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Wissenswertes rund um den Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag kommt Familien zugute, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Sinn und Zweck dieser ergänzenden Maßnahme ist es, gering verdienende Familien vor einem Bezug von Arbeitslosengeld II zu schützen. Indem sie stattdessen einen Kinderzuschlag erhalten, müssen sie kein Hartz IV beantragen und stehen mit Ausnahme des Zuschlags wirtschaftlich auf eigenen Füßen.

Während Hartz IV mit vielen Vorurteilen behaftet ist, gilt dies für den Kinderzuschlag nicht. Die Hemmschwelle, diesen zu beantragen, ist daher in der Regel nicht so hoch. Diese Leistung soll das Familieneinkommen aufstocken und den Arbeitseifer der Eltern belohnen, da diese nicht auf Hartz IV-Niveau fallen, sondern ein kleines Plus zu ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen erhalten.

In Anbetracht der Tatsache, dass in vielen Familien finanzielle Engpässe bestehen, erweist sich der Kinderzuschlag immer wieder als wichtige Maßnahme. Familien mit Kindern, die ihre Finanzen optimal regeln möchten, sollten um den Kinderzuschlag wissen und erfahren im Folgenden viel Wissenswertes über diese Leistung.

Voraussetzungen für den Kinderzuschlag

Zunächst kommt die Frage auf, wer Anspruch auf den Kinderzuschlag hat. Dazu muss man wissen, dass sich diese Leistung an gering verdienende Familien richtet und einen Hartz IV-Bezug verhindern soll.

Dementsprechend müssen einige Voraussetzungen beachtet werden, die sich folgendermaßen zusammenfassen lassen:

  • Es lebt ein unverheiratetes Kind unter 25 Jahren im Haushalt des Antragstellers.
  • Der Antragsteller erhält für das betreffende Kind Kindergeld.
  • Das Familieneinkommen liegt bei mindestens 600 Euro brutto bei Alleinerziehenden beziehungsweise 900 Euro brutto bei Paaren.
  • Durch den zusätzlichen Bezug des Kinderzuschlags und gegebenenfalls noch Wohngeld wäre der Unterhalt der Familie gesichert.

Höhe des Kinderzuschlags

Wie hoch der Kinderzuschlag ausfällt, treibt Familien mit geringem Einkommen ebenfalls um. Diese wollen wissen, was sie erwarten können, um ihre finanzielle Situation besser einschätzen zu können. Falls der Kinderzuschlag nicht ausreicht, muss gegebenenfalls Hartz IV beantragt werden. Dann werden die Eltern zu sogenannten Aufstockern und beziehen trotz Job Arbeitslosengeld II.

Der Kinderzuschlag wird stets individuell berechnet und berücksichtigt die folgenden Faktoren:

  • Einkommen
  • Vermögen
  • etwaiger Wohngeldanspruch
  • Gesamtbedarf der Familie

Monatlich gibt es maximal 205 Euro pro Kind. Leben in der Familie mehrere Kinder, wird der gesamte Kinderzuschlag in einem Betrag überwiesen.

Auszahlung des Kinderzuschlags

Die Auszahlung des Kinderzuschlags erfolgt monatlich. Wissenswert ist, dass der Kinderzuschlag gemeinsam mit dem Kindergeld am selben Tag überwiesen wird. Empfänger ist dabei die Person, auf deren Konto das Kindergeld überwiesen wird.

All diejenigen, die ganz genau wissen wollen, wann der Kinderzuschlag kommt, können sich bei der Arbeitsagentur online einen Überblick über die Auszahlungstermine verschaffen.