Umschulung über die Rentenversicherung
Dass eine Umschulung auch über die Rentenversicherung abgewickelt werden kann, ist für viele Menschen zunächst überraschend, schließlich steht die gesetzliche Rentenversicherung vor allem für die Absicherung im Alter.
Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten sind die zentralen Aufgabengebiete der Rentenversicherung. Dass auch die berufliche Rehabilitation ein Schwerpunkt der Rentenversicherung ist, wird dahingegen oftmals verkannt.
Doch um den Versicherten gegebenenfalls einen beruflichen Neustart zu ermöglichen, kann die Rentenversicherung die Teilnahme an einer Umschulungsmaßnahme zur Förderung der beruflichen Teilhabe ermöglichen.
Viele Menschen, die in ihrem bisherigen Beruf keine Perspektiven mehr haben und sich daher umschulen lassen möchten, landen zunächst beim Arbeitsamt.
Verweist dieses auf die Rentenversicherung, ist die Verunsicherung oftmals groß. Angehende Umschüler/innen sollten gut vorbereitet sein und wissen, was es mit der Umschulungsförderung durch die Rentenversicherung auf sich hat.
Voraussetzungen für die Förderung von Umschulungen durch die Rentenversicherung
Die Zuständigkeit der Rentenversicherung für die Förderung von Umschulungen besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen. Grundsätzlich müssen gesundheitliche Probleme einen Berufswechsel erforderlich machen und somit der Grund für die Umschulung sein. Die Maßnahme dient dann der beruflichen Rehabilitation, die wiederum in den Aufgabenbereich der Rentenversicherung fällt.
Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Rentenversicherung die Voraussetzungen genau prüft und auch auf die folgenden Aspekte großen Wert legt:
- Gesundheitliche Gründe
Die Umschulung muss erforderlich sein, da der Betroffene seinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. - Wartezeit von 15 Jahren
Wer eine Umschulung über die Rentenversicherung absolvieren möchte, muss die Wartezeit von 15 Jahren erfüllen. Dies bedeutet, dass eine Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von 15 Jahren bestehen muss. - Kein Ausschlussgrund
Weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Umschulungsförderung der Rentenversicherung ist, dass kein Ausschlussgrund vorliegt. Dabei ist es beispielsweise wichtig zu wissen, dass Beamte keinen Anspruch auf eine Umschulungsförderung durch die Rentenversicherung haben.
Ob Ausschlussgründe vorliegen beziehungsweise die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden, wird durch den Rentenversicherungsträger sorgsam geprüft.
Interessierte an einer Umschulung, die auf eine Förderung durch die Rentenversicherung hoffen, können entsprechende Leistungen zur beruflichen Rehabilitation stellen und müssen dann die Entscheidung abwarten. Wobei man gegebenenfalls auch Widerspruch einlegen kann.
Altersgrenze für Umschulungen über die Rentenversicherung
Die Frage, wann man zu alt für einen beruflichen Neustart ist, kommt immer wieder auf. Dementsprechend ist die Altersgrenze für Umschulungen über die Rentenversicherung ein nicht zu verachtendes Thema.
Im Rahmen sogenannter beruflicher Rehabilitationsleistungen will die Rentenversicherung erreichen, dass ihre Versicherten bis zum Eintritt in die Rente erwerbsfähig sein können. Demnach gibt es keine Altersgrenze für Umschulungsmaßnahmen, solange man noch nicht das Rentenalter erreicht hat.
Umfang der Umschulungsförderung durch die Rentenversicherung
Dass die Möglichkeit besteht, eine Umschulung über die Rentenversicherung zu absolvieren, ist für viele Menschen neu und wird erst im individuellen Bedarfsfall relevant.
In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich auch die Frage, wie die Unterstützung konkret aussieht. Dabei ist zunächst festzuhalten, dass dies auf den jeweiligen Einzelfall und den vorliegenden Bedarf ankommt.
Grundsätzlich können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Rentenversicherung folgendermaßen aussehen:
- Technische Hilfen und persönliche Hilfsmittel
- Kraftfahrzeughilfe
- Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
- Wohnungshilfen
- Arbeitsassistenz
- Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
- Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen
All diejenigen, die wegen eines Handicaps oder gesundheitlicher Einschränkungen Probleme bei der Teilhabe am Arbeitsleben haben, sollten sich an die Rentenversicherung wenden und zumindest eingehend beraten lassen. Im Zuge dessen wird man über die verschiedenen Leistungen aufgeklärt, die den Arbeitsalltag erheblich erleichtern können. Mitunter ist dann gar keine Umschulung erforderlich, weil Betroffene ihrem ursprünglichen Beruf weiterhin nachgehen können, sofern sie angepasste Hilfen erhalten.
Gegebenenfalls bietet die Rentenversicherung allerdings durchaus eine Umschulungsförderung und unterstützt ihre Versicherten beim beruflichen Neustart. Insbesondere in finanzieller Hinsicht ist dies wichtig, denn die Rentenversicherung kann als Kostenträger fungieren und so selbst teure Umschulungsmaßnahmen erschwinglich machen.
Übergangsgeld der Rentenversicherung während einer Umschulung
Bewilligt die Rentenversicherung eine Umschulung, tritt sie als Kostenträger in Erscheinung und übernimmt somit die damit verbundenen Kosten. Umschüler/innen müssen dabei auch keine Zuzahlung leisten.
Allerdings können die laufenden Lebenshaltungskosten durchaus zu einem finanziellen Problem werden, schließlich muss der Lebensunterhalt weiterhin gesichert sein. Um dies zu gewährleisten, zahlt die Rentenversicherung ein Übergangsgeld. Dabei handelt es sich um eine unterhaltssichernde und ergänzende Leistung zur Teilhabe.
Warum werden Umschulungen unter gewissen Umständen von der Rentenversicherung gefördert?
Es kommt immer wieder die Frage auf, warum die Rentenversicherung überhaupt Förderungen von Umschulungen gewährt, schließlich ist sie vornehmlich für Rentenzahlungen sowie die Rentenkasse zuständig.
Die Rentenversicherungsträger haben aber natürlich auch Interesse daran, ihren Versicherten eine möglichst lange Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, denn andernfalls wäre aufgrund einer Erwerbsunfähigkeit eine entsprechende Rente fällig. Es ist also nicht ganz uneigennützig, dass die berufliche Rehabilitation in Form einer Umschulung vielfach von der Rentenversicherung gefördert wird.
Welche Umschulungen werden durch die Rentenversicherung gefördert?
Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich der geförderten Umschulungsberufe seitens der Rentenversicherung.
Entscheidend ist, dass es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf handelt und die Aussicht darauf besteht, dass der Umschüler den Beruf trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen bis zur Rente ausüben kann. Pauschale Angaben kann es nicht geben, weil es stets auf den Einzelfall ankommt, welche Umschulung sinnvoll erscheint.
Der Antrag auf Umschulungsförderung durch die Deutsche Rentenversicherung
Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen den Beruf wechseln müssen und zugleich die erforderliche Wartezeit erfüllen, können eine Förderung vom Rentenversicherungsträger erhalten und somit über diesen eine Umschulung machen. Dies geschieht allerdings nicht automatisch, so dass man selbst aktiv werden und einen entsprechenden Antrag stellen muss.
Wer eine Umschulung bei der Rentenversicherung beantragt, muss zunächst die Gründe exakt darlegen und erläutern, inwiefern physische und psychische Einschränkungen die Ausübung des bisherigen Berufs beeinträchtigen. Zu diesem Zweck sollte man die Situation detailliert schildern und alle vorhandenen Diagnosen, Atteste und Arztberichte beifügen. Der Sachbearbeiter beziehungsweise die Sachbearbeiterin wird den Antrag daraufhin prüfen und oftmals zunächst eine Rehabilitationsmaßnahme vorschlagen.
Im Zuge dessen sollen die Einschränkungen therapiert und beseitigt werden, so dass einer Rückkehr in den alten Beruf nichts im Wege steht. Falls dies jedoch nicht gelingt, kann die Rentenversicherung einer Umschulung zustimmen und diese gewissermaßen als Maßnahme der beruflichen Rehabilitation fördern.
Alternativen zur Umschulung über die Rentenversicherung
Dass Arbeitssuchende in Sachen Umschulung beim Arbeitsamt bestens aufgehoben sind, steht außer Frage. Sind gesundheitliche Probleme die Motivation hinter dem Umschulungswunsch, denken die meisten Menschen sofort an die Deutsche Rentenversicherung. Es gibt allerdings Ausnahmen, in denen andere Institutionen zuständig sind.
Die betreffenden Alternativen lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
- Unfallversicherung
- Berufsgenossenschaft
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn die Umschulung von der Rentenversicherung abgelehnt wurde?
Wenn die Rentenversicherung die gewünschte Umschulung ablehnt, sollte man zunächst prüfen, ob die Deutsche Rentenversicherung zuständig ist.
Dies ist der Fall, wenn die beiden folgenden Punkte erfüllt werden:
- Umschulung wegen Krankheit
- mindestens 15-jährige Beitragszahlung in die Rentenversicherung
Kommt es zu einer Ablehnung, obwohl die Kriterien erfüllt werden, sollten Betroffene mit dem zuständigen Sachbearbeiter sprechen und ihre Situation darlegen. Ansonsten kann man Widerspruch einlegen und alle relevanten Befunde noch einmal vorlegen.
Sofern der Widerspruch keinen Erfolg hat und kein anderer Kostenträger in Betracht kommt, kann vielleicht eine Reha-Maßnahme absolviert werden. Anschließend kann ein erneuter Antrag auf berufliche Teilhabe gestellt werden.
Gibt es einen Eignungstest der Deutschen Rentenversicherung für angehende Umschüler/innen?
Außerdem wird die grundsätzliche Eignung auf Herz und Nieren geprüft, um die richtige Umschulung für den beruflichen Neuanfang zu finden.
Werden die Fahrtkosten während der Umschulung von der Rentenversicherung übernommen?
Es kommt aber immer wieder die Frage auf, wie es mit den Fahrtkosten aussieht. Auch hier unterstützt die Rentenversicherung finanziell und übernimmt die Fahrtkosten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Umschüler/innen ihren eigenen PKW oder den öffentlichen Personennahverkehr nutzen.
Hier erhalten Interessierte Informationen rund um die Umschulung über die Rentenversicherung
All diejenigen, die aufgrund gesundheitlicher Probleme eine Umschulung benötigen, um beruflich wieder Fuß fassen zu können, sollten vorab Informationen sammeln und sich gut informieren. Erste Anlaufstelle für Beratungen in Zusammenhang mit der beruflichen Qualifikation ist das Arbeitsamt. Das Jobcenter beziehungsweise die Agentur für Arbeit verfügt auf diesem Gebiet über geballte Kompetenz.
Allerdings sollten Betroffene wissen, dass die berufliche Rehabilitation mithilfe einer Umschulung in das Aufgabengebiet der Deutschen Rentenversicherung fällt. Ein Beratungstermin bei der Rentenversicherung kann dann sehr hilfreich sein und die Förderoptionen aufzeigen.
Zudem ist es ratsam, auf eigene Faust beispielsweise online zu recherchieren. So gewinnen Interessierte einen guten Eindruck von den Möglichkeiten eines Berufswechsels und können mit Bedacht die richtige Entscheidung für ihr Leben treffen.
Medizinische oder berufliche Rehabilitation
Wer eine Umschulung über die Rentenversicherung anstrebt, sollte den Unterschied zwischen einer medizinischen und einer beruflichen Rehabilitation kennen.
Letztere kann der Weiterbildung oder Umschulung dienen und zielt darauf ab, eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Im Gegensatz dazu geht es in einer medizinischen Reha um eine Verbesserung des Gesundheitszustandes. Durch therapeutische Maßnahmen soll der Teilnehmende wieder fit fürs Arbeitsleben gemacht werden.
5 Tipps für die Umschulung über die Rentenversicherung
Menschen, die aus medizinischer Sicht austherapiert sind und ihrem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen können, profitieren sehr von einer beruflichen Rehabilitation.
Im Zuge dessen sollten sie allerdings einiges beachten, um ihren beruflichen Neustart mithilfe der Rentenversicherung erfolgreich zu meistern.
Daher gibt es nachfolgend fünf kurze Tipps:
- Finden Sie heraus, ob die Rentenversicherung für Sie überhaupt zuständig ist!
- Nutzen Sie die Orientierungsangebote der Rentenversicherung!
- Suchen Sie nach Qualifikationen, die von der Deutschen Rentenversicherung gefördert werden!
- Bleiben Sie Ihrem Berufsfeld treu, um die Chancen auf eine Umschulung zu erhöhen!
- Lassen Sie sich bei der Rentenversicherung zu Umschulungsmöglichkeiten beraten!
Checkliste für den Antrag auf eine Umschulung über die Rentenversicherung
Wer sich im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation über die Rentenversicherung umschulen lassen möchte, muss zunächst einen entsprechenden Antrag stellen.
Damit dieser von Erfolg gekrönt ist, muss man als Antragsteller/in einiges beachten.
Die folgende Checkliste geht auf die wesentlichen Punkte ein und kann somit der ersten Orientierung dienen:
- Kopie des Personalausweises
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
- MDK-Gutachten
- Arztberichte
- Krankenhausentlassungsberichte
- ärztliche Bescheinigungen
Neben den erforderlichen Formularen sollte der Antrag alle relevanten Unterlagen umfassen, die auf den Gesundheitszustand und die Arbeitsfähigkeit eingehen.
Eine persönliche Stellungnahme kann ebenfalls sinnvoll sein und dem Antrag beigefügt werden.