Welche Umschulungsberufe werden gefördert?

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Beratungsgespräch zur Förderung von Umschulungsberufen beim ArbeitsamtGefördert werden Umschulungen in Berufe, für die auf dem Arbeitsmarkt nachweislich Bedarf besteht und in denen gute Aussichten auf eine dauerhafte Beschäftigung bestehen. Eine feste Liste förderfähiger Umschulungsberufe gibt es nicht - entscheidend ist die Einzelfallprüfung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Besonders gute Karten haben anerkannte Mangelberufe wie Pflege, Erziehung, Elektro- und Anlagentechnik sowie IT.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Es gibt keine amtliche Liste geförderter Umschulungsberufe - jeder Antrag wird individuell geprüft.
  • Gefördert wird, wenn die Umschulung Arbeitslosigkeit beendet oder abwendet und der Beruf gute Arbeitsmarktchancen bietet.
  • Mangelberufe wie Pflege, Erziehung, Mechatronik, Elektronik und Anlagenmechanik (SHK) werden besonders häufig bewilligt.
  • Die Förderung läuft über den Bildungsgutschein und deckt Lehrgangskosten sowie meist den Lebensunterhalt ab.
  • Wer eigene Argumente und aktuelle Stellenangebote mitbringt, erhöht die Chance auf eine Bewilligung deutlich.
BildungsgutscheinFörderung§ 81 SGB III, AZAV-Träger
ALG läuft weiterWährend der MaßnahmeLebensunterhalt gesichert
AZAV-zertifiziertAnbieterKurssuche über KURSNET
BerufsberatungBeratungKostenlos beim Arbeitsamt

Menschen, die mit dem Gedanken spielen, eine Zweitausbildung zu absolvieren, müssen sich immer wieder die Frage stellen, welche Umschulungsberufe gefördert werden. Grundsätzlich sind sie zwar in ihrer Berufswahl frei, aber ohne Förderung durch das Arbeitsamt ist eine Umschulung kaum zu realisieren.

Einerseits fallen bei den Umschulungsanbietern hohe Gebühren an und andererseits muss der laufende Lebensunterhalt irgendwie finanziert werden. Als Umschüler/in hat man keine Zeit, parallel einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, um ein ausreichendes Einkommen zu erwirtschaften. Folglich muss eine Förderung her, weshalb angehende Umschüler/innen stets auf die Genehmigung des Arbeitsamtes angewiesen sind. Einen Überblick über sämtliche Fördermöglichkeiten bietet unser Ratgeber zur Umschulung über das Arbeitsamt.

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen für die Umschulungsförderung durch das Arbeitsamt

Ob eine Umschulung durch das Arbeitsamt gefördert wird, hängt stets von der Einzelfallentscheidung des jeweiligen Sachbearbeiters ab. Antragsteller/innen sollten somit gut argumentieren und darlegen können, warum die betreffende Umschulung sinnvoll und aussichtsreich ist. Welche persönlichen und formalen Bedingungen dabei erfüllt sein müssen, fassen wir in unserem Beitrag zu den Voraussetzungen für eine Umschulung beim Arbeitsamt zusammen.

Grundsätzlich haben die Sachbearbeiter aber natürlich auch ihre Vorschriften und Regeln, die ihnen als Maßstäbe dienen. Zunächst ist festzuhalten, dass das Arbeitsamt zuständig sein muss. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Umschulung erforderlich ist, weil der Antragsteller arbeitslos ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist und in seinem bisherigen Job keine Perspektive mehr hat.

Ein Umschulungsberuf wird dann nur gefördert, wenn die Situation auf dem Arbeitsmarkt für Bewerber positiv ist und gute Chancen darauf bestehen, dass der Umschüler bis zum Renteneintritt in dem betreffenden Beruf arbeiten kann. Rechtsgrundlage ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (§ 81 SGB III). Einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Umschulung gibt es dabei nicht - die Förderung ist eine Ermessensleistung.


Diese Umschulungsberufe sieht das Arbeitsamt besonders gern

Welche Umschulungsberufe konkret in Betracht kommen, kann von Fall zu Fall variieren. Grundsätzlich ist ein bestehender Fachkräftemangel ein nicht zu verachtender Faktor. Somit sind die folgenden Umschulungsberufe in diesem Zusammenhang unbedingt hervorzuheben:

In diesen sogenannten Mangelberufen bestehen besonders gute Chancen auf eine Umschulungsförderung, die den ersehnten beruflichen Neustart ermöglicht. Welche Branchen darüber hinaus dringend Personal suchen, zeigt unsere Übersicht dazu, welche Berufe besonders gefragt sind.


Das Arbeitsamt ist offen für unterschiedlichste Umschulungsberufe

Es entsteht teilweise der Eindruck, die Arbeitsämter förderten nur bestimmte Umschulungsberufe und lehnten andere Optionen kategorisch ab. Dem ist aber in keiner Weise so, denn grundsätzlich sind die Sachbearbeiter/innen offen für unterschiedlichste Karrierewege. Dabei legen sie allerdings großen Wert auf gute Aussichten, schließlich soll sich die Förderung bezahlt machen und den Umschüler zurück in Arbeit bringen. So kann durchaus der Eindruck entstehen, es gäbe genaue Vorgaben, welche Umschulungsberufe gefördert werden. Dies liegt aber nur an der jeweiligen Lage auf dem Arbeitsmarkt, die typischerweise in bestimmten Branchen einen besonderen Fachkräftemangel aufzeigt. Dadurch kommen die Sachbearbeiter/innen der Arbeitsämter zu ähnlichen Ergebnissen und empfehlen ähnliche Umschulungen.

Als angehende/r Umschüler/in muss man sich darauf nicht festnageln lassen, sondern sollte schlüssige Argumente vorbringen können. So lassen sich auch die Sachbearbeiter/innen des Jobcenters beziehungsweise der Agentur für Arbeit überzeugen. Es ist daher wichtig, dass Interessierte sich vorab gut informieren und eine vorläufige Berufswahl treffen.

Eine gute Vorbereitung auf das Beratungsgespräch beim Arbeitsamt sorgt dafür, dass man die Chancen auf die gewünschte Umschulung erhöht. Gleichzeitig sollten Umschulungsinteressierte nicht zu stur sein und sich auch auf die Vorschläge des Arbeitsamtes einlassen können. Indem alle Beteiligten offen und gesprächsbereit sind, lassen sich die Weichen für einen vielversprechenden Berufswechsel stellen.

In vielen Fällen gibt es auch abseits der gegenwärtigen Mangelberufe interessante Umschulungsmöglichkeiten. Zuweilen kann auf die vorhandene Vorbildung Rücksicht genommen werden, so dass die Umschulung gewissermaßen als Weiterbildung dient und die berufliche Qualifikation ausbaut. Eine reine Anpassungsqualifizierung fällt dann eher in den Bereich der geförderten Weiterbildung über das Arbeitsamt.

Es gibt folglich verschiedene Ansätze, die hinsichtlich einer Umschulung im Fokus stehen können. Interessierte tun gut daran, bereits eine erste Vorauswahl zu treffen, um dann im Gespräch mit dem Arbeitsamt die Details zu klären.

Die Förderung beruflicher Qualifizierungen per Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein kann nicht nur zur Förderung einer Umschulung genutzt werden, sondern wird vom Arbeitsamt auch für eine vielversprechende Weiterbildung ausgestellt. Wie das Verfahren im Detail funktioniert, erläutern wir im Ratgeber zur Umschulung mit Bildungsgutschein.

Die berufliche Qualifizierung muss förderfähig sein und gute Aussichten auf dem Arbeitsmarkt bieten. Voraussetzung ist außerdem, dass sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sind. Passende Angebote finden sich über KURSNET, das Weiterbildungsportal der Bundesagentur für Arbeit. Unter diesen Voraussetzungen ist die Inanspruchnahme eines Bildungsgutscheins möglich.

Aktuelle Stellenangebote stützen den Förderantrag

Dem Arbeitsamt ist sehr daran gelegen, dass die geförderte Maßnahme eine drohende Arbeitslosigkeit verhindert oder eine bestehende Arbeitslosigkeit beendet.

Indem Interessierte aktuelle Stellenanzeigen nutzen, können sie den Wert der Qualifizierung auf dem Arbeitsmarkt belegen. Ein Ausdruck offener Stellen aus der Jobbörse der Bundesagentur oder von regionalen Portalen zeigt der Beratungskraft, dass für den Zielberuf tatsächlich Bedarf besteht.

Offene Stellen eignen sich daher bestens als Unterstützung auf dem Weg zur Umschulungsförderung.

Förderung an Bedarf gekoppelt
Das Arbeitsamt fördert bevorzugt Umschulungen in Berufe, für die regional freie Stellen und ein spürbarer Fachkräftemangel dokumentiert sind. Wer diesen Bedarf mit aktuellen Stellenangeboten belegt, verbessert seine Aussichten auf einen Bildungsgutschein deutlich.
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5 Tipps rund um den Bildungsgutschein

Die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Bildungsgutscheins zeigen, dass das Arbeitsamt berufliche Qualifizierungen unterschiedlicher Art fördern kann.

Wer auf den Bildungsgutschein aus ist, sollte die folgenden Tipps beherzigen:

Checkliste: Das steht im Bildungsgutschein

Anders als vielfach angenommen handelt es sich beim Bildungsgutschein um keinen Blankoscheck für die gewünschte Umschulung.

Das Arbeitsamt stellt einen individuellen Bildungsgutschein aus, sofern es die Förderung der betreffenden Maßnahme übernimmt.

Die folgenden Dinge stellen die wesentlichen Inhalte des Bildungsgutscheins dar:

Mit dem ausgestellten Bildungsgutschein suchen sich Interessierte anschließend selbst einen AZAV-zugelassenen Anbieter aus, dessen Maßnahme zum eingetragenen Bildungsziel passt. Der gewählte Träger rechnet die Kosten dann direkt mit der Agentur für Arbeit ab.

Berufsaussichten und Arbeitsmarkt bei geförderten Umschulungen

Warum das Arbeitsamt bestimmte Umschulungsberufe bevorzugt fördert, erklärt sich aus der Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt. In der Alten- und Krankenpflege, in Kindertagesstätten, im Handwerk sowie in technischen und IT-nahen Berufen bleiben seit Jahren viele Stellen unbesetzt. In genau diesen Feldern rechnet sich eine Förderung für die Solidargemeinschaft besonders schnell, weil frisch qualifizierte Fachkräfte gute Aussichten auf eine dauerhafte Anstellung haben.

Für Umschulungsinteressierte bedeutet das: Wer sich für einen anerkannten Engpassberuf entscheidet, muss seltener um die Bewilligung bangen. Anhaltspunkte liefern die regelmäßig veröffentlichte Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit sowie die Positivlisten der Länder. Diese Quellen zeigen, in welchen Berufen die Nachfrage das Angebot spürbar übersteigt.

Auch die Region spielt eine Rolle. Ein Beruf, der in einer strukturschwachen Gegend kaum nachgefragt wird, kann in einem Ballungsraum stark gesucht sein. Die Beratungskraft prüft daher immer die konkrete Arbeitsmarktlage vor Ort. Wer bereit ist, für den Zielberuf gegebenenfalls den Wohnort zu wechseln oder zu pendeln, erweitert seine Fördermöglichkeiten zusätzlich. Eine Orientierung an gefragten Berufen lohnt sich deshalb schon vor dem ersten Beratungstermin.

So läuft die Bewilligung einer geförderten Umschulung ab

Bis der Bildungsgutschein tatsächlich in der Hand liegt, sind mehrere Schritte zu durchlaufen. Am Anfang steht die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter und die Vereinbarung eines Beratungstermins. Dort wird zunächst geklärt, ob überhaupt ein Förderbedarf besteht und die Grundvoraussetzungen erfüllt sind.

Im Beratungsgespräch legen Interessierte ihre Vorstellungen dar und begründen, warum die angestrebte Umschulung sinnvoll ist. Die Beratungskraft gleicht diesen Wunsch mit der Arbeitsmarktlage und dem persönlichen Profil ab. Kommt sie zu einem positiven Ergebnis, wird das Ziel gemeinsam in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten und der Bildungsgutschein ausgestellt.

Anschließend suchen sich Umschüler/innen einen zugelassenen Bildungsträger und melden sich dort für die passende Maßnahme an. Wichtig ist, den Gutschein innerhalb seiner Gültigkeitsdauer und im vorgesehenen regionalen Geltungsbereich einzulösen. Während der Umschulung übernimmt das Arbeitsamt in der Regel die Lehrgangskosten und sichert - je nach Vorleistung - über Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld (Bürgergeld) den Lebensunterhalt. So wird aus dem Wunsch nach einem beruflichen Neustart ein finanzierbarer und tragfähiger Weg.

Häufige Fragen zu geförderten Umschulungsberufen

Gibt es eine offizielle Liste geförderter Umschulungsberufe?
Nein, eine amtliche Liste mit allen förderfähigen Umschulungsberufen existiert nicht. Die Agentur für Arbeit entscheidet in jedem Einzelfall, ob eine Umschulung gefördert wird. Maßgeblich sind der individuelle Förderbedarf und die Arbeitsmarktchancen im Zielberuf. Anhaltspunkte liefern Engpassanalysen und die Positivlisten der Bundesländer.
Welche Umschulungsberufe werden am häufigsten bewilligt?
Besonders gute Chancen bestehen in anerkannten Mangelberufen. Dazu zählen Pflege, Erziehung, Mechatronik, Elektronik, Anlagenmechanik für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik sowie IT-Berufe. In diesen Bereichen ist der Fachkräftemangel dokumentiert, sodass die Beratungskräfte eine Förderung schneller bewilligen als in Berufen mit angespannter Bewerberlage.
Wer entscheidet über die Förderung meiner Umschulung?
Die Entscheidung trifft die zuständige Beratungskraft bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter. Sie prüft, ob ein Förderbedarf vorliegt, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob der Zielberuf gute Arbeitsmarktaussichten bietet. Die Förderung ist eine Ermessensleistung nach § 81 SGB III, einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Umschulung gibt es nicht.
Wie kann ich die Chance auf eine Bewilligung erhöhen?
Bereiten Sie sich gut auf das Beratungsgespräch vor und bringen Sie stichhaltige Argumente mit. Hilfreich sind aktuelle Stellenangebote für den Zielberuf, die den regionalen Bedarf belegen, sowie der Nachweis erfolgloser Bewerbungen im bisherigen Beruf. Wer einen anerkannten Engpassberuf wählt und offen für Vorschläge bleibt, verbessert seine Aussichten deutlich.
Übernimmt das Arbeitsamt neben den Kursgebühren auch den Lebensunterhalt?
In der Regel ja. Bei einer geförderten Umschulung trägt das Arbeitsamt die Lehrgangs- und Prüfungskosten und kann zusätzlich Fahrt- und Betreuungskosten übernehmen. Der Lebensunterhalt wird je nach Vorleistung über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld gesichert. So bleibt während der Umschulung Zeit für das Lernen, ohne dass ein Nebenjob nötig ist.
Kann ich mir den Umschulungsberuf frei aussuchen?
Grundsätzlich sind Sie in der Berufswahl frei, doch die Förderung ist an gute Arbeitsmarktaussichten geknüpft. Wünsche ohne realistische Beschäftigungsperspektive werden seltener bewilligt. Sinnvoll ist es, eigene Vorstellungen mit den Empfehlungen der Beratungskraft abzugleichen und Kompromissbereitschaft zu zeigen, um einen tragfähigen und förderfähigen Berufsweg zu finden.
Achtung! Tipp aus unserer Redaktion

Berufswechsler/innen haben oftmals sehr konkrete Vorstellungen von ihrem beruflichen Neustart und wenden sich nur zwecks Förderung ans Arbeitsamt.

Dabei sollten sie sich aber den folgenden Tipp aus unserer Redaktion zu Herzen nehmen.

Lassen Sie sich auf die Beratung beim Arbeitsamt ein!

Angehende Umschüler/innen sollten den Beratungstermin beim Arbeitsamt nicht als Hürde zur gewünschten Förderung betrachten. Stattdessen sollten sie offen in das Gespräch gehen und sich die Argumente für die eine oder andere Maßnahme aufmerksam anhören.

Kompromissbereitschaft ist hier besonders wichtig und ermöglicht ein gutes Beratungsgespräch. So kann man das Fachwissen der Beratungskräfte für die eigene Entscheidung nutzen.