Sicherung des Lebensunterhalts während einer Umschulung
Menschen, die arbeitslos oder mit ihrem aktuellen Job unzufrieden sind, fassen vielfach einen grundlegenden Berufswechsel ins Auge und möchten daher an einer Umschulung teilnehmen. Im Zuge dessen absolvieren sie eine Zweitausbildung, die ihnen einen anerkannten Berufsabschluss und somit vollkommen neue Perspektiven beschert. Karrieretechnisch kann eine Umschulungsmaßnahme somit viele Vorteile bieten und einen beruflichen Neuanfang ermöglichen. Interessierte müssen allerdings auch an das liebe Geld denken, denn neben den Umschulungskosten müssen sie auch ihren Lebensunterhalt finanzieren, während sie an einer unbezahlten Umschulung teilnehmen.
Klassische Berufsausbildungen im dualen System stellen die Auszubildenden vor keine großen finanziellen Herausforderungen. Dies liegt einerseits daran, dass Auszubildende Jugendliche beziehungsweise junge Erwachsene sind, die oftmals noch im elterlichen Haushalt leben und sich noch nicht um den eigenen Lebensunterhalt kümmern müssen. Andererseits wird eine duale Berufsausbildung vergütet und beschert den Auszubildenden oftmals ihr erstes eigenes Einkommen. Im Gegensatz dazu stehen angehende Umschüler/innen mitten im Leben und haben regelmäßige Ausgaben, die zu jedem Zeitpunkt sichergestellt werden müssen. Eine außerbetriebliche Umschulung kann dies in Ermangelung einer Vergütung nicht leisten.
Obwohl Bildung keine Frage des Geldes sein sollte, erweist sich die Finanzierung einer Umschulung immer wieder als besonders heikel. Die Tatsache, dass man nicht nur die Lehrgangsgebühren finanzieren, sondern auch seinen laufenden Lebensunterhalt bestreiten muss, lässt eine unbezahlte Umschulung in unerreichbare Ferne rücken. Durch die Unterstützung des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit lässt sich dieses Unterfangen aber doch realisieren.
Welche finanziellen Hilfen bietet das Arbeitsamt für Umschüler/innen?
Interessierte an einer Umschulung sollten zunächst das örtliche Arbeitsamt aufsuchen und dort ihre Situation erklären. Bei dieser Gelegenheit sollten sie ihren Umschulungswunsch äußern und Argumente vortragen, die für diese Maßnahme zugunsten eines beruflichen Neustarts sprechen. Wer seine Sachbearbeiterin beziehungsweise seinen Sachbearbeiter überzeugen kann, darf sich über eine Zusage freuen. Diese sieht vor allem eine Kostenübernahme per Bildungsgutschein vor. Darüber hinaus können Hilfen zum Lebensunterhalt gewährt werden, schließlich können Umschüler/innen ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdienen, sondern nehmen an einem Vollzeitlehrgang teil. Aus diesem Grund können Umschüler/innen weiterhin Arbeitslosengeld I oder II beziehen.
Wann erhalten Umschüler/innen ALG I oder II?
Befürwortet das Arbeitsamt eine Umschulung und stimmt der Förderung zu, stehen die Chancen auf Hilfen zum Lebensunterhalt nicht schlecht. Voraussetzung dafür ist zudem, dass eine Bedürftigkeit vorliegt. Ob dann ALG I oder ALG II gezahlt wird, ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelfall. Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, erhält dieses auch während der Umschulung zur Sicherung des laufenden Lebensunterhalts. Kunden des Jobcenters können dahingegen Hartz IV beziehen und erhalten auch während der Umschulung die Grundsicherung des Existenzminimums durch die Zahlung von Arbeitslosengeld II.
Allgemeingültige Angaben zu den Hilfen zum Lebensunterhalt für Umschüler/innen kann es demnach nicht geben. Interessierte sollten allerdings wissen, dass das Amt ihnen finanziell unter die Arme greifen kann, so dass sie trotz angespannter Finanzlage an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen können. Der berufliche Neuanfang mithilfe einer Zweitausbildung muss also nicht am Geld scheitern, obgleich sich Umschüler/innen auf das Minimum beschränken müssen und keine großen Sprünge machen können. Danach stehen sie aber hoffentlich auf eigenen Beinen und können sich ohne das Arbeitsamt einen gewissen Lebensstandard sichern.