Welche Umschulungsberufe werden gefördert?
Gefördert werden Umschulungen in Berufe, für die auf dem Arbeitsmarkt nachweislich Bedarf besteht und in denen gute Aussichten auf eine dauerhafte Beschäftigung bestehen. Eine feste Liste förderfähiger Umschulungsberufe gibt es nicht - entscheidend ist die Einzelfallprüfung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Besonders gute Karten haben anerkannte Mangelberufe wie Pflege, Erziehung, Elektro- und Anlagentechnik sowie IT.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Es gibt keine amtliche Liste geförderter Umschulungsberufe - jeder Antrag wird individuell geprüft.
- Gefördert wird, wenn die Umschulung Arbeitslosigkeit beendet oder abwendet und der Beruf gute Arbeitsmarktchancen bietet.
- Mangelberufe wie Pflege, Erziehung, Mechatronik, Elektronik und Anlagenmechanik (SHK) werden besonders häufig bewilligt.
- Die Förderung läuft über den Bildungsgutschein und deckt Lehrgangskosten sowie meist den Lebensunterhalt ab.
- Wer eigene Argumente und aktuelle Stellenangebote mitbringt, erhöht die Chance auf eine Bewilligung deutlich.
Menschen, die mit dem Gedanken spielen, eine Zweitausbildung zu absolvieren, müssen sich immer wieder die Frage stellen, welche Umschulungsberufe gefördert werden. Grundsätzlich sind sie zwar in ihrer Berufswahl frei, aber ohne Förderung durch das Arbeitsamt ist eine Umschulung kaum zu realisieren.
Einerseits fallen bei den Umschulungsanbietern hohe Gebühren an und andererseits muss der laufende Lebensunterhalt irgendwie finanziert werden. Als Umschüler/in hat man keine Zeit, parallel einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, um ein ausreichendes Einkommen zu erwirtschaften. Folglich muss eine Förderung her, weshalb angehende Umschüler/innen stets auf die Genehmigung des Arbeitsamtes angewiesen sind. Einen Überblick über sämtliche Fördermöglichkeiten bietet unser Ratgeber zur Umschulung über das Arbeitsamt.
Inhaltsverzeichnis
- Voraussetzungen für die Umschulungsförderung durch das Arbeitsamt
- Diese Umschulungsberufe sieht das Arbeitsamt besonders gern
- Das Arbeitsamt ist offen für unterschiedlichste Umschulungsberufe
- Die Förderung beruflicher Qualifizierungen per Bildungsgutschein
- Aktuelle Stellenangebote stützen den Förderantrag
- 5 Tipps rund um den Bildungsgutschein
- Checkliste: Das steht im Bildungsgutschein
- Berufsaussichten und Arbeitsmarkt bei geförderten Umschulungen
- So läuft die Bewilligung einer geförderten Umschulung ab
- Häufige Fragen zu geförderten Umschulungsberufen
Voraussetzungen für die Umschulungsförderung durch das Arbeitsamt
Ob eine Umschulung durch das Arbeitsamt gefördert wird, hängt stets von der Einzelfallentscheidung des jeweiligen Sachbearbeiters ab. Antragsteller/innen sollten somit gut argumentieren und darlegen können, warum die betreffende Umschulung sinnvoll und aussichtsreich ist. Welche persönlichen und formalen Bedingungen dabei erfüllt sein müssen, fassen wir in unserem Beitrag zu den Voraussetzungen für eine Umschulung beim Arbeitsamt zusammen.
Grundsätzlich haben die Sachbearbeiter aber natürlich auch ihre Vorschriften und Regeln, die ihnen als Maßstäbe dienen. Zunächst ist festzuhalten, dass das Arbeitsamt zuständig sein muss. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Umschulung erforderlich ist, weil der Antragsteller arbeitslos ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist und in seinem bisherigen Job keine Perspektive mehr hat.
Ein Umschulungsberuf wird dann nur gefördert, wenn die Situation auf dem Arbeitsmarkt für Bewerber positiv ist und gute Chancen darauf bestehen, dass der Umschüler bis zum Renteneintritt in dem betreffenden Beruf arbeiten kann. Rechtsgrundlage ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (§ 81 SGB III). Einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Umschulung gibt es dabei nicht - die Förderung ist eine Ermessensleistung.
Diese Umschulungsberufe sieht das Arbeitsamt besonders gern
Welche Umschulungsberufe konkret in Betracht kommen, kann von Fall zu Fall variieren. Grundsätzlich ist ein bestehender Fachkräftemangel ein nicht zu verachtender Faktor. Somit sind die folgenden Umschulungsberufe in diesem Zusammenhang unbedingt hervorzuheben:
- Erzieher/in
- Altenpfleger/in
- Mechatroniker/in
- Pflegefachkraft (Gesundheits- und Krankenpflege)
- Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
- Lokführer/in
- Elektroniker/in
In diesen sogenannten Mangelberufen bestehen besonders gute Chancen auf eine Umschulungsförderung, die den ersehnten beruflichen Neustart ermöglicht. Welche Branchen darüber hinaus dringend Personal suchen, zeigt unsere Übersicht dazu, welche Berufe besonders gefragt sind.
Das Arbeitsamt ist offen für unterschiedlichste Umschulungsberufe
Es entsteht teilweise der Eindruck, die Arbeitsämter förderten nur bestimmte Umschulungsberufe und lehnten andere Optionen kategorisch ab. Dem ist aber in keiner Weise so, denn grundsätzlich sind die Sachbearbeiter/innen offen für unterschiedlichste Karrierewege. Dabei legen sie allerdings großen Wert auf gute Aussichten, schließlich soll sich die Förderung bezahlt machen und den Umschüler zurück in Arbeit bringen. So kann durchaus der Eindruck entstehen, es gäbe genaue Vorgaben, welche Umschulungsberufe gefördert werden. Dies liegt aber nur an der jeweiligen Lage auf dem Arbeitsmarkt, die typischerweise in bestimmten Branchen einen besonderen Fachkräftemangel aufzeigt. Dadurch kommen die Sachbearbeiter/innen der Arbeitsämter zu ähnlichen Ergebnissen und empfehlen ähnliche Umschulungen.
Als angehende/r Umschüler/in muss man sich darauf nicht festnageln lassen, sondern sollte schlüssige Argumente vorbringen können. So lassen sich auch die Sachbearbeiter/innen des Jobcenters beziehungsweise der Agentur für Arbeit überzeugen. Es ist daher wichtig, dass Interessierte sich vorab gut informieren und eine vorläufige Berufswahl treffen.
Eine gute Vorbereitung auf das Beratungsgespräch beim Arbeitsamt sorgt dafür, dass man die Chancen auf die gewünschte Umschulung erhöht. Gleichzeitig sollten Umschulungsinteressierte nicht zu stur sein und sich auch auf die Vorschläge des Arbeitsamtes einlassen können. Indem alle Beteiligten offen und gesprächsbereit sind, lassen sich die Weichen für einen vielversprechenden Berufswechsel stellen.
In vielen Fällen gibt es auch abseits der gegenwärtigen Mangelberufe interessante Umschulungsmöglichkeiten. Zuweilen kann auf die vorhandene Vorbildung Rücksicht genommen werden, so dass die Umschulung gewissermaßen als Weiterbildung dient und die berufliche Qualifikation ausbaut. Eine reine Anpassungsqualifizierung fällt dann eher in den Bereich der geförderten Weiterbildung über das Arbeitsamt.
Es gibt folglich verschiedene Ansätze, die hinsichtlich einer Umschulung im Fokus stehen können. Interessierte tun gut daran, bereits eine erste Vorauswahl zu treffen, um dann im Gespräch mit dem Arbeitsamt die Details zu klären.
Die Förderung beruflicher Qualifizierungen per Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein kann nicht nur zur Förderung einer Umschulung genutzt werden, sondern wird vom Arbeitsamt auch für eine vielversprechende Weiterbildung ausgestellt. Wie das Verfahren im Detail funktioniert, erläutern wir im Ratgeber zur Umschulung mit Bildungsgutschein.
Die berufliche Qualifizierung muss förderfähig sein und gute Aussichten auf dem Arbeitsmarkt bieten. Voraussetzung ist außerdem, dass sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sind. Passende Angebote finden sich über KURSNET, das Weiterbildungsportal der Bundesagentur für Arbeit. Unter diesen Voraussetzungen ist die Inanspruchnahme eines Bildungsgutscheins möglich.
Aktuelle Stellenangebote stützen den Förderantrag
Dem Arbeitsamt ist sehr daran gelegen, dass die geförderte Maßnahme eine drohende Arbeitslosigkeit verhindert oder eine bestehende Arbeitslosigkeit beendet.
Indem Interessierte aktuelle Stellenanzeigen nutzen, können sie den Wert der Qualifizierung auf dem Arbeitsmarkt belegen. Ein Ausdruck offener Stellen aus der Jobbörse der Bundesagentur oder von regionalen Portalen zeigt der Beratungskraft, dass für den Zielberuf tatsächlich Bedarf besteht.
Offene Stellen eignen sich daher bestens als Unterstützung auf dem Weg zur Umschulungsförderung.
5 Tipps rund um den Bildungsgutschein
Die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Bildungsgutscheins zeigen, dass das Arbeitsamt berufliche Qualifizierungen unterschiedlicher Art fördern kann.
Wer auf den Bildungsgutschein aus ist, sollte die folgenden Tipps beherzigen:
- Erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin beim Arbeitsamt!
- Bringen Sie aktuelle Bewerbungsunterlagen mit!
- Belegen Sie den fehlenden Erfolg Ihrer bisherigen Bewerbungen!
- Sammeln Sie Argumente und Gründe für die gewünschte Weiterbildung!
- Seien Sie offen für Vorschläge des Beraters beziehungsweise der Beraterin!
Checkliste: Das steht im Bildungsgutschein
Anders als vielfach angenommen handelt es sich beim Bildungsgutschein um keinen Blankoscheck für die gewünschte Umschulung.
Das Arbeitsamt stellt einen individuellen Bildungsgutschein aus, sofern es die Förderung der betreffenden Maßnahme übernimmt.
Die folgenden Dinge stellen die wesentlichen Inhalte des Bildungsgutscheins dar:
- Weiterbildungsziel
- Weiterbildungsdauer
- regionaler Geltungsbereich
- zeitliche Gültigkeit
- Umfang der Förderung
Mit dem ausgestellten Bildungsgutschein suchen sich Interessierte anschließend selbst einen AZAV-zugelassenen Anbieter aus, dessen Maßnahme zum eingetragenen Bildungsziel passt. Der gewählte Träger rechnet die Kosten dann direkt mit der Agentur für Arbeit ab.
Berufsaussichten und Arbeitsmarkt bei geförderten Umschulungen
Warum das Arbeitsamt bestimmte Umschulungsberufe bevorzugt fördert, erklärt sich aus der Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt. In der Alten- und Krankenpflege, in Kindertagesstätten, im Handwerk sowie in technischen und IT-nahen Berufen bleiben seit Jahren viele Stellen unbesetzt. In genau diesen Feldern rechnet sich eine Förderung für die Solidargemeinschaft besonders schnell, weil frisch qualifizierte Fachkräfte gute Aussichten auf eine dauerhafte Anstellung haben.
Für Umschulungsinteressierte bedeutet das: Wer sich für einen anerkannten Engpassberuf entscheidet, muss seltener um die Bewilligung bangen. Anhaltspunkte liefern die regelmäßig veröffentlichte Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit sowie die Positivlisten der Länder. Diese Quellen zeigen, in welchen Berufen die Nachfrage das Angebot spürbar übersteigt.
Auch die Region spielt eine Rolle. Ein Beruf, der in einer strukturschwachen Gegend kaum nachgefragt wird, kann in einem Ballungsraum stark gesucht sein. Die Beratungskraft prüft daher immer die konkrete Arbeitsmarktlage vor Ort. Wer bereit ist, für den Zielberuf gegebenenfalls den Wohnort zu wechseln oder zu pendeln, erweitert seine Fördermöglichkeiten zusätzlich. Eine Orientierung an gefragten Berufen lohnt sich deshalb schon vor dem ersten Beratungstermin.
So läuft die Bewilligung einer geförderten Umschulung ab
Bis der Bildungsgutschein tatsächlich in der Hand liegt, sind mehrere Schritte zu durchlaufen. Am Anfang steht die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter und die Vereinbarung eines Beratungstermins. Dort wird zunächst geklärt, ob überhaupt ein Förderbedarf besteht und die Grundvoraussetzungen erfüllt sind.
Im Beratungsgespräch legen Interessierte ihre Vorstellungen dar und begründen, warum die angestrebte Umschulung sinnvoll ist. Die Beratungskraft gleicht diesen Wunsch mit der Arbeitsmarktlage und dem persönlichen Profil ab. Kommt sie zu einem positiven Ergebnis, wird das Ziel gemeinsam in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten und der Bildungsgutschein ausgestellt.
Anschließend suchen sich Umschüler/innen einen zugelassenen Bildungsträger und melden sich dort für die passende Maßnahme an. Wichtig ist, den Gutschein innerhalb seiner Gültigkeitsdauer und im vorgesehenen regionalen Geltungsbereich einzulösen. Während der Umschulung übernimmt das Arbeitsamt in der Regel die Lehrgangskosten und sichert - je nach Vorleistung - über Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld (Bürgergeld) den Lebensunterhalt. So wird aus dem Wunsch nach einem beruflichen Neustart ein finanzierbarer und tragfähiger Weg.
Häufige Fragen zu geförderten Umschulungsberufen
Gibt es eine offizielle Liste geförderter Umschulungsberufe?
Welche Umschulungsberufe werden am häufigsten bewilligt?
Wer entscheidet über die Förderung meiner Umschulung?
Wie kann ich die Chance auf eine Bewilligung erhöhen?
Übernimmt das Arbeitsamt neben den Kursgebühren auch den Lebensunterhalt?
Kann ich mir den Umschulungsberuf frei aussuchen?
Berufswechsler/innen haben oftmals sehr konkrete Vorstellungen von ihrem beruflichen Neustart und wenden sich nur zwecks Förderung ans Arbeitsamt.
Dabei sollten sie sich aber den folgenden Tipp aus unserer Redaktion zu Herzen nehmen.
Lassen Sie sich auf die Beratung beim Arbeitsamt ein!
Angehende Umschüler/innen sollten den Beratungstermin beim Arbeitsamt nicht als Hürde zur gewünschten Förderung betrachten. Stattdessen sollten sie offen in das Gespräch gehen und sich die Argumente für die eine oder andere Maßnahme aufmerksam anhören.
Kompromissbereitschaft ist hier besonders wichtig und ermöglicht ein gutes Beratungsgespräch. So kann man das Fachwissen der Beratungskräfte für die eigene Entscheidung nutzen.