Gehalt bei einer Umschulung beim Arbeitsamt

Gehalt bei einer Umschulung über das Arbeitsamt: Förderung statt Vergütung

DAS WICHTIGSTE IN KĂśRZE

  • FĂĽr eine auĂźerbetriebliche Umschulung ĂĽber das Arbeitsamt gibt es kein Gehalt und keine AusbildungsvergĂĽtung.
  • Statt einer VergĂĽtung ĂĽbernimmt die Agentur fĂĽr Arbeit per Bildungsgutschein die Lehrgangs-, PrĂĽfungs- und Fahrtkosten.
  • Der Lebensunterhalt wird ĂĽber Arbeitslosengeld, BĂĽrgergeld oder Ăśbergangsgeld weiter gezahlt.
  • Wer die Umschulung betrieblich absolviert, erhält dagegen eine tarifliche oder betriebliche VergĂĽtung vom Betrieb.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht – die Entscheidung liegt im Ermessen der Agentur fĂĽr Arbeit.

Wer eine außerbetriebliche Umschulung über das Arbeitsamt macht, erhält dafür kein Gehalt und keine Ausbildungsvergütung. Anstelle eines Verdienstes übernimmt die Agentur für Arbeit über einen Bildungsgutschein die Kosten des Lehrgangs und sichert den Lebensunterhalt über Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Übergangsgeld ab. Dieser Ratgeber erklärt, warum kein Gehalt gezahlt wird, welche Leistungen stattdessen möglich sind und wie sich der Lebensunterhalt während der Qualifizierung finanzieren lässt.

Warum es bei der Umschulung kein Gehalt gibt

Auszubildende erhalten zwar noch kein volles Gehalt, aber zumindest eine Ausbildungsvergütung. So verdienen sie ihr erstes eigenes Geld, während sie einen Beruf von der Pike auf erlernen. Für Umschüler/innen stellt sich die Situation anders dar, denn sie lernen zwar auch einen Beruf, absolvieren aber keine klassische Ausbildung im Betrieb. Stattdessen nehmen sie an einem außerbetrieblichen Lehrgang bei einem Bildungsanbieter teil. Dies hat zur Folge, dass sie kein Geld verdienen und ohne Förderung sogar Lehrgangsgebühren zahlen müssten. Folglich kann eine Umschulung ohne Unterstützung zu einer echten finanziellen Belastung werden.

Dass Teilnehmende an einer außerbetrieblichen Umschulung kein Gehalt erwirtschaften, liegt in der Natur der Sache. Sie arbeiten in keinem Betrieb, sondern nehmen die Dienste eines Bildungsanbieters in Anspruch. Dadurch entstehen Kosten, die neben dem laufenden Lebensunterhalt gedeckt werden müssen. Genau an dieser Stelle springt das Arbeitsamt ein: Anstelle eines Gehalts stehen die Förderleistungen einer Umschulung über das Arbeitsamt zur Verfügung.

Diese Leistungen zahlt das Arbeitsamt statt eines Gehalts

Ohne finanzielle Unterstützung ist eine Umschulung kaum zu bewerkstelligen. Allein schon aus diesem Grund sollten angehende Umschüler/innen einen Termin beim Arbeitsamt vereinbaren und sich dort um eine Förderung ihres Berufswechsels bemühen. Grundsätzlich lassen sich die Leistungen in zwei Kategorien einteilen:

  • Ăśbernahme der Umschulungskosten (Lehrgangs-, PrĂĽfungs-, Fahrt- und ggf. Kinderbetreuungskosten)
  • Hilfen zum Lebensunterhalt

Wenn das Arbeitsamt die Umschulung befürwortet, stellt es einen Bildungsgutschein aus. Dieser deckt die Kosten des Lehrgangs bei einem AZAV-zugelassenen Anbieter ab, den man über KURSNET der Bundesagentur für Arbeit findet. Übernommen werden dabei nicht nur die Lehrgangsgebühren, sondern in der Regel auch Prüfungsgebühren, notwendige Fahrtkosten und bei Bedarf die Kosten für auswärtige Unterbringung sowie Kinderbetreuung. Details dazu erklärt der Ratgeber zum Bildungsgutschein für die Umschulung.

Parallel dazu wird der Lebensunterhalt weiter abgesichert. Je nach persönlicher Situation kommt eine der folgenden Leistungen in Betracht:

  • Arbeitslosengeld (bei bestehendem Anspruch aus vorheriger Beschäftigung)
  • BĂĽrgergeld (die frĂĽhere Grundsicherung, ehemals Arbeitslosengeld II)
  • Ăśbergangsgeld (bei Förderung durch die Rentenversicherung)
Welche Umschulungen das Arbeitsamt bezahlt
Die finanzielle Unterstützung während einer Umschulung über das Arbeitsamt tritt an die Stelle eines Gehalts. Sie wird allerdings nur gewährt, wenn die Agentur für Arbeit die Maßnahme bewilligt. Es stellt sich daher nicht nur die Frage, wie viel gezahlt wird, sondern auch, ob überhaupt gefördert wird.

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht, weshalb die Entscheidung im Ermessen der zuständigen Vermittlungsfachkraft liegt. Es liegt aber auch im Interesse des Arbeitsamtes, dass Arbeitssuchende der Perspektivlosigkeit entkommen und einen zukunftsfähigen Beruf lernen.

Handelt es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf und besteht die Aussicht auf eine nachhaltige Rückkehr ins Arbeitsleben, stehen die Chancen auf eine Förderung gut. Welche Berufe in Betracht kommen, zeigt die Übersicht zur Weiterbildung über das Arbeitsamt.

Ăśbergangsgeld sichert den Lebensunterhalt

Wird die Umschulung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gefördert, kann anstelle eines Gehalts ein Übergangsgeld gezahlt werden. Dieses übernimmt in vielen Fällen die Rentenversicherung, sofern gesundheitliche Gründe den bisherigen Beruf unmöglich machen. Die Höhe orientiert sich am zuletzt erzielten Nettoentgelt und liegt für Umschüler/innen mit Kind bei rund 75 Prozent, ohne Kind bei etwa 68 Prozent des maßgeblichen Betrags.

Kommt statt der Rentenversicherung das Arbeitsamt als Leistungsträger in Frage, richtet sich die Höhe der Leistung nach dem bestehenden Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wer keinen solchen Anspruch hat, kann während der Umschulung über das Bürgergeld abgesichert werden. Wichtig ist, vor Beginn der Maßnahme zu klären, welcher Träger zuständig ist, denn davon hängen sowohl die Übernahme der Kosten als auch die Sicherung des Lebensunterhalts ab. Die Möglichkeiten über den Rententräger beschreibt der Ratgeber zur Umschulung über die Rentenversicherung.

Voraussetzungen fĂĽr die Bewilligung durch das Arbeitsamt

Damit die Agentur für Arbeit die Umschulung anstelle eines Gehalts fördert, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zentral ist, dass die Umschulung die Eingliederung in den Arbeitsmarkt verbessert und der angestrebte Beruf gute Beschäftigungsaussichten bietet. Der Bildungsanbieter und die Maßnahme müssen nach der AZAV zugelassen sein.

Vor der Anmeldung ist zwingend ein Beratungsgespräch nötig, in dem die Vermittlungsfachkraft prüft, ob die Umschulung notwendig und sinnvoll ist. Erst danach wird der Bildungsgutschein ausgestellt. Wer sich vorher beim Anbieter anmeldet oder die Maßnahme startet, verliert unter Umständen den Anspruch auf Förderung. Einen Überblick über die einzelnen Bedingungen gibt der Ratgeber zu den Voraussetzungen für eine Umschulung beim Arbeitsamt.

Betriebliche Umschulung mit VergĂĽtung als Alternative

Ganz ohne Verdienst geht es nicht in jedem Fall. Wird die Umschulung nicht außerbetrieblich beim Bildungsanbieter, sondern direkt in einem Betrieb absolviert, sieht die Lage anders aus. Bei einer betrieblichen Umschulung schließt man einen Umschulungsvertrag mit dem Unternehmen und erhält dafür eine Vergütung, die sich häufig an der Ausbildungsvergütung des jeweiligen Berufs orientiert oder nach Tarifvertrag richtet.

Diese Variante ist finanziell attraktiv, weil man während der gesamten Qualifizierung ein regelmäßiges Einkommen bezieht. Allerdings ist sie schwerer zu finden, da ein Betrieb bereit sein muss, eine erwachsene Person umzuschulen und dafür zu bezahlen. Das Arbeitsamt kann eine betriebliche Umschulung ergänzend unterstützen, etwa durch Zuschüsse an den Betrieb oder die Übernahme von Lehrgangskosten für den begleitenden Berufsschulunterricht.

Alternativen zur Finanzierung ohne Arbeitsamt

Teilnehmende an einer Umschulungsmaßnahme bekommen kein Gehalt, sondern müssen ohne Förderung mit teils hohen Lehrgangsgebühren rechnen. Außerdem darf der laufende Lebensunterhalt nicht vergessen werden. Eine geförderte Umschulung ist daher sehr hilfreich, aber auch ohne Förderung über das Arbeitsamt lässt sich die Qualifizierung finanzieren.

Als Alternativen kommen in der Regel die folgenden Optionen in Betracht:

  • Aufstiegs-BAföG oder Stipendien fĂĽr bestimmte Weiterbildungen
  • Bildungskredit oder klassischer Ratenkredit
  • eigene Ersparnisse
  • Einkommen aus einer parallelen Berufstätigkeit in Teilzeit

Umschulung per Kredit finanzieren

Menschen, die in ihrem bisherigen Beruf keine Zukunft mehr sehen und sich umorientieren möchten, befinden sich in einer wirtschaftlich kritischen Phase. Dennoch kann es eine Überlegung wert sein, einen Kredit zur Finanzierung der Weiterbildung beziehungsweise Umschulung aufzunehmen. Auf diese Weise verschafft man sich finanziellen Freiraum, um in die eigene berufliche Qualifikation zu investieren.

Vor der Aufnahme eines Kredits sollte man dies aber gut überdenken und die Belastung durch die Tilgung berücksichtigen. Wenn der neue Beruf deutlich bessere Perspektiven und Verdienstmöglichkeiten bietet, kann sich die Kreditfinanzierung im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt machen. Sinnvoll ist es, zuerst alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen und erst danach über einen Kredit nachzudenken.

Tipps fĂĽr die Finanzierung einer Umschulung

Wer den beruflichen Neuanfang wagt, muss sich währenddessen finanziell einschränken. Man muss sich also nicht nur auf einen neuen Beruf und das Lernen einlassen, sondern auch die Finanzierung meistern. Passend dazu gibt es die folgenden Tipps:

  • Finden Sie heraus, ob das Arbeitsamt oder die Rentenversicherung als Leistungsträger in Betracht kommt.
  • Vermeiden Sie unnötige Ausgaben und stellen Sie ein realistisches Monatsbudget auf.
  • Erkundigen Sie sich beim Lehrgangsanbieter nach Finanzierungs- und Ratenmöglichkeiten.
  • PrĂĽfen Sie eine Umschulung in Teilzeit, um die finanzielle Belastung pro Monat zu reduzieren.
  • Vergleichen Sie die Kosten bei verschiedenen AZAV-zugelassenen Anbietern.

Wie sich eine Umschulung berufsbegleitend organisieren lässt, zeigt der Ratgeber zur Umschulung in Teilzeit.

Checkliste für die Förderung über das Arbeitsamt

All diejenigen, die sich mit einem Umschulungswunsch an das Arbeitsamt wenden, hoffen auf eine Förderung. Diese besteht aus der Übernahme der Umschulungskosten und finanziellen Hilfen zum Lebensunterhalt. Um einer solchen Förderung näher zu kommen, sollten Interessierte beachten, dass eine gute Vorbereitung auf den Termin beim Arbeitsamt das A und O ist.

An die folgenden Dinge sollte man dabei denken:

  • Informationen zur gewĂĽnschten Weiterbildung und zum Berufsziel
  • Angaben zum AZAV-zugelassenen Umschulungsanbieter
  • aktuelle Bewerbungsunterlagen
  • schlĂĽssige Argumentation, warum die Umschulung die Vermittlungschancen erhöht

Steuern und Sozialversicherung während der Umschulung

Weil bei einer geförderten außerbetrieblichen Umschulung kein Gehalt gezahlt wird, stellt sich häufig die Frage nach der Versicherung. Wer Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld bezieht, bleibt in der Regel gesetzlich kranken-, pflege- und rentenversichert, ohne dass eigene Beiträge fällig werden. Der Leistungsträger führt die Beiträge ab, sodass während der gesamten Umschulung ein durchgehender Versicherungsschutz besteht.

Beim Bezug von Bürgergeld übernimmt das Jobcenter die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Steuerlich sind Arbeitslosengeld, Bürgergeld und Übergangsgeld selbst steuerfrei. Arbeitslosengeld und Übergangsgeld unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt, das heißt, sie können den Steuersatz für übriges steuerpflichtiges Einkommen im selben Jahr erhöhen. Wer während der Umschulung zusätzlich in Teilzeit arbeitet, sollte das bei der Steuererklärung berücksichtigen.

Warum sich die Umschulung trotz fehlenden Gehalts lohnt

Auf den ersten Blick wirkt es abschreckend, während einer Umschulung kein Gehalt zu beziehen. Der Verzicht ist jedoch zeitlich begrenzt und häufig eine Investition, die sich auszahlt. Wer über das Arbeitsamt umgeschult wird, verlässt einen Beruf ohne Perspektive und qualifiziert sich für ein Feld mit besseren Aussichten am Arbeitsmarkt. Nach dem Abschluss stehen die Chancen auf eine unbefristete Stelle und ein höheres Einkommen oft deutlich besser als zuvor.

Hinzu kommt, dass die eigentlichen Umschulungskosten über den Bildungsgutschein vollständig getragen werden und der Lebensunterhalt abgesichert bleibt. Unterm Strich muss man also nicht die Kosten der Qualifizierung stemmen, sondern nur die zeitweise geringere finanzielle Beweglichkeit überbrücken. Wer diese Phase gut plant und Fördermöglichkeiten ausschöpft, kann den beruflichen Neustart ohne Schulden bewältigen.

Häufige Fragen zum Gehalt bei einer Umschulung

Bekommt man bei einer Umschulung ĂĽber das Arbeitsamt ein Gehalt?
Bei einer auĂźerbetrieblichen Umschulung ĂĽber das Arbeitsamt gibt es kein Gehalt und keine AusbildungsvergĂĽtung. Anstelle eines Verdienstes ĂĽbernimmt die Agentur fĂĽr Arbeit ĂĽber einen Bildungsgutschein die Kosten und sichert den Lebensunterhalt ĂĽber Arbeitslosengeld, BĂĽrgergeld oder Ăśbergangsgeld ab. Ein echtes Gehalt zahlt nur der Betrieb bei einer betrieblichen Umschulung.
Wie wird der Lebensunterhalt während der Umschulung finanziert?
Der Lebensunterhalt wird je nach Situation über Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Übergangsgeld gesichert. Wer aus einer Beschäftigung Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, bezieht dieses weiter. Ohne solchen Anspruch kommt Bürgergeld in Betracht. Fördert die Rentenversicherung die Maßnahme, wird häufig Übergangsgeld gezahlt.
Was ĂĽbernimmt der Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein deckt die Kosten der Umschulung bei einem AZAV-zugelassenen Anbieter ab. Dazu zählen in der Regel die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, notwendige Fahrtkosten sowie bei Bedarf Kosten für auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuung. Der Gutschein wird nur nach einem vorherigen Beratungsgespräch ausgestellt.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Förderung?
Einen Rechtsanspruch auf die Förderung einer Umschulung gibt es nicht. Die Entscheidung liegt im Ermessen der zuständigen Vermittlungsfachkraft. Gefördert wird, wenn die Umschulung die Eingliederung in den Arbeitsmarkt verbessert und der Zielberuf gute Aussichten bietet. Eine gute Vorbereitung auf das Beratungsgespräch erhöht die Chancen.
Wie hoch ist das Ăśbergangsgeld bei einer Umschulung?
Das Übergangsgeld orientiert sich am zuletzt erzielten Nettoentgelt. Für Umschüler/innen mit Kind liegt es bei rund 75 Prozent, ohne Kind bei etwa 68 Prozent des maßgeblichen Betrags. Gezahlt wird es vor allem, wenn die Rentenversicherung die Umschulung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben fördert.
Wird bei einer betrieblichen Umschulung eine VergĂĽtung gezahlt?
Ja. Bei einer betrieblichen Umschulung schließt man einen Vertrag mit dem Betrieb und erhält dafür eine Vergütung, die sich oft an der Ausbildungsvergütung oder am Tarifvertrag orientiert. Diese Variante bietet ein laufendes Einkommen, ist aber schwerer zu finden als eine außerbetriebliche Umschulung über einen Bildungsanbieter.
Achtung! Tipp aus unserer Redaktion

Dass Umschüler/innen bei einer außerbetrieblichen Maßnahme kein Gehalt erwirtschaften, sondern ohne Förderung mit hohen Lehrgangsgebühren konfrontiert werden, ist ein großes Thema. Für viele Menschen ist die Teilnahme daher aus finanziellen Gründen heikel. Eine Förderung über das Arbeitsamt oder die Rentenversicherung kann hier helfen. Zusätzlich gibt es noch einen Tipp aus unserer Redaktion.

Nutzen Sie die Möglichkeit einer Umschulung in Teilzeit

Umschulungen müssen nicht zwingend in Vollzeit absolviert werden. So mancher Lehrgang steht auch in einer Teilzeitvariante zur Verfügung. Wer sich dafür entscheidet, kann sich berufsbegleitend umschulen lassen und parallel in Teilzeit arbeiten. Ein Teil des Einkommens bleibt so erhalten, sodass die finanzielle Belastung während der Umschulung geringer ausfällt.

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