Umschulung über die Rentenversicherung

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DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Die Deutsche Rentenversicherung fördert eine Umschulung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn gesundheitliche Gründe den Wechsel des Berufs erforderlich machen.
  • Voraussetzung ist in der Regel eine Wartezeit von 15 Jahren (Mindestversicherungszeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein Rentenbezug wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
  • Die Rentenversicherung übernimmt als Kostenträger die Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten und zahlt zusätzlich ein Übergangsgeld zur Sicherung des Lebensunterhalts.
  • Eine feste Altersgrenze gibt es nicht, solange das Rentenalter noch nicht erreicht ist und die Umschulung sinnvoll erscheint.
  • Wird der Antrag abgelehnt, obwohl die Voraussetzungen erfüllt sind, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
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Beratungsgespräch zur Umschulung über die Deutsche RentenversicherungDass eine Umschulung auch über die Rentenversicherung abgewickelt werden kann, ist für viele Menschen zunächst überraschend, schließlich steht die gesetzliche Rentenversicherung vor allem für die Absicherung im Alter. Die kurze Antwort lautet: Ja, die Deutsche Rentenversicherung fördert eine Umschulung dann, wenn ein Versicherter seinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann und dadurch die weitere Teilhabe am Arbeitsleben gefährdet ist.

Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten sind die zentralen Aufgabengebiete der Rentenversicherung. Dass auch die berufliche Rehabilitation ein Schwerpunkt der Rentenversicherung ist, wird dahingegen oftmals verkannt.

Doch um den Versicherten gegebenenfalls einen beruflichen Neustart zu ermöglichen, kann die Rentenversicherung die Teilnahme an einer Umschulungsmaßnahme zur Förderung der beruflichen Teilhabe ermöglichen.

Viele Menschen, die in ihrem bisherigen Beruf keine Perspektiven mehr haben und sich daher umschulen lassen möchten, landen zunächst beim Arbeitsamt. Verweist dieses auf die Rentenversicherung, ist die Verunsicherung oftmals groß. Angehende Umschüler/innen sollten gut vorbereitet sein und wissen, was es mit der Umschulungsförderung durch die Rentenversicherung auf sich hat.

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen für die Förderung von Umschulungen durch die Rentenversicherung

Die Zuständigkeit der Rentenversicherung für die Förderung von Umschulungen besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen. Grundsätzlich müssen gesundheitliche Probleme einen Berufswechsel erforderlich machen und somit der Grund für die Umschulung sein. Die Maßnahme dient dann der beruflichen Rehabilitation, die wiederum in den Aufgabenbereich der Rentenversicherung fällt. Ausführliche Informationen dazu bietet unsere Seite zur Umschulung wegen Krankheit.

Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Rentenversicherung die Voraussetzungen genau prüft und auch auf die folgenden Aspekte großen Wert legt:

Ob Ausschlussgründe vorliegen beziehungsweise die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden, wird durch den Rentenversicherungsträger sorgsam geprüft. Einen Überblick über die grundsätzlichen Bedingungen liefert auch unser Ratgeber zu den Voraussetzungen für eine Umschulung.

Interessierte an einer Umschulung, die auf eine Förderung durch die Rentenversicherung hoffen, können entsprechende Leistungen zur beruflichen Rehabilitation beantragen und müssen dann die Entscheidung abwarten. Dabei kann man gegebenenfalls auch Widerspruch einlegen.

Altersgrenze für Umschulungen über die Rentenversicherung

Die Frage, wann man zu alt für einen beruflichen Neustart ist, kommt immer wieder auf. Dementsprechend ist die Altersgrenze für Umschulungen über die Rentenversicherung ein nicht zu verachtendes Thema.

Im Rahmen sogenannter beruflicher Rehabilitationsleistungen will die Rentenversicherung erreichen, dass ihre Versicherten bis zum Eintritt in die Rente erwerbsfähig sein können. Demnach gibt es keine feste Altersgrenze für Umschulungsmaßnahmen, solange man noch nicht das Rentenalter erreicht hat. In der Praxis prüft die Rentenversicherung mit zunehmendem Alter allerdings genauer, ob sich die Investition in die verbleibende Erwerbsphase noch lohnt. Wer sich unabhängig von der Rentenversicherung informieren möchte, findet dazu Hinweise auf unserer Seite zur Umschulung mit 50.


Umfang der Umschulungsförderung durch die Rentenversicherung

Dass die Möglichkeit besteht, eine Umschulung über die Rentenversicherung zu absolvieren, ist für viele Menschen neu und wird erst im individuellen Bedarfsfall relevant.

In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich auch die Frage, wie die Unterstützung konkret aussieht. Dabei ist zunächst festzuhalten, dass dies auf den jeweiligen Einzelfall und den vorliegenden Bedarf ankommt.

Grundsätzlich können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Rentenversicherung folgendermaßen aussehen:

All diejenigen, die wegen eines Handicaps oder gesundheitlicher Einschränkungen Probleme bei der Teilhabe am Arbeitsleben haben, sollten sich an die Rentenversicherung wenden und zumindest eingehend beraten lassen. Im Zuge dessen wird man über die verschiedenen Leistungen aufgeklärt, die den Arbeitsalltag erheblich erleichtern können. Mitunter ist dann gar keine Umschulung erforderlich, weil Betroffene ihrem ursprünglichen Beruf weiterhin nachgehen können, sofern sie angepasste Hilfen erhalten.

Gegebenenfalls bietet die Rentenversicherung allerdings durchaus eine Umschulungsförderung und unterstützt ihre Versicherten beim beruflichen Neustart. Insbesondere in finanzieller Hinsicht ist dies wichtig, denn die Rentenversicherung kann als Kostenträger fungieren und so selbst teure Umschulungsmaßnahmen erschwinglich machen.

Übergangsgeld der Rentenversicherung während einer Umschulung

Bewilligt die Rentenversicherung eine Umschulung, tritt sie als Kostenträger in Erscheinung und übernimmt somit die damit verbundenen Kosten. Umschüler/innen müssen dabei auch keine Zuzahlung leisten.

Allerdings können die laufenden Lebenshaltungskosten durchaus zu einem finanziellen Problem werden, schließlich muss der Lebensunterhalt weiterhin gesichert sein. Um dies zu gewährleisten, zahlt die Rentenversicherung ein Übergangsgeld. Dabei handelt es sich um eine unterhaltssichernde und ergänzende Leistung zur Teilhabe. Die Höhe des Übergangsgeldes richtet sich nach dem letzten Nettoarbeitsentgelt und liegt in der Regel bei rund 68 bis 75 Prozent, abhängig davon, ob unterhaltspflichtige Kinder vorhanden sind.


Gründe für die Förderung von Umschulungen durch die Rentenversicherung

Es kommt immer wieder die Frage auf, warum die Rentenversicherung überhaupt Förderungen von Umschulungen gewährt, schließlich ist sie vornehmlich für Rentenzahlungen sowie die Rentenkasse zuständig.

Die Rentenversicherungsträger haben aber natürlich auch Interesse daran, ihren Versicherten eine möglichst lange Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, denn andernfalls wäre aufgrund einer Erwerbsunfähigkeit eine entsprechende Rente fällig. Es ist also nicht ganz uneigennützig, dass die berufliche Rehabilitation in Form einer Umschulung vielfach von der Rentenversicherung gefördert wird. Der Grundsatz "Reha vor Rente" ist im Sozialgesetzbuch verankert und beschreibt genau diesen Vorrang der Wiedereingliederung gegenüber einer vorzeitigen Rente.


Geförderte Umschulungsberufe über die Rentenversicherung

Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich der geförderten Umschulungsberufe seitens der Rentenversicherung.

Entscheidend ist, dass es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf handelt und die Aussicht darauf besteht, dass der Umschüler den Beruf trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen bis zur Rente ausüben kann. Pauschale Angaben kann es nicht geben, weil es stets auf den Einzelfall ankommt, welche Umschulung sinnvoll erscheint. Häufig geförderte Richtungen sind kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten sowie Berufe im IT-Bereich, weil diese körperlich schonend und dauerhaft ausübbar sind. Eine Übersicht möglicher Richtungen bietet unser Ratgeber zur Umschulung über das Arbeitsamt.


Der Antrag auf Umschulungsförderung durch die Deutsche Rentenversicherung

Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen den Beruf wechseln müssen und zugleich die erforderliche Wartezeit erfüllen, können eine Förderung vom Rentenversicherungsträger erhalten und somit über diesen eine Umschulung machen. Dies geschieht allerdings nicht automatisch, so dass man selbst aktiv werden und einen entsprechenden Antrag stellen muss.

Wer eine Umschulung bei der Rentenversicherung beantragt, muss zunächst die Gründe exakt darlegen und erläutern, inwiefern physische und psychische Einschränkungen die Ausübung des bisherigen Berufs beeinträchtigen. Zu diesem Zweck sollte man die Situation detailliert schildern und alle vorhandenen Diagnosen, Atteste und Arztberichte beifügen. Der Sachbearbeiter beziehungsweise die Sachbearbeiterin wird den Antrag daraufhin prüfen und oftmals zunächst eine Rehabilitationsmaßnahme vorschlagen.

Im Zuge dessen sollen die Einschränkungen therapiert und beseitigt werden, so dass einer Rückkehr in den alten Beruf nichts im Wege steht. Falls dies jedoch nicht gelingt, kann die Rentenversicherung einer Umschulung zustimmen und diese gewissermaßen als Maßnahme der beruflichen Rehabilitation fördern. Der passende Antrag heißt "Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" (Formular G0100) und ist bei jeder Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erhältlich.


Alternativen zur Umschulung über die Rentenversicherung

Dass Arbeitssuchende in Sachen Umschulung beim Arbeitsamt bestens aufgehoben sind, steht außer Frage. Sind gesundheitliche Probleme die Motivation hinter dem Umschulungswunsch, denken die meisten Menschen sofort an die Deutsche Rentenversicherung. Es gibt allerdings Ausnahmen, in denen andere Institutionen zuständig sind.

Die betreffenden Alternativen lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

Wer nicht aus gesundheitlichen Gründen umschulen möchte, sondern etwa wegen fehlender Perspektiven im alten Beruf, wendet sich in der Regel an die Agentur für Arbeit. Auch eine allgemeine Weiterbildung über das Arbeitsamt kann in solchen Fällen der richtige Weg sein.


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Möglichkeiten nach einer Ablehnung durch die Rentenversicherung

Wenn die Rentenversicherung die gewünschte Umschulung ablehnt, sollte man zunächst prüfen, ob die Deutsche Rentenversicherung überhaupt zuständig ist.

Dies ist der Fall, wenn die beiden folgenden Punkte erfüllt werden:

Kommt es zu einer Ablehnung, obwohl die Kriterien erfüllt werden, sollten Betroffene mit dem zuständigen Sachbearbeiter sprechen und ihre Situation darlegen. Ansonsten kann man innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen und alle relevanten Befunde noch einmal vorlegen.

Sofern der Widerspruch keinen Erfolg hat und kein anderer Kostenträger in Betracht kommt, kann vielleicht eine Reha-Maßnahme absolviert werden. Anschließend kann ein erneuter Antrag auf berufliche Teilhabe gestellt werden.

Eignungstest der Deutschen Rentenversicherung für angehende Umschüler/innen

Wenn die Rentenversicherung die Kosten einer Umschulung übernehmen soll, will sie sicherstellen, dass sich der gewünschte Erfolg einstellt. Daher können vorab Eignungstests durchgeführt werden. Im Zuge dessen soll festgestellt werden, welche Berufe der Betroffene trotz seines Handicaps ausüben kann.

Außerdem wird die grundsätzliche Eignung auf Herz und Nieren geprüft, um die richtige Umschulung für den beruflichen Neuanfang zu finden.

Übernahme der Fahrtkosten während der Umschulung durch die Rentenversicherung

Wer eine Umschulung von der Rentenversicherung bewilligt bekommt, muss sich keine Sorgen über die Finanzierung der Lehrgangsgebühren machen, da diese übernommen werden.

Es kommt aber immer wieder die Frage auf, wie es mit den Fahrtkosten aussieht. Auch hier unterstützt die Rentenversicherung finanziell und übernimmt die Fahrtkosten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Umschüler/innen ihren eigenen PKW oder den öffentlichen Personennahverkehr nutzen.

Unterschied zwischen medizinischer und beruflicher Rehabilitation

Wer eine Umschulung über die Rentenversicherung anstrebt, sollte den Unterschied zwischen einer medizinischen und einer beruflichen Rehabilitation kennen.

Die berufliche Rehabilitation kann der Weiterbildung oder Umschulung dienen und zielt darauf ab, eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.

Im Gegensatz dazu geht es in einer medizinischen Reha um eine Verbesserung des Gesundheitszustandes. Durch therapeutische Maßnahmen soll der Teilnehmende wieder fit fürs Arbeitsleben gemacht werden. In vielen Fällen steht die medizinische Reha am Anfang, und erst wenn diese nicht ausreicht, folgt die berufliche Rehabilitation in Form einer Umschulung.

Tipps für die Umschulung über die Rentenversicherung

Menschen, die aus medizinischer Sicht austherapiert sind und ihrem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen können, profitieren sehr von einer beruflichen Rehabilitation.

Im Zuge dessen sollten sie allerdings einiges beachten, um ihren beruflichen Neustart mithilfe der Rentenversicherung erfolgreich zu meistern.

Daher gibt es nachfolgend fünf kurze Tipps:

Checkliste für den Antrag auf eine Umschulung über die Rentenversicherung

Wer sich im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation über die Rentenversicherung umschulen lassen möchte, muss zunächst einen entsprechenden Antrag stellen.

Damit dieser von Erfolg gekrönt ist, muss man als Antragsteller/in einiges beachten.

Die folgende Checkliste geht auf die wesentlichen Punkte ein und kann somit der ersten Orientierung dienen:

Neben den erforderlichen Formularen sollte der Antrag alle relevanten Unterlagen umfassen, die auf den Gesundheitszustand und die Arbeitsfähigkeit eingehen.

Eine persönliche Stellungnahme kann ebenfalls sinnvoll sein und dem Antrag beigefügt werden.

Ablauf einer geförderten Umschulung im Alltag

Ist die Umschulung über die Rentenversicherung erst einmal bewilligt, stellt sich für viele die Frage, wie eine solche Maßnahme praktisch abläuft. In den meisten Fällen findet die Umschulung bei einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger statt, der auch über KURSNET der Bundesagentur für Arbeit zu finden ist. Die Rentenversicherung betreibt zudem eigene Berufsförderungswerke, die auf die berufliche Rehabilitation spezialisiert sind und gesundheitlich eingeschränkte Menschen besonders unterstützen.

Eine überbetriebliche Umschulung dauert in der Regel rund zwei Jahre und schließt mit einer Prüfung vor der zuständigen Kammer ab, etwa der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer. Der Abschluss entspricht damit einer regulären Berufsausbildung und ist auf dem Arbeitsmarkt vollwertig anerkannt. Während der Maßnahme wechseln sich theoretischer Unterricht und Praxisphasen in Betrieben ab, sodass die Teilnehmenden schrittweise an den neuen Beruf herangeführt werden.

Ein wichtiger Baustein ist die begleitende Unterstützung: In den Berufsförderungswerken stehen häufig medizinische, psychologische und sozialpädagogische Dienste bereit, die den Verlauf begleiten. So lässt sich frühzeitig gegensteuern, falls die gesundheitliche Belastung während der Umschulung doch zu hoch wird. Wer diese Angebote nutzt, erhöht seine Chancen auf einen dauerhaften beruflichen Neustart deutlich.

Informationen rund um die Umschulung über die Rentenversicherung

All diejenigen, die aufgrund gesundheitlicher Probleme eine Umschulung benötigen, um beruflich wieder Fuß fassen zu können, sollten vorab Informationen sammeln und sich gut informieren. Erste Anlaufstelle für Beratungen in Zusammenhang mit der beruflichen Qualifikation ist das Arbeitsamt. Das Jobcenter beziehungsweise die Agentur für Arbeit ist auf diesem Gebiet eine wichtige Anlaufstelle.

Allerdings sollten Betroffene wissen, dass die berufliche Rehabilitation mithilfe einer Umschulung in das Aufgabengebiet der Deutschen Rentenversicherung fällt. Ein Beratungstermin bei der Rentenversicherung kann dann sehr hilfreich sein und die Förderoptionen aufzeigen.

Zudem ist es ratsam, auf eigene Faust beispielsweise online zu recherchieren. So gewinnen Interessierte einen guten Eindruck von den Möglichkeiten eines Berufswechsels und können mit Bedacht die richtige Entscheidung für ihr Leben treffen.

Häufige Fragen zur Umschulung über die Rentenversicherung

Wer zahlt die Umschulung über die Rentenversicherung?
Bei einer bewilligten Umschulung tritt die Deutsche Rentenversicherung als Kostenträger auf. Sie übernimmt die Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten vollständig. Eine Zuzahlung der Umschüler ist nicht erforderlich. Zusätzlich zahlt die Rentenversicherung ein Übergangsgeld, das den Lebensunterhalt während der Maßnahme sichert.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Umschulung über die Rentenversicherung?
Der bisherige Beruf muss aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausübbar sein. Außerdem ist in der Regel eine Wartezeit von 15 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung nötig. Alternativ genügt der Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder die Tatsache, dass ohne die Leistung eine solche Rente drohen würde.
Wie hoch ist das Übergangsgeld während der Umschulung?
Das Übergangsgeld orientiert sich am letzten Nettoarbeitsentgelt. Es beträgt in der Regel rund 68 Prozent, bei Umschülern mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind rund 75 Prozent. Die Leistung sichert den Lebensunterhalt während der beruflichen Rehabilitation und wird zusätzlich zur Kostenübernahme für die Maßnahme gezahlt.
Gibt es eine Altersgrenze für die Umschulung über die Rentenversicherung?
Eine feste Altersgrenze existiert nicht, solange das Rentenalter noch nicht erreicht ist. Die Rentenversicherung prüft jedoch, ob sich die Förderung mit Blick auf die verbleibende Erwerbsphase lohnt. Ziel ist es, die Versicherten bis zum Renteneintritt erwerbsfähig zu halten, weshalb auch ältere Versicherte gute Chancen haben können.
Was tun, wenn die Rentenversicherung die Umschulung ablehnt?
Zunächst sollte geprüft werden, ob die Rentenversicherung überhaupt zuständig ist. Ist das der Fall und die Voraussetzungen sind erfüllt, kann innerhalb eines Monats nach dem Bescheid Widerspruch eingelegt werden. Dabei lohnt es sich, alle Befunde erneut vorzulegen. Alternativ kommen die Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaft als Kostenträger infrage.
Welche Umschulungsberufe fördert die Rentenversicherung?
Grundsätzlich gibt es keine feste Liste. Gefördert werden anerkannte Ausbildungsberufe, die trotz der gesundheitlichen Einschränkung dauerhaft ausübbar sind. Häufig sind das kaufmännische, verwaltende oder IT-nahe Berufe, weil sie körperlich schonend sind. Entscheidend ist stets der Einzelfall und die Aussicht, den neuen Beruf bis zur Rente ausüben zu können.