Schuldnerberatung – Beratung & Hilfe aus der Schuldenfalle
Wenn das Geld mal knapp ist und Anschaffungen dennoch erforderlich oder sehnlichst gewünscht sind, ergeben sich oftmals einfache Finanzierungslösungen. Verbraucher/innen können einen Kredit aufnehmen, eine Ratenzahlung vereinbaren oder einfach per Kreditkarte zahlen. All dies ist möglich und erscheint auf den ersten Blick so einfach. Das Geld muss aber zurückgezahlt werden, so dass ein unbedarftes Konsumverhalten rasch in die Schuldenfalle führt.
Insbesondere dann, wenn sich die monatlichen Raten mehren und die Zahlungsverpflichtungen die finanziellen Möglichkeiten übersteigen, ergibt sich eine Überschuldung. Dadurch geraten die Betroffenen in eine finanzielle Notlage, die rasch ihre Existenz bedroht.
Mahnungen, Inkassoschreiben und Pfändungen sind dann die Regel. Damit es dazu nicht kommt beziehungsweise eine nachhaltige Besserung der Lage eintritt, ist es wichtig, dass sich Schuldner/innen Hilfe suchen. Die Schuldnerberatung ist dann die richtige Anlaufstelle.
Arbeitsweise und Leistungen der Schuldnerberatung
Die Schuldnerberatung versteht sich als Teil der allgemeinen Sozialberatung und ist oftmals ein zusätzliches Angebot der Wohlfahrtsverbände und sozialen Einrichtungen. Menschen, denen ihre Schulden über den Kopf wachsen, finden dort Unterstützung und können gemeinsam mit erfahrenen Schuldnerberatern Lösungen erarbeiten.
Die Schuldnerberatungen verfolgen üblicherweise ein ganzheitliches Konzept und setzen auf intensive Beratungen. Im Zuge dessen können auch Juristen, Sozialarbeiter, Betriebswirte und andere Experten hinzugezogen werden, um unter Berücksichtigung aller Lebensumstände eine adäquate Betreuung der Ratsuchenden gewährleisten zu können.
Eine anerkannte Ausbildung oder anderweitige Qualifikation als Schuldnerberater/in existiert in Deutschland nicht, so dass die Schuldnerberatung nicht gesetzlich geschützt ist. Das hat zur Folge, dass Menschen mit unterschiedlichster Vorbildung hier tätig werden. Häufig handelt es sich aber um Sozialarbeiter/innen.
In Anbetracht der Tatsache, dass es keinen gesetzlichen Schutz für die Bezeichnung Schuldnerberatung gibt und diese grundsätzlich von jedermann angeboten und durchgeführt werden darf, erscheint der Verweis auf eine staatliche Anerkennung verwirrend. Viele Schuldnerberater/innen heben hervor, dass sie über die staatliche Anerkennung verfügen. Diese bezieht sich allerdings nicht auf ihre Qualifikation, sondern berechtigt sie lediglich dazu, eine Bescheinigung nach § 305 Absatz 1 Nummer 1 InsO über die Erfolglosigkeit einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern auszustellen.
Wer eine Schuldnerberatung aufsucht, hat in der Regel keinen Sinn für gesetzliche Vorschriften und weiß oftmals nicht, was ihn erwartet. Klar ist nur, dass die Schuldenproblematik einer Lösung bedarf und man selbst nicht mehr weiterkommt. Ein guter Schuldnerberater kann dann in den folgenden Punkten weiterhelfen:
- Überblick und Analyse der finanziellen Situation
- Beratung des Schuldners
- Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans
- Anbahnung einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern
- Beantragung und Begleitung der Privatinsolvenz
Wege raus aus den Schulden
Das Ziel der Schuldnerberatung besteht darin, Wege raus aus den Schulden aufzuzeigen und zu ebnen. Überschuldete Menschen stecken oftmals den Kopf in den Sand und blenden ihre dramatische finanzielle Situation aus, weil sie sie nicht mehr ertragen können.
Dadurch wird die Situation aber nicht besser, sondern nimmt immer schlimmere Ausmaße an. Schuldner/innen sollten daher aktiv nach Auswegen suchen. Falls die Lage aussichtslos erscheint, kann es ratsam sein, das Arbeitsamt zu konsultieren oder eine Schuldnerberatung aufzusuchen.
Gemeinsam mit Außenstehenden, die zudem über fachliche Kompetenz auf dem Gebiet der Schuldnerberatung verfügen, lassen sich Auswege aus der Schuldenfalle finden. Dabei kann es sich um die folgenden Maßnahmen handeln:
- außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern
- Verbraucherinsolvenzverfahren
Zunächst können Betroffene eine eidesstattliche Versicherung abgeben und so mitteilen, dass sie nicht zahlungsfähig sind. Danach können weitere Schritte in die Wege geleitet werden, um den immensen Schuldenberg abzubauen und mitunter eine Restschuldbefreiung zu erreichen. Danach ist ein wirtschaftlicher Neubeginn ohne die immensen Altlasten möglich.
Mit der Unterstützung eines engagierten Schuldnerberaters, den Arbeitssuchende über das Arbeitsamt vermittelt bekommen können, haben Schuldner/innen die Chance, sich von ihren Altlasten zu befreien und den belastenden Schuldenberg hinter sich zu lassen.