Gehalt bei einer Umschulung beim Arbeitsamt
Umschüler/innen stehen vor dem Neubeginn ihrer beruflicher Laufbahn und müssen nicht nur einen erheblichen Lernaufwand meistern, sondern das Ganze auch finanziell bewältigen. Oftmals kommt daher die Frage nach dem Gehalt bei einer Umschulung beim Arbeitsamt auf. Da es sich typischerweise um außerbetriebliche Lehrgänge handelt, gibt es keine Vergütung, so dass von einem Gehalt im eigentlichen Sinne keine Rede sein kann.
Im Rahmen einer Umschulungsmaßnahme über das Arbeitsamt gibt es kein Gehalt. Die Teilnehmenden werden zugleich mit gewissen Kosten konfrontiert, denn einerseits fallen Lehrgangsgebühren an, während andererseits der laufende Lebensunterhalt sichergestellt werden muss.
Auf den ersten Blick ergibt sich für Umschüler/innen somit eine prekäre Situation, da sie Kosten haben, aber nichts verdienen. Hier springt das Arbeitsamt ein, denn anstelle eines Gehalts gibt es die folgenden Förderungen:
- Bildungsgutschein
- Hilfen zum Lebensunterhalt
Warum erhalten Umschüler/innen kein Gehalt?
Auszubildende erhalten zwar noch kein volles Gehalt, aber zumindest eine Ausbildungsvergütung. So verdienen sie ihr erstes eigenes Geld, während sie einen Beruf von der Pike auf erlernen. Für Umschüler/innen stellt sich die Situation anders dar, denn sie lernen zwar auch einen Beruf, absolvieren aber keine klassische Ausbildung. Stattdessen nehmen sie an einem außerbetrieblichen Lehrgang teil. Dies hat zur Folge, dass sie kein Geld verdienen und stattdessen Lehrgangsgebühren zahlen sollen. Folglich kann eine Umschulung zu einer echten finanziellen Belastung werden.
Dass Teilnehmende an einer außerbetrieblichen Umschulung kein Gehalt erwirtschaften, liegt in der Natur der Sache. Sie arbeiten in keinem Betrieb, sondern nehmen die Dienste eines privaten Bildungsanbieters in Anspruch. Dadurch entstehen Kosten, die neben dem laufenden Lebensunterhalt ebenfalls finanziert werden müssen.
Was zahlt das Arbeitsamt bei einer Umschulung?
Ohne finanzielle Unterstützung ist eine Umschulung finanziell nicht zu bewerkstelligen. Allein schon aus diesem Grund müssen angehende Umschüler/innen einen Termin beim Arbeitsamt vereinbaren und sich dort um eine Förderung ihres Berufswechsels bemühen. Bereits vorab stellen sich Interessierte an einer Umschulungsmaßnahme die Frage, was das Arbeitsamt zahlt. Grundsätzlich lassen sich die Förderungen in die folgenden beiden Kategorien einteilen:
- Hilfen zum Lebensunterhalt
- Übernahme der Umschulungskosten
Einerseits kann das Arbeitsamt die Umschulung befürworten und dann einen Bildungsgutschein ausstellen. Dieser geht mit der Übernahme sämtlicher Umschulungskosten einher. Darüber hinaus erhalten Umschüler/innen gegebenenfalls auch Hilfen zum Lebensunterhalt. Dabei kann es sich beispielsweise um eine der folgenden Leistungen handeln:
- Arbeitslosengeld I
- Arbeitslosengeld II
- Übergangsgeld
Welche Umschulungen bezahlt das Arbeitsamt?
Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf eine entsprechende Förderung, weshalb die Entscheidung im Ermessen des Sachbearbeiters liegt. In der Regel ist es aber auch im Interesse des Arbeitsamtes, dass Arbeitssuchende der Perspektivlosigkeit entkommen und gegebenenfalls einen neuen Beruf lernen.
Handelt es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf und besteht die Aussicht darauf, dass der Abschluss zu einer nachhaltigen Rückkehr ins Arbeitsleben führt, stehen die Chancen auf eine Förderung durch das Arbeitsamt sehr gut.
Alternativen zur Umschulungsfinanzierung über das Arbeitsamt
Teilnehmende an einer Umschulungsmaßnahme bekommen kein Gehalt, sondern müssen mit teils hohen Lehrgangsgebühren rechnen. Außerdem darf der laufende Lebensunterhalt nicht vergessen werden. Eine erhebliche finanzielle Belastung bleibt somit nicht aus.
Eine geförderte Umschulung ist ohne Frage sehr reizvoll, aber auch ohne Förderung über das Arbeitsamt lässt sich die Qualifizierung finanzieren.
Als Alternativen kommen in der Regel die folgenden Optionen in Betracht:
- Stipendium
- Kredit
- Ersparnisse
- Einkommen aus einer parallelen Berufstätigkeit
Umschulung per Kredit finanzieren
Menschen, die in ihrem bisherigen Beruf keine Zukunft mehr sehen und sich umorientieren möchten, befinden sich in einer wirtschaftlich kritischen Phase. Dennoch kann es eine Überlegung wert sein, einen Kredit zur Finanzierung der Weiterbildung beziehungsweise Umschulung aufzunehmen.
Auf diese Art und Weise verschafft man sich finanziellen Freiraum, um in die eigene berufliche Qualifikation zu investieren.
Vor der Aufnahme eines Kredits sollte man dies aber gut überdenken und die Belastung der Tilgung berücksichtigen. Wenn der neue Beruf deutlich bessere Perspektiven und Verdienstmöglichkeiten bietet, kann sich die Kreditfinanzierung aber im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt machen.
5 Tipps für die Finanzierung einer Umschulung
Wer den beruflichen Neuanfang wagt, muss sich währenddessen finanziell einschränken. Man muss sich also nicht nur auf einen neuen Beruf und das Lernen einlassen, sondern auch die Finanzierung meistern.
Passend dazu gibt es daher im Folgenden fünf kurze Tipps:
- Finden Sie heraus, ob das Arbeitsamt oder die Rentenversicherung als Leistungsträger in Betracht kommt!
- Vermeiden Sie unnötige Ausgaben!
- Erkundigen Sie sich beim Lehrgangsanbieter nach Finanzierungsmöglichkeiten!
- Lassen Sie sich in Teilzeit umschulen, um die finanzielle Belastung pro Monat zu reduzieren!
- Vergleichen Sie die Kosten bei verschiedenen Umschulungsanbietern!
Checkliste für die Förderung einer Umschulung über das Arbeitsamt
All diejenigen, die sich mit einem Umschulungswunsch an das Arbeitsamt wenden, hoffen auf eine Förderung.
Diese besteht aus der Übernahme der Umschulungskosten und finanziellen Hilfen zum Lebensunterhalt. Um einer solchen Förderung näher zu kommen, sollten Interessierte beachten, dass eine gute Vorbereitung auf den Termin beim Arbeitsamt das A und O ist.
So sollte man vor allem an die folgenden Dinge denken:
- Informationen zur gewünschten Weiterbildung
- Angaben zum Umschulungsanbieter
- aktuelle Bewerbungsunterlagen
- schlüssige Argumentation für die Umschulung
Achtung! Tipp aus unserer Redaktion
Dass Umschüler/innen in der Regel kein Gehalt erwirtschaften, sondern stattdessen mit hohen Lehrgangsgebühren konfrontiert werden, ist ein großes Thema. Für viele Menschen ist die Teilnahme an einer Umschulungsmaßnahme daher aus finanziellen Gründen sehr heikel.
Eine Förderung über das Arbeitsamt oder die Rentenversicherung kann hier helfen. Zusätzlich gibt es noch einen weiteren Tipp aus unserer Redaktion.
Nutzen Sie die Möglichkeit einer Umschulung in Teilzeit!
Umschulungen müssen nicht zwingend in Vollzeit absolviert werden. So mancher Lehrgang steht auch in einer Teilzeitvariante zur Verfügung.
Indem man sich dafür entscheidet, kann man sich berufsbegleitend umschulen lassen. Das Gehalt fällt folglich nicht weg, sodass keine finanziellen Schwierigkeiten drohen.