Schulabschluss nachholen

Erwachsene lernen gemeinsam, um einen Schulabschluss nachzuholenMenschen, die bei der Ausschöpfung ihres beruflichen Potenzials an ihre Grenzen kommen und beispielsweise arbeitslos werden oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, bekommen nicht selten zu spüren, dass ihnen der richtige Bildungsabschluss fehlt. In der Bundesrepublik Deutschland besteht zwar eine allgemeine Schulpflicht, aber dies bedeutet längst nicht, dass alle Schulabgänger auch mindestens den Hauptschulabschluss in der Tasche haben. Zudem ist ein höherer Schulabschluss zuweilen erforderlich, so dass der Hauptschulabschluss oder auch Realschulabschluss nicht ausreicht.

Wer beruflich mehr erreichen möchte, muss also auch an seine Schulbildung denken. Dies bedeutet allerdings nicht, dass man einfach noch einmal zur Schule gehen kann, denn der erste Bildungsweg ist ausschließlich Kindern und Jugendlichen vorbehalten. Erwachsene können jedoch den zweiten Bildungsweg nutzen und so einen Schulabschluss nachholen. Dieser Ratgeber zeigt, welche Wege es gibt, welche Abschlüsse sich nachholen lassen, was das kostet und wie die Agentur für Arbeit dabei unterstützt.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Über den zweiten Bildungsweg lassen sich alle Schulabschlüsse nachholen: Hauptschulabschluss, mittlerer Schulabschluss, Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife und das Abitur.
  • Wichtige Wege sind Abendschule, Kolleg, Volkshochschule, Fernschule sowie die Externen- bzw. Nichtschülerprüfung, die man auch im Selbststudium vorbereiten kann.
  • Öffentliche Angebote (Abendschule, Kolleg, VHS) sind meist gebührenfrei, Fernschulen kosten je nach Abschluss rund 1.500 bis 5.000 Euro.
  • Für den Hauptschulabschluss besteht bei Arbeitslosen unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Förderung über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III.
  • Für vollzeitschulische Wege wie das Kolleg kommt Schüler-BAföG infrage. Das Aufstiegs-BAföG gilt dagegen nur für berufliche Fortbildungen, nicht für allgemeine Schulabschlüsse.

Darum lohnt es sich, einen Schulabschluss nachzuholen

Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur und des Jobcenters werden in Beratungsgesprächen zuweilen auch darauf hingewiesen, dass sie einen höheren Schulabschluss nachmachen könnten, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. In Anbetracht der Tatsache, dass ein enger Zusammenhang zwischen der Schulbildung und dem beruflichen Erfolg besteht, macht es auch absolut Sinn, in einer solchen Situation den nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses ins Auge zu fassen.

Je höher die Bildung ist, desto niedriger fällt das statistische Risiko einer Arbeitslosigkeit aus. Im Wesentlichen geht es beim Nachholen eines Schulabschlusses folglich um eine Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt beziehungsweise die Sicherung des Arbeitsplatzes. Dass zudem bessere Aufstiegschancen und Verdienstmöglichkeiten bestehen, sollte ebenfalls Beachtung finden. Ohne entsprechenden Schulabschluss hat man in der Regel keinen Zugang zur Berufsausbildung und muss somit ein Dasein als ungelernte Hilfskraft fristen. Dies ist nicht im Sinne des Arbeitsamtes und soll verhindert werden, indem Betroffene einen schulischen Bildungsabschluss nachmachen und darauf ihren weiteren Werdegang aufbauen.

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Diese Schulabschlüsse lassen sich nachholen

Zunächst ist festzuhalten, dass das deutsche Bildungssystem die folgenden allgemeinbildenden Schulabschlüsse vorsieht, die allesamt durchaus auch noch nachgemacht werden können:

  • Hauptschulabschluss (in vielen Ländern erster allgemeinbildender Schulabschluss oder Berufsbildungsreife genannt) – er öffnet den Zugang zu vielen dualen Ausbildungsberufen.
  • Mittlerer Schulabschluss (auch mittlere Reife, Realschulabschluss oder Fachoberschulreife) – er ist Voraussetzung für viele Ausbildungen und weiterführende Schulen.
  • Fachhochschulreife – sie berechtigt zum Studium an Fachhochschulen und besteht aus einem schulischen und einem praktischen Teil.
  • Fachgebundene Hochschulreife – sie ermöglicht das Studium bestimmter, fachlich verwandter Studiengänge an Universitäten.
  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) – als höchster Schulabschluss berechtigt sie zum Studium aller Fächer an allen Hochschulen.

Grundsätzlich lässt sich Schritt für Schritt vorgehen: Wer keinen Abschluss hat, holt zunächst den Hauptschulabschluss nach und kann darauf aufbauend den mittleren Schulabschluss und später sogar das Abitur erwerben. Je nach angestrebtem Abschluss und persönlicher Lebenssituation kommen dafür unterschiedliche Einrichtungen des zweiten Bildungswegs infrage.

Der zweite Bildungsweg bietet mehrere Wege zum Ziel

Unabhängig davon, ob man gegenwärtig arbeitslos ist und daher viel Zeit hat, oder einer Berufstätigkeit nachgeht und nur nebenbei einen Schulabschluss nachholen möchte, ergeben sich auf dem zweiten Bildungsweg unterschiedlichste Möglichkeiten. Die wichtigsten Wege im Überblick:

Abendschule (Abendhauptschule, Abendrealschule, Abendgymnasium)

Abendschulen sind klassische Einrichtungen des zweiten Bildungsweges und bereiten je nach Form auf den Hauptschulabschluss, den mittleren Schulabschluss oder das Abitur vor. Der Unterricht findet überwiegend am Abend statt, häufig an fünf Wochentagen, damit er mit einer Berufstätigkeit vereinbar bleibt. Je nach Abschluss und Vorbildung dauert der Besuch meist zwischen zwei und vier Jahren. Öffentliche Abendschulen sind in der Regel gebührenfrei, es fallen lediglich geringe Kosten für Lehrmaterial an. Der Weg richtet sich an Berufstätige, die Schritt für Schritt neben der Arbeit einen Abschluss nachholen wollen, verlangt aber über Jahre viel Disziplin.

Kolleg

Das Kolleg ist die zentrale vollzeitschulische Schulform, um die Hochschulreife nachzuholen. Der Unterricht findet tagsüber an fünf Wochentagen statt, weshalb die Studierenden während der Ausbildung in der Regel nicht arbeiten. Bis zum Abitur dauert die Ausbildung meist zwei bis drei Jahre, die Fachhochschulreife lässt sich oft schon nach etwa zwei Jahren erwerben. Öffentliche Kollegs sind schulgeldfrei. Weil man während der Ausbildung nicht berufstätig ist, kann für die gesamte Zeit Schüler-BAföG beantragt werden. Das Kolleg eignet sich für alle, die sich intensiv und in relativ kurzer Zeit auf das Abitur vorbereiten und ihre Erwerbstätigkeit dafür unterbrechen können.

Volkshochschule (VHS)

Volkshochschulen gehören zur kommunalen Erwachsenenbildung und bieten vor allem Lehrgänge für den Hauptschulabschluss und den mittleren Schulabschluss an. Der Unterricht findet häufig vormittags an fünf Tagen pro Woche statt, ein Lehrgang dauert typischerweise ein bis zwei Jahre. Die Kurse sind oft gebührenfrei, meist fallen nur geringe Materialkosten (etwa 20 Euro pro Semester) an. Die VHS ist damit ein besonders niedrigschwelliger und günstiger Weg, der sich unter anderem an Arbeitsuchende, Berufstätige mit geringem Stundenumfang sowie an Menschen mit Migrationsgeschichte richtet.

Fernschule und Fernlehrgang

Fernschulen ermöglichen es, Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur weitgehend orts- und zeitunabhängig zu erarbeiten. Die Lernunterlagen werden digital oder per Post bereitgestellt, die Betreuung erfolgt online. Die eigentliche Prüfung legt man anschließend als Externen- bzw. Nichtschülerprüfung bei einer staatlichen Schulbehörde ab. Ein Fernlehrgang zum Hauptschulabschluss dauert rund sieben bis neunzehn Monate, zum Realschulabschluss etwa fünfzehn bis vierundzwanzig Monate und zum Abitur rund dreißig bis zweiundvierzig Monate, jeweils je nach Lerntempo. Die Kosten liegen höher als bei öffentlichen Angeboten: rund 1.500 Euro für den Hauptschulabschluss, etwa 2.000 bis 3.000 Euro für den Realschulabschluss und rund 3.000 bis 5.000 Euro für das Abitur. Dafür bietet dieser Weg maximale zeitliche Flexibilität und eignet sich besonders bei Schichtarbeit, familiären Verpflichtungen oder wenn man den Schulabschluss von zuhause aus nachholen möchte.

Externenprüfung bzw. Nichtschülerprüfung

Die Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht zwingend erforderlich. Wer autodidaktisch veranlagt ist, kann sich in Eigenregie vorbereiten und den Abschluss über eine Externen- bzw. Nichtschülerprüfung erwerben. Bei dieser Prüfung legen externe Kandidatinnen und Kandidaten die gleichen schriftlichen und mündlichen Prüfungen ab wie reguläre Schülerinnen und Schüler. Die Verwaltungsgebühr ist überschaubar (in Berlin beispielsweise 50 Euro für den mittleren Schulabschluss und 100 Euro für das Nichtschülerabitur) und entfällt für Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen. Zuständig für Anmeldung und Fristen ist das jeweilige Schulamt. Dieser Weg bietet maximale Freiheit, verlangt aber ein hohes Maß an Selbstdisziplin.

Neben diesen Hauptwegen gibt es weitere Möglichkeiten: Auch während einer Berufsausbildung lässt sich an vielen Berufsschulen ein höherer Abschluss erwerben, und Fachoberschulen sowie Berufsoberschulen führen zur Fachhochschulreife oder zur fachgebundenen Hochschulreife.

Die Wege im direkten Vergleich

Welcher Weg der richtige ist, hängt vor allem von der eigenen Lebenssituation ab: Wie viel Zeit steht zur Verfügung, wie flexibel muss der Unterricht sein und welches Budget ist vorhanden? Die folgende Tabelle stellt die vier wichtigsten Wege gegenüber. Die Angaben sind Richtwerte, die je nach Bundesland, Anbieter und angestrebtem Abschluss abweichen können.

WegDauerKostenPräsenzFür wen geeignet
Abendschule2 bis 4 Jahreöffentlich meist gebührenfrei, nur Materialkostenfester Präsenzunterricht, meist abendsBerufstätige, die neben der Arbeit lernen wollen
Kolleg2 bis 3 Jahre (Vollzeit)schulgeldfrei, Schüler-BAföG möglichVollzeit, tagsüber an 5 WochentagenErwachsene, die intensiv aufs Abitur hinarbeiten und pausieren können
Volkshochschule1 bis 2 Jahreoft gebührenfrei, ca. 20 Euro/Semester Materialmeist Präsenz, häufig vormittagsgünstiger, niedrigschwelliger Weg für HSA und MSA
Fernschuleca. 7 Monate bis 3,5 Jahreca. 1.500 bis 5.000 Euro je nach Abschlussflexibel, ortsunabhängig, Prüfung externalle, die zeitlich und örtlich flexibel lernen müssen
Externenprüfungindividuell (Selbststudium)nur Prüfungsgebühr (z. B. 50 bis 100 Euro)keine Präsenzpflicht, freie Vorbereitungdisziplinierte, autodidaktisch veranlagte Lernende

Das Arbeitsamt bietet eine umfassende Bildungsberatung

Die meisten Menschen verbinden mit dem Arbeitsamt vor allem den Bezug von Leistungen sowie eine Arbeitsvermittlung. Die Agenturen für Arbeit und Jobcenter leisten jedoch noch viel mehr und bieten allen Ratsuchenden eine eingehende Bildungsberatung. Zu diesem Zweck kann man bei der jeweils zuständigen Stelle einen Termin vereinbaren und dabei unter anderem den Wunsch zur Sprache bringen, einen höheren Schulabschluss nachholen zu wollen.

Im Idealfall bringen Ratsuchende dabei einen aktuellen Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse mit. Der Sachbearbeiter nimmt die Unterlagen in Augenschein und kann dann verschiedene Möglichkeiten aufzeigen. Mitunter stellt er auch den Kontakt zu örtlichen Bildungsanbietern her und unterbreitet mögliche Unterstützungsangebote. All diejenigen, die einen Schulabschluss nachholen möchten, können das Ganze zwar durchaus in Eigenregie angehen, sollten die Hilfsangebote der Arbeitsämter aber nicht außer Acht lassen. Passende Angebote lassen sich zusätzlich über das Portal KURSNET der Bundesagentur für Arbeit finden.

Auch wenn ein Schulabschluss keine berufliche Qualifikation im eigentlichen Sinne darstellt, fördert das Arbeitsamt den nachträglichen Erwerb. Maßgebend dafür ist, dass die schulische Bildung die Basis für den beruflichen Werdegang bildet. Wer beruflich umsteigen möchte, findet auch in unseren Ratgebern zur Umschulung über das Arbeitsamt und zur Weiterbildung über das Arbeitsamt weiterführende Informationen.

So fördert das Arbeitsamt das Nachholen eines Schulabschlusses

Förderung durch das Arbeitsamt
Dass die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter dem Nachholen eines Schulabschlusses wohlwollend begegnet und solche Vorhaben unterstützt, ist überaus positiv. Das zentrale Instrument ist dabei der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III. Mit ihm sagt die Agentur für Arbeit zu, die Kosten einer notwendigen Weiterbildung zu übernehmen, wenn diese eine Arbeitslosigkeit beenden oder deren Entstehung abwenden soll. Über den Gutschein können Lehrgangsgebühren, Lernmittel, Prüfungsgebühren, Fahrkosten sowie unter Umständen Kosten für Kinderbetreuung und auswärtige Unterbringung übernommen werden. Besonders wichtig: Auf die Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Hauptschulabschlusses oder vergleichbaren Schulabschlusses besteht unter bestimmten Voraussetzungen sogar ein Rechtsanspruch. Wer arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann so einen Vorbereitungslehrgang – etwa auf eine Externenprüfung – finanziert bekommen.

Ergänzt wird der Bildungsgutschein durch das Weiterbildungsgeld: Bei abschlussorientierten Weiterbildungen, die von der Agentur für Arbeit gefördert werden, gibt es einen monatlichen Zuschuss von 150 Euro. Hinzu kommen Erfolgsprämien von 1.000 Euro nach bestandener Zwischenprüfung und 1.500 Euro nach bestandener Abschlussprüfung. Die Unterstützung ist also nicht nur finanzieller Natur, sondern umfasst auch eine intensive Beratung und Betreuung. Voraussetzung ist, dass der Lehrgang bei einem zugelassenen, zertifizierten Träger stattfindet.

Ohne Schulabschluss zum Arbeitsamt

Warum sich der Schritt lohnt
All diejenigen, die mit keinen besonders guten Noten glänzen konnten und die Schule mehr oder weniger als Graus empfinden, sind froh, wenn sie eines Tages das Ende ihrer Schulzeit erreicht haben und der Schule den Rücken kehren können. Geschieht dies ohne Schulabschluss, ist dies zunächst oft unerheblich. Schulabgängerinnen und Schulabgänger suchen sich häufig einen Job und stürzen sich ins Arbeitsleben. Früher oder später müssen sie allerdings feststellen, dass sie ohne Schulabschluss nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben. Es werden zwar vielfach Fachkräfte gesucht, aber die dementsprechende Qualifizierung erfordert einen entsprechenden Berufsabschluss, während eine Ausbildung wiederum mindestens den Hauptschulabschluss voraussetzt. Ohne Schulabschluss stößt man beruflich schnell an Grenzen und sollte daher in Betracht ziehen, den zweiten Bildungsweg zu nutzen. Die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter ist hier gerne behilflich.

BAföG, Aufstiegs-BAföG und weitere Fördermöglichkeiten

Neben dem Bildungsgutschein gibt es weitere Förderwege, die je nach gewähltem Bildungsweg infrage kommen. Wichtig ist, die Instrumente nicht zu verwechseln, denn nicht jedes gilt für allgemeinbildende Schulabschlüsse.

  • Schüler-BAföG: kommt vor allem für vollzeitschulische Wege infrage. Am Kolleg kann in der Regel für die gesamte Ausbildungsdauer BAföG beantragt werden, am Abendgymnasium nur eingeschränkt (oft nur für den letzten Teil der Ausbildung). Die Höhe hängt von Alter, Wohnsituation und Einkommen ab.
  • Aufstiegs-BAföG (AFBG): gilt ausdrücklich nur für berufliche Fortbildungen wie Meister, Techniker oder Fachwirt – nicht für allgemeine Schulabschlüsse wie Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur. Es ist also erst nach einer Ausbildung interessant.
  • Weiterbildungsstipendium: richtet sich an besonders erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung und fördert berufliche Weiterbildungen, nicht das Nachholen von Schulabschlüssen.
  • Bildungsprämie: Das frühere Prämiengutschein-Programm des Bundes ist ausgelaufen; der letzte Gutschein wurde Ende 2021 ausgegeben. Neue Prämiengutscheine gibt es nicht mehr.
  • Kindergeld: Junge Erwachsene unter 25 Jahren können während eines Vollzeit-Lehrgangs des zweiten Bildungsweges weiterhin Kindergeld beziehen.

Für das klassische Nachholen eines Schulabschlusses sind somit vor allem der Bildungsgutschein und das Schüler-BAföG die zentralen Förderinstrumente. Wer unsicher ist, welche Förderung im eigenen Fall greift, sollte das im Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit klären.

Die Voraussetzungen für den zweiten Bildungsweg

Wer einen Schulabschluss nachholen möchte, muss gewisse Voraussetzungen erfüllen. Formal existieren in der Regel keine hohen Hürden, denn der zweite Bildungsweg ist bewusst offen gestaltet. Für höhere Abschlüsse wie das Abitur am Kolleg oder Abendgymnasium wird allerdings meist ein Mindestalter (oft 18 oder 19 Jahre) sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufstätigkeit verlangt. Die genauen Regeln legen die Bundesländer fest.

Entscheidend ist vielmehr, ob man dem Ganzen persönlich gewachsen ist. Dabei kommt es vor allem auf die folgenden Punkte an:

  • Disziplin
  • Motivation
  • Lerneifer
  • Einsatzbereitschaft
  • Belastbarkeit

Wichtig ist, die eigene Lage realistisch einzuschätzen. Wer einen Schulabschluss nachmachen will, ist zunächst euphorisch und hoch motiviert. So werden etwaige Haken schnell ignoriert. Sinnvoller ist es, von Anfang an selbstkritisch zu fragen, wie sich ein Lehrgang mit der eigenen Lebenssituation vereinbaren lässt. Die Vielfalt des zweiten Bildungsweges – Vollzeitunterricht, Abendschule, Teilzeitlehrgänge, Online-Fernkurse und Nichtschülerprüfung – sorgt dafür, dass sich fast immer eine passende Lösung finden lässt. Wer sich zu viel abverlangt, riskiert dagegen, dass der Lehrgang nicht in den Alltag passt.

Ein Studium ist auch ohne Abitur möglich

Nicht wenige Menschen wollen einen höheren Schulabschluss nachholen, um auf dem zweiten Bildungsweg das Abitur zu erlangen und danach studieren zu können. Angesichts der zunehmenden Akademisierung in vielen Bereichen sind derartige Überlegungen absolut nachvollziehbar. Dabei sollte man aber bedenken, dass ein Studium ohne Abitur keineswegs ausgeschlossen ist. Bei dieser Option kann man ohne langen Vorlauf direkt das Wunschstudium aufnehmen.

Der Zugang zu einem Studium ohne Abitur kann folgendermaßen erfolgen:

  • berufliche Qualifizierung
  • abgeschlossene Aufstiegsfortbildung
  • bestandene Begabtenprüfung
  • Zugangsprüfung
  • Probestudium

Trotz dieser Möglichkeiten hat das Abitur natürlich seine Daseinsberechtigung und steht als höchster Schulabschluss in Deutschland für einen hohen Bildungsstand und alle Möglichkeiten. Grundsätzlich muss man aber überlegen, worauf man besonderen Wert legt, und dementsprechend vorgehen. Wer gezielt das Abitur nachholen möchte, findet dort weiterführende Informationen speziell zu diesem Abschluss; für die mittlere Reife lohnt der Blick auf realschulabschlussnachholen.de.

So gelingt die Vorbereitung auf die Prüfung

All diejenigen, die einen Schulabschluss nachmachen möchten, sind zwar motiviert, fürchten aber mitunter die Prüfung. Möglicherweise haben Ängste bereits zu Schulzeiten dafür gesorgt, dass der betreffende Abschluss nicht erreicht wurde. Wer sich nicht ein Leben lang von dieser Angst beherrschen lassen möchte, weiß die Möglichkeiten des zweiten Bildungsweges sehr zu schätzen. Die folgenden Tipps können die Prüfungsvorbereitung erheblich erleichtern:

  • Beginnen Sie frühzeitig mit der Prüfungsvorbereitung.
  • Spielen Sie die Prüfungssituation immer wieder durch, indem Sie sich echten Prüfungsaufgaben aus den Vorjahren widmen.
  • Nehmen Sie bei Bedarf rechtzeitig Nachhilfe.
  • Nutzen Sie zusätzliche Lernmaterialien für einen besseren Zugang zum Prüfungsstoff.
  • Bilden Sie gemeinsam mit Gleichgesinnten eine Lerngruppe.
Tipp aus der Redaktion: Schulabschluss während der Ausbildung nachholen
Junge Menschen, die beispielsweise nach dem Hauptschulabschluss einen Ausbildungsplatz ergattert haben, können währenddessen vielfach den Realschulabschluss nachholen. Zahlreiche Berufsschulen bieten dazu zusätzlichen Unterricht an. So lässt sich nicht nur ein Beruf von der Pike auf erlernen, sondern zugleich ein höherer schulischer Abschluss erreichen – ein effizienter Weg, der zwei Ziele miteinander verbindet.

Checkliste für die Auswahl des richtigen Anbieters

In Deutschland existiert ein gut ausgebauter zweiter Bildungsweg, sodass es verschiedene Möglichkeiten gibt, Schulabschlüsse nachzuholen. Interessierte profitieren davon, indem sie eine zu ihrer Lebenssituation passende Wahl treffen können. Die nachfolgende Checkliste veranschaulicht, auf welche Kriterien man bei der Auswahl des richtigen Anbieters achten sollte:

  • Bildungsangebot und angebotene Abschlüsse
  • Betreuungsqualität
  • staatliche Anerkennung des Abschlusses
  • Bewertungen und Erfahrungen anderer Teilnehmender
  • Standort und Erreichbarkeit
  • Unterrichtszeiten und Lehrgangsform
  • Gebühren und Fördermöglichkeiten

Unter Berücksichtigung dieser Aspekte finden angehende Lernende den passenden Anbieter für den nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses. Übrigens: Auch Menschen aus anderen deutschsprachigen Ländern können Schulabschlüsse nachholen; die Abschlüsse dort (etwa der Pflichtschulabschluss oder die Matura in Österreich) unterscheiden sich jedoch vom deutschen System und richten sich nach den dortigen Regelungen.

Häufige Fragen zum Schulabschluss nachholen

Kann man den Schulabschluss über das Arbeitsamt nachholen?
Ja. Das Arbeitsamt kann das Nachholen eines Schulabschlusses über einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III finanzieren, wenn die Weiterbildung eine Arbeitslosigkeit beenden oder verhindern soll. Für den Hauptschulabschluss besteht bei Arbeitslosen unter bestimmten Voraussetzungen sogar ein Rechtsanspruch. Voraussetzung ist ein zugelassener Bildungsträger und ein vorheriges Beratungsgespräch.
Kann man einen Schulabschluss kostenlos nachholen?
Ja, das ist möglich. Öffentliche Abendschulen, Kollegs und viele Volkshochschulkurse sind gebührenfrei, es fallen nur geringe Materialkosten an. Kostenpflichtige Fernlehrgänge können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit vollständig finanziert werden. Für vollzeitschulische Wege wie das Kolleg kommt zusätzlich Schüler-BAföG infrage.
Wie lange dauert es, einen Schulabschluss nachzuholen?
Das hängt vom Abschluss und vom gewählten Weg ab. Der Hauptschulabschluss lässt sich per Fernlehrgang in rund sieben bis neunzehn Monaten nachholen, der Realschulabschluss in etwa fünfzehn bis vierundzwanzig Monaten. Für das Abitur sollte man am Kolleg oder Abendgymnasium zwei bis drei Jahre einplanen, per Fernschule bis zu dreieinhalb Jahre.
Kann man den Schulabschluss online oder von zuhause nachholen?
Ja. Über eine Fernschule lassen sich Hauptschulabschluss, Realschulabschluss und Abitur weitgehend orts- und zeitunabhängig erarbeiten. Die Lernunterlagen kommen digital oder per Post, die Betreuung erfolgt online. Die eigentliche Prüfung legt man anschließend als Externen- bzw. Nichtschülerprüfung bei einer staatlichen Schulbehörde ab.
Was kostet es, einen Schulabschluss nachzuholen?
Bei öffentlichen Abendschulen, Kollegs und Volkshochschulen fallen meist nur geringe Materialkosten an. Fernschulen kosten je nach Abschluss rund 1.500 Euro (Hauptschulabschluss), 2.000 bis 3.000 Euro (Realschulabschluss) oder 3.000 bis 5.000 Euro (Abitur). Eine reine Externenprüfung kostet nur die Prüfungsgebühr, oft zwischen 50 und 100 Euro.
Welche Schulabschlüsse kann man nachholen?
Über den zweiten Bildungsweg lassen sich alle allgemeinbildenden Schulabschlüsse nachholen: der Hauptschulabschluss, der mittlere Schulabschluss (Realschulabschluss), die Fachhochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife und die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Man kann dabei Schritt für Schritt vorgehen und auf einem niedrigeren Abschluss aufbauen.
Wo kann man einen Schulabschluss nachholen?
Anlaufstellen sind Abendschulen (Abendhauptschule, Abendrealschule, Abendgymnasium), Kollegs, Volkshochschulen und Fernschulen. Alternativ kann man sich im Selbststudium vorbereiten und die Externenprüfung beim Schulamt ablegen. Konkrete Angebote in der eigenen Region findet man über das Portal KURSNET der Bundesagentur für Arbeit oder im Beratungsgespräch beim Arbeitsamt.
Gilt das Aufstiegs-BAföG auch für Schulabschlüsse?
Nein. Das Aufstiegs-BAföG fördert ausschließlich berufliche Fortbildungen wie Meister, Techniker oder Fachwirt, nicht das Nachholen allgemeinbildender Schulabschlüsse. Für Schulabschlüsse sind stattdessen der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit und das Schüler-BAföG die passenden Förderinstrumente.

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