Umschulung Übersetzer - Quereinstieg über das Arbeitsamt

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Eine Umschulung zum Übersetzer oder zur Übersetzerin ermöglicht den beruflichen Neuanfang in einem Sprachberuf - meist über einen Lehrgang eines AZAV-zugelassenen Anbieters, den das Arbeitsamt per Bildungsgutschein fördern kann. Wer über sehr gute Fremdsprachenkenntnisse verfügt und Freude an präziser Textarbeit hat, findet hier einen Einstieg in ein Feld, das durch die globalisierte Wirtschaft dauerhaft Nachfrage erzeugt.

All diejenigen, die bereits während der Schulzeit ihre Liebe zu Fremdsprachen entdeckt, dann aber einen anderen Beruf ergriffen haben, bekommen im Zuge einer Umschulung die Gelegenheit, einen Sprachberuf zu erlernen. Interessierte sollten allerdings nicht vorschnell entscheiden, sondern die Rahmenbedingungen genau prüfen. Ein Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit klärt, welche Qualifizierung zur eigenen Situation passt und ob eine Förderung infrage kommt.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Der Beruf Übersetzer/in ist in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt; die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Der übliche Nachweis ist eine staatliche Prüfung zum "Staatlich geprüften Übersetzer" vor einem Landesprüfungsamt oder einer IHK.
  • Umschulungslehrgänge dauern je nach Anbieter und Sprache meist ein bis drei Jahre; die staatliche Prüfung wird auch als externe Prüfung ohne festen Lehrgang angeboten.
  • Das Arbeitsamt kann die Lehrgangskosten per Bildungsgutschein übernehmen und über Arbeitslosengeld I oder das Grundsicherungsgeld (Bürgergeld) den Lebensunterhalt sichern, sofern der Anbieter AZAV-zertifiziert ist.
  • Übersetzer/innen arbeiten mit geschriebenen Texten, Dolmetscher/innen mit gesprochener Sprache - beide Berufe werden häufig kombiniert, sind aber getrennte Qualifikationen.
  • Das Jahresgehalt liegt angestellt meist zwischen rund 30.000 und 55.000 Euro brutto; ein Großteil der Übersetzer/innen arbeitet freiberuflich, dann ist das Einkommen stark auftragsabhängig.
1 bis 3 JahreDauerVollzeit / je nach Lehrgang
30.000-55.000 €Verdienstbrutto/Jahr
Staatlich geprüftAbschlussAnerkannte Qualifikation
BildungsgutscheinFörderung§ 81 SGB III, AZAV-Träger

Umschulung zum Übersetzer - Person arbeitet konzentriert an der Übersetzung fremdsprachlicher Texte am Schreibtisch

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Umschulung oder Weiterbildung per Fernstudium

Viele Umschulungen und Weiterbildungen lassen sich flexibel per Fernstudium absolvieren - bei Förderung bis zu 100 Prozent über den Bildungsgutschein. Fordern Sie kostenloses Infomaterial direkt bei den Anbietern an und vergleichen Sie in Ruhe: Die Lehrgänge unterscheiden sich in Dauer, Service und Preis.

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Inhaltsverzeichnis

Berufsbild Übersetzer/in - Aufgaben und Verdienst

In einer stark globalisierten Welt ist die Übersetzung fremdsprachlicher Texte in nahezu allen Branchen von Bedeutung. Daraus ergeben sich vielfältige Berufsaussichten für versierte Übersetzer/innen. Sie übertragen geschriebene Inhalte von der Ausgangssprache in die Zielsprache und achten dabei nicht nur auf sprachliche Richtigkeit, sondern auch auf Fachterminologie, kulturellen Kontext und den Stil des Ausgangstextes.

Wichtig ist die Abgrenzung zum Dolmetscher: Übersetzer/innen arbeiten mit dem geschriebenen Wort, Dolmetscher/innen übertragen gesprochene Sprache in Echtzeit. Viele Sprachprofis beherrschen beides, doch es handelt sich um zwei eigenständige Tätigkeiten mit unterschiedlichen Anforderungen.

Sofern sie nicht den Sprung in die berufliche Selbständigkeit wagen, arbeiten Übersetzer/innen vor allem in den folgenden Bereichen:

Je nach Einsatzbereich und Position variiert das Einkommen stark. Angestellte Übersetzer/innen verdienen meist zwischen rund 30.000 und 55.000 Euro brutto im Jahr. Ein großer Teil der Berufsgruppe arbeitet jedoch freiberuflich und rechnet nach Zeilen, Wörtern oder Normseiten ab - hier hängt der Verdienst unmittelbar von Auftragslage, Sprachkombination und Fachgebiet ab.

Der Weg über die Umschulung zum Übersetzer

Wer sich zum Übersetzer oder zur Übersetzerin umschulen lassen möchte, hat einen beruflichen Neuanfang im Sinn. Die Qualifikation soll die Basis für den geplanten Berufswechsel schaffen und die guten Aussichten im Sprachbereich nutzbar machen. Dabei ist zu beachten, dass der Beruf in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt und die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist. Anerkennung schafft in der Praxis vor allem die staatliche Prüfung zum "Staatlich geprüften Übersetzer".

Unterschiedlichste Lehrgänge und teils auch Studiengänge führen zum Beruf. Dabei kann es sich um eine Erstausbildung, eine Umschulung oder eine berufliche Weiterbildung handeln. Unabhängig von der Bezeichnung muss man sich stets auf konkrete Sprachen festlegen. Für deutsche Muttersprachler/innen liegt es nahe, Deutsch als Zielsprache zu wählen. Gängige Ausgangssprachen sind unter anderem:

Mitunter bietet es sich an, eine seltenere Sprache zu wählen. So hebt man sich vom Wettbewerb ab und kann auf einem umkämpften Markt bestehen. Passende AZAV-zugelassene Lehrgänge lassen sich über KURSNET der Bundesagentur für Arbeit finden. Einen breiteren Überblick über berufliche Neuorientierung gibt unser Ratgeber zur Umschulung über das Arbeitsamt.

Voraussetzungen, Dauer und Kosten

Die Rahmenbedingungen der Übersetzer-Umschulung können je nach Lehrgang und Anbieter deutlich variieren. Allgemeingültige Angaben gibt es daher nicht - Interessierte müssen die Modalitäten der einzelnen Qualifizierungen genau vergleichen. Zur groben Orientierung dienen folgende typische Eckdaten:

Für die staatliche Prüfung sind je nach Bundesland zusätzlich formale Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen, etwa eine einschlägige Ausbildung oder nachgewiesene Berufspraxis. Details regelt das jeweilige Landesprüfungsamt.

Die Förderung durch das Arbeitsamt

Mit einer Qualifizierung zum Übersetzer sind stets Kosten verbunden, und je nach Anbieter und Lehrgang können die Gebühren stark variieren. Wer die Umschulung in Vollzeit angeht, muss zudem an den laufenden Lebensunterhalt denken. Eine Förderung durch das Arbeitsamt ist deshalb oft der entscheidende Weg, die Finanzierung überhaupt zu stemmen.

Das Arbeitsamt kann dabei die folgenden Mittel bereitstellen:

So ist einerseits das Existenzminimum abgesichert, während andererseits die Lehrgangskosten übernommen werden. Voraussetzung ist, dass der Bildungsträger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen ist. Über den Bildungsgutschein entscheidet die Beraterin oder der Berater der Agentur für Arbeit im Einzelfall; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Weitere Wege der Qualifizierung zeigt unser Überblick zur Weiterbildung über das Arbeitsamt.


Alternativen und verwandte Berufe

Per Umschulung Übersetzer/in zu werden, ist reizvoll, aber nicht alternativlos. Oftmals ist auch eine berufsbegleitende Qualifizierung in Form einer Weiterbildung möglich. Selbst Kurse an Volkshochschulen, die zum Übersetzer mit IHK-Abschluss führen, stehen mancherorts zur Verfügung. Für Menschen mit ausgeprägtem Sprachtalent bieten sich außerdem folgende verwandte Berufe an:

Die Qualifizierung zum Übersetzer ist für einen kompletten Quereinstieg mitunter noch zu hoch gegriffen. In diesem Fall lohnt der Weg über die Umschulung zum Fremdsprachenkorrespondenten oder zur Fremdsprachenkorrespondentin: Kaufmännische Aspekte und Fremdsprachenkenntnisse gehen dabei Hand in Hand. Darauf aufbauend lässt sich später immer noch eine Übersetzer-Weiterbildung in Angriff nehmen.


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Weiterbildung und Spezialisierung

Übersetzer/innen verfügen über eine anspruchsvolle Qualifikation, können sich aber kontinuierlich weiterentwickeln. Spezialisierungen sind dazu gut geeignet und erfolgen über Seminare oder berufsbegleitende Studiengänge. So eignen sich versierte Übersetzer/innen fundiertes Fachwissen an und positionieren sich als Fachübersetzer/innen. Besonders gefragt sind die folgenden Fachbereiche:

Durch eine gezielte Spezialisierung bauen Übersetzer/innen fachliche Expertise auf und können auch komplexe Fachtexte korrekt übertragen. Wer sich akademisch weiterqualifizieren will, findet passende Studiengänge wie Übersetzen, Literaturübersetzen, Dolmetschen, Interkulturelle Kommunikation oder Fachübersetzen, häufig auch als Fernstudium oder berufsbegleitendes Teilzeitstudium.


Berufsbegleitend zum Übersetzer
Wer per Umschulung Übersetzer/in werden möchte, denkt zunächst an einen Lehrgang in Vollzeit. Solche außerbetrieblichen Maßnahmen sind bei geförderten Umschulungen die Regel und schaffen eine solide Basis für den beruflichen Neuanfang. Ist die Teilnahme in Vollzeit nicht möglich, gibt es auch Teilzeitkurse. Diese fungieren als berufsbegleitende Ausbildung und schaffen nebenbei die Grundlage für den Neustart in der Übersetzung.

Der Berufsalltag als Übersetzer/in

Der Arbeitsalltag ist geprägt von konzentrierter Textarbeit am Bildschirm. Ein typischer Auftrag beginnt mit der Analyse des Ausgangstextes, der Klärung von Fachbegriffen und der Recherche zum Sachgebiet. Anschließend entsteht die Übersetzung, die im letzten Schritt gründlich überarbeitet, korrektur- und lektoratsgelesen wird. Sorgfalt und Termintreue sind dabei entscheidend, denn fehlerhafte oder verspätete Übersetzungen können in Wirtschaft, Recht und Technik erhebliche Folgen haben.

Moderne Übersetzer/innen arbeiten fast durchgängig mit spezieller Software. Sogenannte CAT-Werkzeuge (Computer-Assisted Translation) verwalten Terminologiedatenbanken und Übersetzungsspeicher, sodass wiederkehrende Formulierungen konsistent bleiben. Maschinelle Übersetzung und deren Nachbearbeitung (Post-Editing) haben in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Sie ersetzen die menschliche Fachkraft nicht, verändern aber das Aufgabenprofil: Immer häufiger geht es darum, maschinelle Rohübersetzungen fachlich und stilistisch auf Qualität zu bringen.

Freiberufliche Übersetzer/innen kümmern sich zusätzlich um Auftragsakquise, Angebotskalkulation und Kundenkontakt. Wer im Angestelltenverhältnis arbeitet, ist häufiger in Projektteams eingebunden und stimmt sich mit Lektorat, Projektmanagement und Fachabteilungen ab.

Berufsaussichten und Arbeitsmarkt

Der Bedarf an Fachübersetzungen bleibt durch den internationalen Handel, globale Lieferketten und die zunehmende rechtliche Regulierung hoch. Besonders gefragt sind Spezialisierungen in Recht, Medizin, Technik und IT sowie beeidigte Übersetzer/innen, die beglaubigte Übersetzungen für Gerichte und Behörden anfertigen dürfen. Auch seltenere Sprachkombinationen sind ein Wettbewerbsvorteil, weil hier weniger Fachkräfte verfügbar sind.

Zugleich verändert die maschinelle Übersetzung den Markt. Einfache Standardtexte werden zunehmend automatisiert vorübersetzt, während anspruchsvolle Fachtexte, kreative Inhalte und rechtlich verbindliche Dokumente weiterhin qualifizierte Fachkräfte erfordern. Für Übersetzer/innen bedeutet das: Wer sich spezialisiert, technisch auf dem aktuellen Stand bleibt und Post-Editing beherrscht, ist gut aufgestellt. Der Großteil der Berufsgruppe arbeitet freiberuflich, sodass die Auftragslage und der Aufbau eines Kundenstamms den beruflichen Erfolg maßgeblich bestimmen.

So läuft die staatliche Prüfung ab

Der anerkannteste Nachweis der Qualifikation ist die staatliche Prüfung zum "Staatlich geprüften Übersetzer". Sie wird von Landesprüfungsämtern oder Industrie- und Handelskammern abgenommen und kann auch als externe Prüfung ohne festen Lehrgang abgelegt werden. Die Anforderungen unterscheiden sich zwischen den Bundesländern; ein Blick in die jeweilige Prüfungsordnung ist daher unverzichtbar.

Geprüft werden in der Regel folgende Bereiche:

Wer die staatliche Prüfung besteht, kann sich anschließend bei Gericht als beeidigte oder ermächtigte Übersetzerin beziehungsweise als beeidigter Übersetzer bestellen lassen und damit beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Das erschließt zusätzliche Auftragsfelder bei Behörden, Notariaten und Gerichten.

Häufige Fragen zur Umschulung Übersetzer

Zahlt das Arbeitsamt die Umschulung zum Übersetzer?
Ja, das ist möglich. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann die Lehrgangs- und Prüfungskosten per Bildungsgutschein übernehmen und über Arbeitslosengeld I oder das Bürgergeld den Lebensunterhalt sichern. Voraussetzung ist ein AZAV-zugelassener Anbieter und die Zustimmung der Beratung im Einzelfall. Einen Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein gibt es allerdings nicht.
Wie lange dauert die Umschulung zum Übersetzer?
Die Dauer hängt vom Anbieter, der gewählten Sprache und dem Format ab. Geförderte Umschulungen dauern meist ein bis drei Jahre in Vollzeit, in Teilzeit entsprechend länger. Die staatliche Prüfung lässt sich auch als externe Prüfung ohne festen Lehrgang ablegen, sofern die formalen Voraussetzungen des Bundeslandes erfüllt sind.
Ist Übersetzer ein geschützter Beruf?
Nein. Die Berufsbezeichnung "Übersetzer" ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt, der Beruf ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Geschützt ist lediglich der Titel "Staatlich geprüfter Übersetzer" nach bestandener staatlicher Prüfung. Für beglaubigte Übersetzungen ist zusätzlich die Beeidigung beziehungsweise Ermächtigung durch ein Gericht erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen Übersetzer und Dolmetscher?
Übersetzer/innen arbeiten mit geschriebenen Texten und übertragen sie schriftlich von der Ausgangs- in die Zielsprache. Dolmetscher/innen übertragen gesprochene Sprache mündlich und in Echtzeit, etwa bei Konferenzen oder vor Gericht. Beide Berufe erfordern hohe Sprachkompetenz, sind aber getrennte Qualifikationen. Viele Sprachprofis beherrschen beides.
Welche Voraussetzungen brauche ich für die Umschulung?
Zwingend sind sehr gute Kenntnisse in der Fremd- und in der Muttersprache. Formale Zugangsvoraussetzungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Bundesland; für die staatliche Prüfung werden teils eine einschlägige Ausbildung oder nachgewiesene Berufspraxis verlangt. Persönlich sind sprachliches Ausdrucksvermögen, Sorgfalt, Genauigkeit und Interesse an fremden Kulturen wichtig.
Was verdient man als Übersetzer/in?
Angestellte Übersetzer/innen verdienen meist zwischen rund 30.000 und 55.000 Euro brutto im Jahr, abhängig von Fachgebiet, Sprachkombination und Region. Ein großer Teil arbeitet freiberuflich und rechnet nach Wörtern, Zeilen oder Normseiten ab; hier bestimmt die Auftragslage das Einkommen. Spezialisierungen wie juristische oder medizinische Fachübersetzung ermöglichen höhere Honorare.
Achtung! Tipp aus der Redaktion

Ein beruflicher Neuanfang geht vielfach mit einer gewissen Verunsicherung einher. Angesichts der ausgeprägten Globalisierung ergibt sich in diesem Tätigkeitsbereich aber viel Nachfrage, die sich im Zuge eines Berufswechsels nutzen lässt. Damit dies gelingt, gibt es hier einen Tipp aus unserer Redaktion.

Hinterfragen Sie Ihre persönliche Eignung als Übersetzer/in!

Abgesehen von den formalen Voraussetzungen sollten angehende Umschüler/innen vor allem auf ihre persönliche Eignung achten. Nur wenn diese gegeben ist, finden sie in der Übersetzung dauerhaft berufliche Erfüllung und Erfolg. Prüfen Sie daher ehrlich, ob Sie die folgenden Punkte erfüllen:

  • Kommunikationsstärke
  • sprachliches Ausdrucksvermögen
  • Dienstleistungsorientierung
  • Organisationsgeschick und Termintreue
  • Sorgfalt und Genauigkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Bereitschaft, sich in neue Software wie CAT-Werkzeuge einzuarbeiten
  • Interesse an fremden Kulturen