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Umschulung Sicherheitsdienst

Der Sicherheitsdienst ist das Ziel so mancher Berufswechsler/innen. Wer in seinem alten Job keine guten Berufsaussichten hat und sich daher verändern möchte, fasst vielfach eine Umschulung für den Sicherheitsdienst ins Auge. Einerseits besteht hier ein Bedarf an Fachkräften, andererseits sind Quereinsteiger/innen herzlich willkommen. Dementsprechend erscheint der Sicherheitsdienst als erstrebenswertes Umschulungsziel.

All diejenigen, die mit einem beruflichen Neustart im Sicherheitsdienst liebäugeln und daher eine entsprechende Umschulung absolvieren möchten, sollten allerdings nichts überstürzen. Stattdessen sollten sie sich eingehend informieren und zudem vom Arbeitsamt beraten lassen.

Auf der Grundlage all dieser Informationen können sie dann eine Entscheidung bezüglich der Umschulung für den Sicherheitsdienst treffen.

Berufsfeld Sicherheitsdienst – Karrierechancen und Verdienstmöglichkeiten

Der Sicherheitsdienst ist ein wichtiges und weit verbreitetes Tätigkeitsfeld. Oftmals agiert die Security im Hintergrund und tritt nicht so offensichtlich in Erscheinung. In anderen Fällen zeigen die Sicherheitsleute Präsenz und verrichten so ihren Dienst. Je nach Einsatzbereich kann nicht nur die Arbeitsweise, sondern auch das Aufgabengebiet im Sicherheitsdienst variieren.

Grundsätzlich widmet sich der Sicherheitsdienst dem Personenschutz, der Bewachung von Objekten und Werten sowie Kontrollen. Der Sicherheitsdienst widmet sich somit gleichermaßen der Prävention und Gefahrenabwehr. Typische Einsatzbereiche sind:

  • Sicherheitsdienste
  • Personenschutz
  • Wachdienste
  • Flughäfen
  • Bahnhöfe
  • Verkehrsunternehmen
  • Geldtransporte

Überall dort, wo es in besonderem Maße auf Sicherheit ankommt, ergeben sich Beschäftigungsmöglichkeiten für Fachkräfte aus dem Security-Bereich.

Je nach Einsatzgebiet können die Verdienstmöglichkeiten stark schwanken. Im Allgemeinen bewegt sich das durchschnittliche Gehalt zwischen rund 22.000 Euro und 45.000 Euro brutto im Jahr.

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Quereinstieg in den Sicherheitsdienst per Umschulung

Wer als Quereinsteiger/in im Sicherheitsdienst Fuß fassen möchte, kann dies über einfache Seminare und Schulungen versuchen oder eine Umschulung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit absolvieren. Dabei handelt es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf im Wach- und Sicherheitsgewerbe.

Neben einer dualen Ausbildung und einer berufsbegleitenden Ausbildung ist hier auch eine Umschulung in Form eines außerbetrieblichen Lehrgangs möglich.

Unabhängig von der Art der Qualifizierung geht es in erster Linie um die folgenden Inhalte:

  • Schutz und Sicherheit
  • Sicherheitsdienste
  • Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
  • Kooperation
  • Kommunikation
  • Recht
  • Organisation
  • Arbeitsschutz
  • Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation
  • Gewaltprävention
  • Gefahrenabwehr

Voraussetzungen, Dauer und Kosten der Sicherheitsdienst-Umschulung

Im Falle eines außerbetrieblichen Umschulungslehrgangs müssen Interessierte an einer Qualifizierung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit den speziellen Ablauf berücksichtigen. Es handelt sich um keine duale Berufsausbildung von drei Jahren Dauer, sondern um einen theoretischen Lehrgang über ein entsprechendes Bildungsinstitut.

Daraus ergeben sich einige Eigenheiten, die recherchiert werden müssen. Nachfolgend gibt es eine grobe Übersicht zur ersten Orientierung.

  • Voraussetzung: keine besondere Vorbildung erforderlich
  • Dauer: üblicherweise zwei Jahre
  • Kosten: bis zu mehrere Tausend Euro

Wie fördert das Arbeitsamt die Sicherheitsdienst-Umschulung?

Die hohen Lehrgangsgebühren der außerbetrieblichen Umschulung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit und die Lebenshaltungskosten, die auch währenddessen auflaufen, sorgen bei Berufswechslern für immensen finanziellen Druck. Das Arbeitsamt kann hier eine wichtige Stütze sein und die Qualifizierung fördern.

Falls die Sicherheitsdienst-Umschulung seitens des Amtes befürwortet wird, können die folgenden Leistungen in Anspruch genommen werden:

  • Bildungsgutschein
  • Hilfen zum Lebensunterhalt

Wer sollte sich für den Sicherheitsdienst umschulen lassen?

Strenge formale Voraussetzungen gelten für die Umschulung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit nicht. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Sicherheitsdienst für jedermann die richtige Wahl ist.

Interessierte Berufswechsler/innen sollten ihre persönliche Eignung hinterfragen und dabei vor allem auf die folgenden Kriterien achten:

  • körperliche Fitness
  • mentale Belastbarkeit
  • gute Beobachtungsgabe
  • Einsatzbereitschaft
  • Zuverlässigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Flexibilität
  • Organisationsgeschick
  • Kooperationsbereitschaft
  • Kommunikationsstärke

Wer diese Punkte bei sich selbst kritisch hinterfragt, kann die richtigen Weichen für die berufliche Zukunft stellen. Nur wenn auch die persönliche Eignung vorhanden ist, hat der Berufswechsel in den Sicherheitsdienst langfristig Aussicht auf Erfolg. Die persönliche Eignung verdient somit ausreichend Aufmerksamkeit.

Wie anerkannt ist die Sicherheitsdienst-Umschulung?

All diejenigen, die in den Sicherheitsdienst umsteigen möchten, brauchen dazu eine entsprechende Qualifikation. Oftmals werden Lehrgänge angeboten, die mit der Sachkundeprüfung gemäß § 34a Gewerbeordnung enden. Der sogenannte 34a-Schein dient als Eintrittskarte in den Sicherheitsdienst.

Einen anerkannten Berufsabschluss erwirbt man damit allerdings nicht. Damit kann aber die Umschulung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit dienen, die folglich ihre Daseinsberechtigung hat.

Der 34a-Schein kann die umfassende Umschulung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit in keiner Weise ersetzen. Angehende Berufswechsler/innen können dennoch zunächst von der Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung profitieren. Damit können sie erste Erfahrungen im Sicherheitsdienst sammeln und im Job Fuß fassen.

Diejenigen, die Gefallen an der Tätigkeit finden und zugleich ambitionierte Karrierepläne verfolgen, sollten über eine berufsbegleitende Ausbildung oder Teilzeit-Umschulung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit nachdenken. Im Zweifelsfall kann ein Beratungstermin beim Arbeitsamt sehr hilfreich sein.

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