Umschulung (IHK) durch das Jobcenter - Umschulungsangebote der Agentur für Arbeit
Eine Umschulung mit IHK-Abschluss über das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit ermöglicht einen anerkannten Berufsabschluss und damit einen echten beruflichen Neustart. Die Kosten trägt in der Regel das Amt per Bildungsgutschein, während der Lebensunterhalt über das Grundsicherungsgeld (Bürgergeld) beziehungsweise Arbeitslosengeld weiterläuft. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht, doch mit guter Vorbereitung stehen die Chancen gut.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Eine IHK-Umschulung schließt mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ab und führt zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss.
- Zuständig ist die Agentur für Arbeit bei Bezug von Arbeitslosengeld I, das Jobcenter bei Bürgergeld (früher Hartz IV).
- Die Förderung erfolgt über einen Bildungsgutschein, der Lehrgangs-, Prüfungs- und Fahrtkosten übernimmt; der Lebensunterhalt läuft weiter.
- Einen Rechtsanspruch auf eine geförderte Umschulung gibt es nicht - die Bewilligung liegt im Ermessen des Sachbearbeiters.
- Eine Umschulung dauert meist zwei Jahre (verkürzte Ausbildung), viele Berufe sind auch in Teilzeit möglich.

IHK-Umschulungen für den beruflichen Neustart
In Zusammenhang mit vielen Umschulungsangeboten vom Jobcenter beziehungsweise von der Agentur für Arbeit ist von einer IHK-Umschulung die Rede. Interessierte fragen sich, was die Industrie- und Handelskammer mit der Qualifizierungsmaßnahme über das Jobcenter zu tun hat. Dazu sollte man wissen, dass viele Berufsabschlüsse mit einer IHK-Prüfung einhergehen.
Eine IHK-Umschulung über das Jobcenter liegt somit dann vor, wenn die Maßnahme des Jobcenters zur Vorbereitung auf die betreffende IHK-Prüfung dient und zu einem entsprechenden Berufsabschluss führt. Dieser ist allgemein anerkannt und kann den Startschuss für den beruflichen Neustart geben. Die Industrie- und Handelskammern nehmen die Abschlussprüfungen für rund 250 kaufmännische und gewerblich-technische Ausbildungsberufe ab, vom Kaufmann für Büromanagement bis zum Fachinformatiker.
Der Begriff IHK-Umschulung bezeichnet also nicht eine bestimmte Maßnahme, sondern alle Umschulungen, deren Beruf einer IHK-Ausbildungsordnung unterliegt. Handwerksberufe schließen dagegen mit einer Prüfung vor der Handwerkskammer (HWK) ab, Pflege- und Gesundheitsberufe vor eigenen Prüfungsausschüssen. Wer einen kaufmännischen oder industriell-technischen Beruf anstrebt, landet daher fast automatisch bei einer IHK-Umschulung.
Der Berufswechsel läuft über das Jobcenter oder die Arbeitsagentur
All diejenigen, die über das Jobcenter beziehungsweise die Arbeitsagentur eine Umschulung in Angriff nehmen möchten, sollten die folgende Vorgehensweise befolgen:
- Informationen sammeln und neues Berufsziel definieren
- geeignete Qualifizierungswege suchen
- Rahmenbedingungen und Förderung klären
- Bildungsgutschein beantragen und beruflich neu durchstarten
In all diesen Punkten erweist sich das Jobcenter beziehungsweise die Agentur für Arbeit als lohnende Anlaufstelle. Umfassende Beratungen und die Begleitung entsprechender Maßnahmen werden hier angeboten, so dass angehende Umschüler/innen fachkundige Ansprechpartner/innen an ihrer Seite haben. Einen Überblick über den gesamten Ablauf und die verschiedenen Förderwege bietet unser Ratgeber zur Umschulung über das Arbeitsamt.
Zuständigkeit von Jobcenter beziehungsweise Agentur für Arbeit klären
Wer sich mit den Unterstützungsangeboten in Sachen Umschulung befasst, liest immer wieder vom Jobcenter sowie von der Agentur für Arbeit. Da es sich um zwei unterschiedliche Institutionen handelt, stellt sich die Frage, welche Einrichtung denn nun für Umschulungen zuständig ist. Grundsätzlich können Umschulungen gleichermaßen über das Jobcenter und über die Agentur für Arbeit absolviert werden. Arbeitssuchende sollten daher wissen, wohin sie sich wenden müssen. Die nachfolgenden Ausführungen sollen für Klarheit sorgen:
- Umschulung über die Arbeitsagentur: Die Arbeitsagentur ist für das Arbeitslosengeld I zuständig und bietet Beziehern dieser Entgeltersatzleistung unter anderem die Möglichkeit, sich umschulen zu lassen.
- Umschulung über das Jobcenter: Menschen, die bereits länger arbeitslos sind oder aus anderen Gründen kein ALG I beziehen, sind Kunden des Jobcenters und erhalten Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz IV). Falls die Wiedereingliederung in die Arbeitswelt eine neue Qualifikation erfordert, kann eine Umschulung über das Jobcenter erfolgen.
Umschulungsangebote gibt es nur mit Eigeninitiative
Das Jobcenter beziehungsweise die Agentur für Arbeit ist ohne Frage daran interessiert, dass Arbeitssuchende rasch in die Arbeitswelt zurückkehren. Dies ist auch im Interesse der Betroffenen, die nicht dauerhaft auf staatliche Leistungen angewiesen sein wollen.
Häufig offeriert das Jobcenter nicht automatisch eine Umschulung, sondern zeigt sich in Zusammenhang mit Umschulungsangeboten zurückhaltend. Hier ist daher Eigeninitiative gefordert, indem man das Thema anspricht und deutlich macht, dass man an einer Umschulung interessiert ist, um mithilfe einer zweiten Ausbildung beruflich durchzustarten.
Im Gespräch mit dem Sachbearbeiter beziehungsweise der Sachbearbeiterin sollten Umschulungsinteressierte dann schlüssig argumentieren können und Überzeugungsarbeit leisten, denn ein Rechtsanspruch auf eine geförderte Umschulung besteht nicht. Ein tragfähiges Argument ist etwa, dass der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann oder in der Region keine offenen Stellen bietet, während der Zielberuf nachweislich gesucht wird.
Diese Personengruppen erhalten Umschulungsangebote
Auch ohne Rechtsanspruch auf eine Umschulung stehen die diesbezüglichen Chancen nicht schlecht. Wer Bürgergeld bezieht und keine Perspektiven in seinem bisherigen Beruf hat, sollte das Jobcenter um Umschulungsangebote bitten und sich hier eingehend beraten lassen.
Menschen, die zwar bereits einen Beruf haben, darin aber Perspektivlosigkeit erleben und daher arbeitssuchend sind, bringen gute Voraussetzungen für eine Umschulung über das Jobcenter mit. Besonders gute Aussichten haben Personen ohne verwertbaren Berufsabschluss, Berufsrückkehrer nach der Familienphase sowie Beschäftigte in schrumpfenden Branchen. Auch ein ärztlich bescheinigter Wechselbedarf, etwa nach einer Berufskrankheit, erhöht die Bewilligungschancen deutlich.
Die finanzielle Unterstützung im Überblick
Eine Umschulung kann in vielerlei Hinsicht eine große Herausforderung sein und sollte daher nicht unterschätzt werden. Dies gilt auch für die finanzielle Belastung, die damit einhergeht. Einerseits fallen teils hohe Lehrgangsgebühren an und andererseits sind die laufenden Lebenshaltungskosten nicht zu vergessen.
Umschüler/innen, die vom Jobcenter unterstützt werden, können auf die finanzielle Förderung vertrauen. Diese besteht einerseits aus einer Kostenübernahme per Bildungsgutschein und andererseits aus Hilfen zum Lebensunterhalt, indem weiterhin Bürgergeld bezogen wird. Der Bildungsgutschein deckt die kompletten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, dazu kommen Fahrtkosten, gegebenenfalls Kinderbetreuungskosten und Kosten für Lehrmaterial. Wie der Gutschein beantragt wird und welche Voraussetzungen gelten, erklärt unser Beitrag zur Umschulung mit Bildungsgutschein.
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung sowie Kinderbetreuung. Der Lebensunterhalt läuft parallel über Bürgergeld oder Arbeitslosengeld weiter. Für externe Lehrgänge muss der Anbieter nach der AZAV zugelassen sein.
IHK-Umschulungen sind voll anerkannt
Umschulungen über das Jobcenter, die zu einem IHK-Abschluss führen, laufen zwar anders als die klassische Ausbildung ab, sind aber dennoch vollkommen anerkannt.
Interessierte können sich ohnehin sicher sein, dass das Amt nur Qualifizierungen fördert, die anerkannt sind und dementsprechend echte Berufschancen bieten. Das IHK-Prüfungszeugnis ist mit dem einer regulären dualen Ausbildung gleichgestellt - im Zeugnis ist nicht ersichtlich, ob der Abschluss über eine Ausbildung oder eine Umschulung erworben wurde. Für Arbeitgeber zählt allein der bestandene Abschluss vor der Kammer.
Diese Alternativen zur Umschulung bestehen
Eine Umschulung über das Jobcenter kann ohne Frage reizvoll und vielversprechend sein, aber das bedeutet nicht, dass es keine Alternativen gibt. Anstelle des Jobcenters kommt beispielsweise die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung als Träger der Maßnahme in Betracht. Gegebenenfalls kann man die Umschulung auch in Eigenregie und ohne behördliche Unterstützung in Angriff nehmen.
Darüber hinaus muss es vielleicht nicht zwingend eine Umschulung sein. In vielen Fällen ist eine Weiterbildung eine Überlegung wert. Diese baut auf der vorhandenen beruflichen Qualifikation auf und sorgt für eine höhere Qualifikation, die wiederum den Aufstieg auf der Karriereleiter begünstigt. Welche Fördermöglichkeiten es dafür gibt, zeigt unser Ratgeber zur Weiterbildung über das Arbeitsamt.
So läuft die IHK-Abschlussprüfung ab
Am Ende einer IHK-Umschulung steht die sogenannte Externenprüfung, also die Abschlussprüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Umschüler/innen werden dabei denselben Anforderungen unterzogen wie reguläre Auszubildende. Die Anmeldung erfolgt über den Bildungsträger oder direkt bei der Kammer, in der Regel einige Monate vor dem Prüfungstermin.
Die Prüfung besteht meist aus einem schriftlichen und einem praktischen beziehungsweise mündlichen Teil. Geprüft werden fachtheoretische Kenntnisse, berufsbezogene Aufgaben sowie in vielen kaufmännischen Berufen der Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde. Wer den praktischen Teil während der Umschulung in einem Betriebspraktikum vorbereitet, geht meist sicherer in die Prüfung. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung in der Regel zweimal wiederholt werden.
Voraussetzung für die Zulassung zur Externenprüfung ist üblicherweise, dass die Bewerber/innen mindestens das Anderthalbfache der regulären Ausbildungszeit einschlägig tätig waren oder eine anerkannte Umschulung absolviert haben. Der Bildungsträger klärt die Zulassung vorab mit der Kammer, so dass Teilnehmende sich auf die Vorbereitung konzentrieren können.
Gefragte IHK-Umschulungsberufe im Überblick
Das Angebot an IHK-Umschulungen ist breit gefächert und reicht von kaufmännischen bis zu technischen Berufen. Welcher Beruf infrage kommt, hängt von den eigenen Neigungen, der Vorbildung und vor allem von der Nachfrage auf dem regionalen Arbeitsmarkt ab, denn genau diese Nachfrage ist ein zentrales Argument gegenüber dem Amt.
Besonders häufig gefördert werden Umschulungen zum Fachinformatiker, zum Industriekaufmann sowie zum Kaufmann im Einzelhandel. Diese Berufe verbinden gute Beschäftigungsaussichten mit klar strukturierten IHK-Prüfungen. Wer familiäre Verpflichtungen hat, findet viele dieser Berufe auch als Umschulung in Teilzeit. Eine gute erste Orientierung über konkrete Angebote und Anbieter bietet KURSNET, die Aus- und Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit.
Häufige Fragen zur IHK-Umschulung über das Jobcenter
Wenn es um eine Umschulung über das Jobcenter geht, haben viele Menschen Fragen. Unter anderem die Tatsache, dass kein Rechtsanspruch auf eine Umschulung besteht, sorgt vielfach für Verunsicherung. Nur wer bestens informiert ist, kann schlüssig argumentieren und so sein Vorhaben verteidigen.
Es ist folglich wichtig, dass Interessierte vorab einen gewissen Rechercheaufwand betreiben. Nachfolgend gibt es dazu einen passenden Tipp.
Sammeln Sie Informationen über das Internet
Dass das Jobcenter beziehungsweise die Arbeitsagentur die richtige Anlaufstelle für Umschulungsinteressierte ist, steht außer Frage. Neben konkreten Umschulungsangeboten erhält man hier zunächst eine ausführliche Beratung und kann im Falle einer Zusage auf eine Förderung vertrauen. Auf diese Art und Weise wird eine mitunter kostspielige Umschulung erst möglich.
Nichtsdestotrotz sollten Interessierte an einer Umschulung nicht nur das Jobcenter aufsuchen, sondern auch Eigeninitiative zeigen. Dazu können sie die IHK konsultieren, um mehr über die jeweiligen Qualifizierungsmöglichkeiten zu erfahren. Grundsätzlich sollten angehende Umschüler/innen die technischen Möglichkeiten des Internets zu nutzen wissen und online recherchieren. Diverse Anbieter und auch Informationsportale halten umfassende Informationen bereit.
Darüber hinaus kann man sich mithilfe von KURSNET, der Aus- und Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit, online einen Überblick über AZAV-zugelassene Schulungsangebote verschaffen. Nach einer intensiven Recherche können Arbeitssuchende gestärkt in das Gespräch mit dem Jobcenter gehen und so ihre Chancen auf eine Förderung verbessern.