Umschulung ohne Arbeitsamt
DAS WICHTIGSTE IN KĂśRZE
- Eine Umschulung ist auch ohne Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter möglich, sie muss dann aber in der Regel selbst finanziert werden.
- Das Arbeitsamt lehnt Umschulungen ab, wenn keine Arbeitslosigkeit droht oder der Nutzen fĂĽr die Vermittlung nicht erkennbar ist – hier gilt kein Rechtsanspruch, sondern eine Ermessensentscheidung.
- Gegen einen Ablehnungsbescheid kann innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch eingelegt werden.
- Alternative Geldquellen sind eigene Mittel, Ratenzahlung beim Bildungsträger, ein Bildungskredit der KfW, Stipendien oder in bestimmten Fällen die Deutsche Rentenversicherung.
- Eine Umschulung in Teilzeit oder berufsbegleitend erlaubt es, parallel zu arbeiten und dem Arbeitsmarkt zur VerfĂĽgung zu stehen.
Eine Umschulung ohne Arbeitsamt ist möglich: Wer keine Förderung durch die Agentur fĂĽr Arbeit oder das Jobcenter erhält, kann die Qualifizierung selbst organisieren und ĂĽber eigene Mittel, Ratenzahlung, einen Bildungskredit oder andere Kostenträger wie die Rentenversicherung finanzieren. Der Zugang zu einem Umschulungsplatz selbst ist dabei selten das Problem – entscheidend sind die Finanzierung und die Frage, ob man während der MaĂźnahme dem Arbeitsmarkt zur VerfĂĽgung stehen muss.
Wenn es um eine Umschulung zugunsten eines Berufswechsels geht, ist das Arbeitsamt typischerweise die erste Anlaufstelle. Dort finden umfassende Beratungen statt, während zugleich Förderungen und andere finanzielle Hilfen für die Dauer der Umschulungsmaßnahme beantragt werden können. So entsteht der Anschein, das Arbeitsamt sei ein unverzichtbarer Partner, wenn es darum geht, sich umschulen zu lassen.
Menschen, die einen Berufswechsel als Basis fĂĽr ihre berufliche Zukunft sehen und sich daher voller Hoffnung an das Arbeitsamt wenden, stoĂźen dort vielfach auf Ablehnung. Die Sachbearbeiterin beziehungsweise der Sachbearbeiter kann trotz des bestehenden Ermessensspielraums keine ĂĽberzeugenden GrĂĽnde erkennen, die fĂĽr die Umschulung sprechen, und verweigert somit die Zusage. FĂĽr die meisten Betroffenen ist der Umschulungswunsch damit geplatzt, so dass die Ablehnung durch das Jobcenter oder die Agentur fĂĽr Arbeit weitreichende Konsequenzen fĂĽr ihren weiteren beruflichen Werdegang hat.
Wer mit seinem Umschulungswunsch beim Arbeitsamt auf taube Ohren stößt, sollte sich allerdings nicht von seinem Weg abbringen lassen und bedenken, dass eine Umschulung ohne Arbeitsamt ebenfalls machbar ist. Die Bedingungen sind zwar schwieriger, aber es ist nicht unmöglich. Gleichzeitig sollten angehende Umschüler/innen das Gespräch suchen und nach der Begründung für die ablehnende Haltung des Arbeitsamtes fragen. Mitunter lässt sich doch noch eine einvernehmliche Lösung finden.
GrĂĽnde fĂĽr die Ablehnung einer Umschulung durch das Arbeitsamt
Grundsätzlich hat das Arbeitsamt ein großes Interesse daran, dass die Ratsuchenden eine größtmögliche Beschäftigungsfähigkeit erreichen und somit nicht dauerhaft auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Eine Umschulung ist somit im Allgemeinen im Sinne des Arbeitsamtes und wird von diesem auch befürwortet. Dies gilt allerdings nicht immer, denn es gibt auch Situationen, in denen eine Verbesserung der beruflichen Situation des Interessenten nicht unbedingt ersichtlich ist. In einem solchen Fall würde die Umschulung hohe Kosten verursachen, während der Nutzen zumindest ungewiss ist. Hier hat das Arbeitsamt eine gewisse Verantwortung und lehnt dann auch Umschulungswünsche ab.
Ist für den Sachbearbeiter nicht ersichtlich, dass die Umschulung die bestehende oder zumindest drohende Arbeitslosigkeit beenden kann und zu langfristigen Berufsperspektiven führt, folgt in der Regel eine Ablehnung des Vorhabens. Oftmals kann das Arbeitsamt Alternativen anbieten oder im Rahmen einer Beratung aufzeigen, auf welchem Wege sich die beruflichen Perspektiven verbessern lassen. Wichtig zu wissen ist dabei: Auf die Förderung einer Umschulung besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligung eines Bildungsgutscheins ist eine Ermessensleistung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III), über die im Einzelfall entschieden wird.
Typische AblehnungsgrĂĽnde sind eine bereits vorhandene, gut verwertbare Qualifikation, fehlende gesundheitliche oder persönliche Eignung fĂĽr den Zielberuf, schlechte Arbeitsmarktchancen im gewĂĽnschten Bereich oder die Einschätzung, dass eine kĂĽrzere Anpassungsqualifizierung ausreicht. Wer die BegrĂĽndung kennt, kann gezielt reagieren – etwa mit ärztlichen Attesten, Arbeitsmarktdaten aus KURSNET der Bundesagentur fĂĽr Arbeit oder einem alternativen, gefragteren Zielberuf.
Einen Überblick über den gesamten Weg zur geförderten Qualifizierung bietet unser Ratgeber zur Umschulung über das Arbeitsamt. Wer stattdessen zunächst prüfen möchte, ob eine kürzere Maßnahme genügt, findet Hinweise im Bereich Weiterbildung über das Arbeitsamt.
Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid
Eine Ablehnung ist nicht das letzte Wort. Gegen einen schriftlichen Ablehnungsbescheid der Agentur fĂĽr Arbeit oder des Jobcenters kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und nachvollziehbar begrĂĽndet werden. Sinnvoll ist es, neue oder bislang nicht ausreichend gewĂĽrdigte Argumente vorzubringen – etwa eine drohende Arbeitslosigkeit im bisherigen Beruf, gesundheitliche Einschränkungen oder eine konkrete Nachfrage nach Fachkräften im angestrebten Beruf.
Hilft der Widerspruch nicht weiter, bleibt der Weg zum Sozialgericht. Eine Klage gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid ist gerichtskostenfrei. In vielen Fällen lohnt es sich jedoch, vor rechtlichen Schritten das persönliche Gespräch zu suchen und die eigene Motivation sowie die Arbeitsmarktperspektiven des Zielberufs sachlich darzulegen. Nicht selten führt bereits ein gut vorbereitetes Beratungsgespräch zu einer einvernehmlichen Lösung.
Teilnahme an einer Umschulung ohne UnterstĂĽtzung des Arbeitsamtes
All diejenigen, die von ihrem Umschulungswunsch nicht abrücken wollen und sich auf keinen Kompromissvorschlag des Arbeitsamtes einlassen möchten, müssen ihr Umschulungsvorhaben ohne das Arbeitsamt verfolgen. Einen Platz in einer entsprechenden Qualifizierung zu erhalten, ist dabei nicht die Schwierigkeit. Die Tatsache, dass man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, ist ein größeres Hindernis. Zumindest diejenigen, die arbeitssuchend sind und von Sozialleistungen leben, können sich so Probleme einhandeln. Außerdem ist eine Umschulung eine kostspielige Angelegenheit und insbesondere für Arbeitslose schwer zu stemmen.
Trotz aller Schwierigkeiten ist es nicht unmöglich, sich ohne Unterstützung des Arbeitsamtes umschulen zu lassen. Wer über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, kann vollkommen unabhängig vom Arbeitsamt agieren. Ansonsten lassen sich einige Anbieter auch auf eine Ratenzahlung ein. Findet die Umschulung dann noch in Teilzeit statt, können die Teilnehmenden parallel arbeiten und Geld verdienen oder stehen zumindest weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Mit viel Einsatzbereitschaft und Organisationsgeschick kann man sich somit auch ohne Jobcenter oder Agentur für Arbeit umschulen lassen.
Wer Arbeitslosengeld bezieht, sollte die Selbstfinanzierung vorab mit der Agentur fĂĽr Arbeit abklären. Eine Umschulung in Vollzeit kann bedeuten, dass man dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur VerfĂĽgung steht – was den Anspruch auf Leistungen berĂĽhrt. Wer diese Frage im Vorfeld transparent klärt, vermeidet spätere RĂĽckforderungen oder Sperrzeiten.
Finanzierung einer Umschulung ohne Arbeitsamt
Die Kosten einer schulischen oder überbetrieblichen Umschulung liegen je nach Beruf und Dauer häufig im vierstelligen bis unteren fünfstelligen Bereich. Hinzu kommen Lebenshaltungskosten während der oft zwei- bis dreijährigen Maßnahme. Diese finanzielle Belastung ist der Hauptgrund, warum viele Interessierte eigentlich auf die Förderung durch das Arbeitsamt setzen. Fällt diese weg, braucht es einen tragfähigen Finanzierungsplan.
Eine besonders unkomplizierte Variante ist die betriebliche Umschulung: Hier findet die Qualifizierung überwiegend im Betrieb statt, und die Teilnehmenden erhalten häufig eine Vergütung ähnlich einer Ausbildungsvergütung. Die Lehrgangskosten entfallen weitgehend, da die praktische Ausbildung Teil des Arbeitsverhältnisses ist. Wer einen aufgeschlossenen Arbeitgeber findet, kann so ganz ohne Förderung der Agentur für Arbeit umschulen und gleichzeitig Geld verdienen.
Für die schulische oder überbetriebliche Umschulung bieten viele AZAV-zugelassene Anbieter über KURSNET der Bundesagentur für Arbeit Ratenzahlungsmodelle an. So verteilt sich die Belastung über die gesamte Laufzeit. Ergänzend kann ein Bildungskredit oder ein zweckgebundenes Darlehen die Finanzierungslücke schließen.
Alternative Kostenträger neben der Agentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit ist nicht der einzige mögliche Kostenträger. Je nach persönlicher Situation kommen weitere Stellen in Betracht, die eine Umschulung ganz oder teilweise finanzieren:
- Deutsche Rentenversicherung: Wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann, ist die Rentenversicherung als Träger von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständig. Voraussetzung sind erfüllte Wartezeiten und eine gesundheitlich begründete Notwendigkeit.
- Berufsgenossenschaft: Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit ĂĽbernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten einer Umschulung im Rahmen der Rehabilitation.
- KfW-Bildungskredit: Ein zinsgünstiges Darlehen der staatlichen Förderbank kann Lehrgangs- und Lebenshaltungskosten decken und ist unabhängig vom Einkommen der Eltern.
- Stipendien und Bildungsfonds: Einige Stiftungen und private Bildungsfonds fördern berufliche Neuorientierung, teils einkommensabhängig und teils mit erfolgsbasierter Rückzahlung.
- Arbeitgeber: Innerhalb eines Betriebs kann eine Umqualifizierung vom Arbeitgeber finanziert werden, wenn dieser den Mitarbeitenden für eine neue Aufgabe gewinnen möchte.
Welcher Weg passt, hängt vom Einzelfall ab. Eine unabhängige Beratung – etwa bei einer Verbraucherzentrale oder einer Bildungsberatungsstelle – hilft, die Möglichkeiten zu sortieren. Auch die Umschulung ĂĽber die Rentenversicherung ist ein häufig unterschätzter Weg fĂĽr gesundheitlich eingeschränkte Personen.
Umschulung in Teilzeit als praktikabler Weg
Wer die Umschulung ohne Arbeitsamt selbst finanzieren muss, für den ist die Teilzeitform oft der praktikabelste Weg. Sie ermöglicht es, parallel einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und so die Lebenshaltungskosten und einen Teil der Lehrgangsgebühren aus dem laufenden Einkommen zu bestreiten. Zwar verlängert sich die Dauer der Umschulung entsprechend, doch die finanzielle Belastung wird über einen längeren Zeitraum verteilt und dadurch besser tragbar.
Ein weiterer Vorteil: Wer weiterarbeitet, steht dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung und gerät nicht in Konflikt mit den Bedingungen des Leistungsbezugs. Auch berufsbegleitende Umschulungen mit Abend- oder Wochenendunterricht folgen diesem Prinzip. Details zu diesem Modell erläutert unser Ratgeber Umschulung in Teilzeit. Für Berufstätige, die sich neben dem Job neu orientieren möchten, lohnt zudem ein Blick auf die Umschulung für Berufstätige.
Am Ende der Umschulung steht in der Regel eine anerkannte AbschlussprĂĽfung, etwa vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer. Dieser Abschluss ist unabhängig davon, ob die MaĂźnahme gefördert wurde oder selbst finanziert wurde – er ist derselbe wie bei einer regulären Ausbildung im jeweiligen Beruf und damit auf dem Arbeitsmarkt voll anerkannt. Wie sich die Kosten insgesamt tragen lassen, zeigt auĂźerdem der Ratgeber zur Sicherung des Lebensunterhalts während einer Umschulung.
