Weiterbildung während Kurzarbeit

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Arbeitnehmer/innen, die von Kurzarbeit betroffen sind, empfinden diese Situation als sehr belastend. Das Arbeitsverhältnis besteht zwar weiterhin, aber die Verringerung der Arbeitszeit schürt Existenzängste. Wenn der Betrieb zeitweise nicht genug Arbeit für alle Mitarbeiter/innen hat, liegt der Verdacht nahe, dass es in absehbarer Zeit zu Entlassungen kommen könnte. Mitunter ist das Unternehmen auch nicht in der Lage, den erheblichen Arbeitsausfall auszugleichen, sodass sogar die Insolvenz droht.

Wird seitens des Arbeitgebers Kurzarbeit eingeführt, sorgt dies für Verunsicherung in der Belegschaft. Vor allem diejenigen, die unmittelbar betroffen sind und weniger oder gar nicht arbeiten, haben Angst um ihren Job. In einer solchen Situation sollte man aber nicht in Schockstarre verfallen, sondern die freie Zeit aktiv nutzen. Eine berufliche Weiterbildung während der Kurzarbeit ist daher eine Überlegung wert - und sie wird vom Staat gezielt gefördert.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Kurzarbeit schafft freie Zeit, die sich ideal für eine geförderte Weiterbildung nutzen lässt - ohne den Job aufzugeben.
  • Die Bundesagentur für Arbeit kann Lehrgangskosten übernehmen und erstattet dem Betrieb bis zu 100 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, wenn Kurzarbeiter/innen sich qualifizieren (§ 106a SGB III).
  • Seit 1. April 2024 gibt es zusätzlich das Qualifizierungsgeld für Betriebe mit strukturellem Wandel - unabhängig von Kurzarbeit.
  • Die Maßnahme muss von einem AZAV-zugelassenen Träger stammen und mindestens 120 Stunden umfassen.
  • Wer während der Kurzarbeit startet, sichert sich Qualifikationen, die den Arbeitsplatz stabilisieren oder bei einer späteren Arbeitslosigkeit die Chancen verbessern.
BildungsgutscheinFörderung§ 81 SGB III, AZAV-Träger
ALG läuft weiterWährend der MaßnahmeLebensunterhalt gesichert
AZAV-zertifiziertAnbieterKurssuche über KURSNET
BerufsberatungBeratungKostenlos beim Arbeitsamt
Inhaltsverzeichnis

Weiterbildung während Kurzarbeit am Arbeitsplatz

Kurzarbeit ist der richtige Zeitpunkt für eine Weiterbildung

Spätestens durch die Einführung von Kurzarbeit erleben Arbeitnehmer/innen hautnah, wie schnell sich ihre Arbeitssituation drastisch ändern kann. Um im Falle eines Jobverlusts auf dem Arbeitsmarkt bestehen zu können, sollten sie das lebenslange Lernen beherzigen. Da sie während der Kurzarbeit weniger oder auch gar nicht arbeiten, haben sie ausreichend Zeit für die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme.

So können sie selbst aktiv werden und für bessere Perspektiven sorgen. Mitunter verschaffen ihnen zusätzliche Qualifikationen auch einen besseren Stand im Unternehmen, sodass sie innerbetrieblich aufsteigen können. Der Gesetzgeber sieht in dieser Konstellation eine echte Chance: Statt die verringerte Arbeitszeit ungenutzt verstreichen zu lassen, sollen Betriebe und Beschäftigte die Phase nutzen, um sich für den technologischen und strukturellen Wandel fit zu machen.

Der Vorteil liegt auf der Hand. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, ein Teil des Lohns wird über das Kurzarbeitergeld abgesichert, und die zusätzliche Qualifikation kostet die Teilnehmer/innen in der Regel keinen Cent. Wer die Zeit sinnvoll investiert, geht gestärkt aus der Krise hervor - egal, ob der Betrieb sich erholt oder ob am Ende doch ein Stellenwechsel ansteht.


Das Arbeitsamt fördert Weiterbildungen während der Kurzarbeit

Kurzarbeiter/innen können nicht nur Kurzarbeitergeld erhalten, sondern sich auch vom Arbeitsamt beraten lassen. Dabei kann es um sinnvolle Weiterbildungen gehen, die die Berufsaussichten nachhaltig verbessern. Das Arbeitsamt bietet allerdings nicht nur ausführliche Beratungen an, sondern stellt auch handfeste Förderungen zur Verfügung.

Kern der Förderung ist eine Doppelentlastung. Zum einen können die reinen Lehrgangskosten der Weiterbildung ganz oder teilweise übernommen werden. Zum anderen erstattet die Bundesagentur für Arbeit dem Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge, die während der Weiterbildung auf das Kurzarbeitergeld entfallen. Diese Erstattung ist in § 106a SGB III geregelt und bildet den entscheidenden Anreiz, damit Betriebe ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit qualifizieren lassen.

Die Beratung übernehmen der Arbeitgeber-Service und die Weiterbildungsberatung der örtlichen Agentur für Arbeit gemeinsam. Sie prüfen, welche Maßnahme zum Betrieb und zu den einzelnen Beschäftigten passt, und klären, ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist. Für Beschäftigte lohnt sich zusätzlich ein Blick auf unsere Übersicht zur Weiterbildung über das Arbeitsamt, in der die allgemeinen Fördermöglichkeiten ausführlich erklärt werden.


Diese Förderwege stehen Kurzarbeitern offen

Für eine Weiterbildung während der Kurzarbeit kommen mehrere Instrumente in Betracht, die sich in Voraussetzungen und Leistungen unterscheiden. Welcher Weg der richtige ist, hängt vom Betrieb, von der Qualifikation der Beschäftigten und vom Ziel der Maßnahme ab. Die folgende Übersicht stellt die wichtigsten Förderwege gegenüber.

FörderwegRechtsgrundlageWer profitiertLeistung
SV-Erstattung bei Kurzarbeit§ 106a SGB IIIBetrieb mit KurzarbeitErstattung der Sozialversicherungsbeiträge auf das Kurzarbeitergeld während der Weiterbildung
Bildungsgutschein§ 81 SGB IIIBeschäftigte in Kurzarbeit, ArbeitsuchendeÜbernahme der Lehrgangs-, Fahrt- und Betreuungskosten
Qualifizierungschancengesetz§ 82 SGB IIIBeschäftigte unabhängig von Alter und BetriebsgrößeZuschuss zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt, gestaffelt nach Betriebsgröße
Qualifizierungsgeld§ 82a SGB IIIBetriebe im Strukturwandel (ohne Kurzarbeit)Entgeltersatz von 60 bzw. 67 Prozent während der Weiterbildung

In der Praxis werden diese Wege oft kombiniert. Läuft im Betrieb bereits Kurzarbeit, greift zunächst § 106a SGB III für die Sozialversicherungsbeiträge. Die eigentlichen Lehrgangskosten laufen dann häufig über einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III oder über die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz. Für Beschäftigte, die eine Umschulung ins Auge fassen, kann auch die Umschulung über das Arbeitsamt ein Thema sein.


Das Qualifizierungsgeld ergänzt die Förderung seit 2024

Zum 1. April 2024 ist mit dem Qualifizierungsgeld ein neues Förderinstrument in Kraft getreten (§ 82a SGB III, eingeführt durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung). Es richtet sich an Betriebe, in denen ein erheblicher Teil der Belegschaft vom Strukturwandel betroffen ist - etwa durch Digitalisierung oder den Wandel in der Automobilindustrie. Anders als beim Kurzarbeitergeld muss kein vorübergehender Arbeitsausfall vorliegen.

So funktioniert das Qualifizierungsgeld

Während die Beschäftigten an einer längeren Weiterbildung teilnehmen, zahlt die Bundesagentur für Arbeit ein Qualifizierungsgeld als Entgeltersatz. Es beträgt - wie das Kurzarbeitergeld - 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts, bei mindestens einem Kind im Haushalt 67 Prozent. Der Betrieb trägt die Lehrgangskosten, kann dafür aber je nach Betriebsgröße Zuschüsse erhalten. Für einzelne Kurzarbeiter/innen ist zunächst die Erstattung nach § 106a SGB III der einfachere Weg; das Qualifizierungsgeld wird vor allem dann relevant, wenn ganze Abteilungen langfristig umqualifiziert werden.


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Bestimmte Voraussetzungen entscheiden über die Förderung

Grundsätzlich sollte die während der Kurzarbeit begonnene Weiterbildung beruflicher Natur sein und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Zudem sollte man bedenken, dass der Abschluss der Maßnahme auch nach der Beendigung der Kurzarbeit möglich sein sollte. Idealerweise ist die Qualifizierung förderfähig und somit vom Arbeitsamt anerkannt.

Die formalen Voraussetzungen für die Förderung einer Weiterbildung während der Kurzarbeit lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

Die AZAV-Zulassung ist dabei zentral. AZAV steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Nur Träger und Maßnahmen, die nach dieser Verordnung von einer fachkundigen Stelle zertifiziert wurden, sind förderfähig. Wer sich für einen bestimmten Kurs interessiert, sollte also vorab prüfen, ob der Anbieter eine gültige AZAV-Zulassung besitzt und die konkrete Maßnahme in der Zertifizierung enthalten ist.


Berufsbezogene und zukunftssichere Maßnahmen kommen infrage

Unter Berücksichtigung der genannten Aspekte lässt sich die richtige Weiterbildung während der Kurzarbeit finden. Sinnvoll sind vor allem Qualifikationen, die im Betrieb künftig gebraucht werden oder die auf dem gesamten Arbeitsmarkt gefragt sind. Dazu zählen zum Beispiel:

Wichtig ist, dass die Maßnahme zeitlich zur Situation passt. Eine mehrjährige Umschulung lässt sich selten vollständig in eine kurze Kurzarbeitsphase legen. Häufig sind daher modulare Kurse, Teilqualifizierungen oder berufsbegleitende Formate wie ein Fernstudium die praktikablere Lösung, weil sie sich auch nach dem Ende der Kurzarbeit fortsetzen lassen.


So läuft die Beantragung Schritt für Schritt ab

Der Weg zur geförderten Weiterbildung während der Kurzarbeit ist in der Praxis überschaubar, sollte aber frühzeitig eingeschlagen werden. Wer erst nach Beginn eines Kurses an die Förderung denkt, riskiert, dass die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.

Da die Zuständigkeiten je nach Situation zwischen Arbeitgeber-Service, Weiterbildungsberatung und - bei bereits eingetretener Arbeitslosigkeit - der Vermittlung liegen, lohnt es sich, den ersten Kontakt aktiv zu suchen und alle Unterlagen zur Kurzarbeit bereitzuhalten.


Bei drohender Arbeitslosigkeit greifen weitere Instrumente

Endet die Kurzarbeit nicht in einer Erholung des Betriebs, sondern in einer Kündigung, ändert sich die Förderkulisse. Aus der Förderung während der Kurzarbeit wird dann die klassische Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitslose. Auch hier ist der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III das zentrale Instrument, mit dem die Agentur für Arbeit die Lehrgangs-, Fahrt- und gegebenenfalls Kinderbetreuungskosten übernimmt.

Zusätzlich gibt es finanzielle Anreize für längere Maßnahmen. Wer eine abschlussbezogene Weiterbildung von mehr als zwei Jahren absolviert, kann seit 2024 ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich erhalten. Für das Bestehen von Zwischen- und Abschlussprüfungen sind Prämien von 1.000 beziehungsweise 1.500 Euro vorgesehen. Wer während der Weiterbildung auf ergänzende Leistungen angewiesen ist, sollte prüfen, ob ein Anspruch auf das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) besteht; für Alleinstehende liegt der Regelsatz 2026 bei 563 Euro monatlich.

Ein kleiner Zuverdienst bleibt in dieser Phase möglich. Bei Bezug von Arbeitslosengeld darf eine Nebenbeschäftigung von unter 15 Wochenstunden ausgeübt werden, wobei ein Freibetrag von 165 Euro monatlich anrechnungsfrei bleibt. Im Rahmen der Grundsicherung ist ein Minijob bis zur aktuellen Grenze von 603 Euro möglich, von dem ein Teil ebenfalls anrechnungsfrei bleibt. Detailinformationen zur allgemeinen Förderung bietet unsere Seite zur Weiterbildung über das Arbeitsamt.


Häufige Fragen zur Weiterbildung während Kurzarbeit

Wird eine Weiterbildung während der Kurzarbeit vom Arbeitsamt bezahlt?
Ja. Die Bundesagentur für Arbeit kann die Lehrgangskosten übernehmen und erstattet dem Betrieb nach § 106a SGB III die Sozialversicherungsbeiträge, die während der Weiterbildung auf das Kurzarbeitergeld entfallen. Voraussetzung ist eine AZAV-zugelassene Maßnahme von mindestens 120 Stunden. Für Beschäftigte entstehen dadurch in der Regel keine Kosten.
Kann ich während der Kurzarbeit zur Weiterbildung verpflichtet werden?
Grundsätzlich ist die Teilnahme freiwillig und wird zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten vereinbart. Eine Weiterbildung während der Kurzarbeit lässt sich nicht einseitig anordnen. In vielen Betrieben regelt jedoch eine Betriebsvereinbarung, wie die verkürzte Arbeitszeit für Qualifizierungen genutzt wird. Sinnvoll ist die Teilnahme fast immer, da sie den Arbeitsplatz stabilisiert.
Welche Voraussetzungen muss die Weiterbildung erfüllen?
Die Maßnahme muss von einem AZAV-zertifizierten Träger stammen, mindestens 120 Stunden umfassen und während der Kurzarbeit beginnen. Außerdem soll sie über kurzfristige, rein arbeitsplatzbezogene Anpassungen hinausgehen und den Beschäftigten dauerhaft bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt verschaffen. Der Betrieb muss die Teilnahme unterstützen und für die Lernzeiten freistellen.
Was ist der Unterschied zwischen Kurzarbeitergeld und Qualifizierungsgeld?
Kurzarbeitergeld gleicht einen vorübergehenden Arbeitsausfall aus, etwa bei Auftragsmangel. Das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III gilt seit April 2024 für Betriebe im Strukturwandel, in denen ein großer Teil der Belegschaft langfristig umqualifiziert werden muss. Beide zahlen 60 Prozent des Nettoausfalls, mit Kind 67 Prozent, sind aber an unterschiedliche Situationen geknüpft.
Erhalte ich weiterhin Kurzarbeitergeld, wenn ich an einer Weiterbildung teilnehme?
Ja. Während der Weiterbildung wird das Kurzarbeitergeld für die ausgefallenen Arbeitsstunden weiter gezahlt. Zusätzlich profitiert der Betrieb von der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge. Die Weiterbildung führt also nicht zu einem finanziellen Nachteil, sondern nutzt lediglich die Zeit, die durch die reduzierte Arbeitszeit ohnehin frei ist.
Was passiert mit der Weiterbildung, wenn die Kurzarbeit endet?
Eine gut geplante Maßnahme lässt sich auch nach dem Ende der Kurzarbeit fortsetzen, etwa berufsbegleitend oder als Fernkurs. Deshalb sind modulare oder längerfristige Formate sinnvoll. Endet das Arbeitsverhältnis dennoch, kann die Weiterbildung im Rahmen der Förderung für Arbeitslose über einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III weitergeführt werden.
Wo beantrage ich die Förderung einer Weiterbildung in Kurzarbeit?
Erster Ansprechpartner ist die örtliche Agentur für Arbeit, konkret der Arbeitgeber-Service und die Weiterbildungsberatung. Der Antrag sollte vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, häufig über einen Bildungsgutschein. Wichtig ist, alle Unterlagen zur Kurzarbeit sowie Informationen zum gewünschten AZAV-zertifizierten Träger bereitzuhalten.

Wer die Zeit der Kurzarbeit für eine Weiterbildung nutzt, investiert in die eigene Zukunft, ohne den Arbeitsplatz aufzugeben. Die Kombination aus fortlaufendem Kurzarbeitergeld, übernommenen Lehrgangskosten und erstatteten Sozialversicherungsbeiträgen macht diesen Weg für Beschäftigte wie Betriebe attraktiv. Ein frühzeitiges Gespräch mit der Agentur für Arbeit klärt, welche Förderung im Einzelfall am besten passt.