Psychologisches Gutachten beim Arbeitsamt wegen einer Umschulung

DAS WICHTIGSTE IN KĂśRZE
- Ein psychologisches Gutachten ist keine Schikane, sondern eine Entscheidungshilfe fĂĽr die Agentur fĂĽr Arbeit, wenn die Eignung fĂĽr eine Umschulung unklar ist.
- Zuständig ist der Berufspsychologische Service (BPS) der Bundesagentur für Arbeit, eine kostenfreie Fachdienststelle.
- GeprĂĽft werden meist logisches Denken, Vorstellungsvermögen, Rechnen, Gedächtnis und Sprachverständnis – ĂĽberwiegend am Computer.
- Es gibt kein Bestehen oder Durchfallen im klassischen Sinn: Das Gutachten liefert eine Eignungsprognose fĂĽr den angestrebten Beruf.
- Umschulungen sind Kann-Leistungen (§ 81 SGB III), deshalb darf das Amt die Erfolgsaussichten vorab genau prüfen.
Fordert das Arbeitsamt vor der Zusage zu einer Umschulung ein psychologisches Gutachten, dient das der Einschätzung, ob Sie den Anforderungen der Maßnahme gewachsen sind und im Zielberuf gute Beschäftigungschancen haben. Erstellt wird die Begutachtung vom Berufspsychologischen Service der Bundesagentur für Arbeit. Der folgende Ratgeber erklärt, warum das Amt so vorgeht, wie der Test abläuft und wie Sie sich sinnvoll vorbereiten.
Wenn das Arbeitsamt eine Umschulung fördern soll, prüft es die formalen Voraussetzungen genau und geht auch der Frage auf den Grund, ob die Maßnahme sinnvoll ist. Da Umschulungen in den Bereich der sogenannten Kann-Leistungen fallen, ist diese Prüfung auch das gute Recht der Arbeitsämter.
So mancher Interessent ist dann aber ĂĽberrascht, wenn das Arbeitsamt wegen der gewĂĽnschten Umschulung auf ein psychologisches Gutachten pocht.
Der berufspsychologische Test als Entscheidungshilfe
Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters tun sich zuweilen schwer, die Sinnhaftigkeit einer Umschulung zu erfassen. Einerseits sind sie gewillt, ihren Kunden beim Wiedereinstieg ins Berufsleben zu helfen, andererseits geht es darum, dass nur aussichtsreiche Maßnahmen gefördert werden, schließlich geschieht dies aus Steuermitteln.
Falls der Sachbearbeiter Unterstützung braucht, kann er den Berufspsychologischen Service hinzuziehen. Für den angehenden Umschüler bedeutet dies, dass er sich einer psychologischen Begutachtung unterzieht. Der Berufspsychologische Service (BPS) ist eine eigene Fachdienststelle innerhalb der Bundesagentur für Arbeit und mit Diplom-Psychologinnen und Diplom-Psychologen besetzt. Seine Einschätzung ist für die Fachkraft eine fundierte Grundlage, ersetzt deren Ermessensentscheidung aber nicht vollständig.
Ob und in welcher Höhe eine Umschulung gefördert wird, hängt insgesamt von mehreren Voraussetzungen für eine Umschulung beim Arbeitsamt ab. Das Gutachten ist dabei nur ein Baustein unter mehreren.
GrĂĽnde fĂĽr die Anforderung eines Gutachtens
Ist dieser sich nicht ganz sicher, will aber keine pauschale Absage erteilen, zieht er den Berufspsychologischen Service hinzu und veranlasst eine psychologische Begutachtung. Im Rahmen dieser wird unter anderem festgestellt, ob der Antragsteller fĂĽr den betreffenden Beruf geeignet ist.
Es geht also darum, eine Prognose darüber zu erstellen, ob der angehende Umschüler den Belastungen und Anforderungen der Umschulung gerecht werden kann. Weiterhin soll das Gutachten einen Eindruck davon vermitteln, ob der Antragsteller anschließend über solide Beschäftigungschancen im betreffenden Bereich verfügt.
Typische Anlässe für eine Begutachtung sind ein Berufswechsel in ein völlig neues Feld, gesundheitlich bedingte Umschulungen, ein länger zurückliegender Schulabschluss oder Zweifel an den fachlichen Grundlagen für den Zielberuf. Häufig kommt der Berufspsychologische Service auch ins Spiel, wenn mehrere Berufsziele denkbar sind und eine Orientierung gesucht wird. Wer aus gesundheitlichen Gründen umsattelt, findet weitere Hinweise im Ratgeber zur Umschulung wegen Krankheit.
Ablauf der psychologischen Begutachtung
Wer eine Einladung zur psychologischen Begutachtung beim Berufspsychologischen Service des Arbeitsamtes erhält, ist zumeist verunsichert und nervös. Es geht schließlich um die eigene berufliche Zukunft.
Außerdem weiß man zunächst nicht, was auf einen zukommt. Zumindest in dieser Hinsicht lässt sich Abhilfe schaffen, denn die Begutachtung besteht aus verschiedenen Fragen und Aufgaben.
Typischerweise findet man sich mit anderen Kunden des Arbeitsamtes ein und erhält einen Computerarbeitsplatz, weil die Fragen und Aufgaben vornehmlich am PC bearbeitet werden.
Dabei werden beispielsweise die folgenden Bereiche geprĂĽft:
- logisches Denkvermögen
- Vorstellungsvermögen
- Mathematik und Rechnen
- Gedächtnisleistung
- Sprachfertigkeit und Sprachverständnis
Anschließend kann noch ein Gespräch mit einem Psychologen oder einer Psychologin folgen. In begründeten Einzelfällen wird mitunter auch ein Drogentest verlangt. Interessenten an einer Umschulung werden so auf Herz und Nieren geprüft.
Der zeitliche Umfang liegt meist zwischen zwei und vier Stunden, je nach Fragestellung. Die Teilnahme ist fĂĽr Sie kostenfrei, notwendige Fahrtkosten werden auf Antrag erstattet. Wichtig zu wissen: Die einzelnen Testverfahren sind wissenschaftlich standardisiert, es wird also nicht das BauchgefĂĽhl einer einzelnen Person abgefragt, sondern ein objektiv vergleichbares Anforderungsprofil.
Vorbereitung auf den Eignungstest
Auch wenn man einen psychologischen Eignungstest nicht wie eine Schulprüfung auswendig lernen kann, lässt sich die eigene Ausgangslage verbessern. Wer sich mit typischen Aufgabenformaten vertraut macht, geht deutlich gelassener in den Termin.
Entscheidend ist eine realistische innere Haltung: Der Test soll nicht beweisen, dass Sie versagen, sondern klären, ob der Zielberuf zu Ihren Fähigkeiten passt. Wenn Sie noch unsicher sind, welche Richtung überhaupt in Frage kommt, hilft der Ratgeber welche Umschulung zu mir passt bei der Orientierung.
Bedeutung und Verbindlichkeit des Gutachtens
Wer den Belastungs- und Eignungstest gut meistert, hat gute Chancen auf eine geförderte Umschulung. Ein streng verstandenes Bestehen oder Durchfallen gibt es jedoch nicht. Das Ergebnis ist eine gutachterliche Empfehlung, die die Fachkraft in ihre Ermessensentscheidung einbezieht.
Das bedeutet auch: Ein positives Gutachten ist keine automatische Bewilligung, und ein zurückhaltendes Gutachten ist keine endgültige Absage. Fällt die Empfehlung für den ursprünglich gewünschten Beruf verhalten aus, schlägt der Berufspsychologische Service oft alternative Berufe vor, die besser zum Fähigkeitsprofil passen. Das kann sogar eine Chance sein, denn eine Umschulung ist nur dann sinnvoll, wenn sie realistisch zu einem Abschluss und zu einer Anstellung führt. Welche Richtungen die Bundesagentur bevorzugt fördert, zeigt die Übersicht dazu, welche Umschulungsberufe gefördert werden.
Rechte, Widerspruch und zweite Meinung
Rund um die Begutachtung bestehen einige Rechte, die viele Interessenten nicht kennen. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf ein rückmeldendes Gespräch, in dem die Ergebnisse verständlich erläutert werden. Auf Wunsch können Sie beantragen, dass Ihnen das Gutachten beziehungsweise dessen wesentlicher Inhalt zugänglich gemacht wird.
Führt die Einschätzung zu einer Ablehnung Ihres Antrags, ist der ablehnende Bescheid der entscheidende Punkt: Gegen ihn können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Sinnvoll ist es, den Widerspruch mit neuen Argumenten oder Nachweisen zu untermauern, etwa aktuellen Qualifikationen, Praktikumsbescheinigungen oder einer fachärztlichen Stellungnahme bei gesundheitlich bedingten Umschulungen.
Auch der Finanzierungsweg spielt eine Rolle. In vielen Fällen läuft die Förderung über einen Bildungsgutschein, dessen Voraussetzungen im Ratgeber zur Umschulung mit Bildungsgutschein beschrieben sind. Eine geeignete Maßnahme finden Sie über AZAV-zugelassene Anbieter, die über KURSNET der Bundesagentur für Arbeit gelistet sind. Einen breiteren Überblick über weitere Fördermöglichkeiten bietet der Bereich Weiterbildung über das Arbeitsamt, und alle grundlegenden Infos rund um den Neustart bündelt die Übersicht zur Umschulung über das Arbeitsamt.
Diese Merkmale erhebt der Berufspsychologische Service
Das Gutachten setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die gemeinsam ein Bild von Ihren Voraussetzungen ergeben. Neben den reinen Leistungstests spielen auch Ihre bisherige Biografie, Ihre Motivation und Ihre gesundheitliche Belastbarkeit eine Rolle.
Im Leistungsteil geht es um kognitive Grundfunktionen: Wie schnell und sicher erfassen Sie Zahlen und Zusammenhänge, wie gut merken Sie sich Informationen, wie sicher bewegen Sie sich im sprachlichen Ausdruck? Diese Fähigkeiten sind für jede Ausbildung relevant, weil ein Umschulungsberuf innerhalb von zwei Jahren viel Lernstoff verlangt. Im Gespräch geht es dagegen stärker um Ihre Beweggründe, Ihre Vorstellung vom Berufsalltag und Ihre Bereitschaft, sich auf eine intensive Lernphase einzulassen.
Wichtig ist, dass es beim BPS nicht um Wissen aus Ihrem alten Beruf geht, sondern um übertragbares Potenzial. Auch wer lange aus dem Lernen heraus ist, kann gute Ergebnisse erzielen, wenn er strukturiert an die Aufgaben herangeht. Ehrliche Antworten im Gespräch sind sinnvoller als einstudierte Wunschantworten, denn die Fachkräfte erkennen Widersprüche zwischen Testergebnis und Selbstbild schnell.
Gutachten bei gesundheitlich bedingten Umschulungen
Ein besonderer Fall liegt vor, wenn die Umschulung nötig wird, weil der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Dann geht es beim Gutachten nicht nur um die Eignung für den Wunschberuf, sondern auch darum, dass der neue Beruf mit den vorhandenen Einschränkungen dauerhaft ausübbar ist.
In solchen Fällen arbeitet der Berufspsychologische Service häufig mit dem ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit zusammen. Liegt eine anerkannte Behinderung oder eine drohende Erwerbsminderung vor, kann die Zuständigkeit auch bei der Deutschen Rentenversicherung liegen, die Umschulungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation fördert. Die Abläufe ähneln sich, die rechtliche Grundlage ist jedoch eine andere.
Wer eine gesundheitlich begründete Umschulung anstrebt, sollte fachärztliche Unterlagen frühzeitig bereithalten und beim Gespräch offen benennen, welche Tätigkeiten möglich sind und welche nicht. Das erhöht die Chance, dass ein realistisch passendes Berufsziel gefunden wird. Details zur Zuständigkeit finden sich im Ratgeber zur Umschulung über die Rentenversicherung.