitDauer berufsbegleitendAbschluss
Fachseminar (z. B. Hygiene, Doku)1 bis 5 Tageabends/WochenendeTeilnahmezertifikat
Behandlungspflege LG 1 + LG 2ca. 2 bis 4 Wochen2 bis 4 Monateanerkanntes Zertifikat
Betreuungsassistent § 43bca. 4 bis 8 Wochen3 bis 6 MonateQualifizierungsnachweis
Wundexperte / Palliative Caremehrere Wochenmehrere MonateFachzertifikat
Pflegefachmann/-frau (mit Anrechnung)ca. 2 Jahrebis 3 Jahrestaatliches Examen
Pflegestudium (Bachelor)3 bis 4 Jahre4 bis 6 JahreBachelor of Arts/Science

Wer parallel weiterarbeiten und Einkommen sichern möchte, wählt ein berufsbegleitendes oder Fernkurs-Format. Wer schneller ans Ziel kommen will und über das Arbeitsamt gefördert wird, absolviert die Weiterbildung häufig in Vollzeit. Die konkrete Dauer ist immer beim jeweiligen Bildungsträger zu erfragen, da sie je nach Bundesland und Anbieter abweicht.

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Für die meisten Weiterbildungen genügen Praxis und Motivation

Die formalen Zugangsvoraussetzungen sind bei den meisten Anpassungsweiterbildungen niedrig. In der Regel reichen eine abgeschlossene Helferausbildung oder einschlägige Berufserfahrung in der Pflege sowie die persönliche und gesundheitliche Eignung aus. Für Seminare und Zusatzqualifikationen ist oft gar kein bestimmter Schulabschluss nötig.

Anspruchsvoller wird es beim Sprung zur examinierten Fachkraft: Für die Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/-frau ist grundsätzlich ein mittlerer Schulabschluss erforderlich. Ein Hauptschulabschluss reicht in Kombination mit einer abgeschlossenen Helferausbildung oder einer mindestens einjährigen Assistenz- beziehungsweise Helferausbildung ebenfalls aus. Für ein Studium wird eine Hochschulzugangsberechtigung benötigt, die auch über die berufliche Qualifikation erworben werden kann. Wichtig ist zudem ein einwandfreies erweitertes Führungszeugnis und die gesundheitliche Eignung für die körperlich fordernde Arbeit.

Bildungsgutschein und weitere Wege senken die Kosten deutlich

Seminare und Lehrgänge eignen sich bestens als Weiterbildung für Pflegehelfer/innen, können aber mit spürbaren Gebühren einhergehen. Es stellt sich daher die Frage nach der Finanzierung. Die gute Nachricht: Gerade in der Pflege gibt es viele Fördertöpfe, weil der Fachkräftemangel den Ausbau von Qualifizierung politisch gewollt ist.

Diese Förderwege stehen zur Auswahl

Welcher Weg passt, hängt vor allem davon ab, ob Sie arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind - und ob es sich um eine Aufstiegsfortbildung handelt.

FörderwegFür wenWas wird übernommen
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit BedrohteLehrgangs-, Fahrt- und Betreuungskosten, häufig zu 100 %
Qualifizierungschancengesetzsozialversicherungspflichtig Beschäftigteanteilige Lehrgangskosten und ggf. Lohnkostenzuschuss über den Arbeitgeber
Aufstiegs-BAföG (AFBG)Aufstiegsfortbildungen (z. B. Fachwirt, Fachkraft-Aufstieg)Zuschuss plus zinsgünstiges Darlehen für Lehrgang und Lebensunterhalt
WeiterbildungsgeldBeziehende von Grundsicherungsgeld in geförderter Weiterbildung150 Euro monatlich zusätzlich, plus mögliche Erfolgsprämien
Arbeitgeber / Ratenzahlung / Stipendiumalleje nach Vereinbarung teilweise oder vollständig

Zentraler Baustein ist der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III: Wer arbeitslos gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann sich die Weiterbildung von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter finanzieren lassen. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung notwendig ist, um die Beschäftigung zu sichern, und dass Träger sowie Maßnahme AZAV-zertifiziert sind. Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte greift das Qualifizierungschancengesetz, über das der Arbeitgeber Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und teils zum Arbeitsentgelt erhalten kann.

Handelt es sich um eine Aufstiegsfortbildung, kommt das Aufstiegs-BAföG infrage, das einen einkommensunabhängigen Zuschuss mit einem zinsgünstigen Förderdarlehen kombiniert. Wer eine geförderte Weiterbildung absolviert und Grundsicherungsgeld (die frühere Bezeichnung Bürgergeld gilt in der Übergangszeit weiter) bezieht, erhält zusätzlich ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich. Wer während einer Teilzeitweiterbildung nebenher etwas hinzuverdient, sollte beachten, dass die Minijob-Grenze 2026 bei 603 Euro monatlich liegt. Einen kompakten Überblick über die Kostenübernahme bieten unsere Seiten So wird die Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt, Weiterbildung per Bildungsgutschein sowie Weiterbildung über das Jobcenter.

Weiterbildung zahlt sich beim Gehalt spürbar aus

Der wichtigste finanzielle Grund für eine Weiterbildung ist der Gehaltssprung. Eine Pflegehilfskraft verdient je nach Region und Träger meist zwischen rund 1.900 und 2.600 Euro brutto im Monat. Mit dem Aufstieg zur examinierten Pflegefachkraft steigt das Einkommen deutlich, weil Fachkräfte höher eingruppiert werden und tarifliche Zulagen für Schicht-, Nacht- und Wochenenddienste hinzukommen.

QualifikationBruttogehalt (Monat, Richtwert)
Pflegehilfskraft / Pflegehelfer/inca. 1.900 bis 2.600 Euro
Examinierte Pflegefachkraftca. 3.100 bis 3.800 Euro
Fachkraft mit Spezialisierungca. 3.400 bis 4.200 Euro
Pflegedienstleitung (PDL)ca. 3.800 bis 5.000 Euro

Die genannten Werte sind Richtwerte und schwanken stark nach Bundesland, Tarifbindung (etwa TVöD-P oder kirchliche Tarife), Träger und Berufserfahrung. Zusätzlich zum Grundgehalt kommen in der Pflege regelmäßig Zulagen hinzu, die das tatsächliche Nettoeinkommen weiter anheben. Wer eine höhere Qualifikation erwirbt, verbessert außerdem seine Arbeitsplatzsicherheit erheblich, da qualifizierte Pflegekräfte bundesweit stark nachgefragt sind.

Ein AZAV-zertifizierter Anbieter ist Voraussetzung für die Förderung

Damit eine Weiterbildung über einen Bildungsgutschein oder das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden kann, muss sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sein. Achten Sie bei der Anbieterauswahl daher unbedingt auf diese Zertifizierung - ohne sie übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten nicht.

Geeignete Anbieter finden sich über KURSNET, die Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit, sowie über regionale Pflegeschulen, Bildungswerke und Fachakademien. Ein sinnvoller erster Schritt bleibt das persönliche Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit, in dem Bedarf, Fördervoraussetzungen und passende Maßnahme gemeinsam geklärt werden. Wer den Weg über das Amt insgesamt verstehen möchte, findet dazu Grundlagen auf unseren Hub-Seiten Weiterbildung über das Arbeitsamt und Umschulung über das Arbeitsamt.

Achtung! Tipp aus der Redaktion

Ambitionierte Pflegehelfer/innen wissen die vielen Weiterbildungsmöglichkeiten im Pflegesektor sehr zu schätzen. Sie sollten dabei aber nicht nur auf klassische Seminare achten, sondern zuerst über eine Fortsetzung der Ausbildung nachdenken. Durch die Rückkehr an die Berufsfachschule lässt sich der Abschluss als Pflegefachmann/-frau erreichen - der Karrierebaustein mit der größten Wirkung. Alternativ lohnt ein Blick auf die Alternativen zum Bildungsgutschein, falls die klassische Förderung nicht greift.

Häufige Fragen zur Weiterbildung für Pflegehelfer/innen

Welche Weiterbildung ist für Pflegehelfer am sinnvollsten?
Am wirkungsvollsten ist die Weiterqualifizierung zur examinierten Pflegefachkraft (Pflegefachmann/-frau), weil sie das Aufgabengebiet, die Verantwortung und das Gehalt am stärksten anhebt. Wer zunächst kleiner einsteigen möchte, wählt eine Anpassungsweiterbildung wie Behandlungspflege LG 1/LG 2, Wundexperte oder Betreuungsassistent nach § 43b SGB XI.

Wird die Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt?
Ja. Wer arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III erhalten, der die Lehrgangskosten häufig zu 100 Prozent übernimmt. Voraussetzung ist, dass Träger und Maßnahme AZAV-zertifiziert sind und die Weiterbildung notwendig ist. Beschäftigte werden über das Qualifizierungschancengesetz gefördert.

Wie lange dauert die Weiterbildung zur Pflegefachkraft?
Die generalistische Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/-frau dauert grundsätzlich drei Jahre. Für Pflegehelfer/innen mit abgeschlossener Helferausbildung ist in vielen Bundesländern eine Verkürzung auf zwei Jahre möglich, weil bereits erworbene Kompetenzen angerechnet werden. Berufsbegleitend kann sich die Dauer entsprechend verlängern.

Braucht man für die Weiterbildung einen bestimmten Schulabschluss?
Für die meisten Seminare und Anpassungsweiterbildungen genügen eine Helferausbildung oder Berufserfahrung, ein bestimmter Schulabschluss ist oft nicht nötig. Für die Ausbildung zur examinierten Fachkraft wird in der Regel ein mittlerer Schulabschluss verlangt; ein Hauptschulabschluss reicht in Kombination mit einer abgeschlossenen Helferausbildung ebenfalls aus.

Was ist Weiterbildungsgeld und wer bekommt es?
Das Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro pro Monat und wird zusätzlich gezahlt, wenn Beziehende von Grundsicherungsgeld an einer geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen. Es soll die Motivation stärken, eine abschlussorientierte Qualifizierung durchzuhalten. Bei erfolgreichem Bestehen von Zwischen- und Abschlussprüfungen können zusätzlich Erfolgsprämien hinzukommen.

Wie viel verdient man nach der Weiterbildung mehr?
Der Gehaltssprung ist deutlich: Während eine Pflegehilfskraft meist zwischen rund 1.900 und 2.600 Euro brutto im Monat verdient, kommt eine examinierte Pflegefachkraft je nach Tarif und Region auf etwa 3.100 bis 3.800 Euro. Mit Spezialisierung oder Leitungsfunktion sind noch höhere Einkommen möglich. Die Werte schwanken nach Bundesland und Träger.

Kann ich die Weiterbildung berufsbegleitend machen?
Ja. Viele Seminare und Zusatzqualifikationen finden abends, am Wochenende oder als Fernkurs statt, sodass man weiterarbeiten kann. Auch die Fachkraftausbildung und ein Pflegestudium lassen sich in Teilzeit absolvieren, dauern dann aber länger. Berufsbegleitende Formate sichern das Einkommen, erfordern jedoch mehr Durchhaltevermögen.

Worauf muss ich bei der Anbieterwahl achten?
Wichtig ist, dass Bildungsträger und Maßnahme nach AZAV zugelassen sind, denn nur dann übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten über einen Bildungsgutschein. Geeignete Anbieter finden Sie über KURSNET, die Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit, sowie über regionale Pflegeschulen. Ein Beratungsgespräch beim Arbeitsamt klärt die Fördervoraussetzungen.