Psychologisches Gutachten beim Arbeitsamt wegen einer Umschulung
Wenn das Arbeitsamt eine Umschulung fördern soll, prüft es die formalen Voraussetzungen genau und geht auch der Frage auf den Grund, ob das Ganze sinnvoll ist oder nicht. Da Umschulungen in den Bereich der sogenannten Kann-Leistungen fallen, ist dies auch das gute Recht der Arbeitsämter.
So mancher Interessent ist dann aber mehr als überrascht, wenn das Arbeitsamt wegen der gewünschten Umschulung auf ein psychologisches Gutachten pocht.
Berufspsychologischer Test als Hilfestellung bei der Entscheidung über eine Umschulung
Sachbearbeiter/innen der Agentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters tun sich zuweilen schwer, die Sinnhaftigkeit einer Umschulung zu erfassen. Einerseits sind sie gewillt, ihren Kunden beim Wiedereinstieg ins Berufsleben zu helfen, andererseits geht es aber darum, dass nur aussichtsreiche Maßnahmen gefördert werden sollen, schließlich geschieht all dies gewissermaßen auf Kosten der Steuerzahler.
Falls der Sachbearbeiter Unterstützung braucht, kann er den berufspsychologischen Service hinzuziehen. Für den angehenden Umschüler bedeutet dies, dass er sich einer psychologischen Begutachtung unterziehen muss.
Warum fordert das Arbeitsamt ein psychologisches Gutachten vor der Zustimmung zu einer Umschulung?
Ist sich dieser nicht ganz sicher und will aber keine pauschale Absage erteilen, zieht er den berufspsychologischen Service hinzu und veranlasst eine psychologische Begutachtung. Im Rahmen dieser soll unter anderem festgestellt werden, ob der Antragsteller für den betreffenden Beruf geeignet ist.
Es geht also darum, eine Prognose darüber zu erstellen, ob der angehende Umschüler den Belastungen und Anforderungen der Umschulung gerecht werden kann. Weiterhin soll das psychologische Gutachten einen Eindruck davon vermitteln, ob der Antragsteller anschließend über solide Beschäftigungschancen im betreffenden Bereich verfügt.
Wie läuft die psychologische Begutachtung ab?
Wer eine Einladung zur psychologischen Begutachtung beim berufspsychologischen Service des Arbeitsamtes erhält, ist zumeist verunsichert und nervös. Es geht schließlich um die eigene berufliche Zukunft.
Außerdem weiß man gar nicht, was auf einen zukommt. Zumindest in dieser Hinsicht kann Abhilfe geschaffen werden, denn das psychologische Gutachten besteht aus verschiedenen Fragen und Aufgaben.
Typischerweise findet man sich mit anderen Kunden des Arbeitsamtes ein und erhält einen Computerarbeitsplatz, weil die Fragen und Aufgaben vornehmlich am PC bearbeitet werden.
Dabei sollen beispielsweise die folgenden Bereiche geprüft werden:
- logisches Denkvermögen
- Vorstellungsvermögen
- Mathematik
- Gedächtnisleistung
- Sprachfertigkeit
Anschließend kann noch ein Gespräch mit einem Psychologen oder einer Psychologin folgen. In begründeten Einzelfällen wird mitunter auch noch ein Drogentest verlangt. Interessenten an einer Umschulung werden so auf Herz und Nieren geprüft.
Wer den Belastungs- und Eignungstest besteht, hat gute Chancen auf eine geförderte Umschulung.