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Umschulung Mediengestalter - Quereinstieg ĂĽber das Arbeitsamt

Das Wichtigste in KĂĽrze

  • Die Umschulung zum/zur Mediengestalter*in dauert in der Regel 24 Monate (verkĂĽrzte Umschulung gegenĂĽber der 3-jährigen dualen Ausbildung) und schlieĂźt mit der IHK-PrĂĽfung ab.
  • Der anerkannte Ausbildungsberuf heiĂźt offiziell „Mediengestalter Digital und Print“ mit den drei Fachrichtungen Gestaltung und Technik, Beratung und Planung sowie Konzeption und Visualisierung.
  • Ăśber einen Bildungsgutschein kann die Agentur fĂĽr Arbeit oder das Jobcenter die Lehrgangskosten zu 100 Prozent ĂĽbernehmen, dazu kommen Hilfen zum Lebensunterhalt.
  • Die Umschulung setzt keinen bestimmten Schulabschluss voraus, verlangt aber GestaltungsgespĂĽr, Medienaffinität und sicheren Umgang mit gängiger Kreativsoftware.
  • Das Einstiegsgehalt liegt meist zwischen rund 2.200 und 2.800 Euro brutto im Monat, mit Berufserfahrung und Spezialisierung sind mehr als 3.500 Euro möglich.

Die Umschulung zum/zur Mediengestalter*in eröffnet einen geregelten Weg in die Medien- und Kreativbranche – auch fĂĽr Menschen, die bereits einen anderen Beruf erlernt haben. Sie dauert in der Regel 24 Monate, endet mit einer anerkannten IHK-PrĂĽfung und kann bei Förderung durch die Agentur fĂĽr Arbeit oder das Jobcenter ĂĽber einen Bildungsgutschein finanziert werden. Dieser Ratgeber erklärt den Ablauf, die Voraussetzungen, die Kosten und die Berufsaussichten Schritt fĂĽr Schritt.

Insbesondere fĂĽr den Fall, dass der ursprĂĽngliche Beruf keine Perspektiven mehr bietet, ist ein Berufswechsel in die Mediengestaltung eine ĂĽberlegenswerte Option. Vor der Entscheidung lohnt sich Recherche – nicht nur zum Ablauf der Umschulung, sondern auch zum Berufsalltag selbst.

Mediengestalter*in bei der Bildbearbeitung am Computer während der Umschulung

Berufsbild, berufliche Perspektiven und Verdienstmöglichkeiten

Wer aus dem bisherigen Job aussteigen will oder muss und in der Mediengestaltung neu durchstarten möchte, sollte die beruflichen Perspektiven kennen. Der Beruf gliedert sich in mehrere Fachrichtungen, die den Arbeitsschwerpunkt bestimmen:

  • Digital und Print, Fachrichtung Konzeption und Visualisierung
  • Digital und Print, Fachrichtung Beratung und Planung
  • Digital und Print, Fachrichtung Gestaltung und Technik
  • Bild und Ton (eigener Ausbildungsberuf fĂĽr Film, Video und Audio)

Die konkreten Tätigkeiten hängen von der jeweiligen Fachrichtung ab. Grundsätzlich kĂĽmmern sich Mediengestalter*innen um die Gestaltung von Medienprodukten – von der Konzeption ĂĽber die Datenaufbereitung bis zur Ablaufplanung. Sie setzen Vorgaben von Kundinnen und Kunden in Layouts, Druckvorlagen, Webseiten oder Videos um.

Die Ablaufplanung sowie die Aufbereitung von Daten gehören ebenso zu den Aufgaben. Besonders gefragt sind Mediengestalter*innen in diesen Bereichen:

  • Medienunternehmen und Verlage
  • Online- und Werbeagenturen
  • Fotolabore und Fotostudios
  • Marketing-Abteilungen von Unternehmen
  • Druckereien und Druckvorstufe

Gute Berufsaussichten sind in der Mediengestaltung gegeben. Wer medienaffin und offen für Neues ist, findet hier ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld. Beim Verdienst gilt: Das Einstiegsgehalt bewegt sich meist zwischen rund 2.200 und 2.800 Euro brutto im Monat. Mit Berufserfahrung, Spezialisierung oder Führungsverantwortung sind mehr als 3.500 Euro brutto monatlich erreichbar. Über das Jahr gerechnet liegt die Spanne damit häufig zwischen rund 28.000 und 42.000 Euro brutto, abhängig von Region, Branche und Betriebsgröße.

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So läuft die Umschulung zum/zur Mediengestalter*in ab

Wer per Umschulung Mediengestalter*in werden möchte, fasst typischerweise eine außerbetriebliche Maßnahme bei einem Bildungsträger ins Auge. Interessierte sollten wissen, dass die klassische Ausbildung zum/zur Mediengestalter*in als duale Berufsausbildung mit einer Regeldauer von drei Jahren daherkommt. Menschen, die bereits einen anderen Beruf erlernt haben, müssen aber nicht als Auszubildende bei Null anfangen, sondern schaffen als Umschüler*innen in verkürzter Zeit die Basis für einen beruflichen Neuanfang.

Obwohl die Umschulung anders als die übliche Ausbildung abläuft, hat dies keinen Einfluss auf die Inhalte. Auch Umschüler*innen streben den offiziellen Berufsabschluss an und müssen die betreffenden Kenntnisse und Kompetenzen erlangen. Je nach Fachrichtung und Schwerpunkt gibt es Unterschiede, grundsätzlich befassen sich angehende Mediengestalter*innen mit diesen Themen:

  • Typografie und Gestaltungsgrundlagen
  • Bildbearbeitung und Fotografie
  • Medientechnik und Mediendesign
  • Medienberatung und Kundenkommunikation
  • Desktop-Publishing und Druckvorstufe
  • Elektrotechnik, Video- und Tontechnik (Fachrichtung Bild und Ton)
  • Licht, Schnitt und Ton
  • Medienwirtschaft, Wirtschaft und Sozialkunde

Voraussetzungen, Dauer und Kosten

Der spezielle Ablauf unterscheidet die Mediengestalter-Umschulung von der dualen Berufsausbildung. Das hat auch Einfluss auf die Modalitäten. Die MaĂźnahme setzt keinen bestimmten Schulabschluss voraus, erfordert aber eine gewisse Medienaffinität. Offenheit fĂĽr neue Technologie und ein GespĂĽr fĂĽr Ă„sthetik sind ebenfalls gefragt – unabhängig davon, auf welchem Weg man sich fĂĽr die Mediengestaltung qualifiziert.

Die Dauer der Umschulung ist in der Regel mit 24 Monaten zu veranschlagen, einzelne Träger bieten auch längere oder Teilzeit-Varianten an. Während dieser Zeit konzentrieren sich angehende Mediengestalter*innen auf das Lernen und können häufig keiner Vollzeitbeschäftigung nachgehen. Somit bleibt ein regelmäßiges Einkommen aus, weshalb finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt vom Arbeitsamt wichtig sind.

Je nach Lehrgang fallen Umschulungskosten von einigen Tausend Euro an, die bei Förderung über einen Bildungsgutschein vollständig übernommen werden können. Wer per Umschulung Mediengestalter*in werden möchte, sollte daher frühzeitig das Gespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter suchen. Einen guten Überblick über zugelassene Maßnahmen bieten AZAV-zertifizierte Anbieter über KURSNET der Bundesagentur für Arbeit. Weitere Grundlagen erklärt unser Ratgeber zur Umschulung über das Arbeitsamt.

Die Mediengestalter-Umschulung ist offiziell anerkannt

Menschen, die in der Mediengestaltung beruflich neu durchstarten und sich dementsprechend umschulen lassen, können sich der Anerkennung sicher sein.

Die Umschulung funktioniert zwar anders, fĂĽhrt aber ebenso wie die duale Ausbildung zum offiziellen Berufsabschluss als Mediengestalter*in. Die AbschlussprĂĽfung wird in der Regel vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt und ist damit bundesweit anerkannt. Der Abschluss entspricht dem der dualen Ausbildung und macht keinen Unterschied fĂĽr Arbeitgeber.

Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für Mediengestalter*innen

Nach dem Abschluss als Mediengestalter*in bleibt lebenslanges Lernen wichtig, denn Technik und Gestaltungstrends verändern sich schnell. Mit Seminaren zu diesen Themen hält man sein Wissen aktuell oder spezialisiert sich:

  • Farblehre und Colormanagement
  • Webdesign und UX/UI
  • Typografie
  • Drucktechnik
  • Ton- und Videotechnik

FĂĽr einen nachhaltigen Aufstieg auf der Karriereleiter sind zudem diese Fortbildungen empfehlenswert:

  • Technische*r Fachwirt*in
  • Fachwirt*in Medien (Digital und Print)
  • Techniker*in Druck- und Medientechnik
  • Industriemeister*in Printmedien

Ambitionierte Mediengestalter*innen können außerdem ein Studium neben dem Beruf ins Auge fassen. Per Fernstudium oder Abendstudium lassen sich Bachelor oder Master in Disziplinen wie Medieninformatik, Drucktechnik, Mediendesign, Medientechnik oder Kommunikationsdesign erlangen. Eine Übersicht förderfähiger Lehrgänge bietet unser Ratgeber zur Weiterbildung über das Arbeitsamt.

Alternativen und verwandte Berufe zur Mediengestalter-Umschulung

Nicht nur hinsichtlich der Schwerpunkte und Fachrichtungen bietet die Mediengestalter-Umschulung eine breite Auswahl.

Berufswechsler*innen sollten auch die folgenden verwandten Berufe als Alternativen im Blick haben:

Wege fĂĽr einen Quereinstieg als Mediengestalter*in

Im Bereich der neuen Medien sind nach wie vor viele Seiteneinsteiger*innen tätig, die ohne klassische Ausbildung oder Studium einen entsprechenden Job gefunden haben. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit einer Mediengestalter-Umschulung.

Diese hat ihre Berechtigung, da sie umfassende Kompetenzen vermittelt und zu einem anerkannten Abschluss fĂĽhrt. Daneben gibt es alternative Wege fĂĽr einen Quereinstieg. Eine kleine Ăśbersicht:

  • berufsbegleitende Ausbildung in Teilzeit
  • ExternenprĂĽfung nach einschlägiger Berufspraxis
  • Studium neben dem Beruf
  • Seminare zur gezielten Vorbereitung eines Quereinstiegs
  • autodidaktische Auseinandersetzung mit der Mediengestaltung

Arbeitsmarkt und Stellenangebote als Orientierungshilfe

Wer sich als Mediengestalter*in qualifizieren oder weiterbilden möchte, sollte die Anforderungen des Arbeitsmarktes kennen. Ein Blick in aktuelle Stellenanzeigen hilft dabei.

Stellenanzeigen offenbaren, wie die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist und welche Fachrichtungen und Spezialkenntnisse besonders gefragt sind. Wer sich vor Beginn der Umschulung ein Bild verschafft, kann bereits während der Qualifizierung die richtigen Weichen stellen. Gefragt sind derzeit vor allem digitale Kompetenzen: Kenntnisse in gängiger Kreativsoftware, im Webdesign, in der Videobearbeitung und im Umgang mit Content-Management-Systemen erhöhen die Chancen spürbar.

Fördermöglichkeiten für die Mediengestalter-Umschulung über das Arbeitsamt

Wer sich zum/zur Mediengestalter*in umschulen lassen möchte, muss nicht nur bereit sein, beruflich noch einmal von vorne zu beginnen, sondern auch die Finanzierung stemmen.

Eine Förderung vom Arbeitsamt besteht in der Regel aus dem Bildungsgutschein für die Lehrgangskosten sowie Hilfen zum Lebensunterhalt. Über den Bildungsgutschein können die Kosten für eine AZAV-zugelassene Maßnahme vollständig übernommen werden.

Dabei handelt es sich um eine Ermessensleistung, die im Ermessen der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters liegt. Ein Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein besteht nicht, weshalb ein gut vorbereitetes Beratungsgespräch entscheidend ist.

Förderung frühzeitig klären
Ob ein Bildungsgutschein bewilligt wird, hängt von der individuellen Situation und der Arbeitsmarktlage ab. Vereinbaren Sie deshalb frühzeitig einen Beratungstermin bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter und bringen Sie Argumente für die Mediengestalter-Umschulung mit.

Besonderheiten der Umschulung zum Mediengestalter Digital und Print

Bei der Mediengestalter-Umschulung ergeben sich verschiedene Optionen. Dazu gehört vor allem der Mediengestalter Digital und Print - der mit Abstand häufigste Weg.

Die Qualifizierung zum Mediengestalter Digital und Print wird mit einer Fachrichtung absolviert. Es bestehen diese Wahlmöglichkeiten:

  • Gestaltung und Technik
  • Beratung und Planung
  • Konzeption und Visualisierung

Kennzeichnend für den Mediengestalter Digital und Print ist, dass er einerseits klassische Printmedien beachtet, andererseits der Digitalisierung Rechnung trägt. Dementsprechend eignet sich die Umschulung zum Mediengestalter Digital und Print für alle, die in den modernen Medien ihre berufliche Zukunft sehen.

Der Berufsalltag als Mediengestalter*in

Der Arbeitstag von Mediengestalter*innen ist projektbezogen und abwechslungsreich. Am Anfang steht meist ein Briefing: Kundinnen und Kunden oder die eigene Marketing-Abteilung schildern, welches Medienprodukt entstehen soll - etwa ein Flyer, eine BroschĂĽre, eine Anzeige, ein Newsletter oder eine Landingpage. Aus diesen Vorgaben entwickeln Mediengestalter*innen erste EntwĂĽrfe und Layouts.

Ein großer Teil der Arbeit findet am Bildschirm mit gängiger Kreativ- und Layoutsoftware statt. Typische Aufgaben sind das Setzen von Texten, das Freistellen und Retuschieren von Bildern, das Anlegen druckfertiger Dateien sowie das Erstellen von Grafiken für Web und Social Media. In der Fachrichtung Beratung und Planung kommt der Kontakt zu Kundinnen und Kunden sowie die Angebots- und Terminplanung hinzu.

Neben der Kreativität sind Sorgfalt und technisches Verständnis gefragt: Farbprofile, Auflösungen, Dateiformate und Druckstandards müssen stimmen, damit das Endprodukt fehlerfrei produziert werden kann. Wer strukturiert arbeitet, mit Termindruck umgehen kann und offen für Feedback ist, fühlt sich in diesem Beruf schnell wohl.

So läuft die Abschlussprüfung ab

Die Umschulung zum/zur Mediengestalter*in endet mit der Abschlussprüfung vor der IHK. Sie folgt denselben Anforderungen wie bei der regulären dualen Ausbildung und ist damit gleichwertig. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

Im schriftlichen Teil werden Kenntnisse in Bereichen wie Konzeption und Gestaltung, Medienproduktion, Kommunikation sowie Wirtschafts- und Sozialkunde abgefragt. Der praktische Teil ist bei "Digital und Print" häufig als betrieblicher Auftrag beziehungsweise als Arbeitsprobe mit anschließendem Fachgespräch aufgebaut. Prüflinge bearbeiten eine reale Gestaltungsaufgabe und dokumentieren ihren Lösungsweg.

Bildungsträger bereiten gezielt auf beide Prüfungsteile vor, häufig mit Probeprüfungen und Portfolioarbeit. Wer die Prüfung besteht, erhält den anerkannten Berufsabschluss und kann direkt in den Arbeitsmarkt einsteigen oder sich weiter spezialisieren.

Achtung! Tipp aus der Redaktion

Umfassende Informationen rund um den Beruf des Mediengestalters und die betreffende Umschulung lassen sich über das Internet finden. Viele Interessierte arbeiten sich eigenständig durch die Informationsflut, um die richtige Entscheidung für ihre Zukunft zu treffen.

Dabei sollte man den Wert einer persönlichen Beratung nicht unterschätzen und den folgenden Tipp aus unserer Redaktion beherzigen.

Lassen Sie sich beim Arbeitsamt beraten

Das Arbeitsamt ist nicht nur die richtige Adresse, wenn es um die Förderung der Qualifizierung als Mediengestalter*in geht. Die Vermittlung von Arbeitssuchenden ist eine Kernaufgabe des Arbeitsamtes und kann auch darin bestehen, eine passende Umschulung zu ermöglichen.

Angehende Umschüler*innen auf dem Gebiet der Mediengestaltung sollten daher einen Beratungstermin beim Arbeitsamt vereinbaren und das offene Gespräch suchen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Häufige Fragen zur Umschulung Mediengestalter

Wie lange dauert die Umschulung zum Mediengestalter?
Die Umschulung dauert in der Regel 24 Monate und ist damit gegenüber der dreijährigen dualen Ausbildung verkürzt. Einige Bildungsträger bieten auch längere Varianten oder eine Umschulung in Teilzeit an. Am Ende steht die anerkannte Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer.
Ăśbernimmt das Arbeitsamt die Kosten der Umschulung?
Ja, das ist möglich. Über einen Bildungsgutschein können die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Lehrgangskosten einer AZAV-zugelassenen Maßnahme vollständig übernehmen. Dazu kommen häufig Hilfen zum Lebensunterhalt. Es handelt sich jedoch um eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch, weshalb das Beratungsgespräch entscheidend ist.
Welche Voraussetzungen brauche ich fĂĽr die Umschulung?
Ein bestimmter Schulabschluss ist keine zwingende Voraussetzung. Gefragt sind vor allem Medienaffinität, ein Gespür für Gestaltung und Ästhetik sowie die Bereitschaft, sich in Kreativsoftware einzuarbeiten. Sorgfalt, technisches Verständnis und Offenheit für Neues erleichtern den Einstieg zusätzlich.
Was verdient man als Mediengestalter*in?
Das Einstiegsgehalt liegt meist zwischen rund 2.200 und 2.800 Euro brutto im Monat. Mit Berufserfahrung, Spezialisierung oder Führungsverantwortung sind mehr als 3.500 Euro brutto monatlich erreichbar. Die konkrete Höhe hängt von Region, Branche, Betriebsgröße und Fachrichtung ab.
Welche Fachrichtungen gibt es bei Mediengestalter Digital und Print?
Der Ausbildungsberuf Mediengestalter Digital und Print umfasst drei Fachrichtungen: Gestaltung und Technik, Beratung und Planung sowie Konzeption und Visualisierung. Für Film, Video und Audio existiert der eigenständige Beruf Mediengestalter Bild und Ton. Die Wahl der Fachrichtung bestimmt den späteren Arbeitsschwerpunkt.
Ist die Umschulung offiziell anerkannt?
Ja. Die Umschulung führt zum gleichen Berufsabschluss wie die duale Ausbildung. Die Prüfung wird vor der IHK abgelegt und ist bundesweit anerkannt. Für Arbeitgeber macht es keinen Unterschied, ob der Abschluss über eine Umschulung oder eine reguläre Ausbildung erworben wurde.

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