Umschulung Raumausstatter - Quereinstieg über das Arbeitsamt

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Umschulung zum Raumausstatter dauert in der Regel 24 Monate und schließt mit der anerkannten Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer ab.
  • Bei einer über die Agentur für Arbeit geförderten Maßnahme entstehen für Sie in der Regel keine Lehrgangskosten; ohne Förderung liegen die Gebühren meist im vier- bis niedrigen fünfstelligen Bereich.
  • Die Förderung erfolgt über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III bei einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger; Lehrgangs- und Prüfungskosten werden dann übernommen.
  • Eine bestimmte Vorbildung ist nicht vorgeschrieben; wichtig sind handwerkliches Geschick, gestalterisches Gespür und körperliche Belastbarkeit.
  • Als ausgebildeter Raumausstatter verdienen Sie im Angestelltenverhältnis meist rund 2.200 bis 2.900 Euro brutto im Monat, mit Meisterbrief und Spezialisierung deutlich mehr.
24 MonateDauerVollzeit / je nach Lehrgang
2.200-2.900 €Verdienstbrutto/Monat
HWK-GesellenprüfungAbschlussAnerkannte Qualifikation
BildungsgutscheinFörderung§ 81 SGB III, AZAV-Träger

Wer per Umschulung Raumausstatter werden möchte, wünscht sich einen beruflichen Neuanfang in einem Beruf, der Kreativität und Handwerk verbindet. Die Umschulung dauert in der Regel 24 Monate, endet mit der anerkannten Gesellenprüfung und lässt sich bei erfüllten Voraussetzungen über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit finanzieren. Ein Quereinstieg ist auch ohne einschlägige Vorbildung möglich.

Menschen, die in ihrem alten Job keine Zukunft mehr haben, sind häufig auf Unterstützung angewiesen. Das ist keine dauerhafte Perspektive und sorgt vielfach für Frust. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, sich zunächst eigenständig zu informieren und anschließend das Gespräch mit dem Arbeitsamt zu suchen. Im Zuge einer Beratung lassen sich Umschulungsmöglichkeiten erörtern und unter anderem der Beruf des Raumausstatters näher betrachten.

Inhaltsverzeichnis

Raumausstatter bei der Gestaltung eines Wohnraums - Umschulung mit Förderung durch das Arbeitsamt

Berufsbild Raumausstatter: Karrierechancen und Verdienst

Interessierte an einem Neustart als Raumausstatter sollten sich zunächst mit dem Berufsbild befassen. Als Raumausstatter kümmert man sich um die Ausstattung von Räumen unterschiedlicher Art. Das Aufgabenspektrum reicht von der Gestaltung der Wände, Decken und Böden über Polsterarbeiten bis hin zur Anfertigung und Montage von Raumdekorationen wie Gardinen, Rollos und Sonnenschutz.

Raumausstatter arbeiten somit gleichermaßen kreativ und handwerklich. Ihre umfassenden Kompetenzen sind vor allem in den folgenden Bereichen sehr gefragt:

Je nach Qualifikationsprofil und Einsatzbereich können die Verdienstmöglichkeiten variieren. Als ausgebildeter Geselle im Angestelltenverhältnis können sich Interessierte an einem monatlichen Bruttogehalt von rund 2.200 bis 2.900 Euro orientieren. Mit Berufserfahrung, einer Spezialisierung oder dem Meisterbrief steigt das Einkommen deutlich; selbstständige Raumausstattermeister erzielen bei guter Auftragslage ein höheres Einkommen.

Per Umschulung Raumausstatter werden

Raumausstatter wird man in der Regel im Rahmen einer dreijährigen dualen Berufsausbildung. Erwachsene, die bereits einen anderen Beruf erlernt haben, können dahingegen an einer Raumausstatter-Umschulung teilnehmen. Dabei handelt es sich um eine Zweitausbildung speziell für Berufswechsler. Wer eine solche Umschulung anstrebt, findet zertifizierte, AZAV-zugelassene Anbieter über das Portal KURSNET der Bundesagentur für Arbeit sowie über die zuständige Handwerkskammer.

Umschüler erlangen den anerkannten Gesellenabschluss und befassen sich daher mit den typischen Inhalten des Raumausstatterhandwerks, die sich folgendermaßen zusammenfassen lassen:

Voraussetzungen, Dauer und Kosten der Raumausstatter-Umschulung

Die Raumausstatter-Umschulung kann betrieblich oder außerbetrieblich stattfinden. Dass sich dabei unterschiedliche Abläufe ergeben, liegt in der Natur der Sache. Aus diesem Grund tun angehende Umschüler gut daran, mehrere Bildungsträger zu vergleichen. So können sie alle relevanten Details herausfinden und sich einen genauen Eindruck von der Maßnahme verschaffen. Trotz aller Unterschiede lassen sich die Rahmenbedingungen in der Regel folgendermaßen zusammenfassen:

Diese Eigenschaften zählen im Beruf

Dass die Raumausstatter-Umschulung ohne besondere formale Voraussetzungen daherkommt, ist dem Umstand geschuldet, dass man die relevanten Kenntnisse und Kompetenzen im Rahmen der Maßnahme lernt. Die persönliche Eignung lässt sich dahingegen nicht so einfach erlernen und basiert auf den folgenden Aspekten:

Weiterbildungsmöglichkeiten für Raumausstatter

Nach der Qualifizierung zum Raumausstatter kann man sich mithilfe des Abschlusses im Handwerk verwirklichen. Gleichzeitig sollte man das lebenslange Lernen nicht aus den Augen verlieren. So bietet sich beispielsweise die Teilnahme an einem Seminar zu einem der folgenden Themen an:

Wer einen höheren beruflichen Abschluss anstrebt, kann auch eine Fortbildung in Angriff nehmen. Hier sind vor allem die folgenden Aufstiegsqualifizierungen zu nennen:

Mit dem Meisterbrief steht auch der Weg in die Selbstständigkeit mit einem eigenen Betrieb offen. Einen breiten Überblick über geförderte Lehrgänge bietet unsere Seite zur geförderten Weiterbildung über das Arbeitsamt.

Ablauf und Dauer der Raumausstatter-Umschulung

Die Raumausstatter-Umschulung kombiniert praktische Tätigkeit mit theoretischem Unterricht. Bei der betrieblichen Variante lernen Sie in einem Ausbildungsbetrieb und besuchen begleitend die Berufsschule, die in der Regel als Blockunterricht mit etwa zwölf Wochen pro Lehrjahr organisiert ist. Alternativ können Sie eine überwiegend schulische Umschulung bei einem Bildungsträger absolvieren, bei der die Praxisteile in einer internen Übungswerkstatt und in Praktika vermittelt werden.

Die Umschulungsdauer beträgt standardmäßig 24 Monate und stellt damit eine Verkürzung um ein Drittel gegenüber der regulären dreijährigen Ausbildung dar. Diese Zeitersparnis ist möglich, da Umschüler bereits über Berufs- und Lebenserfahrung verfügen. Der Quereinstieg wird dadurch erheblich erleichtert. Bei einer Teilzeit-Umschulung verlängert sich die Dauer entsprechend. Die Bundesagentur für Arbeit bietet detaillierte Informationen zu den verschiedenen Ausbildungsformen und deren Abläufen.


Spezialisierungsmöglichkeiten und Schwerpunkte

Nach den ersten Ausbildungsmonaten können Sie einen von vier Schwerpunkten wählen, um Ihre Expertise zu vertiefen. Diese Spezialisierung ermöglicht es Ihnen, sich gezielt auf bestimmte Bereiche des Raumausstatterhandwerks zu fokussieren. Die vier verfügbaren Schwerpunkte sind Boden, Polstern, Raumdekoration mit Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen sowie Wand- und Deckendekoration.

Jeder Schwerpunkt eröffnet unterschiedliche Karrierewege und Einsatzbereiche. Der Bereich Boden konzentriert sich auf die Verlegung verschiedener Bodenbeläge, während der Schwerpunkt Polstern handwerkliche Fertigkeiten bei der Möbelaufarbeitung und -herstellung vermittelt. Die Spezialisierung auf Raumdekoration umfasst moderne Beleuchtungs- und Sonnenschutzkonzepte, und der Schwerpunkt Wand- und Deckendekoration widmet sich Tapeten, Wandbespannungen und dekorativen Gestaltungstechniken. Für den Quereinstieg ist diese Wahlmöglichkeit besonders vorteilhaft, da Sie Ihre bisherigen Erfahrungen gezielt einbringen können.


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Finanzierung und Förderung über das Arbeitsamt

Die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter können die Umschulungskosten übernehmen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Eine Förderung ist möglich, wenn drohende Arbeitslosigkeit vermieden, bestehende Arbeitslosigkeit beendet oder ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann. Zentrales Förderinstrument ist der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme und der Bildungsträger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sind. Lösen Sie den Gutschein bei einem solchen Anbieter ein, werden Lehrgangs- und Prüfungskosten sowie häufig Fahrt- und Kinderbetreuungskosten übernommen. Einen Überblick über weitere Berufe und den Ablauf finden Sie auf unserer Hauptseite zur Umschulung über das Arbeitsamt.

Zusätzlich zur Arbeitsagentur gibt es weitere Förderwege. Berufsgenossenschaften übernehmen die Umschulungskosten, wenn der ursprüngliche Beruf aufgrund eines anerkannten Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Deutsche Rentenversicherung trägt die Kosten im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei gesundheitsbedingter Berufsunfähigkeit, sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein besteht nicht; die Entscheidung liegt im Ermessen der Vermittlungsfachkraft und fällt in der Regel positiv aus, wenn Raumausstatter in Ihrer Region gesucht werden.


Förderung prüfen lassen

Klären Sie vor Beginn der Umschulung in einem persönlichen Beratungsgespräch bei Ihrer Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, ob ein Bildungsgutschein für die Raumausstatter-Umschulung in Betracht kommt. Achten Sie bei der Wahl des Bildungsträgers unbedingt auf die AZAV-Zulassung - nur dann lässt sich der Gutschein einlösen.

Der Berufsalltag als Raumausstatter

Der Arbeitsalltag von Raumausstattern ist abwechslungsreich und verbindet Werkstatt-, Kunden- und Montagetätigkeit. Ein typischer Auftrag beginnt oft mit einem Beratungstermin beim Kunden vor Ort: Es werden Wünsche besprochen, Maße genommen sowie Materialien, Farben und Stoffe ausgewählt. Anschließend folgt die Kalkulation, bevor in der Werkstatt zugeschnitten, genäht, gepolstert oder vorbereitet wird.

Ein großer Teil der Arbeit findet direkt beim Kunden statt - etwa beim Verlegen von Teppich-, PVC- oder Designbelägen, beim Anbringen von Gardinen und Sonnenschutz oder beim Tapezieren und Bespannen von Wänden. Der Beruf erfordert daher sowohl Fingerspitzengefühl in der Werkstatt als auch körperlichen Einsatz auf der Baustelle. Wer gern mit den Händen arbeitet, gestalterisch denkt und im direkten Kontakt mit Menschen aufgeht, findet hier ein erfüllendes Betätigungsfeld. Die Kombination aus sichtbaren Arbeitsergebnissen und zufriedenen Kunden macht für viele den besonderen Reiz des Berufs aus.


Berufsaussichten und Arbeitsmarkt

Das Raumausstatterhandwerk zählt zu den kleineren, aber stabilen Gewerken des Handwerks. Der anhaltende Wunsch nach individueller Wohnraumgestaltung, energetische Sanierungen und der Trend zu hochwertigen Bodenbelägen und Sonnenschutzlösungen sorgen für eine konstante Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften. Gerade weil die Zahl der Auszubildenden in diesem Handwerk begrenzt ist, sind gut ausgebildete Raumausstatter in vielen Regionen gesucht.

Für Quereinsteiger, die über eine Umschulung einsteigen, ergeben sich dadurch gute Chancen auf eine Festanstellung. Mögliche Arbeitgeber sind Raumausstatterbetriebe, Bodenlegerfirmen, Polsterwerkstätten, Möbelhäuser und Sanierungsunternehmen. Wer sich später zum Meister weiterbildet, kann einen eigenen Betrieb gründen oder eine leitende Position übernehmen. Auch angrenzende Bereiche wie der Handel mit Bodenbelägen, Gardinen oder Objektausstattung bieten Perspektiven.


So läuft die Abschlussprüfung ab

Die Umschulung endet mit der Gesellenprüfung vor der zuständigen Handwerkskammer, dem gleichen Abschluss, den auch reguläre Auszubildende ablegen. Die Prüfung gliedert sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Im praktischen Teil fertigen die Prüflinge Arbeitsproben und ein prüfungsrelevantes Werkstück an, das je nach gewähltem Schwerpunkt etwa das Verlegen eines Bodenbelags, das Polstern eines Möbelstücks oder die Anfertigung einer Fensterdekoration umfasst.

Der theoretische Teil umfasst schriftliche Prüfungsbereiche zu Gestaltung, Technik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Bewertet werden Fachwissen, handwerkliche Genauigkeit und gestalterisches Verständnis. Mit dem Bestehen erhalten die Absolventen den Gesellenbrief und dürfen die Berufsbezeichnung Raumausstatter führen. Dieser anerkannte Abschluss bildet zugleich die Grundlage für spätere Aufstiegsfortbildungen bis hin zum Meister.


Alternativen zur Raumausstatter-Umschulung

Per Umschulung Raumausstatter zu werden, ist ohne Frage eine gute Sache. Wer sich davon angesprochen fühlt, sollte aber nichts überstürzen. Möglicherweise kommt auch eine andere Umschulung in Betracht. Angehende Umschüler sollten ähnliche Berufe kennen und dabei vor allem verwandte handwerklich-gestalterische Berufsbilder in Betracht ziehen. Passende Alternativen aus unserem Umschulungsangebot sind etwa die Umschulung zum Tischler, die inhaltlich verwandte Ausbildung zum Schreiner sowie eine gestalterisch ausgerichtete Laufbahn als Innenarchitekt.

Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf handwerklich nahe Berufe wie Polsterer, Bodenleger, Parkettleger oder Maler und Lackierer. Ein Beratungsgespräch beim Arbeitsamt hilft dabei, die persönliche Eignung, die Arbeitsmarktchancen und die Förderfähigkeit der jeweiligen Umschulung realistisch einzuschätzen.

Häufige Fragen zur Umschulung zum Raumausstatter

Was kostet die Umschulung zum Raumausstatter?
Die Lehrgangskosten liegen je nach Bildungsträger meist im vier- bis niedrigen fünfstelligen Bereich. Wird die Umschulung über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert, entstehen für Sie in der Regel keine Kosten: Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie häufig Fahrt- und Betreuungskosten werden dann übernommen.
Wie lange dauert die Umschulung zum Raumausstatter?
Die Umschulung dauert in der Regel 24 Monate und ist damit um ein Drittel kürzer als die reguläre dreijährige Ausbildung. Möglich wird die Verkürzung durch die Berufs- und Lebenserfahrung der Umschüler. Bei einer Umschulung in Teilzeit verlängert sich die Dauer entsprechend.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Umschulung erfüllen?
Eine bestimmte Vorbildung ist nicht vorgeschrieben. Wichtig sind handwerkliches Geschick, gestalterisches Gespür, ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen und körperliche Belastbarkeit. Für eine geförderte Umschulung prüft die Agentur für Arbeit zusätzlich Ihre persönliche Situation und die Arbeitsmarktchancen.
Wird die Umschulung vom Arbeitsamt gefördert?
Ja, die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter können die Umschulung über einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III fördern. Voraussetzung ist ein AZAV-zugelassener Bildungsträger. Ein Rechtsanspruch besteht nicht - die Entscheidung liegt im Ermessen Ihrer Vermittlungsfachkraft.
Was verdient man als Raumausstatter?
Im Angestelltenverhältnis liegt das Bruttogehalt als Geselle meist bei rund 2.200 bis 2.900 Euro im Monat. Mit Berufserfahrung, einer Spezialisierung oder dem Meisterbrief steigt der Verdienst. Selbstständige Raumausstattermeister können bei guter Auftragslage deutlich mehr erwirtschaften.
Welche Schwerpunkte kann ich während der Umschulung wählen?
Während der Umschulung können Sie einen von vier Schwerpunkten wählen: Boden, Polstern, Raumdekoration mit Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen oder Wand- und Deckendekoration. Die Spezialisierung ermöglicht es Ihnen, sich gezielt auf einen Bereich zu fokussieren und bisherige Erfahrungen einzubringen.
Womit beschäftigt sich eine Raumausstatterin im Berufsalltag?
Als Raumausstatterin gestalten Sie den Innenraum von Wohnungen und Geschäftsräumen, indem Sie Wände und Decken bekleiden, Bodenbeläge verlegen und Fenster mit Dekorationen ausstatten. Zur Inneneinrichtung gehört ebenso das Aufarbeiten und Neubeziehen von Polstermöbeln. So verbinden Sie im Alltag handwerkliches Arbeiten mit gestalterischen Aufgaben rund um den Wohn- und Geschäftsraum.
Worin unterscheidet sich die Umschulung von der regulären dualen Ausbildung?
Die klassische duale Ausbildung zum Raumausstatter dauert drei Jahre und findet parallel im Betrieb und in der Berufsschule statt. Die Umschulung vermittelt dieselben Inhalte in verkürzter Form und richtet sich an Menschen, die bereits einen anderen Beruf erlernt oder eine Ausbildung absolviert haben. Beide Wege enden mit derselben anerkannten Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer.
Wo kann ich mich vorab seriös über das Berufsbild informieren?
Einen fundierten Überblick über Tätigkeiten, Voraussetzungen und Arbeitsbereiche bietet das Portal BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit. Bevor Sie die Umschulung zur Raumausstatterin beginnen, lohnt sich zudem ein persönliches Beratungsgespräch, in dem sich klären lässt, ob eine geförderte Maßnahme für Sie infrage kommt. So können Sie besser einschätzen, ob der Beruf zu Ihren Stärken passt.
Achtung! Tipp aus der Redaktion

Die Raumausstatter-Umschulung spricht viele Menschen an, die einen Berufswechsel vollziehen wollen oder müssen. Die Verbindung von Handwerk und Kreativität erscheint sehr reizvoll. Dennoch sollte man sich Zeit für die Entscheidung nehmen und sich eingehend beraten lassen.

Das Arbeitsamt ist dafür die richtige Adresse. Vergleichen Sie vor der Anmeldung mehrere AZAV-zugelassene Bildungsträger, fragen Sie nach der Übernahmequote in Ausbildungsbetriebe und lassen Sie sich einen realistischen Eindruck vom praktischen Arbeitsalltag verschaffen - so treffen Sie eine fundierte Entscheidung für Ihren beruflichen Neustart.