Ist eine Umschulung ohne Ausbildung möglich?

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Eine Umschulung ohne vorherige Ausbildung ist grundsätzlich möglich, in der Praxis aber die Ausnahme. Die Agentur für Arbeit setzt für eine geförderte Umschulung normalerweise eine abgeschlossene Erstausbildung voraus, weil eine Umschulung rechtlich als Zweitausbildung gilt. Wer keinen Berufsabschluss hat, kann eine Förderung dennoch erhalten, etwa als bislang ungelernte Kraft nach § 81 SGB III oder nach einer abgebrochenen Ausbildung. Entscheidend sind die Arbeitsmarktlage, die persönliche Eignung und eine nachvollziehbare Begründung.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Eine Umschulung gilt rechtlich als Zweitausbildung und setzt daher meist eine abgeschlossene Erstausbildung voraus.
  • Ohne Berufsabschluss ist eine geförderte Umschulung möglich, aber die Ausnahme - besonders relevant ist die Förderung ungelernter Beschäftigter nach § 81 SGB III.
  • Nach einer abgebrochenen Ausbildung bestehen mit nachvollziehbarer Begründung gute Chancen auf eine geförderte Umschulung.
  • Ein Schulabschluss ist keine zwingende Voraussetzung; gering Qualifizierte werden häufig besonders gefördert.
  • Alternativen sind eine reguläre schulische oder duale Ausbildung sowie Förderprogramme für Spätstarter in den Beruf.
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Eine Umschulung ohne Ausbildung wirkt zunächst paradox, denn kennzeichnend für eine Umschulung ist, dass sie als Zweitausbildung daherkommt. Es geht also darum, dass Menschen, die bereits einen Beruf erlernt haben und darin tätig waren, einen neuen Beruf erlernen und so einen beruflichen Neustart hinlegen.

Wenn kein erster Berufsabschluss vorhanden ist, kann also streng genommen nicht von einer Umschulung im eigentlichen Sinne die Rede sein. Nichtsdestotrotz kommt immer wieder die Frage auf, ob eine Umschulung ohne Ausbildung möglich ist. Dieser Ratgeber erklärt die Voraussetzungen, die Ausnahmen und die sinnvollen Alternativen.

Inhaltsverzeichnis

Erwachsene in einer Umschulung ohne vorherige Ausbildung im Unterrichtsraum

Interessenten einer Umschulung ohne Ausbildung

Dass sich Umschulungsmaßnahmen vornehmlich an Menschen richten, die bereits einen Berufsabschluss in der Tasche haben, ist allgemein bekannt. Die meisten Umschülerinnen und Umschüler können somit auf eine Ausbildung zurückblicken, obgleich diese fachfremd ist und vielleicht nichts mit dem Umschulungsberuf zu tun hat.

Es kommt aber dennoch immer wieder vor, dass Menschen ohne Berufsabschluss Interesse an einer Umschulung haben. Dabei handelt es sich beispielsweise um Frauen, die jung Mutter geworden sind und somit keine Gelegenheit hatten, nach der Schule einen Beruf zu erlernen.

Aber auch Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Berufsausbildung machen konnten oder in jungen Jahren nicht die erforderliche Motivation aufgebracht haben, wollen den Berufsabschluss später nachholen. Nicht selten haben junge Erwachsene genug vom ewigen Lernen und steigen als ungelernte Kräfte ins Berufsleben ein, um erst einmal Geld zu verdienen.

In anderen Fällen verlief die Ausbildungssuche nicht wie erhofft, sodass die Jahre vergehen, ohne dass man einen Beruf erlernt hat. In all diesen Fällen erscheint eine Umschulung ohne Ausbildung als naheliegende Lösung. Einen umfassenden Überblick über alle Wege bietet unser Ratgeber zur Umschulung über das Arbeitsamt.


Alternativen zur Umschulung ohne Ausbildung

Es ist nicht ausgeschlossen, dass seitens des Arbeitsamtes eine Umschulung ohne vorherige Erstausbildung genehmigt wird, dennoch ist dies nicht die Regel. Folglich wird der erste Antrag häufig abgelehnt.

In einem solchen Fall sollte man ernsthaft darüber nachdenken, ob es nicht auch Alternativen gibt, und einen Beratungstermin vereinbaren. Wer keine abgeschlossene Erstausbildung vorweisen kann, erfüllt eigentlich nicht die grundlegende Voraussetzung für eine Umschulung und sollte somit andere Optionen im Hinterkopf haben.

Nachfolgend finden sich ein paar Beispiele:

Mitunter kann man auch später noch eine klassische Berufsausbildung in Angriff nehmen und sollte in Erfahrung bringen, ob etwaige Altersgrenzen bestehen. In aller Regel gibt es für eine reguläre Ausbildung keine gesetzliche Höchstaltersgrenze, sodass man eine schulische oder duale Ausbildung auch etwas später beginnen kann. Ansonsten gibt es vielerorts spezielle Förderprogramme für Menschen ohne abgeschlossene Ausbildung.

Im Rahmen spezieller Maßnahmen können Spätstarter so doch noch einen vielversprechenden Karrierestart hinlegen. Es muss also längst nicht immer eine Umschulung sein, wobei diese ausnahmsweise durchaus auch ohne Ausbildung genehmigt werden kann. Auch eine betriebliche Umschulung direkt im Unternehmen ist ein Weg, der sich für Quereinsteiger anbietet.


Umschulung nach einer abgebrochenen Ausbildung

Eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf, in dem man nicht mehr arbeiten kann, gehört zu den üblichen Voraussetzungen, die Umschülerinnen und Umschüler erfüllen. Es geht allerdings auch anders. Dies zeigt sich unter anderem daran, dass nach einer abgebrochenen Ausbildung recht gute Chancen auf eine Umschulung bestehen.

Das Arbeitsamt hat ein großes Interesse daran, dass Arbeitssuchende über eine berufliche Qualifikation verfügen, die ihnen einen Zugang zur Arbeitswelt ermöglicht. Wer einen nachvollziehbaren Grund für den Abbruch der Erstausbildung nennen kann, hat gute Chancen auf die Bewilligung einer geförderten Zweitausbildung in Form einer Umschulung.


Gründe für die Ausbildung als Voraussetzung

Dass sich Umschulungsmaßnahmen in erster Linie an Menschen richten, die bereits einen anderen Beruf erlernt haben und eine gewisse Berufspraxis vorweisen können, ist in den Augen vieler Interessierter unverständlich. Im Rahmen der Umschulung lernt man einen neuen Beruf von Grund auf und muss keinerlei Vorkenntnisse mitbringen.

Das Konzept der Umschulung definiert diese allerdings als Zweitausbildung und setzt eine gewisse berufliche Reife voraus. Eine abgeschlossene Berufsausbildung gilt hier als Nachweis. Um mithilfe einer Umschulung einen Berufswechsel zu vollziehen, muss man logischerweise einen ersten Beruf haben. Welche formalen Bedingungen im Detail gelten, erläutert unser Beitrag zu den Voraussetzungen für eine Umschulung.

Umschulung ohne Schulabschluss

In Anbetracht der Tatsache, dass eine Umschulung ohne Ausbildung schwierig werden kann, erscheint eine entsprechende Maßnahme ohne Schulabschluss zunächst unrealistisch. Umso bemerkenswerter ist es, dass Umschulungen nicht zwingend einen Schulabschluss voraussetzen. Gering Qualifizierte werden oftmals in besonderem Maße gefördert und können mittels Umschulung eine offiziell anerkannte Qualifikation erlangen.

Ansonsten ist es eine Überlegung wert, zunächst mit der Unterstützung des Arbeitsamtes den Hauptschulabschluss als ersten Schulabschluss nachzumachen. Wer sich beruflich breiter aufstellen möchte, findet in unserem Bereich zur Weiterbildung über das Arbeitsamt weitere geförderte Qualifizierungswege.


Diese Personen profitieren von einer Umschulung ohne Ausbildung

Eine Umschulung ohne vorherige Ausbildung ist üblicherweise die Ausnahme, schließlich kann ein Berufswechsel nur erfolgen, wenn man zuvor einen anderen Beruf erlernt und ausgeübt hat. Für bestimmte Menschen ohne abgeschlossene Ausbildung kann eine Umschulung aber dennoch die erste Wahl sein. Dabei handelt es sich unter anderem um Mütter und Väter, die wegen ihres Nachwuchses keine Berufsausbildung machen konnten und dies nun nachholen möchten. Wer durch die Pflege eines Angehörigen oder eine eigene schwere Erkrankung im eigentlichen Ausbildungsalter an einer Berufsausbildung gehindert war, kann von einer Umschulung als Erstausbildung profitieren. Auch frühere Ausbildungs- und Studienabbrecher kommen für eine Umschulung ohne Ausbildung in Betracht.


Förderung ungelernter Beschäftigter nach § 81 SGB III

Ein häufig übersehener Weg zur Umschulung ohne klassische Erstausbildung führt über die Weiterbildungsförderung nach § 81 SGB III. Diese Regelung richtet sich unter anderem an Beschäftigte und Arbeitssuchende ohne verwertbaren Berufsabschluss. Wer bislang als ungelernte Kraft tätig war, kann unter bestimmten Bedingungen eine Förderung erhalten, um einen anerkannten Abschluss nachzuholen.

Für die sogenannte abschlussorientierte Weiterbildung ist meist eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung erforderlich. Häufig genannt wird eine Berufspraxis von etwa drei Jahren in einem Tätigkeitsfeld, das dem angestrebten Abschluss entspricht. Damit erkennt die Agentur für Arbeit an, dass praktische Erfahrung eine formale Ausbildung teilweise ersetzen kann.

Die Förderung erfolgt in der Regel über einen Bildungsgutschein, der die Lehrgangskosten sowie Fahrt- und mitunter Kinderbetreuungskosten abdecken kann. Genutzt werden dürfen ausschließlich AZAV-zugelassene Anbieter, die über KURSNET der Bundesagentur für Arbeit gefunden werden können. Ob im Einzelfall ein Förderbedarf besteht, klärt am zuverlässigsten das persönliche Beratungsgespräch.


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Besondere Herausforderungen einer Umschulung ohne Ausbildung

Wer sich umschulen lässt und nicht auf Erfahrungen aus einer früheren Ausbildung zurückgreifen kann, sollte um die besondere Herausforderung dieses Vorhabens wissen.

So hat man keinen reichen Erfahrungsschatz zur Verfügung, der einem Sicherheit vermittelt. Stattdessen erlebt man im Erwachsenenalter mit der beruflichen Qualifizierung etwas Neues und muss sich darauf einlassen können. Hinzu kommt die Doppelbelastung, wenn neben dem Lernen familiäre oder finanzielle Verpflichtungen bestehen. Eine ehrliche Selbsteinschätzung und eine gute Planung sind daher entscheidend.

Fünf Tipps für eine Umschulung als Erstausbildung

Im Erwachsenenalter einen Beruf zu erlernen, ist ein anspruchsvolles, aber lohnendes Unterfangen. Um die Erfolgschancen dieses Vorhabens zu erhöhen, gibt es nachfolgend fünf Tipps:

Gerade für Menschen mit familiären Verpflichtungen kann eine Umschulung in Teilzeit die passende Lösung sein, da sie sich besser mit dem Alltag vereinbaren lässt.

Vorteile einer Umschulung ohne Ausbildung

Dass eine Umschulung anstelle einer klassischen Erstausbildung mit einigen Hürden verbunden sein kann, lässt sich nicht leugnen.

Für Erwachsene ohne abgeschlossene Ausbildung besteht aber der große Vorteil darin, dass sie einerseits einen offiziellen Berufsabschluss anstreben und andererseits an einer Maßnahme teilnehmen, die auf ihre Lebenssituation zugeschnitten ist. Eine geförderte Umschulung dauert zudem meist kürzer als eine reguläre Ausbildung, da sie in der Regel auf zwei Drittel der ursprünglichen Ausbildungszeit verkürzt wird. Am Ende steht bei erfolgreicher Prüfung ein von der zuständigen Kammer anerkannter Abschluss.

Checkliste für die Förderung über das Arbeitsamt

Umschulungen setzen grundsätzlich keine besondere Vorbildung voraus, sodass es keiner speziellen Ausbildung bedarf. Ein Ausbildungsabschluss wird im Allgemeinen aber doch vorausgesetzt. Zumindest wenn es um eine Förderung durch das Arbeitsamt geht, kann es schwierig sein, die Bewilligung für eine Umschulung ohne Ausbildung zu bekommen.

Im Allgemeinen sollten Interessierte, die auf eine geförderte Umschulung setzen, die folgenden Punkte beachten:

Wer hier gut argumentieren kann, hat durchaus Chancen auf eine Umschulungsförderung. Es lohnt sich also, sich eingehend mit dem Thema zu befassen und die eigene Situation klar darzustellen.

So läuft der Antrag auf Förderung ab

Der Weg zu einer geförderten Umschulung ohne abgeschlossene Ausbildung folgt einem klaren Ablauf. Am Anfang steht immer der Kontakt zur zuständigen Agentur für Arbeit oder zum Jobcenter. Dort vereinbart man ein Beratungsgespräch, in dem die persönliche Situation, die bisherige Berufserfahrung und das angestrebte Berufsziel besprochen werden.

Im nächsten Schritt prüft die Beratungsfachkraft, ob eine Förderung nach den gesetzlichen Vorgaben in Betracht kommt. Dabei spielen die Arbeitsmarktlage im Zielberuf, die persönliche Eignung und die Aussicht auf eine dauerhafte Beschäftigung eine zentrale Rolle. Fällt die Prüfung positiv aus, wird häufig ein Bildungsgutschein ausgestellt.

Mit diesem Gutschein sucht man sich einen AZAV-zugelassenen Bildungsträger über KURSNET der Bundesagentur für Arbeit aus und meldet sich für die passende Maßnahme an. Wird der erste Antrag abgelehnt, ist das kein endgültiges Aus: Man kann Widerspruch einlegen, die Begründung nachschärfen oder gemeinsam mit der Beratung eine der genannten Alternativen prüfen. Eine gründliche Vorbereitung auf das Gespräch erhöht die Erfolgsaussichten spürbar.

Häufige Fragen zur Umschulung ohne Ausbildung

Ist eine Umschulung ohne abgeschlossene Ausbildung überhaupt möglich?
Ja, möglich ist sie, allerdings ist sie die Ausnahme. Da eine Umschulung rechtlich als Zweitausbildung gilt, setzt die Agentur für Arbeit meist einen Erstabschluss voraus. Ohne Ausbildung kommt eine Förderung vor allem für ungelernte Beschäftigte nach § 81 SGB III oder nach einer abgebrochenen Ausbildung infrage. Ein Beratungsgespräch klärt den Einzelfall.

Welche Voraussetzungen gelten für eine geförderte Umschulung ohne Ausbildung?
Entscheidend sind die Lage auf dem Arbeitsmarkt, die persönliche Eignung und die Notwendigkeit der Maßnahme. Bei ungelernten Kräften wird häufig eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung von etwa drei Jahren erwartet. Eine nachvollziehbare Begründung, warum die Umschulung sinnvoll ist, verbessert die Chancen auf eine Bewilligung deutlich.

Geht eine Umschulung auch ohne Schulabschluss?
Ein Schulabschluss ist keine zwingende Voraussetzung für eine Umschulung. Gering Qualifizierte werden oft besonders gefördert. In vielen Fällen ist es sinnvoll, mit Unterstützung des Arbeitsamtes zunächst den Hauptschulabschluss nachzuholen, um die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt und im gewünschten Beruf zu verbessern.

Welche Chancen bestehen nach einer abgebrochenen Ausbildung?
Nach einer abgebrochenen Ausbildung stehen die Chancen auf eine geförderte Umschulung recht gut. Die Agentur für Arbeit hat ein Interesse daran, dass Arbeitssuchende einen Berufsabschluss erwerben. Wer einen nachvollziehbaren Grund für den Abbruch nennen kann, hat gute Aussichten auf die Bewilligung einer geförderten Zweitausbildung.

Was bedeutet die Förderung nach § 81 SGB III?
Nach § 81 SGB III können Beschäftigte und Arbeitssuchende ohne verwertbaren Berufsabschluss eine abschlussorientierte Weiterbildung gefördert bekommen. Voraussetzung ist meist eine mehrjährige Berufserfahrung im passenden Bereich. Die Förderung läuft über einen Bildungsgutschein, der Lehrgangs- und Nebenkosten abdecken kann. Nutzbar sind nur AZAV-zugelassene Anbieter.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Man kann Widerspruch einlegen und die Begründung nachschärfen, etwa mit Blick auf die Arbeitsmarktlage im Zielberuf. Zudem lohnt sich der Blick auf Alternativen wie eine reguläre schulische oder duale Ausbildung, eine betriebliche Umschulung oder Förderprogramme für Spätstarter. Ein erneutes Beratungsgespräch schafft Klarheit.

Achtung! Tipp aus der Redaktion

Eine Umschulung ohne Ausbildung erweist sich immer wieder als heikles Thema. Viele Menschen haben zu gegebener Zeit die Chance verpasst, eine Berufsausbildung zu absolvieren, und möchten dies später nachholen.

Obwohl eine klassische Berufsausbildung vornehmlich für junge Erwachsene unmittelbar nach dem Schulabschluss gedacht ist, ist eine Umschulung ohne vorherige Ausbildung nur schwer zu realisieren. Interessierte befinden sich daher in einer Zwickmühle und sollten sich den folgenden Tipp aus unserer Redaktion zu Herzen nehmen.

Beachten Sie die Besonderheiten einer Umschulung ohne Ausbildung!

Im Falle einer Umschulung ohne Erstausbildung in einem anderen Beruf gelten einige Besonderheiten. Eine Beratung beim Jobcenter beziehungsweise bei der Agentur für Arbeit kann hier sehr aufschlussreich sein und offenbaren, ob gegebenenfalls ein Förderbedarf nach § 81 SGB III besteht.

Wer bislang als ungelernte Kraft tätig war und dieser Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann, ist hinsichtlich einer Umschulungsförderung folglich nicht chancenlos.