Umschulung Fahrlehrer - Quereinstieg ĂĽber das Arbeitsamt
DAS WICHTIGSTE IN KĂśRZE
- Fahrlehrer ist kein klassischer Ausbildungsberuf – der Weg fĂĽhrt ĂĽber eine bundesweit geregelte Fahrlehrerausbildung nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG), die mit der staatlichen FahrlehrerprĂĽfung abschlieĂźt.
- Voraussetzung sind unter anderem Mindestalter 21 Jahre, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertige Vorbildung, der Führerschein Klasse B seit mindestens drei Jahren sowie körperliche und geistige Eignung.
- Die Grundausbildung zur Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE dauert mindestens ein Jahr und umfasst Theorie, Praxis und ein Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule.
- Die Kosten liegen je nach Anbieter meist zwischen 6.000 und 10.000 Euro; eine Förderung über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit ist im Einzelfall möglich.
- Viele Fahrlehrer arbeiten selbständig mit eigener Fahrschule; alle vier Jahre ist eine gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung Pflicht.
Der Quereinstieg zum Fahrlehrer fĂĽhrt ĂĽber eine bundesweit einheitlich geregelte Fahrlehrerausbildung, die mit der staatlichen FahrlehrerprĂĽfung endet – eine klassische Umschulung im Sinne einer verkĂĽrzten Zweitausbildung gibt es fĂĽr diesen Beruf nicht. Wer anderen das Fahren beibringen möchte, benötigt die Fahrlehrerlaubnis, die laut Fahrlehrergesetz (FahrlG) Pflicht ist. Auf dieser Seite erfährst du, welche Voraussetzungen gelten, wie die Ausbildung abläuft, was sie kostet und wie die Agentur fĂĽr Arbeit den Berufswechsel unterstĂĽtzen kann.
Fahrlehrerin oder Fahrlehrer zu werden, erscheint vielen Menschen erstrebenswert. Der Beruf verbindet Fahrpraxis mit pädagogischer Arbeit und bietet gerade Berufswechslern eine handfeste Perspektive. Wer von einem Neustart als Fahrlehrer/in träumt, sollte vorab gründlich recherchieren und einen Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren. So lässt sich früh klären, ob der Weg in Frage kommt und wie er finanziert werden kann.
Berufsbild Fahrlehrer/in – Aufgaben und Verdienst
Fahrlehrer/innen kümmern sich um die Ausbildung von Fahrschülern, die eine offizielle Fahrerlaubnis anstreben. Als Fahrlehrer/in erteilt man einerseits Theorieunterricht und unterrichtet andererseits die Fahrpraxis. Letzteres erfolgt im Rahmen von Fahrstunden, während der der Fahrlehrer neben dem Schüler auf dem Beifahrersitz Platz nimmt. Durch bauliche Veränderungen am Fahrschulfahrzeug kann der Fahrlehrer im Bedarfsfall eingreifen und so auch während der Übungsfahrten die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten.
Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sind somit die Lehrkräfte, die ihren Schülern das Fahren beibringen und ihnen zugleich angemessenes Verhalten im Straßenverkehr vermitteln. Diese Kompetenzen führen zu Einsatzmöglichkeiten in den folgenden Bereichen:
- Fahrschulen
- Ausbildungszentren fĂĽr Verkehrsberufe
- Verkehrsbetriebe und Speditionen mit eigener Fahrausbildung
Die Verdienstmöglichkeiten sind sehr unterschiedlich, denn nicht alle Fahrlehrer sind angestellt tätig. Häufig machen sich Fahrlehrer mit einer eigenen Fahrschule selbständig und erwirtschaften dadurch kein festes Gehalt. Zur groben Orientierung lässt sich das durchschnittliche Bruttoeinkommen aber auf rund 24.000 Euro bis 42.000 Euro im Jahr beziffern. Selbständige mit gut ausgelasteter Fahrschule können darüber liegen, tragen dafür aber das unternehmerische Risiko.
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Der Weg zum Fahrlehrer ĂĽber die Fahrlehrerausbildung
All diejenigen, die in ihrem bisherigen Beruf keine Zukunft mehr sehen und nach neuen Perspektiven suchen, finden im Berufswechsel oft eine gute Lösung. Wer von einer Tätigkeit als Fahrlehrer/in träumt, sollte allerdings wissen, dass es sich um keinen klassischen Ausbildungsberuf handelt und daher auch keine Umschulung im eigentlichen Sinne möglich ist. Der Quereinstieg gelingt trotzdem, denn die Fahrlehrerausbildung steht ausdrücklich auch Berufswechslern offen.
Die Fahrlehrer-Qualifizierung ist in Deutschland als bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung nach dem Fahrlehrergesetz aufgebaut. Im Rahmen der Fahrlehrerausbildung stehen unter anderem die folgenden Inhalte auf dem Plan:
- Pädagogik und Didaktik
- Kommunikation und Gesprächsführung
- Verkehrsrecht und Fahrlehrerrecht
- Fahrzeugtechnik
- Verkehrsverhalten und Verkehrspädagogik
Die Teilnehmenden lernen, wie sie den praktischen und theoretischen Unterricht gestalten. Sie werden Schritt für Schritt an den Beruf herangeführt und absolvieren im Anschluss an den Lehrgang ein Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule. Im Zuge dieser Hospitation können sie erfahrenen Fahrlehrern über die Schulter schauen und selbst erste Unterrichtseinheiten übernehmen.
Voraussetzungen, Dauer und Kosten
Wer sich zum Fahrlehrer qualifizieren möchte, sollte die Rahmenbedingungen kennen. Anders als bei vielen Umschulungen gelten hier klar geregelte gesetzliche Zugangsvoraussetzungen. Angehende Fahrlehrer/innen sollten deshalb die folgenden Punkte bedenken:
- Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre, körperliche und geistige Eignung, abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertige Vorbildung (z. B. mittlerer Schulabschluss mit einschlägiger Praxis), Besitz des Führerscheins der Klasse B seit mindestens drei Jahren sowie einwandfreies Führungszeugnis
- Dauer: fĂĽr die Grundklasse BE mindestens ein Jahr inklusive Praktikum
- Kosten: je nach Anbieter meist zwischen 6.000 und 10.000 Euro
Für die praktische Ausbildung ist der Führerschein der Klasse BE die Grundlage. Wer später auch Motorrad- oder Lkw-Klassen unterrichten möchte, kann die Fahrlehrerlaubnis nachträglich um weitere Klassen erweitern. Die Ausbildung findet an einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte statt.
Finanzierung der Fahrlehrerausbildung ĂĽber das Arbeitsamt
Die Kosten der Fahrlehrerausbildung sind erheblich, weshalb die Finanzierung für viele Interessierte im Mittelpunkt steht. Wer arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann bei der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein beantragen. Dieser deckt Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ganz oder teilweise ab. Ob eine Förderung bewilligt wird, entscheidet die zuständige Vermittlungsfachkraft nach einem Beratungsgespräch und mit Blick auf die Vermittlungschancen.
Neben dem klassischen Bildungsgutschein kommen je nach Situation weitere Wege in Betracht – etwa eine Förderung ĂĽber die Rentenversicherung im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation oder Bildungskredite. Mehr zu den Fördermöglichkeiten findest du auf unserer Ăśbersicht zur Weiterbildung ĂĽber das Arbeitsamt. Wer die Ausbildung selbst trägt, kann die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als Werbungskosten oder Fortbildungskosten geltend machen.
Fortbildungen fĂĽr Fahrlehrer sind gesetzlich verpflichtend
Fahrlehrer/innen müssen sich regelmäßig weiterbilden und sind dazu gesetzlich verpflichtet. Durch gezielte Maßnahmen bleiben sie hinsichtlich Gesetzeslage, Rechtsprechung, Pädagogik und Technik auf dem aktuellen Stand. So ist mindestens alle vier Jahre eine mehrtägige Fortbildung zu absolvieren. Wer dies versäumt, riskiert ein Bußgeld und im Extremfall den Verlust der Fahrlehrererlaubnis.
Über die Pflichtfortbildung hinaus bieten sich Spezialisierungen an, etwa in der Fahrschülerbetreuung, der Ausbildung für Anhänger- und Lkw-Klassen oder im Bereich Verkehrspsychologie. Solche Zusatzqualifikationen erhöhen die Attraktivität am Arbeitsmarkt und eröffnen bei selbständigen Fahrlehrern zusätzliche Einnahmequellen.
Alternativen zur Fahrlehrerausbildung
Alternativ zur Qualifizierung als Fahrlehrer/in können verschiedene andere Wege in Betracht kommen. Für Menschen mit ausgeprägter Fahrleidenschaft sind insbesondere die folgenden Berufe spannende Optionen für einen beruflichen Neubeginn:
- Berufskraftfahrer/in
- Fachkraft im Fahrbetrieb
- Fachkraft fĂĽr Lagerlogistik
- TriebfahrzeugfĂĽhrer/in
- Fachkraft fĂĽr Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
Wer den Verkehrssektor grundsätzlich attraktiv findet, aber die formalen Hürden der Fahrlehrerausbildung scheut, kann etwa über eine Umschulung zum Berufskraftfahrer oder als Busfahrer/in einsteigen. Wer eher im Bahnverkehr Fuß fassen will, findet als Triebfahrzeugführer/in oder Fahrdienstleiter/in weitere Perspektiven. Einen vollständigen Überblick über förderfähige Berufswechsel bietet unsere Übersicht zur Umschulung über das Arbeitsamt.
Beratungsangebote rund um den Berufswechsel
Interessierte an einem beruflichen Neuanfang als Fahrlehrer/in sollten sich eingehend mit den Qualifizierungswegen befassen. Als AuĂźenstehender verliert man dabei leicht den Ăśberblick und wĂĽnscht sich einen Ansprechpartner, der den Quereinstieg begleitet.
Diesbezüglich sind Berufswechsler/innen bei der Agentur für Arbeit an der richtigen Adresse. Dort können sie nicht nur eine Förderung beantragen, sondern erhalten zunächst eine ausführliche Beratung, in der persönliche Eignung, Marktlage und Finanzierung gemeinsam geprüft werden. Ergänzend beraten auch die Fahrlehrerverbände und die zuständigen Landesbehörden zu formalen Fragen der Fahrlehrerlaubnis.
Stellenangebote fĂĽr Fahrlehrer/innen
Der Quereinstieg als Fahrlehrer/in hängt nicht nur von der Qualifizierung ab, sondern auch von der Lage auf dem Arbeitsmarkt. Um sich einen Eindruck zu verschaffen, sollten Interessierte aktuelle Stellenangebote aufmerksam lesen. Diese geben Auskunft über Anforderungen, Aufgaben und Arbeitsorte.
Grundsätzlich ist die Nachfrage nach qualifizierten Fahrlehrern hoch, denn vielerorts herrscht Fachkräftemangel und der Altersdurchschnitt in der Branche ist verhältnismäßig hoch. Wer flexibel ist und bereit, sich anzustellen oder selbständig zu machen, hat gute Aussichten auf einen Arbeitsplatz.
ExistenzgrĂĽndung mit eigener Fahrschule
Ein grundsätzlicher Bedarf an qualifizierten Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern ist gegeben, dennoch gibt es vergleichsweise wenige klassische Festanstellungen. Das liegt vor allem daran, dass viele Fahrlehrer/innen selbständig arbeiten. Wer eine Fahrlehrerausbildung plant, sollte dies wissen und eine Existenzgründung von Anfang an mitdenken.
Indem man eine eigene Fahrschule betreibt, ist man sein eigener Chef und schafft sich den neuen Arbeitsplatz selbst. Für die Gründung ist neben der Fahrlehrerlaubnis eine Fahrschulerlaubnis erforderlich. Die Agentur für Arbeit kann den Schritt in die Selbständigkeit unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Gründungszuschuss begleiten.
Der Berufsalltag als Fahrlehrer/in
Der Arbeitsalltag von Fahrlehrern ist abwechslungsreich und geprägt vom direkten Kontakt mit Menschen. Ein typischer Tag beginnt oft früh mit den ersten Fahrstunden und endet am Abend, weil viele Fahrschüler berufstätig oder in der Schule sind. Zwischen den praktischen Einheiten stehen Theorieunterricht, Vor- und Nachbereitung sowie organisatorische Aufgaben rund um Prüfungstermine an.
Die Arbeit verlangt hohe Konzentration und Geduld, denn Fahrlehrer tragen während der Fahrstunden Mitverantwortung für die Sicherheit im Straßenverkehr. Zugleich ist der Beruf sinnstiftend: Fahrlehrer begleiten junge und ältere Menschen auf dem Weg zu mehr Mobilität und selbständiger Teilhabe. Wer gern mit unterschiedlichen Charakteren arbeitet und Freude daran hat, Wissen verständlich zu vermitteln, findet hier eine erfüllende Tätigkeit. Die Arbeitszeiten sind allerdings oft ungleichmäßig über den Tag verteilt und umfassen häufig auch Abende und Samstage.
So läuft die Fahrlehrerprüfung ab
Die Fahrlehrerausbildung schließt mit der staatlichen Fahrlehrerprüfung ab, die vor der zuständigen Behörde beziehungsweise einem Prüfungsausschuss abgelegt wird. Die Prüfung gliedert sich in mehrere Teile und stellt sicher, dass angehende Fahrlehrer sowohl fachlich als auch pädagogisch geeignet sind.
GeprĂĽft werden in der Regel folgende Bereiche:
- eine fachliche PrĂĽfung zu Verkehrsrecht, Verkehrsverhalten, Technik und Umweltschutz
- eine PrĂĽfung der Fahrfertigkeit und Fahrsicherheit
- eine praktische Lehrprobe im Theorieunterricht
- eine praktische Lehrprobe während einer Fahrstunde
Wer einen Prüfungsteil nicht besteht, kann diesen in der Regel wiederholen. Nach bestandener Prüfung wird die Fahrlehrerlaubnis erteilt, die zunächst befristet als Anwärterbefähigung gilt und nach einer Bewährungsphase in die reguläre Fahrlehrerlaubnis übergeht. Erst danach darf man eigenverantwortlich ausbilden.
Wer per Quereinstieg Fahrlehrer/in werden möchte, muss viele Dinge bedenken. Der Job wirkt zunächst unkompliziert, doch bei näherer Betrachtung zeigen sich die besonderen Herausforderungen. Interessierte sollten deshalb dem folgenden Tipp aus unserer Redaktion Beachtung schenken und so für sich ergründen, ob dies der richtige Weg ist.
Hinterfrage deine persönliche Eignung als Fahrlehrer/in
Abgesehen von den formalen Voraussetzungen kommt es bei einer Tätigkeit als Fahrlehrer/in vor allem auf die persönliche Eignung an. So solltest du die folgenden Eigenschaften mitbringen:
- Verantwortungsbewusstsein
- Offenheit und Geduld
- Flexibilität
- Kommunikationsstärke
- Belastbarkeit
- Einsatzbereitschaft
- Genauigkeit
- Freude am Fahren und am Unterrichten
Wer diese Eigenschaften mitbringt, kann ernsthaft ĂĽber einen Berufswechsel nachdenken und die Fahrlehrerausbildung ins Auge fassen.






