Umschulung Justizfachangestellter - Quereinstieg über das Arbeitsamt

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DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Die Umschulung zum/zur Justizfachangestellten dauert in der Regel zwei Jahre und schließt mit einer Prüfung vor der zuständigen Stelle ab.
  • Beschäftigung finden Justizfachangestellte vor allem bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, wo sie Akten führen, Fristen überwachen und den Schriftverkehr erledigen.
  • Das Bruttojahresgehalt liegt je nach Bundesland und Erfahrung meist zwischen rund 24.000 und 36.000 Euro.
  • Eine formale Vorbildung ist nicht nötig; verlangt werden Sorgfalt, Verschwiegenheit und eine gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit.
  • Über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters können die Lehrgangskosten vollständig übernommen werden.
2 JahreDauerVollzeit / je nach Lehrgang
24.000-36.000 €Verdienstbrutto/Jahr
Staatlich anerkanntAbschlussAnerkannte Qualifikation
BildungsgutscheinFörderung§ 81 SGB III, AZAV-Träger

Die Umschulung zum/zur Justizfachangestellten dauert in der Regel zwei Jahre, endet mit einer anerkannten Abschlussprüfung und öffnet den Weg in eine Beschäftigung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Sie eignet sich für Menschen, die aus einem anderen Beruf heraus einen geregelten und verantwortungsvollen Job im Umfeld der Justiz suchen. Die Agentur für Arbeit kann den Berufswechsel finanziell begleiten und den Neustart als Justizfachangestellte/r unterstützen.

Wenn der bisherige Job die berufliche Zukunft nicht mehr sichert, bedarf es häufig einer Umorientierung. Interessierte sollten vorab eigenständig recherchieren und abwägen, inwiefern die Justizfachangestellten-Umschulung ihren Erwartungen entspricht.

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Umschulung oder Weiterbildung per Fernstudium

Viele Umschulungen und Weiterbildungen lassen sich flexibel per Fernstudium absolvieren - bei Förderung bis zu 100 Prozent über den Bildungsgutschein. Fordern Sie kostenloses Infomaterial direkt bei den Anbietern an und vergleichen Sie in Ruhe: Die Lehrgänge unterscheiden sich in Dauer, Service und Preis.

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Inhaltsverzeichnis

Justizfachangestellte bei der Aktenbearbeitung an einem deutschen Gericht

Das Berufsbild Justizfachangestellte im Überblick

Justizfachangestellte finden bei Gerichten und Staatsanwaltschaften ihre Beschäftigung. Dort kümmern sie sich um Organisation und Verwaltung und erledigen die dazugehörigen Büroarbeiten. Zu den Kernaufgaben zählen die Aktenverwaltung, der Schriftverkehr, die Überwachung von Fristen sowie Beglaubigungen.

Auch die Beratung und Auskunft gegenüber Bürgerinnen und Bürgern kann zu den Aufgaben gehören, etwa wenn Anträge entgegengenommen oder Verfahrensstände erklärt werden. Der Beruf ist vielseitig und verantwortungsvoll, weil viele Vorgänge unmittelbar in laufende Gerichtsverfahren eingreifen.

Die Bezahlung richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall und dem Bundesland. Grundsätzlich lässt sich von einem durchschnittlichen Bruttogehalt zwischen rund 24.000 Euro und 36.000 Euro im Jahr ausgehen. Wer im öffentlichen Dienst nach Tarifvertrag beschäftigt wird, profitiert zusätzlich von geregelten Arbeitszeiten und der Sicherheit des Arbeitsplatzes.

So gelingt der Quereinstieg per Umschulung

Justizfachangestellte/r wird man üblicherweise im Rahmen einer dualen Berufsausbildung. Schulabgänger/innen schaffen so den Berufseinstieg. Menschen aus anderen Berufen kommen jedoch zuweilen an einen Punkt, an dem sie noch einmal von vorne anfangen müssen.

Gesundheitliche Gründe oder eine schwierige Lage auf dem Arbeitsmarkt können im bisherigen Beruf für fehlende Perspektiven sorgen. Damit muss man sich nicht abfinden, denn die Umschulung bietet einen geordneten Weg in einen neuen Beruf.

Wer sich für eine Zweitausbildung interessiert und Freude an rechtlichen Belangen im Zusammenspiel mit administrativen Tätigkeiten hat, trifft mit der Justizfachangestellten-Umschulung eine gute Wahl. Dabei werden vor allem die folgenden Kenntnisse und Kompetenzen vermittelt:

Passende Lehrgänge lassen sich über AZAV-zugelassene Anbieter im Portal KURSNET der Bundesagentur für Arbeit finden. Einen umfassenden Überblick über den beruflichen Neustart gibt zudem unser Ratgeber zur Umschulung über das Arbeitsamt.

Voraussetzungen, Dauer und Kosten der Umschulung

Interessierte sollten Gefallen an den Inhalten und am Berufsbild finden. Gleichzeitig hilft es, die Rahmenbedingungen der Maßnahme zu kennen, um vorab zu wissen, worauf man sich mit dem Berufswechsel einlässt. Je nach Anbieter kann es Unterschiede geben, doch die folgenden Eckpunkte gelten in der Regel:

Die Kosten müssen Umschülerinnen und Umschüler in vielen Fällen nicht selbst tragen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein, der die Lehrgangsgebühren übernimmt. Auch Prüfungs- und Fahrtkosten können bezuschusst werden. Details dazu finden sich in unserem Überblick zur geförderten Weiterbildung über das Arbeitsamt.

Alternativen im juristischen Umfeld

Bei einer Umschulung zum Justizfachangestellten lohnt es sich, nicht zu schnell festzulegen. Es gibt weitere Optionen für einen beruflichen Neustart im juristischen Umfeld, die ebenfalls per Umschulung erlernt werden können:

Wer sich zwischen mehreren Berufen entscheidet, sollte die typischen Aufgaben, das Arbeitsumfeld und die Verdienstmöglichkeiten vergleichen. So lässt sich der Beruf finden, der am besten zu den eigenen Stärken passt.

Weiterbildung und Aufstieg für Justizfachangestellte

Unabhängig davon, ob man eine klassische Ausbildung oder eine Umschulung absolviert hat, sorgt der Abschluss für gute Karrierechancen. In Verbindung mit weiteren Qualifizierungen lässt sich das eigene Potenzial ausschöpfen. Ein Seminar zu einem der folgenden Themen kann sich lohnen:

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Fortbildung zur Erlangung eines höheren beruflichen Abschlusses. Folgende Aufstiegsfortbildungen sind besonders hervorzuheben:

Der Berufsalltag in der Justiz

Der Arbeitstag von Justizfachangestellten spielt sich überwiegend in den Geschäftsstellen der Gerichte ab. Dort bilden sie das organisatorische Rückgrat der Verfahren: Sie legen Akten an, führen sie fort und sorgen dafür, dass jeder Vorgang vollständig und nachvollziehbar dokumentiert ist. Fristen spielen dabei eine zentrale Rolle, denn im gerichtlichen Verfahren kann eine versäumte Frist erhebliche Folgen haben.

Zu den täglichen Aufgaben gehören das Schreiben von Protokollen, das Erstellen von Ladungen und Beschlüssen nach Vorgabe sowie die Berechnung von Kosten und Gebühren. Justizfachangestellte nehmen Anträge entgegen, erteilen Auskünfte am Schalter und arbeiten eng mit Richterinnen, Richtern und Rechtspflegern zusammen. Verschwiegenheit ist Pflicht, weil viele Vorgänge sensible persönliche Daten betreffen.

Der Beruf verlangt Sorgfalt, ein gutes sprachliches Ausdrucksvermögen und Freude am Umgang mit Vorschriften. Wer strukturiert arbeitet und den Kontakt mit Menschen nicht scheut, findet in der Justizverwaltung ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld.

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Berufsaussichten und Arbeitsmarkt

Die Aussichten für Justizfachangestellte gelten als stabil. Gerichte und Staatsanwaltschaften haben einen kontinuierlichen Bedarf an qualifiziertem Personal für die Geschäftsstellen, und viele Länder verzeichnen aufgrund altersbedingter Abgänge einen spürbaren Nachwuchsmangel. Für Umschülerinnen und Umschüler bedeutet das gute Chancen auf eine Übernahme nach bestandener Prüfung.

Beschäftigung erfolgt meist im öffentlichen Dienst der Länder, seltener beim Bund. Damit verbunden sind geregelte Arbeitszeiten, tarifliche Bezahlung und ein hohes Maß an Arbeitsplatzsicherheit. Wer sich fortbildet, kann sich für Aufgaben im gehobenen Justizdienst empfehlen oder in die Verwaltung wechseln.

Aktuelle Stellenangebote und regionale Bedarfe lassen sich über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit sowie die Karriereportale der Landesjustizverwaltungen recherchieren. Ein Gespräch mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit hilft, die Lage vor Ort einzuschätzen.

So läuft die Abschlussprüfung ab

Die Umschulung endet mit einer Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle, in der Regel dem Oberlandesgericht oder der Landesjustizverwaltung. Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen beziehungsweise mündlichen Teil und orientiert sich an denselben Anforderungen wie bei der regulären Ausbildung.

Im schriftlichen Teil werden Kenntnisse aus den Bereichen Rechtsanwendung, Büroorganisation und Wirtschaft geprüft. Der praktische Teil umfasst häufig die Bearbeitung typischer Geschäftsvorfälle aus der Gerichtsverwaltung, etwa das Anlegen einer Akte oder die Berechnung von Kosten. Viele Anbieter bereiten gezielt mit Übungsklausuren und Wiederholungsphasen auf die Prüfung vor.

Wer die Prüfung besteht, erhält einen anerkannten Berufsabschluss, der bundesweit gilt. Bei Bedarf ist eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungsteile möglich, sodass ein einzelner Rückschlag den Abschluss nicht gefährdet.

Für wen sich die Umschulung besonders eignet

Die Umschulung richtet sich an Erwachsene, die aus einem anderen Berufsfeld in einen sicheren und geregelten Bürojob wechseln möchten. Besonders gut passt sie zu Menschen, die bereits Erfahrung mit Verwaltungs-, Sekretariats- oder kaufmännischen Tätigkeiten gesammelt haben, denn viele dieser Fähigkeiten lassen sich unmittelbar übertragen. Wer bislang körperlich belastende Berufe ausgeübt hat und aus gesundheitlichen Gründen umsteigen muss, findet in der Justizverwaltung ein schonenderes Arbeitsumfeld.

Wichtig ist eine grundsätzliche Bereitschaft, sich in Rechtsvorschriften und Verfahrensregeln einzuarbeiten. Der Beruf lebt von Genauigkeit und Zuverlässigkeit, weniger von freier Kreativität. Wer Freude an klaren Strukturen, an Ordnung und am respektvollen Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern hat, bringt die richtige Grundhaltung mit. Auch Berufsrückkehrende nach einer Familienphase profitieren von den planbaren Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst.

Vor der Entscheidung empfiehlt sich ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit. Dort lässt sich klären, ob die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ob ein Bildungsgutschein in Betracht kommt. Ein Praktikum oder eine Hospitation an einem Gericht kann zusätzlich helfen, den Berufsalltag realistisch einzuschätzen, bevor die zweijährige Umschulung beginnt.

Ablauf und Organisation der Umschulung

Die Umschulung verbindet theoretischen Unterricht mit praktischen Übungen. In vielen Fällen wechseln sich Präsenzphasen beim Bildungsträger mit Praktika bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften ab, sodass die Teilnehmenden den späteren Arbeitsplatz frühzeitig kennenlernen. Manche Anbieter setzen zusätzlich auf virtuellen Unterricht, der eine flexible Teilnahme von zu Hause ermöglicht.

Inhaltlich orientiert sich die Umschulung am Rahmenlehrplan der regulären Ausbildung. Vermittelt werden unter anderem die Grundzüge des Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechts, die Aktenführung, das Kosten- und Gebührenrecht sowie der Umgang mit der Fachsoftware der Justiz. Kaufmännische und organisatorische Themen wie Büromanagement und Kommunikation runden das Programm ab.

Während der gesamten Maßnahme stehen Dozentinnen und Dozenten sowie Bildungsbegleiter zur Seite, die bei fachlichen und organisatorischen Fragen unterstützen. Wer eine Umschulung in Teilzeit benötigt, etwa wegen Betreuungspflichten, sollte gezielt nach entsprechenden Angeboten fragen. Eine frühzeitige Absprache mit dem Bildungsträger und der Agentur für Arbeit sorgt für einen reibungslosen Start.

Häufige Fragen zur Umschulung als Justizfachangestellte/r

Wie lange dauert die Umschulung zum Justizfachangestellten?
Die Umschulung dauert in der Regel zwei Jahre und ist damit gegenüber der regulären dreijährigen Ausbildung verkürzt. Sie schließt mit einer Prüfung vor der zuständigen Stelle ab. Die genaue Dauer kann je nach Anbieter, Lernform und individuellem Verlauf geringfügig abweichen.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Umschulung erfüllen?
Eine einschlägige Vorbildung ist nicht nötig. Verlangt werden meist ein beliebiger Berufsabschluss oder mehrjährige Berufserfahrung sowie persönliche Eignung. Wichtig sind Sorgfalt, Verschwiegenheit und eine gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit, da viele Aufgaben sensible Verfahrensdaten betreffen.
Übernimmt das Arbeitsamt die Kosten der Umschulung?
Ja, bei Erfüllung der Voraussetzungen kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Bildungsgutschein ausstellen. Dieser übernimmt die Lehrgangsgebühren und häufig auch Prüfungs- und Fahrtkosten. Wichtig ist, den Antrag vor Beginn der Maßnahme zu stellen und sich beraten zu lassen.
Was verdient man als Justizfachangestellte/r?
Das Bruttojahresgehalt liegt je nach Bundesland und Erfahrung meist zwischen rund 24.000 und 36.000 Euro. Im öffentlichen Dienst richtet sich die Bezahlung nach dem geltenden Tarifvertrag. Mit Berufserfahrung und Fortbildungen sind höhere Eingruppierungen möglich.
Wo arbeiten Justizfachangestellte nach der Umschulung?
Die meisten Justizfachangestellten arbeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften der Länder. Sie sind dort in den Geschäftsstellen tätig und übernehmen Aufgaben in der Aktenführung, im Schriftverkehr und in der Fristenüberwachung. Der Bedarf an Nachwuchs gilt vielerorts als stabil.
Welche Aufstiegschancen habe ich in diesem Beruf?
Nach dem Abschluss stehen mehrere Wege offen. Möglich sind Fortbildungen zum Fachwirt oder Betriebswirt in Verwaltung oder Recht sowie ein berufsbegleitendes Studium etwa in Rechts- oder Verwaltungswissenschaft. Damit lässt sich der Weg in den gehobenen Justizdienst oder in Leitungsaufgaben ebnen.
Worin unterscheidet sich der Justizfachangestellte vom Justizfachwirt?
Der Justizfachangestellte ist ein anerkannter Ausbildungsberuf im Angestelltenverhältnis, während der Justizfachwirt zur Beamtenlaufbahn im mittleren Justizdienst gehört. Wer eine Umschulung zum Justizfachangestellten absolviert, arbeitet zunächst als Beschäftigter bei Gerichten und Staatsanwaltschaften; der Zugang zum mittleren Dienst setzt dagegen ein gesondertes Auswahlverfahren voraus. Auch der Gerichtsvollzieher zählt zu den weiterführenden Wegen im Justizbereich und verlangt in der Regel eine zusätzliche Qualifikation.
Eignet sich die Umschulung auch für Quereinsteiger?
Ja, die Ausbildung zum Justizfachangestellten steht ausdrücklich Quereinsteigern offen, da keine bestimmte schulische Vorbildung vorgeschrieben ist. Gefragt sind vor allem Sorgfalt, Verschwiegenheit und eine gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit, die angehende Justizfachangestellte im Berufsalltag laufend benötigen. Erfahrung aus einem anderen Beruf ist oft nützlich, auch wenn diese Qualifikation nicht direkt aus dem Justizbereich stammt.
Wie läuft die Ausbildung ab und wie sicher ist danach eine Anstellung?
Die Umschulung verbindet fachtheoretischen Unterricht mit Praxisphasen und endet mit einer Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle. Solange die Ausbildung läuft, lernen angehende Justizfachangestellte die Aktenführung, die Überwachung von Fristen und den Schriftverkehr im Detail kennen. Da Gerichte und Staatsanwaltschaften dauerhaft auf Verwaltungskräfte angewiesen sind, stehen die Aussichten auf eine Anstellung gut; das Einkommen bewegt sich laut den Seitenangaben meist zwischen rund 24.000 und 36.000 Euro brutto im Jahr.
Achtung! Tipp aus der Redaktion

Die Umschulung zum/zur Justizfachangestellten ist die richtige Wahl für alle, die im rechtlichen Bereich kaufmännisch beziehungsweise administrativ tätig werden möchten.

Nach dem erfolgreichen Berufsabschluss sollten Justizfachangestellte über die nächsten Karriereschritte nachdenken, während sie zugleich praktische Erfahrungen in der Justizverwaltung sammeln. Vor allem für Berufswechsler/innen ist dies wichtig.

Ziehen Sie ein Studium neben dem Beruf in Betracht!

Erfolgreiche Umschüler/innen sollten es nicht bei dem Abschluss als Justizfachangestellte/r belassen, sondern sich weiterbilden. Besonders spannend ist ein Studium neben dem Beruf.

Dieses kommt beispielsweise als Fernstudium daher und bietet eine gute Vereinbarkeit mit dem Beruf. Man muss also nicht gleich wieder aus dem Job aussteigen, sondern kann nebenbei eines der folgenden Fächer studieren:

  • Rechtswissenschaft
  • Verwaltungswissenschaft
  • Wirtschaftsrecht
  • Staatswissenschaft
  • Verwaltungsmanagement
  • Public Management