Sicherung des Lebensunterhalts während einer Umschulung
DAS WICHTIGSTE IN KĂśRZE
- Während einer geförderten Umschulung sichert die Agentur fĂĽr Arbeit oder das Jobcenter den Lebensunterhalt weiter ab – ĂĽber Arbeitslosengeld I oder BĂĽrgergeld.
- Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, bezieht es während der Umschulung weiter; der Anspruch verlängert sich unter Umständen und ruht nicht.
- Ohne oder nach Ende des ALG-I-Anspruchs ĂĽbernimmt das Jobcenter mit dem BĂĽrgergeld die Grundsicherung, sofern BedĂĽrftigkeit besteht.
- Zusätzlich gibt es das Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich sowie Prämien bei bestandenen Zwischen- und Abschlussprüfungen.
- Die Umschulungskosten selbst trägt die Bundesagentur ĂĽber den Bildungsgutschein – Lehrgangskosten, Fahrt- und teils Kinderbetreuungskosten sind davon getrennt.
Wer arbeitslos ist oder im aktuellen Beruf keine Perspektive mehr sieht, denkt oft über einen kompletten Berufswechsel nach. Eine Umschulung ermöglicht diesen Neuanfang, weil sie in einer verkürzten Zweitausbildung zu einem anerkannten Berufsabschluss führt. Die zentrale Frage lautet dabei fast immer: Wovon lebe ich während der Umschulung? Die Antwort: Bei einer von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geförderten Umschulung wird der Lebensunterhalt über Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld weiter abgesichert, ergänzt um Weiterbildungsgeld und Prämien. Die Umschulung muss also nicht am Geld scheitern.
Klassische Berufsausbildungen im dualen System stellen die Auszubildenden vor keine großen finanziellen Herausforderungen. Das liegt einerseits daran, dass Auszubildende meist junge Menschen sind, die oftmals noch im elterlichen Haushalt leben und sich noch nicht um den eigenen Lebensunterhalt kümmern müssen. Andererseits wird eine duale Berufsausbildung vergütet und beschert den Auszubildenden häufig ihr erstes eigenes Einkommen. Angehende Umschülerinnen und Umschüler stehen dagegen mitten im Leben, tragen Miete, Versicherungen und Familienkosten und müssen diese laufenden Ausgaben zu jedem Zeitpunkt decken. Eine außerbetriebliche Umschulung liefert dafür in Ermangelung einer Vergütung keine Grundlage.
Obwohl Bildung keine Frage des Geldes sein sollte, erweist sich die Finanzierung einer Umschulung immer wieder als heikel. Man muss nicht nur die Lehrgangsgebühren stemmen, sondern zugleich den laufenden Lebensunterhalt bestreiten. Durch die Unterstützung des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit lässt sich dieses Vorhaben aber realisieren. Wer die Umschulung über das Arbeitsamt anstrebt, findet die passenden Wege im Überblick zur Umschulung über das Arbeitsamt.
Finanzielle Hilfen der Agentur fĂĽr Arbeit fĂĽr UmschĂĽler
Interessierte an einer Umschulung sollten zunächst das örtliche Arbeitsamt oder das Jobcenter aufsuchen und dort ihre Situation schildern. Bei diesem Gespräch bringen sie ihren Umschulungswunsch vor und tragen Argumente vor, die fĂĽr die MaĂźnahme und einen beruflichen Neustart sprechen – etwa fehlende Vermittlungschancen im alten Beruf oder eine gute Arbeitsmarktprognose fĂĽr den Zielberuf. Ăśberzeugt die Beratungsfachkraft dies, folgt in der Regel eine Zusage. Diese betrifft zwei getrennte Bereiche: die Ăśbernahme der Lehrgangskosten per Bildungsgutschein und die Sicherung des Lebensunterhalts.
Die Kostenübernahme selbst regelt der Bildungsgutschein. Umschülerinnen und Umschüler können ihren Lebensunterhalt während eines Vollzeitlehrgangs nicht selbst verdienen. Deshalb wird die Existenz über die bestehenden Leistungen abgesichert: Arbeitslosengeld I für Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit oder Bürgergeld für Leistungsberechtigte des Jobcenters. Rechtsgrundlage der Förderung ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 81 ff. SGB III. Welche Maßnahmen konkret gefördert werden, zeigt der Beitrag dazu, welche Umschulungsberufe gefördert werden.
Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld während der Umschulung
Befürwortet das Arbeitsamt die Umschulung und stimmt der Förderung zu, hängt die Art der Existenzsicherung vom individuellen Anspruch ab. Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, erhält dieses auch während der Umschulung. Es dient dann der Sicherung des laufenden Lebensunterhalts und wird in unveränderter Höhe weitergezahlt. Ein wichtiger Vorteil: Während einer geförderten Weiterbildung mindert sich der ALG-I-Anspruch nur um die Hälfte der Bezugstage, und es verbleibt in jedem Fall ein Restanspruch von mindestens einem Monat nach Ende der Maßnahme. So läuft der Anspruch während einer mehrjährigen Umschulung nicht vorzeitig leer.
Reicht der ALG-I-Anspruch nicht fĂĽr die gesamte Umschulungsdauer oder besteht von vornherein kein Anspruch, greift das BĂĽrgergeld. Es wird vom Jobcenter gezahlt und sichert das Existenzminimum, sofern BedĂĽrftigkeit vorliegt. Das BĂĽrgergeld hat zum 1. Januar 2023 das frĂĽhere Arbeitslosengeld II und die umgangssprachliche Bezeichnung Hartz IV abgelöst. Auch während der Umschulung erhalten Leistungsberechtigte die Grundsicherung weiter, hinzu kommen die Kosten fĂĽr Unterkunft und Heizung im angemessenen Rahmen. Ob im Einzelfall ALG I oder BĂĽrgergeld gezahlt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Situation – eine allgemeingĂĽltige Pauschalaussage lässt sich hier nicht treffen.
FĂĽr Menschen, die parallel Familie oder einen Nebenjob organisieren mĂĽssen, kann statt einer VollzeitmaĂźnahme auch eine gestreckte Form sinnvoll sein. Details dazu bietet der Ăśberblick zur Umschulung in Teilzeit.
Weiterbildungsgeld und Prämien als Zusatzleistung
Seit der Reform des Bürgergeldes gibt es für abschlussbezogene Weiterbildungen und Umschulungen eine zusätzliche Leistung: das Weiterbildungsgeld. Wer eine Umschulung absolviert, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt, erhält monatlich 150 Euro zusätzlich zum Arbeitslosengeld oder Bürgergeld. Dieser Betrag ist als Anreiz gedacht und wird nicht auf andere Leistungen angerechnet.
Daneben bestehen Prämien für erfolgreiche Prüfungen. Wer eine geförderte Umschulung mit anerkanntem Abschluss absolviert, kann bei bestandener Zwischenprüfung eine Prämie von 1.000 Euro und bei bestandener Abschlussprüfung eine weitere Prämie von 1.500 Euro erhalten. Diese Weiterbildungsprämien gelten für Maßnahmen, die vor Ende 2026 begonnen werden, und belohnen den erfolgreichen Abschluss der Zweitausbildung. Zusammen mit dem Weiterbildungsgeld verbessern sie die finanzielle Lage während der teils zwei bis drei Jahre dauernden Umschulung spürbar.
Lebensunterhalt und Umschulungskosten sind getrennt zu betrachten
Ein häufiges Missverständnis besteht darin, Umschulungskosten und Lebensunterhalt in einen Topf zu werfen. Beides läuft getrennt. Die reinen Lehrgangskosten – also KursgebĂĽhren, PrĂĽfungsgebĂĽhren und Lernmittel – trägt die Bundesagentur fĂĽr Arbeit ĂĽber den Bildungsgutschein. Bildungseinrichtungen, die solche MaĂźnahmen anbieten, sind AZAV-zugelassene Anbieter, die sich ĂĽber das Portal KURSNET der Bundesagentur fĂĽr Arbeit finden lassen.
Zusätzlich zum Lebensunterhalt kann die Agentur für Arbeit weitere Kosten übernehmen, die durch die Teilnahme entstehen. Dazu zählen Fahrtkosten zwischen Wohnung und Bildungsstätte, in bestimmten Fällen Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kinderbetreuungskosten. Diese sogenannten Weiterbildungskosten werden auf Antrag gewährt und entlasten das Haushaltsbudget zusätzlich. Wer die Fördervoraussetzungen und den Ablauf im Detail verstehen möchte, findet die wichtigsten Punkte im Beitrag zur Umschulung mit Bildungsgutschein.
Auch fachlich verwandte Weiterbildungen unterhalb einer vollwertigen Umschulung können gefördert werden. Einen breiteren Überblick über geförderte Qualifizierungen bietet der Bereich zur Weiterbildung über das Arbeitsamt.
Antrag, BedĂĽrftigkeitsprĂĽfung und Nachweise
Die Sicherung des Lebensunterhalts wird nicht automatisch bewilligt, sondern setzt einen Antrag und meist eine Prüfung voraus. Beim Bürgergeld prüft das Jobcenter die Bedürftigkeit: Es berücksichtigt vorhandenes Einkommen, das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft und das Vermögen oberhalb der Freibeträge. In den ersten zwölf Monaten des Bezugs gelten dabei erhöhte Vermögensfreibeträge, sodass Ersparnisse nicht sofort aufgebraucht werden müssen. Beim Arbeitslosengeld I entfällt die Bedürftigkeitsprüfung, weil es sich um eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung handelt.
Für die Bewilligung sind einige Nachweise nötig: die Zusage der Umschulungsförderung beziehungsweise der Bildungsgutschein, der Vertrag mit dem Bildungsträger sowie regelmäßige Teilnahmebescheinigungen. Wer die Maßnahme abbricht oder unentschuldigt fehlt, riskiert den Wegfall der Leistungen. Es lohnt sich daher, Fehlzeiten immer zeitnah mit ärztlichem Attest zu belegen und den Kontakt zur zuständigen Stelle zu halten.
Nebenverdienst und weitere Einkommensquellen während der Umschulung
Viele Umschülerinnen und Umschüler fragen sich, ob sie neben der Maßnahme etwas hinzuverdienen dürfen. Grundsätzlich ist ein Nebenverdienst möglich, allerdings mit Grenzen. Beim Arbeitslosengeld I bleibt eine Nebentätigkeit bis zu einem Freibetrag von 165 Euro monatlich anrechnungsfrei; darüber hinausgehendes Einkommen wird angerechnet. Zudem darf die Nebentätigkeit weniger als 15 Stunden pro Woche umfassen, damit der Leistungsanspruch nicht entfällt.
Beim Bürgergeld gelten gestaffelte Freibeträge auf Erwerbseinkommen, sodass ein Teil des Verdienstes anrechnungsfrei bleibt und sich Arbeit spürbar lohnt. Wichtig ist bei beiden Leistungen, jede Nebentätigkeit vorab der zuständigen Stelle zu melden. Neben dem Nebenverdienst können weitere Quellen die Umschulung tragen, etwa Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder in Einzelfällen ein Bildungskredit. Wer älter ist und einen Wechsel plant, findet zusätzliche Aspekte zur Finanzierung und Förderung im Beitrag zur Umschulung mit 50.
Unterm Strich muss der berufliche Neuanfang nicht am Geld scheitern. Zwischen Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Weiterbildungsgeld und Prämien steht ein abgestimmtes Netz an Leistungen bereit. Umschülerinnen und Umschüler müssen sich während der Maßnahme zwar auf ein überschaubares Budget einstellen, sichern sich aber mit dem anerkannten Abschluss neue Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt.
Sonderfälle bei der Existenzsicherung während der Umschulung
Nicht jede Lebenslage passt in das Standardschema aus Arbeitslosengeld und Bürgergeld. Wer bereits erwerbstätig ist und aus dem laufenden Job heraus umschulen möchte, hat in der Regel keinen Anspruch auf ALG I, solange kein Beschäftigungsverhältnis endet. Hier kommen entweder eine berufsbegleitende Weiterbildung, das Qualifizierungschancengesetz für Beschäftigte oder eine Umschulung nach einer Kündigung infrage. Sobald Arbeitslosigkeit eintritt und die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Förderung mit Existenzsicherung greifen.
Auch Alleinerziehende und Familien mit Kindern erhalten Unterstützung, die über die reine Grundsicherung hinausgeht. Neben dem Kindergeld können Kinderzuschlag, Wohngeld in bestimmten Konstellationen sowie die bereits erwähnte Übernahme von Kinderbetreuungskosten den Haushalt entlasten. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die aus ihrem bisherigen Beruf ausscheiden müssen, können statt der klassischen Förderung eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben über die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit erhalten. In diesen Fällen sichert häufig das Übergangsgeld den Lebensunterhalt während der Umschulung ab.
Es lohnt sich daher, im Beratungsgespräch die eigene Situation genau zu schildern. Je nach Vorgeschichte, Alter, familiärer Lage und Gesundheitszustand kommen unterschiedliche Träger und Leistungsarten infrage. Wichtig ist, dass die Existenzsicherung immer vor Beginn der MaĂźnahme geklärt und schriftlich zugesagt ist – so beginnt die Umschulung auf einer verlässlichen finanziellen Grundlage.
