Umschulung Verkäufer - Quereinstieg über das Arbeitsamt
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Die Umschulung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin führt in 16 bis 24 Monaten zu einem anerkannten Berufsabschluss vor der Industrie- und Handelskammer (IHK).
- Besondere schulische Voraussetzungen gibt es nicht; entscheidend sind Kundenorientierung, Zuverlässigkeit und Freude am Umgang mit Menschen.
- Das Arbeitsamt kann die Umschulung über einen Bildungsgutschein vollständig finanzieren und zusätzlich den Lebensunterhalt sichern.
- Verkäufer/innen arbeiten im Supermarkt, Bau-, Mode- oder Kaufhaus; der Fachkräftebedarf im Einzelhandel ist bundesweit hoch.
- Das Bruttojahresgehalt liegt meist zwischen rund 22.000 und 30.000 Euro und lässt sich über Weiterbildungen deutlich steigern.
Die Umschulung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin ist eine verkürzte Zweitausbildung, die in der Regel 16 bis 24 Monate dauert und mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer zum anerkannten Berufsabschluss führt. Sie richtet sich an Menschen, die aus einem anderen Beruf oder aus der Arbeitslosigkeit heraus im Verkauf Fuß fassen wollen, und lässt sich über das Arbeitsamt fördern.
Auf der Suche nach neuen beruflichen Perspektiven landen viele Menschen im Verkauf. Zwar gibt es für Quereinsteiger/innen einige Stellenangebote ohne formale Qualifizierung, doch die Umschulung zum Verkäufer beziehungsweise zur Verkäuferin bietet ein sicheres Fundament: Sie vermittelt fundiertes Fachwissen und endet mit einem bundesweit anerkannten Abschluss. Auf dieser Grundlage lässt sich der Berufswechsel dauerhaft absichern und die weitere Laufbahn planen.
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Inhaltsverzeichnis
- Berufsbild Verkäufer/in: Perspektiven und Verdienst
- So läuft die Umschulung zum Verkäufer ab
- Voraussetzungen und Dauer der Umschulung
- So unterstützt das Arbeitsamt die Verkäufer-Umschulung
- Weiterbildungsmöglichkeiten für Verkäufer/innen
- Alternativen zur Umschulung zum Verkäufer
- Der Berufsalltag als Verkäufer/in
- Berufsaussichten und Arbeitsmarkt
- So läuft die Abschlussprüfung ab
- Diese Fähigkeiten machen den Unterschied
- Finanzierung und Kosten im Überblick
- Häufige Fragen zur Umschulung zum Verkäufer

Berufsbild Verkäufer/in: Perspektiven und Verdienst
Menschen, die als Verkäufer/innen eine zweite Karriere starten möchten, haben bereits gewisse Vorstellungen vom Berufsbild, die aber nicht unbedingt mit dem beruflichen Alltag übereinstimmen. Deshalb lohnt es sich, vorab ein genaues Bild zu gewinnen. Verkäufer/innen sind die ersten Ansprechpartner/innen für Kundinnen und Kunden: Sie bedienen die Kasse, räumen Ware ein, sorgen für eine ansprechende Warenpräsentation und widmen sich der Kundenberatung.
Gefragt sind diese Kompetenzen vor allem in den folgenden Bereichen:
- Supermärkte und Discounter
- Baumärkte
- Modehäuser
- Versandhandel
- Kaufhäuser
Überall dort, wo Waren verkauft werden, ergeben sich für Verkäufer/innen berufliche Perspektiven. An Beschäftigungsmöglichkeiten mangelt es im Einzelhandel praktisch nicht. Je nach Einsatzbereich, Qualifikation und Erfahrung fällt das Gehalt unterschiedlich aus, liegt aber im Allgemeinen zwischen etwa 22.000 Euro und 30.000 Euro brutto im Jahr. In tarifgebundenen Betrieben und mit zunehmender Berufserfahrung sind höhere Werte möglich.
So läuft die Umschulung zum Verkäufer ab
Der Umschulungswunsch Verkäufer/in lässt sich im Rahmen einer außerbetrieblichen Maßnahme bei einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger oder als betriebliche Umschulung in einem Handelsunternehmen verwirklichen. Trotz unterschiedlicher Ansätze geht es stets darum, den Berufsabschluss als Verkäufer/in vor der IHK zu erlangen. Die Lerninhalte lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
- Warenkunde und Warenpräsentation
- Kundenberatung und Kommunikation
- Kassensysteme und Zahlungsabwicklung
- Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen
- Warenannahme, Lager und Logistik
- Organisation und betriebliche Abläufe
Bei der außerbetrieblichen Variante wechseln sich Unterricht beim Bildungsträger und begleitete Praktika im Einzelhandel ab. So sammeln Umschüler/innen von Anfang an praktische Erfahrung an der Kasse, im Verkaufsraum und im Warenlager. Detaillierte Kurse und zugelassene Anbieter lassen sich über KURSNET der Bundesagentur für Arbeit finden. Ausführliche Informationen zum Ablauf einer Umschulung über das Arbeitsamt bündelt unsere Übersichtsseite.
Voraussetzungen und Dauer der Umschulung
Die klassische Verkäufer-Ausbildung dauert zwei Jahre und ist mit einer geringen Ausbildungsvergütung verbunden. Einschlägige Vorkenntnisse werden nicht verlangt. Bei der Umschulung zur Verkäuferin beziehungsweise zum Verkäufer verhält es sich ähnlich: Ohne besondere schulische Voraussetzungen können Umschüler/innen die Zweitausbildung beginnen. Gefragt sind vor allem persönliche Eigenschaften wie Kundenorientierung, Zuverlässigkeit, Teamgeist und Freude am Umgang mit Menschen.
Die Umschulung dauert je nach Träger und Modell 16 bis 24 Monate und ist damit kürzer als die reguläre Ausbildung. Eine Vergütung gibt es zumindest bei der außerbetrieblichen Umschulung nicht. Stattdessen entstehen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Genau hier setzt die Förderung durch das Arbeitsamt an, das diese Kosten in vielen Fällen vollständig übernimmt.
Angehende Verkäufer/innen, die von einem Quereinstieg absehen und den offiziellen Berufsabschluss anstreben, können sich an das Arbeitsamt wenden. Wenn es um Umschulungen geht, ist dieses die richtige Anlaufstelle. Neben einer ausführlichen Beratung gibt es hier Förderungen: Über den Bildungsgutschein werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Fahrt- und Betreuungskosten übernommen. Bei Arbeitslosengeld-Bezug wird während der Maßnahme in der Regel auch der Lebensunterhalt weitergezahlt. Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch, in dem die Notwendigkeit der Umschulung festgestellt wird.
Weiterbildungsmöglichkeiten für Verkäufer/innen
Nach der erfolgreichen Umschulung können Verkäufer/innen im Job Fuß fassen. Im Sinne des lebenslangen Lernens und zugunsten ihrer beruflichen Entwicklung sollten sie die verschiedenen Weiterbildungsmöglichkeiten kennen und nutzen. Es gibt zahlreiche Kurse und Seminare, die sich als Anpassungsqualifizierungen eignen, etwa zu Warenwirtschaft, Kassenführung oder Verkaufspsychologie. Wer den Abschluss um ein drittes Ausbildungsjahr ergänzt, kann zum Kaufmann beziehungsweise zur Kauffrau im Einzelhandel aufsteigen.
Für einen nachhaltigen Aufstieg auf der Karriereleiter bieten sich Fortbildungen mit den folgenden Zielen an:
- Handelsfachwirt/in (IHK)
- Handelsbetriebswirt/in
- Wirtschaftsfachwirt/in (IHK)
- Betriebswirt/in - allgemeine Betriebswirtschaft
- Fachwirt/in für Vertrieb im Einzelhandel
Auch ein berufsbegleitendes Studium ist möglich und stellt Berufstätigen per Fernstudium oder Teilzeitstudium den grundständigen Bachelor oder weiterführenden Master in Aussicht. Besonders die Studiengänge Betriebswirtschaftslehre, Marketing und Sales Management eignen sich für ambitionierte Verkäufer/innen. Einen Überblick über weitere geförderte Lehrgänge bietet unsere Seite zur Weiterbildung über das Arbeitsamt.
Alternativen zur Umschulung zum Verkäufer
Wer sich umschulen lassen möchte und noch nicht auf den Beruf des Verkäufers festgelegt ist, sollte mögliche Alternativen prüfen. Erwähnenswert sind unter anderem die folgenden Berufe:
- Kaufmann/-frau im Einzelhandel
- Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk
- Servicefachkraft für Dialogmarketing
- Automobilkaufmann/-frau
Wer Gefallen an Kundenberatung und Verkauf findet, aber lieber in einem produzierenden oder verwaltenden Umfeld arbeitet, kann auch die Umschulung zum Industriekaufmann in Betracht ziehen. Wer sich eher zur Warenlogistik hingezogen fühlt, findet in der Umschulung zum Fachlageristen eine praxisnahe Alternative.
Der Berufsalltag als Verkäufer/in
Der Arbeitsalltag im Verkauf beginnt oft schon vor der Öffnung des Geschäfts: Ware wird angeliefert, ausgepackt, ausgezeichnet und in die Regale einsortiert. Während der Öffnungszeiten stehen Verkäufer/innen im direkten Kontakt mit der Kundschaft, beantworten Fragen zum Sortiment, empfehlen passende Produkte und wickeln den Zahlungsvorgang an der Kasse ab. Zwischendurch werden Regale aufgefüllt, Preise kontrolliert und die Verkaufsfläche ordentlich gehalten.
Wichtig ist ein freundliches, geduldiges Auftreten, auch in stressigen Situationen wie zu Stoßzeiten oder im Weihnachtsgeschäft. Verkäufer/innen arbeiten meist im Team und stimmen sich mit Kolleginnen, Kollegen und der Marktleitung ab. Da der Einzelhandel feste Öffnungszeiten hat, gehören Schichtdienst und Arbeit am Samstag in vielen Betrieben dazu. Wer Kontaktfreude und Belastbarkeit mitbringt, findet in diesem Beruf einen abwechslungsreichen Alltag mit unmittelbarem Kundenkontakt.
Berufsaussichten und Arbeitsmarkt
Der Einzelhandel zählt zu den größten Arbeitgebern in Deutschland und bietet Verkäufer/innen solide Beschäftigungsaussichten. Weil in vielen Regionen Fachkräfte fehlen, sind gut ausgebildete Verkäufer/innen gefragt. Der Bedarf reicht vom Lebensmittelhandel über Drogerie- und Baumärkte bis zu Mode- und Fachgeschäften. Auch der wachsende Onlinehandel schafft neue Aufgabenfelder, etwa im Bereich Click-and-Collect oder in der telefonischen und schriftlichen Kundenberatung.
Mit einem anerkannten Abschluss stehen die Chancen auf eine unbefristete Anstellung deutlich besser als beim reinen Quereinstieg. Wer Verantwortung übernehmen möchte, kann sich zur Substitutin oder zum Substituten, zur Abteilungs- oder Filialleitung weiterentwickeln. Aktuelle Stellenangebote lassen sich über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit sowie regionale Portale recherchieren. Die Kombination aus Fachwissen, Berufserfahrung und Weiterbildung eröffnet mittelfristig auch Positionen mit Personal- und Budgetverantwortung.
So läuft die Abschlussprüfung ab
Die Umschulung zum Verkäufer endet mit einer Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Sie ist in einen schriftlichen und einen praktischen Teil gegliedert. Im schriftlichen Teil werden Kenntnisse aus den Bereichen Verkauf und Marketing, Warenwirtschaft und Kundenkommunikation sowie Wirtschafts- und Sozialkunde abgefragt. Die Aufgaben orientieren sich am bundesweit einheitlichen Ausbildungsrahmenplan.
Der praktische Teil besteht aus einem fallbezogenen Fachgespräch, in dem Prüflinge eine typische Verkaufssituation bearbeiten - etwa ein Beratungs- und Verkaufsgespräch mit anschließender Reklamations- oder Kassenaufgabe. Bewertet werden Fachwissen, Kundenorientierung und das sichere Auftreten. Wer beide Prüfungsteile besteht, erhält den anerkannten Abschluss Verkäufer/in. Auf Wunsch kann die Ausbildung anschließend um ein weiteres Jahr zur Kauffrau beziehungsweise zum Kaufmann im Einzelhandel ergänzt werden.
Diese Fähigkeiten machen im Verkauf den Unterschied
Fachwissen über Waren und Kassensysteme lässt sich in der Umschulung erlernen, doch im Berufsalltag entscheiden vor allem soziale Kompetenzen über den Erfolg. Kundinnen und Kunden erwarten eine freundliche, aufmerksame Beratung und fühlen sich ernst genommen, wenn Verkäufer/innen aktiv zuhören und passende Lösungen vorschlagen. Ein gepflegtes Auftreten, klare Sprache und Geduld schaffen Vertrauen und führen häufiger zum Kaufabschluss.
Ebenso wichtig ist Belastbarkeit: An Aktionstagen, im Schlussverkauf oder im Weihnachtsgeschäft bleibt oft wenig Zeit, trotzdem muss die Beratung freundlich bleiben. Wer rechnen kann, sorgfältig mit der Kasse umgeht und den Überblick über das Sortiment behält, arbeitet zuverlässig und macht sich im Team unentbehrlich. Auch der Umgang mit Reklamationen gehört dazu: Ruhig bleiben, zuhören und eine faire Lösung anbieten, stärkt die Kundenbindung nachhaltig. Diese Eigenschaften bringen viele Quereinsteiger/innen bereits aus früheren Tätigkeiten mit, sodass die Umschulung auf vorhandenen Stärken aufbauen kann.
Finanzierung und Kosten im Überblick
Eine außerbetriebliche Umschulung zum Verkäufer verursacht Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, die je nach Anbieter und Dauer mehrere tausend Euro betragen können. Wird die Maßnahme über einen Bildungsgutschein bewilligt, übernimmt das Arbeitsamt beziehungsweise das Jobcenter diese Kosten in der Regel vollständig. Zusätzlich können Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung sowie Betreuungskosten für Kinder erstattet werden.
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, erhält dieses während der Umschulung in der Regel weiter, sodass der Lebensunterhalt gesichert bleibt. Bei Bezug von Grundsicherungsgeld (Bürgergeld) ist das Jobcenter zuständig und fördert nach denselben Grundsätzen. Für Beschäftigte, die sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus umschulen lassen möchten, kommen unter Umständen andere Förderwege in Betracht, etwa über das Qualifizierungschancengesetz. In jedem Fall gilt: Der Förderantrag sollte gestellt werden, bevor ein Vertrag mit einem Bildungsträger unterschrieben wird, da eine nachträgliche Kostenübernahme nicht garantiert ist.