Umschulung Rechtsanwaltsfachangestellte - Quereinstieg über das Arbeitsamt

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Rechtsanwaltsfachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf - ein Quereinstieg ohne Qualifizierung ist nicht möglich, wohl aber eine Umschulung mit anerkanntem Abschluss vor der Rechtsanwaltskammer.
  • Die Umschulung dauert in der Regel zwei Jahre (verkürzt gegenüber der dreijährigen Erstausbildung) und findet betrieblich oder bei einem Bildungsträger statt.
  • Das Arbeitsamt kann die Kosten über einen Bildungsgutschein vollständig übernehmen und den Lebensunterhalt während der Maßnahme absichern.
  • Voraussetzung sind keine formalen Vorbildungen; gute Deutschkenntnisse, Sorgfalt und Interesse an Recht und Organisation sind aber wichtig.
  • Das Einstiegsgehalt liegt meist zwischen rund 2.000 und 2.600 Euro brutto im Monat, mit Fortbildung (Fachwirt/in) sind höhere Gehälter erreichbar.
2 JahreDauerVollzeit / je nach Lehrgang
2.000-2.600 €Verdienstbrutto/Monat
KammerabschlussAbschlussAnerkannte Qualifikation
BildungsgutscheinFörderung§ 81 SGB III, AZAV-Träger

Eine Umschulung zum Rechtsanwaltsfachangestellten ermöglicht Berufswechslerinnen und Berufswechslern einen anerkannten Neustart im Rechtswesen - auch dann, wenn der erste Beruf keine Perspektive mehr bietet. Weil es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf handelt, ist ein völlig freier Quereinstieg zwar ausgeschlossen, die zweijährige Umschulung führt jedoch zum vollwertigen Kammerabschluss und lässt sich über das Arbeitsamt fördern.

Wer arbeitslos ist oder eine Kündigung im erlernten Beruf vor sich hat, kann über eine Zweitausbildung neu durchstarten. Zunächst besteht ein Informationsbedürfnis: Der folgende Ratgeber erklärt Berufsbild, Ablauf, Voraussetzungen, Kosten und Förderung, damit Sie eine bewusste Entscheidung für Ihre berufliche Zukunft treffen können.

Rechtsanwaltsfachangestellte am Arbeitsplatz in einer Kanzlei mit Akten und Computer

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Inhaltsverzeichnis

Berufsbild Rechtsanwaltsfachangestellte/r - Karrierechancen und Verdienst

Rechtsanwaltsfachangestellte sind wichtige Kräfte im Rechtswesen und unterstützen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Kanzleialltag. Insbesondere die Organisation des Kanzleibetriebs sowie kaufmännische und büroorganisatorische Aufgaben obliegen ihnen. Zudem übernehmen sie einen großen Teil der Kommunikation mit den Mandantinnen und Mandanten. So halten sie den Anwältinnen und Anwälten den Rücken frei, damit sich diese ganz den laufenden Fällen widmen können.

Ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte finden vor allem in den folgenden Bereichen Berufschancen vor:

Die Verdienstmöglichkeiten sind für angehende Rechtsanwaltsfachangestellte von großem Interesse. Das Einstiegsgehalt liegt je nach Region, Kanzleigröße und Tarifbindung meist zwischen rund 2.000 und 2.600 Euro brutto im Monat. Mit Berufserfahrung und zusätzlicher Verantwortung, etwa in der Kanzleiverwaltung, sind auch 3.000 Euro und mehr erreichbar. Wer eine Fortbildung zum Rechtsfachwirt oder zur Rechtsfachwirtin abschließt, kann sein Gehalt deutlich steigern.

Per Umschulung Rechtsanwaltsfachangestellte/r werden

Ohne vorherige Qualifizierung ist eine Tätigkeit als Rechtsanwaltsfachangestellte/r nicht möglich. Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, der klassisch im Rahmen einer dreijährigen dualen Berufsausbildung erlernt wird. Alternativ führt auch eine Umschulung zum offiziellen Abschluss vor der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Dabei kann es sich um eine betriebliche Maßnahme in einer Kanzlei oder um eine schulische Umschulung bei einem Bildungsträger handeln.

Wer den Beruf über die Umschulung erlernen möchte, befasst sich mit den folgenden Inhalten, um die fachliche Grundlage zu erlangen:

Voraussetzungen, Dauer und Kosten der Umschulung

Je nach Umschulungsform kann die Zweitausbildung unterschiedlich verlaufen. Die wesentlichen Rahmenbedingungen gelten aber immer und geben vor, wie die Umschulung abläuft. Angehende Rechtsanwaltsfachangestellte sollten die folgenden Eckdaten kennen:


Förderung durch das Arbeitsamt für angehende Rechtsanwaltsfachangestellte

Die Umschulungskosten der verschiedenen Anbieter können zunächst abschreckend wirken. Das Arbeitsamt ist hier allerdings behilflich und kann die Umschulung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten fördern. Einerseits gibt es Leistungen zum Lebensunterhalt, die die Existenz während der Maßnahme absichern, andererseits übernimmt der Bildungsgutschein die Umschulungskosten.

Voraussetzung ist ein persönliches Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, in dem die Notwendigkeit der Umschulung festgestellt wird. Wird der Bildungsgutschein bewilligt, lösen Sie ihn bei einem AZAV-zugelassenen Anbieter ein, den Sie über KURSNET der Bundesagentur für Arbeit finden. Die Teilnehmenden müssen sich so keine Sorgen über die Finanzierung machen und können sich auf die Zweitausbildung konzentrieren.


Die Finanzierung über das Arbeitsamt im Detail

Die Förderung über das Arbeitsamt beruht auf zwei Bausteinen. Der Bildungsgutschein deckt die eigentlichen Lehrgangskosten ab, dazu zählen Kursgebühren, Lehrmaterial und je nach Fall Fahrtkosten oder Kinderbetreuung. Der zweite Baustein sichert den Lebensunterhalt: Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält es während der Umschulung weiter, Bezieher von Bürgergeld werden über das Jobcenter unterstützt.

Ein Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein besteht nicht - die Bewilligung liegt im Ermessen der Vermittlungsfachkraft. Entscheidend ist, dass die Umschulung die Chancen auf dem Arbeitsmarkt nachweislich verbessert. Da Rechtsanwaltsfachangestellte in vielen Regionen gesucht werden, stehen die Aussichten auf eine Förderung oft gut. Wichtig ist, den Antrag vor Beginn der Maßnahme zu stellen; eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.

Alternativen zur Umschulung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r

Wenn die Entscheidung für die Umschulung noch nicht endgültig gefallen ist, sollten Sie auch mögliche Alternativen im Blick haben. Anstelle einer Umschulung kommt beispielsweise eine berufsbegleitende Ausbildung in Teilzeit in Betracht. Wer für andere Berufe offen ist, sollte sich vor allem mit ähnlichen Berufsbildern befassen.

Als verwandte Umschulungsberufe kommen unter anderem in Betracht:

Einen vollständigen Überblick über weitere Berufe bietet unsere Übersicht zu Umschulungen über das Arbeitsamt.

Weiterbildungsmöglichkeiten für Rechtsanwaltsfachangestellte

Als Rechtsanwaltsfachangestellte/r verfügen Sie über die Kenntnisse, die Sie im Job brauchen. Wer aber langfristig aufsteigen oder auf Veränderungen im Rechtswesen reagieren möchte, sollte das lebenslange Lernen ernst nehmen. Seminare und Kurse eignen sich, um vorhandenes Wissen aufzufrischen, zu erweitern und zu spezialisieren. Der berufliche Aufstieg gelingt besonders gut über eine anerkannte Fortbildung.

Für Rechtsanwaltsfachangestellte bieten sich folgende Optionen an:

Weiterhin kann ein Studium eine Überlegung wert sein, etwa Wirtschaftsrecht oder Rechtswissenschaft. Über ein Fernstudium lässt sich das sogar berufsbegleitend bewältigen. Auch unsere Übersicht zu geförderten Weiterbildungen hilft bei der Orientierung.

Die berufsbegleitende Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten

Als Alternative zur klassischen Berufsausbildung kommt nicht nur eine Umschulung in Betracht. Eine berufsbegleitende Ausbildung kann ebenfalls geeignet sein und bietet sich vor allem für Menschen mit privaten Verpflichtungen an.

So absolvieren diese eine Teilzeitausbildung und lernen einerseits den Kanzleialltag kennen, während sie andererseits der Familie weiterhin gerecht werden. Der Abschluss ist dabei identisch mit dem der Vollzeitausbildung; lediglich die Gesamtdauer verlängert sich entsprechend dem reduzierten Stundenumfang.


Anbieter und Bildungseinrichtungen finden

Menschen, die den Entschluss zur Umschulung gefasst haben, benötigen die richtige Bildungseinrichtung an ihrer Seite. Dabei handelt es sich typischerweise um AZAV-zugelassene Lehrgangsanbieter mit dem Schwerpunkt kaufmännische und juristische Umschulungen.

Passende Anbieter finden Sie über KURSNET, die Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Auch Ihre Vermittlungsfachkraft kann bei der Auswahl unterstützen und den Kontakt herstellen. Wer eine betriebliche Umschulung bevorzugt, sollte direkt mit Rechtsanwaltskanzleien Kontakt aufnehmen und sich nach den Möglichkeiten einer Zweitausbildung erkundigen.

Beim Vergleich der Anbieter lohnt ein Blick auf Praxisanteile, Prüfungsvorbereitung und die Vermittlungsquote nach Abschluss. Ein persönliches Beratungsgespräch schafft Klarheit über den konkreten Ablauf.


Stellenangebote und Arbeitsmarkt für Rechtsanwaltsfachangestellte

Menschen, die als Quereinsteiger in einer Kanzlei Fuß fassen möchten, treffen mit einer Umschulung eine gute Wahl. Vorab sollten sie sich aber eingehend mit dem Beruf befassen und dabei nicht nur auf Beschreibungen des Berufsbilds setzen. Es bewährt sich, aktuelle Stellenangebote zu suchen und aufmerksam zu lesen.

Diese vermitteln einen guten Eindruck von der Lage auf dem Arbeitsmarkt und informieren über typische Aufgaben und Anforderungen. Der Bedarf an qualifizierten Fachkräften ist in vielen Regionen hoch, da viele Kanzleien Schwierigkeiten haben, offene Stellen zu besetzen. Wer den Abschluss in der Tasche hat, kann daher mit soliden Aussichten rechnen. Stellenangebote finden sich in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit sowie auf einschlägigen Portalen der Rechtsbranche.

Der Berufsalltag als Rechtsanwaltsfachangestellte/r

Der Arbeitstag in einer Kanzlei ist abwechslungsreich und von einem klaren Rhythmus geprägt. Am Morgen werden Posteingang und Fristen geprüft, denn im Rechtswesen entscheidet die fristgerechte Bearbeitung häufig über den Ausgang eines Verfahrens. Rechtsanwaltsfachangestellte führen den Fristenkalender, notieren Wiedervorlagen und stellen sicher, dass keine Frist versäumt wird.

Im Tagesverlauf nehmen sie Mandantengespräche an, legen Akten an, erstellen Schriftsätze nach Diktat und rechnen anwaltliche Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Auch die Korrespondenz mit Gerichten, Behörden und der Gegenseite gehört dazu. Sorgfalt, Diskretion und ein sicherer Umgang mit gängiger Kanzleisoftware sind dabei zentral. Wer gern strukturiert arbeitet und Freude an rechtlichen Zusammenhängen hat, findet in diesem Beruf ein solides Betätigungsfeld.

So läuft die Abschlussprüfung ab

Die Umschulung endet mit der Abschlussprüfung vor der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Diese gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen beziehungsweise mündlichen Teil. Schriftlich geprüft werden typischerweise die Bereiche Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich, Vergütung und Kosten sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Im praktischen Teil weisen die Prüflinge nach, dass sie kanzleitypische Vorgänge bearbeiten können, etwa das Erstellen einer Kostenrechnung oder die Behandlung eines Mahn- und Vollstreckungsverfahrens. Wer besteht, erhält den anerkannten Abschluss als Rechtsanwaltsfachangestellte/r, der bundesweit gilt. Eine gezielte Prüfungsvorbereitung durch den Bildungsträger sowie das Üben mit früheren Prüfungsaufgaben erhöhen die Erfolgsaussichten deutlich.

Häufige Fragen zur Umschulung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r

Wie lange dauert die Umschulung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten?
Die Umschulung dauert in der Regel zwei Jahre und ist damit gegenüber der dreijährigen dualen Erstausbildung verkürzt. Sie umfasst theoretischen Unterricht sowie Praxisphasen in einer Kanzlei und endet mit der Abschlussprüfung vor der Rechtsanwaltskammer. In Teilzeit kann sich die Gesamtdauer entsprechend verlängern.

Übernimmt das Arbeitsamt die Kosten der Umschulung?
Ja, über einen Bildungsgutschein kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die vollständigen Lehrgangskosten übernehmen und zusätzlich den Lebensunterhalt sichern. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; entscheidend ist ein Beratungsgespräch, in dem die Notwendigkeit der Umschulung festgestellt wird. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
Formal ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Wichtig sind gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Interesse an rechtlichen sowie organisatorischen Aufgaben. Ein sicherer Umgang mit dem Computer ist von Vorteil, da ein großer Teil der Arbeit an Kanzleisoftware erfolgt.

Was verdient man als Rechtsanwaltsfachangestellte/r?
Das Einstiegsgehalt liegt je nach Region, Kanzleigröße und Tarifbindung meist zwischen rund 2.000 und 2.600 Euro brutto im Monat. Mit Berufserfahrung und mehr Verantwortung sind 3.000 Euro und mehr möglich. Eine Fortbildung zum Rechtsfachwirt oder zur Rechtsfachwirtin steigert das Gehalt zusätzlich.

Ist ein Quereinstieg ohne Ausbildung möglich?
Ein völlig freier Quereinstieg ist nicht möglich, da Rechtsanwaltsfachangestellte/r ein anerkannter Ausbildungsberuf ist. Möglich ist aber die Umschulung, die mit einem vollwertigen Kammerabschluss endet. Wer bereits einen kaufmännischen Beruf erlernt hat, kann alternativ über eine juristisch ausgerichtete Weiterbildung in einer Kanzlei Fuß fassen.

Welche Aufstiegschancen habe ich nach der Umschulung?
Nach einigen Jahren Berufserfahrung bietet sich die Fortbildung zum geprüften Rechtsfachwirt oder zur Rechtsfachwirtin an, die erweiterte Aufgaben und höhere Vergütung mit sich bringt. Auch ein berufsbegleitendes Studium in Wirtschaftsrecht ist möglich. So lässt sich der Beruf als Sprungbrett für eine längerfristige Karriere im Rechtswesen nutzen.

Achtung! Tipp aus der Redaktion

Wenn es um die Umschulung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten geht, sind einige Dinge zu berücksichtigen. Interessierte tun daher gut daran, einen gewissen Rechercheaufwand zu betreiben. Außerdem sollten sie den folgenden Tipp aus unserer Redaktion beachten.

Nutzen Sie Weiterbildungen für den Einstieg als Rechtsanwaltsfachangestellte/r

Wer bislang einen kaufmännischen Beruf ausgeübt hat, kann mitunter auf die vollständige Umschulung verzichten. Eine gezielte Weiterbildung mit juristischem Schwerpunkt kann ausgebildeten Kaufleuten das nötige Fachwissen vermitteln und sie für eine Tätigkeit in einer Kanzlei rüsten. Ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit klärt, welcher Weg im Einzelfall am besten passt.