Hauptschulabschluss nachholen

Wer keinen Schulabschluss vorweisen kann, hat auf dem Arbeitsmarkt häufig schlechte Karten und schämt sich möglicherweise dafür. Dann ist es ratsam, aktiv zu werden und den zweiten Bildungsweg zu nutzen, denn es besteht die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nachzuholen. So erlangt man einen ersten Schulabschluss und kann sich darauf aufbauend weiterentwickeln.
Diejenigen, die den Hauptschulabschluss nachholen, profitieren nicht nur von dem formalen Abschluss, sondern erleben auch eine Steigerung des Selbstwertgefühls. Das vermittelte Wissen erweitert zudem ihren Horizont. Dass viele Punkte dafür sprechen, den Hauptschulabschluss nachzumachen, steht somit außer Frage. Interessierte sollten sich aber vorab informieren und erfahren im Folgenden viel Wissenswertes zu Wegen, Dauer, Kosten und Förderung durch das Arbeitsamt.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Der Hauptschulabschluss ist der erste allgemeinbildende Schulabschluss und lässt sich auf dem zweiten Bildungsweg an Volkshochschule, Abendschule, Kolleg, Berufsschule oder per Fernkurs nachholen.
- Je nach Bundesland heißt er auch Berufsreife oder Berufsbildungsreife (Erster allgemeinbildender Schulabschluss, ESA); zusätzlich gibt es den qualifizierenden Hauptschulabschluss (Quali).
- Die Vorbereitung dauert meist ein bis zwei Jahre; am Ende steht eine Nichtschüler- beziehungsweise Externenprüfung.
- Staatliche Einrichtungen sind in der Regel kostenlos, private Anbieter verlangen Lehrgangsgebühren von einigen hundert bis mehreren tausend Euro.
- Das Arbeitsamt kann das Nachholen über einen Bildungsgutschein fördern; für unter 25-Jährige besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung nach § 81a SGB III.
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Inhaltsverzeichnis
- Was der Hauptschulabschluss ist und wie er in den Ländern heißt
- Fünf Tipps für den Weg zum Hauptschulabschluss
- Diese Wege führen zum nachträglichen Hauptschulabschluss
- So lange dauert das Nachholen des Hauptschulabschlusses
- Diese Kosten kommen auf Sie zu
- Der qualifizierende Hauptschulabschluss geht einen Schritt weiter
- Per Fernstudium zum Hauptschulabschluss
- Autodidaktisch über die Externenprüfung
- So fördert das Arbeitsamt das Nachmachen des Hauptschulabschlusses
- Die richtige Vorbereitung auf die Beratung beim Arbeitsamt
- Häufige Fragen zum Hauptschulabschluss nachholen
Was der Hauptschulabschluss ist und wie er in den Ländern heißt
Der Hauptschulabschluss ist der erste allgemeinbildende Schulabschluss im deutschen Bildungssystem. Er wird üblicherweise nach der neunten Klasse erworben und öffnet den Weg in viele Ausbildungsberufe. Weil Bildung in Deutschland Ländersache ist, trägt der Abschluss je nach Bundesland unterschiedliche Namen: In vielen Ländern spricht man vom Hauptschulabschluss, in anderen von der Berufsreife oder der Berufsbildungsreife. Bundesweit hat sich zudem der Begriff Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA) etabliert. Gemeint ist stets derselbe Abschluss.
Für den Arbeitsmarkt ist er von großer Bedeutung. Ohne Schulabschluss bleiben viele Ausbildungsplätze verschlossen, und die Chance auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sinkt deutlich. Wer den Hauptschulabschluss nachträglich erwirbt, verbessert deshalb nicht nur seine formale Qualifikation, sondern auch seine langfristigen beruflichen Perspektiven. Auf diesem Abschluss aufbauend lässt sich später der Realschulabschluss nachholen und über weitere Schritte sogar das Abitur nachmachen.
Fünf Tipps für den Weg zum Hauptschulabschluss
Menschen, die den Hauptschulabschluss nachholen möchten, weil sie bislang über keinen Schulabschluss verfügen, sind oftmals sehr verunsichert und wissen gar nicht, wie sie das Ganze angehen sollen. Grundsätzlich muss jeder Mensch seinen eigenen Weg finden, aber dennoch gibt es die folgenden fünf Tipps, die auf dem Weg zum Hauptschulabschluss sehr hilfreich sein können.
- Stellen Sie sicher, dass Sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben!
Da es sich bei dem Hauptschulabschluss um den ersten Schulabschluss des deutschen Bildungssystems handelt, wird keine bestimmte Vorbildung vorausgesetzt. Menschen ohne Schulabschluss können somit den zweiten Bildungsweg nutzen, um den Hauptschulabschluss zu erlangen. Eine zwingende Voraussetzung ist allerdings die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht. - Erwerben Sie parallel zum Hauptschulabschluss berufliche Kenntnisse und Kompetenzen!
Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses lässt sich mit einer beruflichen Qualifizierung verbinden. So gibt es teilweise die Option, einerseits eine betriebliche Ausbildung zu machen und andererseits durch zusätzlichen Berufsschulunterricht den Hauptschulabschluss nachzumachen. - Befassen Sie sich mit verschiedenen Lerntechniken!
Wer die Schule ohne Abschluss verlassen hat, hat das richtige Lernen mitunter nie gelernt. Auch auf dem zweiten Bildungsweg kann dies problematisch werden. Daher sollten Erwachsene zunächst das Lernen lernen und sich mit verschiedenen Lerntechniken befassen. Das laute Lesen, Mind-Mapping und Techniken aus dem Gedächtnissport sind hier zu nennen. - Nehmen Sie die Prüfungsvorbereitung ernst!
Während des Lehrgangs zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses muss man kontinuierlich lernen. Wenn die Prüfung bevorsteht, sollte das Ganze noch intensiviert werden. Gegebenenfalls kann man im Job Urlaub nehmen, um sich voll und ganz auf die wichtige Prüfungsvorbereitung konzentrieren zu können. Außerdem lohnt es sich, spezielle Angebote zur Prüfungsvorbereitung wahrzunehmen. - Profitieren Sie von einer Lerngruppe!
Wer den Hauptschulabschluss nachholen möchte, wird schnell zum Einzelkämpfer und läuft dadurch Gefahr, zu scheitern. Indem man sich einer Lerngruppe anschließt, kann man dies ändern. So kommt man sich nicht so alleingelassen vor und kann sich gegenseitig motivieren. Lerngruppen vor Ort oder auch in virtueller Form helfen, das Lernen in den Alltag zu integrieren.
Diese Wege führen zum nachträglichen Hauptschulabschluss
Wenn es um den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses beziehungsweise der Berufsreife oder Berufsbildungsreife geht, stellen sich Interessierte immer wieder die Frage, wo dies möglich ist. Dazu sollten sie wissen, dass der zweite Bildungsweg aus mehreren Einrichtungen besteht, die sich in Lerntempo, Zeitmodell und Kosten unterscheiden. Welcher Weg passt, hängt von der Lebenssituation ab: Wer berufstätig ist, wählt oft die Abendschule oder einen Fernkurs, wer sich voll auf den Abschluss konzentrieren kann, entscheidet sich für einen Tageslehrgang.
- Volkshochschule (VHS): zahlreiche Standorte, oft abends oder in Teilzeit, meist günstig oder kostenlos.
- Abendschule (Abendhauptschule): Unterricht am Abend, ideal neben Beruf oder Familie.
- Kolleg und Tageslehrgänge: kompakter Unterricht in Vollzeit, schnelleres Erreichen des Ziels.
- Berufsfachschule und Berufskolleg: verbinden Schulabschluss mit beruflicher Qualifizierung.
- Fernschule und Online-Kurse: maximale Flexibilität, Lernen von zuhause mit E-Learning.
- Selbststudium: autodidaktische Vorbereitung auf die Externenprüfung, ganz ohne Lehrgang.
Die folgende Übersicht stellt die gängigen Wege einander gegenüber und hilft bei der ersten Orientierung.
Über die konkreten Angebote in Ihrer Nähe informiert Sie die zuständige Volkshochschule, das Schulamt oder die Berufsberatung des Arbeitsamtes.
So lange dauert das Nachholen des Hauptschulabschlusses
Die Dauer des Nachholens auf dem zweiten Bildungsweg kann je nach Lehrgangsform und Lebenssituation stark variieren. Grundsätzlich sollte man sich ausreichend Zeit nehmen und ein bis zwei Jahre einkalkulieren. In Vollzeit-Lehrgängen lässt sich der Abschluss oft in etwa einem Jahr erreichen, während Abend- oder Teilzeitmodelle neben dem Beruf entsprechend länger dauern.
Werbeversprechen, den Hauptschulabschluss in drei oder sechs Monaten nachzuholen, sollten Sie kritisch prüfen. Ein solches Tempo ist nur bei sehr guten Vorkenntnissen und intensiver Vollzeitvorbereitung realistisch. Für die meisten Menschen ist es sinnvoller, sich mehr Zeit zu geben, um den Stoff wirklich zu verstehen und die Prüfung sicher zu bestehen. Entscheidend ist nicht die kürzeste Dauer, sondern ein Lerntempo, das zu Ihrem Alltag passt.
Diese Kosten kommen auf Sie zu
An staatlichen Einrichtungen des zweiten Bildungsweges wird üblicherweise kein Schulgeld erhoben, weshalb diese kostenfrei besucht werden können. Bei privaten Anbietern und Fernschulen können dahingegen Lehrgangsgebühren fällig werden. Zusätzlich sind Lernmittel erforderlich, während außerdem für den laufenden Lebensunterhalt gesorgt sein muss. So ergeben sich zum Teil Summen von einigen hundert bis mehreren tausend Euro.
Wer den Hauptschulabschluss kostenlos nachholen möchte, findet die günstigsten Wege an Volkshochschulen und staatlichen Abendschulen. Kommen dennoch Gebühren auf Sie zu, muss das Vorhaben nicht an den Kosten scheitern: Über einen Bildungsgutschein des Arbeitsamtes lassen sich Lehrgangs- und Prüfungskosten häufig vollständig übernehmen. Auch das Bürgergeld, das seit dem 1. Juli 2026 offiziell Grundsicherungsgeld heißt, sichert währenddessen den Lebensunterhalt. Wichtig ist, die Förderung vor Beginn des Lehrgangs zu klären.
Der qualifizierende Hauptschulabschluss geht einen Schritt weiter
Neben dem einfachen Hauptschulabschluss gibt es in mehreren Bundesländern den qualifizierenden Hauptschulabschluss, oft kurz Quali oder qualifizierter Hauptschulabschluss genannt. Er verlangt eine zusätzliche, anspruchsvollere Prüfung und bescheinigt bessere Leistungen. Für viele Ausbildungsbetriebe ist er ein deutliches Plus und verbessert die Bewerbungschancen spürbar.
Wer sich zutraut, etwas mehr zu leisten, sollte prüfen, ob der gewählte Lehrgang die Vorbereitung auf den Quali einschließt. Der Mehraufwand lohnt sich, weil der qualifizierende Abschluss auch den Übergang zu weiterführenden Schularten und zum Nachholen höherer Schulabschlüsse erleichtert.
Per Fernstudium zum Hauptschulabschluss
Menschen ohne Schulabschluss können diesen auf unterschiedliche Art und Weise nachmachen. Vor allem das Fernstudium ist hier hervorzuheben, denn es weiß in Sachen Flexibilität zu überzeugen. Die Teilnehmenden müssen zu keinen Präsenzen erscheinen und lernen von zuhause aus. Heutzutage kommen sie dabei vielfach in den Genuss des E-Learnings und sind somit keineswegs vollends auf sich allein gestellt.
Wer einen Fernkurs zur Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss absolviert, benötigt angesichts der umfassenden Freiheiten viel Selbstdisziplin und Eigenmotivation. Außerdem müssen die Lernenden wissen, dass sie schlussendlich eine Nichtschülerprüfung an einer staatlichen Schule ablegen müssen. Der Fernkurs bereitet auf diese Prüfung vor, ersetzt sie aber nicht. Seriöse Anbieter bieten dafür Probeprüfungen und persönliche Betreuung durch Fernlehrer an.
Autodidaktisch über die Externenprüfung
Wer mit den Freiheiten eines Fernstudiums zurechtkommt und sich noch mehr Flexibilität wünscht, kann sich auch an einer autodidaktischen Herangehensweise versuchen. Im sogenannten Selbststudium ist man vollkommen auf sich allein gestellt, spart sich aber auch die Ausgaben für einen Lehrgang und ist zudem nur sich selbst verpflichtet.
Selbstlerner/innen sollten sich mit den aktuellen Prüfungsanforderungen befassen und gezielt auf die Externenprüfung hin arbeiten. Als Nichtschüler/innen können sie dann an der Externen- beziehungsweise Nichtschülerprüfung teilnehmen und so in Eigenregie den Hauptschulabschluss nachholen. Die genauen Prüfungstermine, Fächer und Anmeldefristen legt das jeweilige Bundesland fest; Auskunft erteilt die zuständige Schulbehörde.
So fördert das Arbeitsamt das Nachmachen des Hauptschulabschlusses
Die Unabhängigkeit eines Selbststudiums ist zwar teilweise verlockend, wird aber längst nicht jedem Lerntyp gerecht. Die Teilnahme an einem Lehrgang, beispielsweise an der Abendschule oder an einem Kolleg, erscheint daher für viele als bessere Wahl.
Da damit auch Kosten verbunden sind, kann es sich lohnen, beim Arbeitsamt vorstellig zu werden. Dieses kann einen Bildungsgutschein ausstellen und dadurch die Übernahme der Lehrgangs- und Prüfungskosten zusichern. Rechtsgrundlage ist die Förderung der Berufsausbildung nach dem SGB III. Besonders wichtig: Junge Menschen unter 25 Jahren haben nach § 81a SGB III einen Rechtsanspruch darauf, dass das Nachholen des Hauptschulabschlusses gefördert wird, wenn dies für die Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit erforderlich ist.
Die richtige Vorbereitung auf die Beratung beim Arbeitsamt
Wenn es darum geht, den Hauptschulabschluss nachzumachen, ist für viele Interessierte die Unterstützung des Arbeitsamtes unverzichtbar. Finanziell und organisatorisch brauchen sie dabei Hilfe und wenden sich daher vertrauensvoll an ihre Sachbearbeiterin beziehungsweise ihren Sachbearbeiter. Die folgende Checkliste soll als Leitfaden für die richtige Vorbereitung dienen, schließlich geht es im Beratungsgespräch nicht zuletzt um Überzeugungskraft:
- Im Vorfeld der Bildungsberatung durch das Arbeitsamt kann man sich auch an anderer Stelle beraten lassen. Alternativ kann man sich in Eigenregie dem Thema nähern und zunächst die eigene Situation analysieren.
- Unter Berücksichtigung des Arbeitsmarktes und aktueller Stellenangebote können Interessierte ihr Potenzial ergründen und Karrierepläne entwickeln.
- Im nächsten Schritt sollten Interessierte schlüssige Argumente für die Notwendigkeit des Hauptschulabschlusses zusammenstellen. Da noch kein Abschluss vorliegt, ist der Bedarf aus Sicht des Amtes meist offensichtlich.
- Entscheidend für den Beratungstermin ist, dass man alle Unterlagen vorlegen kann, sich motiviert zeigt und beweisen kann, dass man sich bereits eingehend informiert hat.
Nach dem Hauptschulabschluss lohnt es sich, gleich die nächsten Schritte mitzudenken. Das Arbeitsamt unterstützt auch bei einer anschließenden Umschulung oder Weiterbildung, sodass aus dem ersten Abschluss ein tragfähiger Karriereweg wird.
Wer den Hauptschulabschluss nachholen möchte und fest entschlossen ist, die eigene Bildung nachhaltig zu verbessern, sollte vorab einen gewissen Rechercheaufwand betreiben, um die richtigen Weichen zu stellen. Zudem lohnt es sich, das Arbeitsamt als wichtigen Partner zu erkennen und mit ins Boot zu holen.
Nutzen Sie die Unterstützungsangebote des Arbeitsamtes! Die Sachbearbeiter/innen wissen um die Bedeutung eines Schulabschlusses und können beim nachträglichen Erwerb behilflich sein. Menschen bis 25 Jahre haben sogar einen Rechtsanspruch auf eine Förderung des Hauptschulabschlusses auf dem zweiten Bildungsweg. Zudem können Lernende auf die Beratungskompetenz des Arbeitsamtes vertrauen und erhalten hier viel Unterstützung.