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Umschulung ohne Arbeitsamt

Wenn es um eine Umschulung zugunsten eines Berufswechsels geht, ist das Arbeitsamt typischerweise die richtige Anlaufstelle. Dort finden umfassende Beratungen statt, während zugleich Förderungen und andere finanzielle Hilfen für die Dauer der Umschulungsmaßnahme beantragt werden können. So entsteht der Anschein, das Arbeitsamt sei ein unverzichtbarer Partner, wenn es darum geht, sich umschulen zu lassen.

Menschen, die einen Berufswechsel als Basis für ihre berufliche Zukunft sehen und sich daher voller Hoffnung an das Arbeitsamt wenden, stoßen dort vielfach auf Ablehnung. Die Sachbearbeiterin beziehungsweise der Sachbearbeiter kann trotz des bestehenden Ermessensspielraums keine überzeugenden Gründe erkennen, die für die Umschulung sprechen, und verweigert somit die Zusage. Für die meisten Betroffenen ist der Umschulungswunsch damit geplatzt, so dass die Ablehnung durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit weitreichende Konsequenzen für ihren weiteren beruflichen Werdegang hat.

Wer mit seinem Umschulungswunsch beim Arbeitsamt auf taube Ohren stößt, sollte sich allerdings nicht von seinem Weg abbringen lassen und bedenken, dass eine Umschulung ohne Arbeitsamt ebenfalls machbar ist. Die Bedingungen sind zwar schwieriger, aber es ist nicht unmöglich. Gleichzeitig sollten angehende Umschüler/innen das Gespräch suchen und nach der Begründung für die ablehnende Haltung des Arbeitsamtes fragen. Mitunter lässt sich doch noch eine einvernehmliche Lösung finden.

Wann lehnt das Arbeitsamt eine Umschulung ab?

Grundsätzlich hat das Arbeitsamt ein großes Interesse daran, dass die Ratsuchenden eine größtmögliche Beschäftigungsfähigkeit erreichen und somit nicht dauerhaft auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Eine Umschulung ist somit im Allgemeinen im Sinne des Arbeitsamtes und wird von diesem auch befürwortet. Dies gilt allerdings nicht immer, denn es gibt auch Situationen, in denen eine Verbesserung der beruflichen Situation des Interessenten nicht unbedingt ersichtlich ist. In einem solchen Fall würde die Umschulung hohe Kosten verursachen, während der Nutzen zumindest ungewiss ist. Hier hat das Arbeitsamt eine gewisse Verantwortung und lehnt dann auch Umschulungswünsche ab.

Ist für den Sachbearbeiter nicht ersichtlich, dass die Umschulung die bestehende oder zumindest drohende Arbeitslosigkeit beenden kann und zu langfristigen Berufsperspektiven führt, folgt in der Regel eine Ablehnung des Vorhabens. Oftmals kann das Arbeitsamt Alternativen anbieten oder im Rahmen einer Beratung aufzeigen, auf welchem Wege sich die beruflichen Perspektiven verbessern lassen.

Wie kann man auch ohne Unterstützung des Arbeitsamtes an einer Umschulung teilnehmen?

All diejenigen, die von ihrem Umschulungswunsch nicht abrücken wollen und sich auf keinen Kompromissvorschlag des Arbeitsamtes einlassen möchten, müssen ihr Umschulungsvorhaben ohne das Arbeitsamt verfolgen. Einen Platz in einer entsprechenden Qualifizierung zu erhalten, ist dabei nicht die Schwierigkeit. Die Tatsache, dass man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, ist ein größeres Hindernis. Zumindest diejenigen, die arbeitssuchend sind und von Sozialleistungen leben, können sich so Probleme einhandeln. Außerdem ist eine Umschulung eine kostspielige Angelegenheit und insbesondere für Arbeitslose unerschwinglich.

Trotz aller Schwierigkeiten ist es nicht unmöglich, sich ohne Unterstützung des Arbeitsamtes umschulen zu lassen. Idealerweise verfügt man über ausreichende finanzielle Mittel und kann vollkommen unabhängig vom Arbeitsamt agieren. Ansonsten lassen sich einige Anbieter auch auf eine Ratenzahlung ein. Findet die Umschulung dann noch in Teilzeit statt, können die Teilnehmenden parallel arbeiten und Geld verdienen oder stehen zumindest weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Mit viel Einsatzbereitschaft und Organisationsgeschick kann man sich somit auch ohne Jobcenter oder Agentur für Arbeit umschulen lassen.

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