Weiterbildung über die Agentur für Arbeit

Beraterin der Agentur für Arbeit im Gespräch zur beruflichen Weiterbildung

Eine Weiterbildung über die Agentur für Arbeit zu absolvieren, ist für viele Menschen die große Chance, dem lebenslangen Lernen Rechnung zu tragen und sich hinsichtlich der beruflichen Qualifikation weiterzuentwickeln. Nur so kann man dauerhaft auf dem umkämpften Arbeitsmarkt bestehen und zugleich einer verantwortungsvollen und interessanten Tätigkeit nachgehen. Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung jedes Einzelnen, sich um Weiterbildungen zu kümmern. Es spricht allerdings nichts dagegen, sich die Kompetenz des Arbeitsamtes zunutze zu machen und bei der örtlichen Agentur für Arbeit vorstellig zu werden.

Die dortigen Sachbearbeiter/innen kennen den Arbeitsmarkt bestens, beraten tagtäglich unzählige Menschen hinsichtlich ihrer beruflichen Laufbahn und verfügen über viele Kontakte in der Region. Dazu gehören auch diverse Weiterbildungsanbieter, obgleich viele Qualifizierungen auch intern beim Arbeitsamt stattfinden. Insbesondere die Finanzierung einer Weiterbildung ist für Interessierte ein Problem, das oftmals mithilfe der Agentur für Arbeit gelöst werden kann. Dieser Ratgeber erklärt, welche Förderungen es gibt, wer sie beantragen kann und wie der Weg von der Beratung bis zum Bildungsgutschein Schritt für Schritt abläuft.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Die Agentur für Arbeit fördert berufliche Weiterbildungen vorrangig für Menschen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I sowie für Beschäftigte über das Qualifizierungschancengesetz.
  • Der Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) ist das zentrale Instrument: Er übernimmt Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Prüfungs- und Kinderbetreuungskosten – vorausgesetzt, Anbieter und Maßnahme sind AZAV-zertifiziert.
  • Während einer geförderten Vollzeit-Weiterbildung läuft das Arbeitslosengeld weiter, ergänzt um ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich.
  • Für anerkannte Abschlüsse (z. B. gestreckte Umschulungen) gibt es zusätzlich Weiterbildungsprämien von 1.000 und 1.500 Euro.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein – die Entscheidung liegt im Ermessen der Vermittlungsfachkraft und setzt eine arbeitsmarktliche Notwendigkeit voraus.

Diese Weiterbildungsförderungen hält die Agentur für Arbeit bereit

Die Agentur für Arbeit erweist sich immer wieder aufs Neue als lohnende Adresse für alle, die um die Bedeutung des lebenslangen Lernens wissen und daher eine berufliche Weiterbildung ins Auge fassen. Die Umsetzung der ambitionierten Pläne wird regelmäßig zu einer großen Herausforderung. Vor allem diejenigen, die beruflichen und/oder privaten Verpflichtungen gerecht werden müssen und parallel dazu eine Qualifizierungsmaßnahme absolvieren, erleben dies als enorme Mehrfachbelastung. Zudem sind die Kosten nicht zu verachten, die im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung anfallen können. Hier kommen die Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit ins Spiel.

Mithilfe einer Förderung werden Teilnehmende an einer Weiterbildung finanziell entlastet und können sich die Qualifizierung oftmals erst leisten. Daher ist es wichtig, sich einen Überblick zu verschaffen, indem man unter anderem die folgenden Weiterbildungsförderungen der Agentur für Arbeit genauer unter die Lupe nimmt:

  • Bildungsgutschein – übernimmt die Kosten einer beruflichen Weiterbildung nach § 81 SGB III
  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) – für Coaching, Bewerbungstraining und kürzere Aktivierungsmaßnahmen nach § 45 SGB III
  • Zukunftsstarter – Initiative für junge Erwachsene unter 35 ohne Berufsabschluss
  • Weiterbildungsprämie – Erfolgsprämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen bei geförderten Umschulungen

Jedes Förderprogramm kommt mit eigenen Rahmenbedingungen und Zielen daher, weshalb es wichtig ist, sich gut zu informieren und eine Beratung bei der örtlichen Agentur für Arbeit zu vereinbaren. Im persönlichen Gespräch können dann alle Fragen geklärt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, die richtige Förderung direkt zu beantragen. Neben diesen klassischen Instrumenten gibt es weitere Bausteine, die Nebenkosten abdecken, etwa die Übernahme von Fahrtkosten bei einer Weiterbildung vom Arbeitsamt oder anteilige Kinderbetreuungskosten während der Maßnahme.

Die Agentur für Arbeit unterstützt vorrangig ALG-I-Bezieher und Beschäftigte

Die Agentur für Arbeit in ihrer heutigen Form ist durch eine grundlegende Reform entstanden und hat in vielerlei Hinsicht das einstige Arbeitsamt ersetzt. Zudem gibt es nun noch das Jobcenter, das früher auch als ARGE bezeichnet wurde. Angesichts der verschiedenen Institutionen, die einst allesamt als Arbeitsamt fungierten, besteht bei vielen Bürgerinnen und Bürgern Verunsicherung. Wer sich staatliche Unterstützung im Zusammenhang mit einer beruflichen Weiterbildung wünscht, weiß so oftmals gar nicht, wohin er sich wenden soll.

Die Agentur für Arbeit kümmert sich vorrangig um Menschen, die Arbeitslosengeld I beziehen oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Wer Anspruch auf ALG I hat und nun eine berufliche Qualifizierung anstrebt, um die Chancen auf einen raschen Wiedereinstieg in den Beruf zu verbessern, ist somit bei seiner Agentur für Arbeit an der richtigen Adresse. Wer hingegen die Grundsicherung für Arbeitsuchende (das frühere Bürgergeld, seit Juli 2026 gesetzlich als Grundsicherungsgeld bezeichnet) bezieht, wird vom Jobcenter betreut. Für diesen Personenkreis läuft die Förderung analog über die Weiterbildung über das Jobcenter. Die folgende Übersicht ordnet die Zuständigkeiten:

PersonengruppeZuständige StelleRechtsgrundlage
ALG-I-Bezieher / ArbeitsloseAgentur für Arbeit§ 81 SGB III (Bildungsgutschein)
Von Arbeitslosigkeit BedrohteAgentur für Arbeit§ 81 SGB III
Beschäftigte im JobAgentur für ArbeitQualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)
Bezieher von GrundsicherungsgeldJobcenter§ 16 SGB II i. V. m. § 81 SGB III
Junge Erwachsene unter 35 ohne AbschlussAgentur für ArbeitInitiative Zukunftsstarter

Der Bildungsgutschein ist das zentrale Förderinstrument

Wenn von einer Weiterbildung über die Agentur für Arbeit die Rede ist, steht in aller Regel der Bildungsgutschein im Mittelpunkt. Er ist die schriftliche Zusage, dass die Behörde die Kosten einer bestimmten Weiterbildung übernimmt. Rechtlich stützt sich der Bildungsgutschein auf § 81 SGB III, die sogenannte Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW). Mit dem Gutschein in der Hand suchen sich Teilnehmende einen zugelassenen Bildungsträger und lösen den Gutschein dort ein.

Der Bildungsgutschein deckt ein breites Spektrum an Kosten ab. Dazu zählen die Lehrgangsgebühren, die Fahrtkosten zum Bildungsträger, die Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung, notwendige Prüfungsgebühren sowie anteilige Kosten für die Kinderbetreuung. Wer den Gutschein einlöst, muss die Maßnahme also nicht aus eigener Tasche vorfinanzieren. Der Gutschein ist allerdings befristet und häufig regional und thematisch eingegrenzt: Auf ihm steht, für welches Bildungsziel, in welchem Zeitraum und in welchem Umkreis er gilt.

Bestimmte Voraussetzungen entscheiden über die Bewilligung

Ein Bildungsgutschein wird nicht automatisch ausgestellt. Die Vermittlungsfachkraft prüft im Einzelfall, ob die Förderung notwendig und sinnvoll ist. Entscheidend sind vor allem drei Aspekte: die persönliche Ausgangslage, die arbeitsmarktliche Notwendigkeit und die Eignung der gewünschten Maßnahme. In der Praxis muss meist einer der folgenden Fördergründe vorliegen.

  • Die Weiterbildung ist notwendig, um bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden.
  • Die Weiterbildung wendet drohende Arbeitslosigkeit ab.
  • Ein fehlender Berufsabschluss soll nachgeholt werden.
  • Veraltete Qualifikationen sollen an aktuelle Anforderungen des Arbeitsmarktes angepasst werden.

Wichtig zu wissen: Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein. Die Entscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Agentur für Arbeit. Umso wichtiger ist es, im Beratungsgespräch überzeugend darzulegen, dass die Weiterbildung die Vermittlungschancen tatsächlich verbessert. Ähnliche Nachweise gelten übrigens auch bei einer Umschulung beim Arbeitsamt, die vom Ablauf her eng mit der geförderten Weiterbildung verwandt ist.

Der Weg zur geförderten Weiterbildung verläuft in klaren Schritten

Der Weg von der ersten Idee bis zum Start der Weiterbildung folgt einem nachvollziehbaren Muster. Wer die Schritte kennt, kann sich gezielt vorbereiten und vermeidet den häufigsten Fehler: einen Vertrag mit einem Bildungsträger zu unterschreiben, bevor der Bildungsgutschein bewilligt ist. Ein bereits begonnener Lehrgang wird in aller Regel nicht mehr rückwirkend gefördert.

  • Termin vereinbaren: Kontakt zur örtlichen Agentur für Arbeit aufnehmen und ein Beratungsgespräch zur beruflichen Weiterbildung buchen.
  • Bildungsziel klären: Gemeinsam mit der Vermittlungsfachkraft ein arbeitsmarktlich sinnvolles Weiterbildungsziel festlegen.
  • Bildungsgutschein erhalten: Bei positiver Entscheidung wird der Gutschein mit Bildungsziel, Geltungsdauer und Region ausgestellt.
  • Anbieter auswählen: Einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger suchen, dessen Maßnahme zum Gutschein passt.
  • Gutschein einlösen: Den Gutschein beim Träger vorlegen, der die Abrechnung direkt mit der Agentur für Arbeit übernimmt.
  • Weiterbildung starten: Erst nach der Bewilligung mit der Maßnahme beginnen und die Nachweise über die Teilnahme führen.

Für die Suche nach einem passenden Kurs bietet die Bundesagentur für Arbeit das kostenlose Portal KURSNET an. Dort lassen sich Maßnahmen nach Ort, Thema und Förderfähigkeit filtern. Wer unsicher ist, sollte mehrere Angebote vergleichen, bevor der Gutschein eingelöst wird.

Während der Weiterbildung sichern ALG I und Weiterbildungsgeld den Lebensunterhalt

Eine berechtigte Sorge vieler Interessierter betrifft den Lebensunterhalt während der Weiterbildung. Die gute Nachricht: Wer Arbeitslosengeld I bezieht und eine geförderte Weiterbildung in Vollzeit absolviert, erhält das ALG I weiter. Der Bezug wird durch die Teilnahme nicht unterbrochen, und die verbleibende Anspruchsdauer verringert sich in dieser Zeit langsamer als im normalen Arbeitslosengeldbezug.

Zusätzlich gibt es seit der Reform der Weiterbildungsförderung ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro pro Monat, das obendrauf gezahlt wird, wenn die Maßnahme zu einem Berufsabschluss führt. Für abschlussorientierte Weiterbildungen und Umschulungen kommen außerdem Weiterbildungsprämien in Betracht: 1.000 Euro bei bestandener Zwischenprüfung und weitere 1.500 Euro bei bestandener Abschlussprüfung. Wie sich die einzelnen Bausteine zusammensetzen, zeigt die folgende Übersicht.

LeistungHöheVoraussetzung
Arbeitslosengeld Iläuft weiterbestehender ALG-I-Anspruch
Weiterbildungsgeld150 €/Monatabschlussorientierte Maßnahme
Prämie Zwischenprüfung1.000 € einmaligbestandene Zwischenprüfung
Prämie Abschlussprüfung1.500 € einmaligbestandene Abschlussprüfung
Lehrgangs- und Nebenkostenvollständig übernommenBildungsgutschein, AZAV-Träger

Ein kleiner Nebenverdienst ist während des ALG-I-Bezugs möglich, solange die Beschäftigung unter 15 Wochenstunden bleibt (§ 138 SGB III); dabei bleibt ein Freibetrag von 165 Euro monatlich anrechnungsfrei. Ein Minijob bis zur aktuellen Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro im Monat ist grundsätzlich zulässig, wird aber oberhalb des Freibetrags auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Mehr dazu, wie die Finanzierung im Detail funktioniert, lesen Sie im Ratgeber So wird die Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt.

Nur AZAV-zertifizierte Anbieter dürfen mit Bildungsgutschein abrechnen

Ein Bildungsgutschein kann nur bei Bildungsträgern eingelöst werden, die nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sind. Diese Zertifizierung stellt sicher, dass Anbieter und Maßnahme bestimmte Qualitätsstandards erfüllen: geprüfte Lehrinhalte, qualifiziertes Personal und eine transparente Erfolgskontrolle. Nicht jeder Kurs am freien Markt ist förderfähig, deshalb sollte man vor der Anmeldung immer prüfen, ob der Wunschanbieter über eine gültige AZAV-Zulassung für die konkrete Maßnahme verfügt.

Die Bandbreite der geförderten Weiterbildungen ist groß. Sie reicht von kaufmännischen Qualifizierungen über IT- und Digitalthemen bis hin zu technischen und pflegerischen Bereichen. Beispiele aus unserem Ratgeber-Bestand sind etwa die kaufmännische Weiterbildung, die SAP-Weiterbildung oder eine Online-Marketing-Weiterbildung. Welche Themen aktuell besonders gefragt sind, hängt stark vom regionalen Arbeitsmarkt ab, weshalb sich die Beratung bei der örtlichen Agentur lohnt.

Auch Beschäftigte können über die Agentur für Arbeit gefördert werden

Ein weit verbreiteter Irrtum lautet, dass nur Arbeitslose eine Weiterbildung über die Agentur für Arbeit erhalten. Seit dem Qualifizierungschancengesetz (verankert in § 82 SGB III) fördert die Agentur ausdrücklich auch Beschäftigte, deren Tätigkeit durch den Strukturwandel bedroht ist oder die einen Engpassberuf ergreifen möchten. Je nach Betriebsgröße übernimmt die Agentur einen Teil der Lehrgangskosten und beteiligt sich am Arbeitsentgelt, das während der Weiterbildungszeit ausfällt.

Für Beschäftigte läuft die Förderung in der Regel über den Arbeitgeber, der die Qualifizierung mitträgt. Interessierte sollten daher das Gespräch mit der Personalabteilung und parallel mit dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit suchen. Auch wer während Kurzarbeit die Zeit sinnvoll nutzen möchte, findet Fördermöglichkeiten, wie der Beitrag zur Weiterbildung während Kurzarbeit zeigt. Einen kompakten Überblick über sämtliche Wege bietet zudem unsere Hubseite zur Weiterbildung vom Arbeitsamt.

Mit guter Vorbereitung steigen die Chancen auf eine Bewilligung

Da kein Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein besteht, entscheidet die Vorbereitung oft über Erfolg oder Misserfolg. Wer mit einem klaren Ziel und guten Argumenten ins Beratungsgespräch geht, erhöht seine Chancen deutlich. Hilfreich ist es, konkrete Stellenangebote oder Arbeitsmarktdaten mitzubringen, die belegen, dass für die angestrebte Qualifikation Bedarf besteht.

  • Vor dem Termin recherchieren, welche Berufe in der Region als Engpass gelten.
  • Ein konkretes, arbeitsmarktnahes Bildungsziel formulieren statt einer vagen Wunschliste.
  • Nachweise über bisherige Qualifikationen und Bewerbungsbemühungen mitbringen.
  • Erst nach der Bewilligung einen Vertrag mit dem Bildungsträger schließen.
  • Bei Ablehnung nach der Begründung fragen und gegebenenfalls einen alternativen Weg über das Jobcenter oder eine Selbstzahlung prüfen.

Wer diese Punkte beherzigt, verwandelt die abstrakte Möglichkeit einer geförderten Weiterbildung in einen realistischen Plan. Die Agentur für Arbeit ist dabei ein starker Partner, der weit mehr bietet als die reine Kostenübernahme: Beratung, Marktüberblick und den Zugang zu geprüften Bildungsangeboten. Wer den Weg über eine Umschulung über das Arbeitsamt in Erwägung zieht, findet dort dieselben Förderprinzipien wieder.

Häufige Fragen zur Weiterbildung über die Agentur für Arbeit

Wer kann eine Weiterbildung über die Agentur für Arbeit beantragen?
Antragsberechtigt sind vorrangig Menschen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I, von Arbeitslosigkeit Bedrohte und Beschäftigte über das Qualifizierungschancengesetz. Bezieher von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) wenden sich an das Jobcenter. Über die konkrete Förderung entscheidet die zuständige Vermittlungsfachkraft im Beratungsgespräch.
Was ist ein Bildungsgutschein und was übernimmt er?
Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist die schriftliche Zusage, dass die Agentur für Arbeit die Kosten einer beruflichen Weiterbildung übernimmt. Er deckt Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten, Prüfungs- und Kinderbetreuungskosten ab. Eingelöst wird er ausschließlich bei AZAV-zertifizierten Bildungsträgern innerhalb der angegebenen Gültigkeit.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein?
Nein, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Bewilligung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Agentur für Arbeit und setzt eine arbeitsmarktliche Notwendigkeit voraus. Deshalb lohnt es sich, im Beratungsgespräch mit konkreten Argumenten darzulegen, dass die Weiterbildung die eigenen Vermittlungschancen verbessert.
Bekomme ich während der Weiterbildung weiter Geld?
Ja. Wer Arbeitslosengeld I bezieht und eine geförderte Weiterbildung in Vollzeit absolviert, erhält das ALG I weiter. Zusätzlich wird bei abschlussorientierten Maßnahmen ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich gezahlt. Lehrgangs- und Nebenkosten übernimmt der Bildungsgutschein vollständig.
Welche Prämien gibt es bei einer geförderten Weiterbildung?
Bei abschlussorientierten Weiterbildungen und Umschulungen gibt es Weiterbildungsprämien: 1.000 Euro für die bestandene Zwischenprüfung und 1.500 Euro für die bestandene Abschlussprüfung. Diese Prämien sind an einen anerkannten Berufsabschluss gekoppelt und werden zusätzlich zum laufenden Arbeitslosengeld gezahlt.
Kann ich mir den Weiterbildungsanbieter selbst aussuchen?
Ja, Sie wählen den Bildungsträger selbst, sofern er über eine gültige AZAV-Zulassung für die Maßnahme verfügt und diese zum Bildungsziel des Gutscheins passt. Das kostenlose Portal KURSNET der Bundesagentur für Arbeit hilft, förderfähige Kurse nach Ort und Thema zu finden und zu vergleichen.
Was passiert, wenn ich schon Bürgergeld beziehe?
Wer Grundsicherungsgeld (das frühere Bürgergeld) bezieht, wird nicht von der Agentur für Arbeit, sondern vom Jobcenter betreut. Die Förderinstrumente sind ähnlich, der Bildungsgutschein wird über § 16 SGB II in Verbindung mit § 81 SGB III gewährt. Ansprechpartner ist die persönliche Integrationsfachkraft im Jobcenter.
Darf ich während der Weiterbildung dazuverdienen?
Ein Nebenverdienst ist möglich, solange die Beschäftigung unter 15 Wochenstunden bleibt. Bis zu 165 Euro im Monat bleiben anrechnungsfrei, darüber wird das Einkommen auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Ein Minijob ist bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro grundsätzlich erlaubt, sollte aber vorher mit der Agentur besprochen werden.

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