Schulbescheinigung für Kindergeld: Formular KG 5a erklärt

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Schulsekretariat stempelt ein amtliches Bescheinigungsformular

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Ab dem 18. Geburtstag zahlt die Familienkasse Kindergeld nur weiter, wenn Sie nachweisen, dass sich das Kind noch in Schule, Ausbildung oder Studium befindet.
  • Für den Schulbesuch dient dazu das Formular KG 5a - Schulbescheinigung, ausgefüllt von der Schule, nicht von den Eltern.
  • Der Besuch der Berufsschule muss nicht gesondert nachgewiesen werden, wenn gleichzeitig ein betriebliches Ausbildungsverhältnis besteht.
  • Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 Euro monatlich je Kind (§ 66 EStG) und wird grundsätzlich bis zum 25. Geburtstag gezahlt, solange die Voraussetzungen vorliegen.
  • Ohne rechtzeitigen Nachweis stoppt die Familienkasse die Zahlung - eine rückwirkende Auszahlung ist nur für die letzten sechs Monate vor Antragstellung möglich.

Mit dem 18. Geburtstag endet der automatische Kindergeldanspruch. Danach zahlt die Familienkasse nur weiter, wenn Eltern oder das Kind selbst belegen, dass eine der gesetzlichen Weiterbildungsvoraussetzungen erfüllt ist - beim Schulbesuch geschieht das über die Schulbescheinigung KG 5a.

Dieser Ratgeber erklärt, wann die Schulbescheinigung gebraucht wird, wer sie ausfüllt, was genau darin steht, welche Fristen gelten und was passiert, wenn der Nachweis fehlt oder zu spät kommt.

Inhaltsverzeichnis

Warum Kindergeld ab 18 einen Nachweis braucht

Bis zur Volljährigkeit zahlt die Familienkasse Kindergeld automatisch, ohne dass besondere Voraussetzungen nachzuweisen sind. Ab dem 18. Geburtstag ändert sich das: Der Anspruch besteht dann nur noch, wenn eines der in § 32 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) genannten Kriterien erfüllt ist - insbesondere Schulbesuch, eine betriebliche oder schulische Berufsausbildung, ein Studium oder eine ernsthaft betriebene Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Die Familienkasse muss diesen Sachverhalt prüfen können und verlangt dafür einen schriftlichen Nachweis. Beim Schulbesuch ist dieser Nachweis die Schulbescheinigung KG 5a.

Der Hintergrund dieser Regelung: Kindergeld soll Familien entlasten, solange ein Kind wirtschaftlich noch nicht auf eigenen Beinen steht, weil es sich in einer Ausbildung befindet. Mit Eintritt der Volljährigkeit ist dieser Zusammenhang nicht mehr automatisch gegeben - ein 18-Jähriger könnte ebenso gut bereits voll erwerbstätig sein. Deshalb verlangt der Gesetzgeber ab diesem Zeitpunkt einen aktiven Nachweis statt der bloßen Vermutung, dass noch ein Ausbildungsverhältnis besteht. Für Eltern bedeutet das in der Praxis: Der Nachweis läuft nicht automatisch über Melderegister oder Schulverwaltung, sondern Sie müssen selbst aktiv werden und das Formular bei der Schule anfordern.

Das Formular KG 5a - Schulbescheinigung

Das amtliche Formular trägt die Bezeichnung „Schulbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse" (KG 5a) und steht kostenlos als PDF bereit: arbeitsagentur.de - Schulbescheinigung KG 5a (PDF). Es dient laut amtlichem Hinweis der steuerrechtlichen Beurteilung, ob ein gesetzlich geregelter Kindergeldanspruch besteht - diese Beurteilung nimmt die zuständige Familienkasse in ihrer Funktion als Bundesfinanzbehörde vor. Die Angaben auf dem Formular sind wahrheitsgemäß zu machen; die Kindergeldakte wird nach Ende der Zahlung in der Regel noch sechs Jahre aufbewahrt.

Wer die Schulbescheinigung ausfüllt

Ausgefüllt, unterschrieben und abgestempelt wird die Schulbescheinigung von der Schule, die das Kind besucht - nicht von den Eltern und nicht vom Kind selbst. Eltern oder das volljährige Kind fordern das Formular bei der Schulverwaltung oder dem Sekretariat an, lassen es ausfüllen und reichen es anschließend bei der zuständigen Familienkasse ein. In der Praxis empfiehlt es sich, das Formular rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag oder zu Beginn eines neuen Schuljahres anzufordern, damit genug Zeit für die Bearbeitung durch die Schule bleibt.

Was genau in der Schulbescheinigung steht

Das Formular fragt folgende Angaben ab:

AngabeErläuterung
Name und Geburtsdatum des Schülers/der SchülerinZuordnung zum Kindergeldfall
Kindergeld-NummerZuordnung zur laufenden Kindergeldakte der Eltern
SchuleintrittSeit wann die Schule besucht wird
Aktuelle Klasse und Zeitpunkt des KlasseneintrittsNachweis des laufenden Schulbesuchs
Voraussichtliches Ende der SchulausbildungMonat und Jahr
Vollzeit- oder TeilzeitunterrichtBei Teilzeit: Angabe der Wochenstunden
Datum des tatsächlichen SchulendesFalls die Ausbildung bereits beendet wurde

Unterschrieben wird das Formular von einer verantwortlichen Person der Schule, zusätzlich mit dem Schulstempel versehen.

Sonderfall Berufsschule neben einer Ausbildung

Ein wichtiger Hinweis steht direkt auf dem Formular: Der Besuch der Berufsschule braucht nicht gesondert nachgewiesen zu werden, wenn gleichzeitig ein betriebliches Ausbildungsverhältnis besteht. In diesem Fall genügt der Nachweis der betrieblichen Ausbildung, etwa über den Ausbildungsvertrag, da die Berufsschule als integraler Bestandteil der dualen Ausbildung gilt. Eine eigene Schulbescheinigung KG 5a ist dann nicht erforderlich. Eltern von Auszubildenden sollten diese Erleichterung kennen, um unnötigen Aufwand zu vermeiden.

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Fristen: wie oft der Nachweis fällig wird

Die Familienkasse verlangt den Nachweis nicht nur einmalig, sondern regelmäßig erneut, meist zu folgenden Anlässen:

Eine feste, gesetzlich einheitliche Frist in Wochen gibt es dafür nicht - entscheidend ist, dass der Nachweis vorliegt, bevor die Familienkasse die Zahlung mangels Prüfungsgrundlage einstellt. Wichtig zudem: Jede Änderung in den Verhältnissen des Kindes - etwa ein Schulabbruch, ein Wechsel in eine Erwerbstätigkeit oder eine längere Unterbrechung - müssen Sie der Familienkasse unaufgefordert und unverzüglich mitteilen.

Was passiert ohne rechtzeitigen Nachweis

Bleibt der Nachweis aus, stellt die Familienkasse die Kindergeldzahlung in der Regel ein, bis die Unterlagen nachgereicht werden. Das ist ärgerlich, aber meist kein endgültiger Verlust: Nach § 70 Abs. 1 EStG wird Kindergeld rückwirkend für höchstens die letzten sechs Monate vor dem Monat ausgezahlt, in dem der (erneute) Antrag beziehungsweise Nachweis bei der Familienkasse eingeht. Der materielle Anspruch auf Kindergeld bleibt von dieser Auszahlungsbeschränkung zwar unberührt, praktisch verlieren Sie bei sehr später Nachreichung aber trotzdem Geld, wenn die Lücke größer als sechs Monate ist. Reichen Sie die Schulbescheinigung deshalb nach Möglichkeit ein, sobald die Schule sie ausgestellt hat, statt zu warten, bis die Familienkasse von sich aus nachfragt.

Ergänzende Erklärung zu den Verhältnissen des Kindes

Neben der reinen Schulbescheinigung verlangt die Familienkasse bei volljährigen Kindern häufig zusätzlich eine „Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes". Anders als die Schulbescheinigung füllen hier Eltern oder das Kind selbst aus, nicht die Schule. Abgefragt werden unter anderem die aktuelle Wohnsituation, eventuelle eigene Einkünfte, der Familienstand und - sofern zutreffend - Angaben zu einem eigenen Kind des volljährigen Kindes. Beide Formulare ergänzen sich: Die Schulbescheinigung belegt den Ausbildungsstand, die Erklärung zu den Verhältnissen rundet das Bild um die persönliche und wirtschaftliche Situation ab. Je nach Familienkasse kann es sein, dass nur eines der beiden Formulare konkret angefordert wird - maßgeblich ist stets das Schreiben, das Sie von Ihrer zuständigen Familienkasse erhalten.

Nachweise nach der Schule: Ausbildung und Studium

Endet die Schulausbildung, ersetzt ein anderer Nachweis die Schulbescheinigung, je nachdem, wie es weitergeht:

Wer nach der Schule arbeitslos wird oder eine Ausbildungsstelle sucht, findet ergänzend Informationen im Ratgeber Arbeitslos und arbeitsuchend melden. Auch während einer laufenden Ausbildung lohnt sich gelegentlich ein Blick auf mögliche Förderungen, etwa wenn die Ausbildungsvergütung allein nicht für den Lebensunterhalt reicht.

Häufige Fehler bei der Schulbescheinigung

In der Praxis treten vor allem diese Fehler auf:

Ein genereller Tipp für den Umgang mit der Familienkasse: Bewahren Sie von jeder eingereichten Bescheinigung eine Kopie auf und notieren Sie sich das Einreichungsdatum. Kommt es später zu Rückfragen oder zu einer vorübergehenden Zahlungseinstellung, lässt sich so schnell belegen, dass der Nachweis fristgerecht vorlag.

Häufige Fragen zur Schulbescheinigung für Kindergeld

Ab wann braucht man eine Schulbescheinigung für Kindergeld?
Ab dem 18. Geburtstag des Kindes, weil der Kindergeldanspruch dann an bestimmte Voraussetzungen wie Schulbesuch, Ausbildung oder Studium geknüpft ist, die nachgewiesen werden müssen.

Wer füllt die Schulbescheinigung KG 5a aus?
Die Schule, die das Kind besucht - mit Unterschrift und Schulstempel. Eltern oder das Kind selbst fordern das Formular lediglich bei der Schule an und reichen es anschließend bei der Familienkasse ein.

Muss ich den Berufsschulbesuch neben einer Ausbildung nachweisen?
Nein. Besteht gleichzeitig ein betriebliches Ausbildungsverhältnis, genügt dessen Nachweis - eine gesonderte Schulbescheinigung für die Berufsschule ist laut amtlichem Formularhinweis nicht nötig.

Was passiert, wenn ich die Schulbescheinigung zu spät einreiche?
Die Familienkasse zahlt das Kindergeld rückwirkend für höchstens die letzten sechs Monate vor Eingang des Nachweises aus (§ 70 Abs. 1 EStG). Liegt die Lücke länger zurück, geht der darüber hinausgehende Betrag verloren.

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Nach § 66 EStG beträgt das Kindergeld 2026 einheitlich 259 Euro monatlich je Kind, unabhängig davon, wie viele Kinder in der Familie leben.

Bis zu welchem Alter gibt es Kindergeld?
Grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, solange eine der Voraussetzungen aus § 32 Abs. 4 EStG erfüllt ist, etwa Schulbesuch, Ausbildung oder Studium.

Was ist, wenn mein Kind die Schule abbricht?
Das müssen Sie der Familienkasse unverzüglich mitteilen. Tun Sie das nicht und wird weiter Kindergeld gezahlt, kann die Familienkasse die zu Unrecht gezahlten Beträge später zurückfordern.

Gilt die Schulbescheinigung auch für Fachoberschule oder Berufsfachschule?
Ja. Das Formular erfasst allgemein den Schulbesuch einschließlich Vollzeit- und Teilzeitunterricht und ist nicht auf eine bestimmte Schulform beschränkt.

Brauche ich die Schulbescheinigung auch bei einem Auslandsschuljahr?
In der Regel ja, auch wenn die Schule im Ausland liegt. Fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer zuständigen Familienkasse nach, welcher Nachweis für die Auslandsschule anerkannt wird, da die Anforderungen je nach Einzelfall variieren können.

Quellen: Bundesagentur für Arbeit/Familienkasse (Formular KG 5a, arbeitsagentur.de/datei/kg5a_ba031890.pdf); § 32 Abs. 4, § 66, § 70 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (gesetze-im-internet.de); Stand Oktober 2026. arbeitsamt.info ist ein unabhängiges Portal und kein amtliches Angebot.

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