Voraussetzungen für eine Umschulung beim Arbeitsamt
Wer eine Umschulung machen möchte, wendet sich typischerweise an das Arbeitsamt. Arbeitssuchende müssen schließlich mit dem Amt kooperieren und sind auf dessen Unterstützung angewiesen. Daher ist es wichtig, dass das Arbeitsamt dem Umschulungsvorhaben zustimmt.
Ist dies nicht der Fall, gibt es einerseits keine Förderung und andererseits möglicherweise sogar Sanktionen, weil man sich dem Amt widersetzt und durch die Teilnahme der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung steht.
Menschen, die einen Berufswechsel ins Auge fassen, tun somit gut daran, mit dem Arbeitsamt zu kooperieren und sich im Vorfeld über die Voraussetzungen für eine Umschulung zu informieren. Die Vorgaben seitens des Amtes sollten dabei nicht als Schikane empfunden werden, sondern haben durchaus ihre Daseinsberechtigung.
Eine durch das Arbeitsamt finanzierte Umschulung ist eine nicht zu verachtende Investition und sollte deshalb unbedingt von Erfolg gekrönt sein. Aus diesem Grund bestehen gewisse Bedingungen, die maßgebend für die Entscheidung des Arbeitsamtes sind.
Welche Voraussetzungen sollte man für eine Umschulung erfüllen?
Interessierte an einer Umschulung sollten zunächst bedenken, dass es sich dabei um eine Zweitausbildung handeln soll. Folglich sollte eine abgeschlossene Ausbildung in einem beliebigen Beruf vorhanden sein. Außerdem ist es wichtig, dass man dazu bereit ist, noch einmal von vorne zu beginnen und einen anderen Beruf zu lernen.
Der damit verbundene Lernaufwand und die Tatsache, dass man trotz der vorhandenen beruflichen Vergangenheit in dem neuen Beruf absoluter Anfänger ist, sind Punkte, die es zu beachten gilt. Viele Menschen kostet es somit zunächst Überwindung, sich umschulen zu lassen.
Wer kann eine Umschulung über das Arbeitsamt machen?
Dabei handelt es sich um Arbeitssuchende und akut von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Wer diese Voraussetzung erfüllt und im bisherigen Job keine Perspektiven mehr hat, kann sich mitunter über das Arbeitsamt umschulen lassen.
Das Arbeitsamt setzt für eine Umschulung voraus, dass es im ursprünglich erlernten Beruf keine Beschäftigungsaussichten mehr gibt. Um einer dauerhaften Arbeitslosigkeit zu entgehen, kann dann eine Umschulungsmaßnahme durchgeführt werden.
Welche Umschulungen fördert das Arbeitsamt?
Dass es bei einer Umschulung über das Arbeitsamt darum geht, der Arbeitslosigkeit zu entgehen und sich gute Berufsaussichten zu sichern, steht außer Frage. Interessierte sollten allerdings wissen, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf eine Umschulung gibt. Die Entscheidung darüber, ob diese bewilligt wird oder nicht, liegt somit im Ermessensspielraum des Sachbearbeiters beziehungsweise der Sachbearbeiterin.
Entscheidend für die Genehmigung einer bestimmten Umschulung ist stets, dass die Aussicht darauf besteht, dass diese zu guten Berufsaussichten führt. Ist dies der Fall, handelt es sich um eine sinnvolle und lohnende Investition.
Wer eine Umschulung in Angriff nehmen möchte, sollte sich daher gut auf das Gespräch beim Arbeitsamt vorbereiten und schlüssig argumentieren. Mitunter leistet man so wichtige Überzeugungsarbeit und kann eine positive Entscheidung begünstigen.
Neben den allgemeinen Voraussetzungen für eine Umschulung über das Arbeitsamt sollten angehende Berufswechsler/innen auch beachten, dass die verschiedenen Förderungen unterschiedliche Modalitäten aufweisen. Die Voraussetzungen können somit variieren und lassen sich nicht pauschalisieren.
Im Rahmen einer persönlichen Beratung lassen sich entsprechende Fragen klären. Oftmals hilft es aber auch, vorab eigenständig zu recherchieren und sich einen ersten Überblick über die Förderbedingungen zu verschaffen.
Voraussetzungen für eine Umschulung über die Rentenversicherung
Im Zuge der Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen für eine Umschulung über das Arbeitsamt sollte man auch die Bedingungen einer Kostenübernahme seitens der deutschen Rentenversicherung beachten.
Grundsätzlich müssen dafür mindestens die folgenden Kriterien erfüllt werden:
- Umschulung aus gesundheitlichen Gründen
- Beitragszahlungen über mindestens 15 Jahre
5 Tipps für eine Umschulungsförderung
Wer auf eine Umschulung über das Arbeitsamt hofft, ist auf das Wohlwollen des Amtes angewiesen, denn es besteht kein Rechtsanspruch.
Aus diesem Grund sollten angehende Berufswechsler/innen geschickt argumentieren und die formalen Voraussetzungen kennen.
Zudem tun sie gut daran, die folgenden Tipps zu befolgen:
- Wenden Sie sich an die Arbeitsagentur, wenn Sie berufstätig waren und nun neben dem Bezug von Arbeitslosengeld I eine Umschulung absolvieren möchten!
- Wenn Sie Hartz IV beziehungsweise ALG 2 beziehen, sollten Sie sich bezüglich einer Eingliederungsmaßnahme an das Jobcenter wenden!
- Falls es um eine Umschulung wegen Krankheit geht, sollten Sie gegebenenfalls auch Kontakt mit der Rentenversicherung aufnehmen!
- Beachten Sie die unterschiedlichen Voraussetzungen der verschiedenen Umschulungsförderungen!
- Ziehen Sie auch Alternativen zu Umschulungen in Betracht, wie zum Beispiel eine schulische Ausbildung oder eine Weiterbildung![/su_list]
Checkliste: Diese Gründe sprechen für eine Umschulung
Dass ein Berufswechsel ein weitreichender Schritt ist, steht außer Frage.
Man sollte daher gute Gründe haben und nichts überstürzen. Das ist allein schon notwendig, weil das Arbeitsamt Umschulungen nur unter bestimmten Voraussetzungen fördert.
Grundsätzlich sind die folgenden Gründe gute Argumente für eine Umschulung:
- geringer Personalbedarf im bisherigen Beruf
- erschwerter Wiedereinstieg im bisherigen Beruf
- Unzufriedenheit im alten Beruf
- gesundheitliche Einschränkungen, die der Ausübung des alten Berufs im Wege stehen
Wer dementsprechend argumentiert und zugleich bereits einen aussichtsreichen Umschulungswunsch äußert, hat gute Karten, wenn es um eine Umschulungsförderung geht.