Umschulung Friseurin - Quereinstieg über das Arbeitsamt

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DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Die Umschulung zur Friseurin dauert außerbetrieblich meist rund zwei Jahre und endet mit der Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer.
  • Besondere Vorbildung ist nicht erforderlich - gefragt sind handwerkliches Geschick, Kreativität und Freude am Kundenkontakt.
  • Über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit lassen sich Lehrgangskosten, Fahrtkosten und der Lebensunterhalt finanzieren.
  • Der Beruf ist ein anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk; nach dem Abschluss stehen Salons, Wellnesshotels, Theater und Filmproduktionen offen.
  • Umschulungsanbieter finden Interessierte über KURSNET der Bundesagentur für Arbeit - achten sollte man auf die AZAV-Zulassung.
2 JahreDauerVollzeit / je nach Lehrgang
18.000-30.000 €Verdienstbrutto/Jahr
HWK-GesellenprüfungAbschlussAnerkannte Qualifikation
BildungsgutscheinFörderung§ 81 SGB III, AZAV-Träger

Wer sich beruflich neu orientieren und den Quereinstieg in die Beauty-Branche schaffen möchte, findet in der Umschulung zur Friseurin einen praxisnahen Weg. Der Beruf verbindet Handwerk, Beratung und Gestaltung: Friseurinnen und Friseure schneiden, färben und pflegen Haare, beraten ihre Kundschaft und tragen wesentlich zu deren Wohlbefinden bei. Die Umschulung dauert außerbetrieblich in der Regel zwei Jahre und schließt mit der Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer ab. Bei ernsthaftem Interesse lohnt sich ein Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit, denn diese kann die Maßnahme über einen Bildungsgutschein finanzieren.

Friseurin schneidet einer Kundin im Salon die Haare - Umschulung zum Friseur über das Arbeitsamt

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Umschulung oder Weiterbildung per Fernstudium

Viele Umschulungen und Weiterbildungen lassen sich flexibel per Fernstudium absolvieren - bei Förderung bis zu 100 Prozent über den Bildungsgutschein. Fordern Sie kostenloses Infomaterial direkt bei den Anbietern an und vergleichen Sie in Ruhe: Die Lehrgänge unterscheiden sich in Dauer, Service und Preis.

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Inhaltsverzeichnis

Berufsbild, Karrierechancen und Verdienstmöglichkeiten

Die meisten Menschen haben zwar eine konkrete Vorstellung vom Friseurberuf, doch es schadet nicht, sich eingehend mit dem Berufsbild zu befassen, bevor man diesen Weg einschlägt. Friseurinnen und Friseure haben vielfältige Aufgaben: Sie waschen, schneiden, färben und frisieren Haare. Die Kundenberatung sowie kosmetische Leistungen wie Maniküre oder Haarpflegebehandlungen gehören ebenfalls zum typischen Aufgabengebiet.

Der Verkauf von Pflege- und Stylingprodukten erweitert das Tätigkeitsspektrum zusätzlich. Mit diesen Kompetenzen finden Friseurinnen und Friseure in den folgenden Bereichen Beschäftigung:

Die Verdienstmöglichkeiten im Friseurhandwerk sind spürbar variabel und hängen von Region, Betrieb und Qualifikation ab. Grundsätzlich bewegt sich das Bruttojahresgehalt für angestellte Friseurinnen und Friseure häufig zwischen rund 18.000 Euro und 30.000 Euro. Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat sich das Einkommensniveau in der Branche verbessert; mit dem Meistertitel und eigener Salonleitung sind deutlich höhere Einkünfte möglich.


So läuft die Umschulung zum Friseur ab

Ein Quereinstieg ohne fachliche Qualifizierung ist im Friseurhandwerk nicht möglich, denn Friseurinnen und Friseure müssen ihr Handwerk sicher beherrschen. Dabei kommt es vor allem auf Kenntnisse und Fertigkeiten in den folgenden Bereichen an:

Üblicherweise absolvieren angehende Friseurinnen und Friseure eine duale Ausbildung, die einerseits im Friseursalon und andererseits an der Berufsschule stattfindet. Die Auszubildenden lernen den Beruf von Grund auf und können nach dem Abschluss als Friseure durchstarten.

Wer einen Berufswechsel vollziehen möchte, kann anstelle der klassischen Ausbildung eine Umschulung zum Friseur beziehungsweise zur Friseurin absolvieren. Diese erfolgt in der Regel außerbetrieblich über einen speziellen Bildungsträger. Die Umschülerinnen und Umschüler durchlaufen eine Zweitausbildung, die ihnen das fachliche Know-how und die handwerklichen Fähigkeiten vermittelt. Am Ende steht der offizielle Berufsabschluss vor der Handwerkskammer, mit dem ein beruflicher Neubeginn als Friseurin oder Friseur gelingt. Wer sich breiter orientieren möchte, findet in unserer Übersicht zur Umschulung über das Arbeitsamt zahlreiche weitere Berufe im Vergleich.

Voraussetzungen, Dauer und Kosten

Wenn es eine Umschulung zum Friseur beziehungsweise zur Friseurin sein soll, gelten besondere Rahmenbedingungen. Sie ergeben sich daraus, dass sich solche Maßnahmen an Berufserfahrene aus anderen Sparten richten und außerbetrieblich organisiert sind, also nicht dem dualen System der klassischen Ausbildung folgen.

Besondere formale Voraussetzungen müssen Interessierte an einer Umschulung zur Friseurin im Allgemeinen nicht erfüllen. Im Zweifelsfall sollten sie sich bei der Agentur für Arbeit beraten lassen. Wissenswert ist zudem, dass die Umschulung meist nicht drei, sondern rund zwei Jahre dauert. Während der außerbetrieblichen Maßnahme gibt es keine Ausbildungsvergütung, dafür fallen Lehrgangsgebühren beim Anbieter an. Hier kann die Agentur für Arbeit die Finanzierung übernehmen und über einen Bildungsgutschein sowohl die Kosten als auch den Lebensunterhalt fördern.


Für wen sich die Friseur-Umschulung eignet

Da keine besondere Vorbildung verlangt wird, steht bei der Entscheidung für oder gegen die Friseur-Umschulung die persönliche Eignung im Vordergrund. Sie lässt sich anhand der folgenden Kriterien einschätzen:

Wer sich hier wiedererkennt, bringt gute Grundlagen mit. Ergänzend sollte man körperlich belastbar sein, da der Beruf viel Stehen erfordert, und keine Allergien gegen Haarfärbe- oder Pflegeprodukte haben.


Förderung und Finanzierung über die Agentur für Arbeit

Die Finanzierung der Umschulung zur Friseurin erfolgt häufig über einen Bildungsgutschein, den man bei der Agentur für Arbeit beantragen kann. Voraussetzung ist, dass die Umschulung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder einen drohenden Jobverlust abzuwenden. Die Agentur für Arbeit prüft den individuellen Antrag und entscheidet über die Förderung. Übernommen werden können die Lehrgangskosten beim Bildungsträger, Fahrtkosten sowie unter Umständen Kosten für auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuung. Wichtig ist, dass der ausgewählte Anbieter nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen ist, damit der Bildungsgutschein eingelöst werden kann. Auch der Übergang aus dem Grundsicherungsgeld (Bürgergeld) heraus in eine Umschulung ist möglich - dann ist das Jobcenter der richtige Ansprechpartner.

Weiterbildungsmöglichkeiten für Friseure

Der Abschluss der Umschulung zur Friseurin beziehungsweise zum Friseur kann einen Wendepunkt im beruflichen Leben markieren.

Wer die Jobchancen erhalten und ausbauen möchte, sollte an regelmäßige Weiterbildung denken und Seminare besuchen. Die folgenden Fortbildungen sind eine Überlegung wert:

  • Fachwirt/in - Kosmetik und Wellness
  • Meisterassistent/in - Kosmetik im Friseurhandwerk
  • Friseurmeister/in

Ambitionierte Friseurinnen und Friseure können auch über ein Studium nachdenken. Kosmetikwissenschaften und Maskenbild sind spannende Studiengänge, die zu einem akademischen Grad führen und die Karrierechancen erweitern. Einen breiten Überblick über passende Lehrgänge bietet unsere Seite zur Weiterbildung über das Arbeitsamt.

Alternativen zur Umschulung zur Friseurin

Es gibt einige Alternativen zur Umschulung zum Friseur.

Wer im Bereich Körperpflege, Wellness und Schönheit Fuß fassen möchte, sollte bei der Suche nach der passenden Umschulung auch die folgenden Berufe berücksichtigen:

Diese Berufe verbinden ebenfalls Handwerk, Beratung und Kundenkontakt und lassen sich vielfach ebenso über die Agentur für Arbeit fördern.

Anbieter der Friseur-Umschulung finden

Menschen, die ins Friseurhandwerk wechseln und eine entsprechende Umschulung aufnehmen möchten, brauchen einen passenden Bildungsträger. Die eher seltene betriebliche Umschulung findet direkt in einem Friseursalon statt. Außerbetriebliche Umschulungen kommen dagegen als Lehrgänge daher und werden von speziellen Bildungseinrichtungen angeboten. Dort werden erwachsene Berufswechslerinnen und Berufswechsler gemeinsam an das Friseurhandwerk herangeführt und auf den Abschluss vorbereitet.

Geeignete und geförderte Maßnahmen findet man am zuverlässigsten über KURSNET, die Datenbank für Aus- und Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit. Dort lassen sich AZAV-zugelassene Anbieter regional filtern. Vor der Anmeldung empfiehlt sich der Vergleich mehrerer Träger nach Praxisanteil, Prüfungsvorbereitung und Erreichbarkeit.

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Die berufsbegleitende Friseur-Ausbildung als Alternative

Wer per Umschulung Friseurin oder Friseur werden möchte, sollte auch mögliche Alternativen im Blick behalten. Dabei geht es nicht zwingend um andere Berufe, denn auch die berufsbegleitende Friseur-Ausbildung kann eine Option sein. Sie kommt als Teilzeitausbildung daher und eignet sich damit für Menschen, die wegen Kindererziehung oder der Pflege eines Angehörigen keine klassische Ausbildung im dualen System in Vollzeit absolvieren können.

Der Berufsalltag als Friseurin

Der Arbeitsalltag im Salon ist abwechslungsreich und geprägt von direktem Kontakt mit Menschen. Ein typischer Tag beginnt mit der Vorbereitung des Arbeitsplatzes, dem Prüfen der Termine und dem Bereitstellen von Materialien. Im Verlauf des Tages wechseln sich Beratungsgespräche, Haarwäschen, Schnitte, Farb- und Stylingbehandlungen ab. Zwischen den Kundinnen und Kunden bleibt Zeit für Reinigung, Hygiene und das Nachfüllen von Produkten.

Neben dem handwerklichen Können spielt die soziale Komponente eine große Rolle: Friseurinnen hören zu, beraten typgerecht und schaffen eine angenehme Atmosphäre. Wer im Verkauf von Pflegeprodukten versiert ist, trägt zusätzlich zum wirtschaftlichen Erfolg des Salons bei. Der Beruf verlangt Ausdauer, weil man überwiegend im Stehen arbeitet, und Fingerspitzengefühl im wörtlichen wie im übertragenen Sinn. Gerade der unmittelbare Kundenkontakt macht für viele den besonderen Reiz des Berufs aus.

Berufsaussichten und Arbeitsmarkt

Das Friseurhandwerk zählt zu den stark nachgefragten Handwerksberufen, und in vielen Regionen suchen Salons händeringend nach qualifizierten Fachkräften. Wer die Umschulung erfolgreich abschließt, hat daher gute Chancen auf eine Anstellung. Die Nachfrage nach individueller Beratung und gepflegtem Erscheinungsbild bleibt stabil, weshalb der Beruf vergleichsweise konjunkturunabhängig ist.

Nach einigen Jahren Berufserfahrung eröffnen sich weitere Perspektiven: die Spezialisierung auf Farb- oder Hochsteckfrisuren, der Wechsel in Wellnesshotels oder Film- und Theaterproduktionen sowie der Schritt in die Selbstständigkeit mit eigenem Salon. Für die Salonleitung und das Ausbilden von Nachwuchs ist in der Regel der Meistertitel erforderlich. Wer diesen anstrebt, kann sein Einkommen und seine Verantwortung deutlich steigern. Auch mobile Friseurdienste und die Arbeit als Fachberaterin bei Kosmetikherstellern sind gefragte Nischen.

So läuft die Abschlussprüfung ab

Die Umschulung zur Friseurin endet mit der Gesellenprüfung vor der zuständigen Handwerkskammer. Sie gliedert sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Im praktischen Teil weisen die Prüflinge an Modellen oder Übungsköpfen nach, dass sie Schneide-, Färbe- und Styling-Techniken sicher beherrschen und typgerecht beraten können. Bewertet werden Arbeitsplanung, handwerkliche Ausführung und das fertige Ergebnis.

Der theoretische Teil prüft Fachwissen zu Haar- und Kopfhautkunde, zur chemischen Wirkung von Färbe- und Pflegeprodukten, zu Hygiene und Arbeitsschutz sowie zu betriebswirtschaftlichen und kundenorientierten Grundlagen. Wer beide Teile besteht, erhält den anerkannten Gesellenbrief im Friseurhandwerk. Dieser Abschluss ist bundesweit gültig und bildet die Grundlage für die spätere Weiterbildung zur Meisterin. Eine gründliche Prüfungsvorbereitung durch den Bildungsträger erhöht die Erfolgsquote spürbar.

Achtung! Tipp aus der Redaktion

Gut gemeinte Ratschläge erhalten Interessierte an einer Friseur-Umschulung von allen Seiten. Freunde und Familie, die Agentur für Arbeit und die verschiedenen Umschulungsanbieter geben Berufswechslern den einen oder anderen Rat. Es lohnt sich, offen zu bleiben und die Umschulungspläne aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten.

Hinterfragen Sie Ihre persönliche Eignung als Friseur/in!

Das eigentliche Friseurhandwerk muss niemand zu Beginn der Umschulung beherrschen. Interessierte sollten aber dennoch ihre Eignung hinterfragen. Dabei geht es darum, ob sie den Kontakt mit Kundinnen und Kunden mögen, ob sie die notwendige Kreativität mitbringen und ob sie über ausreichend Fingerfertigkeit verfügen. Außerdem muss man lange stehen können und sollte keine Allergien gegen die verwendeten Produkte haben. Unter diesen Voraussetzungen steht einem vielversprechenden Neustart als Friseurin oder Friseur wenig im Wege.

Häufige Fragen zur Umschulung zur Friseurin

Wie lange dauert die Umschulung zur Friseurin?
Die außerbetriebliche Umschulung zur Friseurin dauert in der Regel rund zwei Jahre und damit ein Jahr kürzer als die klassische duale Ausbildung. In Teilzeit kann sich die Dauer entsprechend verlängern. Am Ende steht die Gesellenprüfung vor der Handwerkskammer, mit der man den anerkannten Berufsabschluss erwirbt.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Umschulung erfüllen?
Formal sind kaum Voraussetzungen nötig; ein Schulabschluss ist hilfreich, aber nicht zwingend. Wichtiger sind handwerkliches Geschick, Kreativität, Kommunikationsstärke und körperliche Belastbarkeit, da man viel steht. Allergien gegen Färbe- oder Pflegeprodukte können hinderlich sein. Im Zweifel klärt ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit die individuelle Eignung.
Wer bezahlt die Umschulung zur Friseurin?
Die Umschulung lässt sich häufig über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit finanzieren. Dieser deckt Lehrgangskosten, Fahrtkosten und teils Unterbringung sowie Kinderbetreuung ab. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme notwendig ist und der Anbieter eine AZAV-Zulassung besitzt. Wer Bürgergeld bezieht, wendet sich an das Jobcenter.
Wie finde ich einen geeigneten Umschulungsanbieter?
Geförderte und AZAV-zugelassene Anbieter findet man am zuverlässigsten über KURSNET, die Datenbank der Bundesagentur für Arbeit. Dort lassen sich Lehrgänge regional filtern. Vor der Anmeldung empfiehlt sich der Vergleich mehrerer Träger nach Praxisanteil, Prüfungsvorbereitung und Erreichbarkeit sowie ein Gespräch mit der Bildungsberatung.
Was verdient man als Friseurin nach der Umschulung?
Das Bruttojahresgehalt angestellter Friseurinnen und Friseure bewegt sich häufig zwischen rund 18.000 und 30.000 Euro und hängt stark von Region, Betrieb und Qualifikation ab. Der gesetzliche Mindestlohn bildet die Untergrenze. Mit Meistertitel, eigener Salonleitung oder Spezialisierung sind deutlich höhere Einkünfte möglich.
Welche Alternativen gibt es zur Friseur-Umschulung?
Wer im Bereich Körperpflege und Schönheit bleiben möchte, kann statt der Friseur-Umschulung auch eine Umschulung zur Kosmetikerin, zum Masseur oder zum Podologen in Betracht ziehen. Zudem ist die berufsbegleitende Friseur-Ausbildung in Teilzeit eine Alternative, wenn Kindererziehung oder Pflege eine Vollzeitmaßnahme erschweren.